LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTINSTRUKTORINNEN UND SPORTINSTRUKTOREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL II. STUNDENTAFEL

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Transkript:

1 von 7 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTINSTRUKTORINNEN UND SPORTINSTRUKTOREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Anlage C.1 Der Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, unter Einbeziehung des in der Gesamtausbildung erworbenen Wissens und Könnens den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten, pädagogisch-methodisch wirkungsvoll zu führen und auszuwerten. Instruktorinnen und Instruktoren begreifen die Mitverantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung der ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. II. STUNDENTAFEL (Es wird das Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten je Unterrichtsgegenstand auch im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten I. Theorie 1. Religion (Ethik) 4-6 2. Deutsch (Kommunikation) 4-8 3. Organisation des Sports 2-3 4. Betriebskunde und Recht 3-6 5. Geschichte des Sports 2-3 6. Medieneinsatz 2-5 7. Geräte- und Regelkunde 2-10 8. Sportbiologie und Belastungsverträglichkeit 10-15 9. Sportspsychologie 5-8 10. Sportpädagogik und Sportmethodik 7-10 11. Angewandte Bewegungslehre und Biomechanik 12-20 12. Angewandte Trainingslehre 25-40 13. Dopingprävention 3-5 14. Seminar für Fachfragen 9-11 Zwischensumme 90-150 II. Praxis 15. Praktisch-methodische Übungen 40-50 16. Praktische Übungen 20-30 Zwischensumme 60-80 SUMME 150-230 B. Freigegenstände 17. Aktuelle Fachgebiete 20 18. Sportverletzungen und Maßnahmen 4 C. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichts im Ausmaß von 20 30 UE 20-30 UE

2 von 7 III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sportarten bzw. deren Disziplinen machen es notwendig, für die Gegenstände des Lehrplans ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muss eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann. Im Bereich der Bildungs- und Lehraufgaben werden die entsprechenden Lernergebnisse des Gegenstandes beschrieben. Lernergebnisse sind durch eine Inhaltsdimension und durch eine Handlungsdimension gekennzeichnet. Die Handlungsdimension, d.h. die Ebene auf welcher Lernstufe die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Inhalt eines Lernergebnisses erwerben soll, sind durch die Buchstaben (A), (B) und (C) gekennzeichnet. Dabei kennzeichnet (A) die Lernstufe Wiedergeben : Informationen wiedergeben können, Bescheid wissen über, effektive Verhaltensstrategien kennen (B) die Lernstufe Anwenden : Fakten interpretieren, vergleichen und gegeneinander abwägen können, Muster erkennen können, Probleme unter Anwendung von Skills und Wissen lösen können; angeeignetes Wissen in die Anleitung von Sportgruppen umsetzen können (C) die Lernstufe Analysieren/Evaluieren : Urteile auf Basis von Kriterien und Standards fällen können; bekannte Elemente zu einem neuen Muster oder einer neuen Struktur zusammenfügen können; Ursachen für nicht zielführendes Verhalten erkennen können; aus Erfahrungen neue Optionen generieren können; Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Blended learning durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichend lange Einführung zu geben. Die Unterlagen für das Selbststudium sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung von Fern- und Selbststudienformen erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen ist auf die spätere Tätigkeit der Instruktorin bzw. des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Einsatz von Anschauungsmaterial wie Videos, Demonstrationen usw. zu vermitteln. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In allen praxisbezogenen Gegenständen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) a) Katholischer Religionsunterricht Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 (Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern) sind sinngemäß anzuwenden. Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. b) Evangelischer Religionsunterricht Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen; V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTS- GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände Siehe Abschnitt IV. 1. Religion (Ethik) Ergänzend werden als Bildungs- und Lehraufgabe formuliert:

3 von 7 : Aspekte der Sportethik als Teil der angewandten Ethik beschreiben. (A) Positionen zu zentralen sportethischen Themen beziehen. (B) Grundlagen der Sportethik als Teilgebiet der angewandten Ethik, Fairness und Chancengleichheit, Fairness gegenüber anderen (Kontrahentinnen und Kontrahenten, Zuschauern, sich selbst), Spannungsfeld Spielregeln Rechtsnormen unbedingte moralische Normen, Spannungsfeld persönliche versus institutionelle Verantwortung in ethischen Fragen und Entscheidungen; Gewalt im Sport; Integration und Inklusion; 2. Deutsch (Kommunikation) : Stundenbilder unter Verwendung der Grundlagen von Kommunikation und Präsentation zielgruppenadäquat präsentieren. (C) Grundlagen der Kommunikation, die Sprache der Sportler/innen versus die Sprache der Trainer/innen, Präsentationstechniken, Formen des Feedbacks als Möglichkeit der Überprüfung für die Zielorientiertheit und Verständlichkeit der persönlichen Kommunikation; 3. Organisation des Sports : die wesentlichen Eckpfeiler der Organisation des Sports in Österreich und der Förderstrukturen benennen. (A) Staatliche und föderative Verankerung des Sports, Förderstrukturen in Österreich, Ausbildungsstrukturen in Österreich; Stellung und Bedeutung der Bundessportakademien in der Ausbildungslandschaft für den Sport; 4. Betriebskunde und Recht Antworten zu einfachen Fragen bezüglich Vereinsführung und Vereinsrecht, auch in Zusammenhang mit Eventorganisation geben. (A) Grundlagen des Vereinsrechts, Haftungsfragen und rechtliche Verankerung der Instruktorin/des Instruktors, Grundprinzipien der Eventorganisation, Verständnis für die Rechtsgrundlagen des organisierten Sports; 5. Geschichte des Sports sporthistorische Entwicklungen und aktuelle Tendenzen der eigenen Sportart diskutieren und einen Zusammenhang zwischen historischen Bezügen und aktuellen Ereignissen herstellen. (B) Geschichte des nationalen und internationalen Sports und Fachverbandes, aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit historischen Ereignissen;

4 von 7 6. Medieneinsatz einfache audiovisuelle und computerunterstützende Hilfsmittel sowie einschlägige Fachliteratur zum Zwecke der Präsentation und Analyse in der Sportanleitung ansatzweise einsetzen. (B) Audiovisuelle bzw. computerunterstütze Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis, sportartenspezifische Fachliteratur, Wissensmanagement; 7. Geräte- und Regelkunde die richtige Nutzung und Pflege von Sportstätten und Geräte der Sparte einschätzen. (B) die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Material- und Sportgerätetechnik wiedergeben. (A) die grundlegenden nationalen und internationalen Wettkampfbestimmungen und Regeln benennen. (A) Materialien und deren Eigenschaften, Pflege, Aufbewahrung, aktuelle Entwicklungstendenzen, Sicherheit im Umgang mit den Sportgeräten; Nationales- und internationales Regelwerk, Wettkampf- und Durchführungsbestimmungen; 8. Sportbiologie und Belastungsverträglichkeit den menschlichen Körper als Bewegungswesen beschreiben. (A) erklären, wie durch systematisches und regelmäßiges Bewegen bzw. sportliches Training funktionelle und strukturelle Anpassungen im Organismus ausgelöst werden. (A) trainingsmethodische Aspekte im langfristigen (Leistungs-)aufbau anwenden. (B) die Notwendigkeit der Entwicklung einer körperlichen Belastungsverträglichkeit im Kontext der progressiven Belastungssteigerung argumentieren. (A) die Grundlagen der Energiebereitstellung in Bezug zu den Trainingsbereichen setzen und daraus eine (sportartspezifische) Trainingsmethodik ableiten. (C) trainingspraktische Übungen und Mittel zur Verletzungsprophylaxe und Leistungssteigerung (im Bezug zu den oben genannten Aspekten) einsetzen und vorzeigen. (B) aktive und passive Regenerationsmaßnahmen als integrativer Bestandteil regelmäßigen Trainings darstellen. (B) Anpassungen des aktiven und passiven Bewegungsapparates, Gelenkstrukturen und Anpassung durch sensomotorisches- bzw. muskelaufbauendes Training, Sensomotorik: Zusammenspiel von informationsaufnehmenden und -verarbeitender Systeme im Kontext sportlichen Trainings (u.a. lokale Stabilisation, Bewegungslernen), physiologische Vorgänge bedingt durch Aufwärmen (Gelenke, Herz- Kreislaufsystem), phasisches Muskelfaserkonzept, langfristige Rumpf- und Stützkraftentwicklung, interund intramuskuläre Trainingswirkung, Bewegungseinschränkungen vs. Muskelverkürzungen, Grundlagen und Anpassung des Herz Kreislaufsystems, Energiebereitstellung, Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; 9. Sportpsychologie grundsätzliche Arbeitsfelder der Sportpsychologie nennen. (A) Anwendungsbereiche und Grundkenntnisse der Sportpsychologie benennen und zuordnen. (A)

5 von 7 Inhalte der Sportpsychologie, Einzelsportlerbetreuung, Coach the Coach, Gestaltung von Elternabenden im Sportverein, Organisation der Sportpsychologie in Österreich, sportpsychologische Maßnahmen: Motivationstraining, Zielsetzungstraining, Wahrnehmungstraining, Entspannungstechniken, Visualisierungstraining; 10. Sportpädagogik und Sportmethodik Gruppen in seinem/ihren Wirkungsbereich (Bildungsbereich) selbständig und sicher leiten und führen. (C) ihre erworbene pädagogische Anleitungskompetenz (Handlungskompetenz) in hohem Ausmaß umsetzen. (C) die Bedürfnisse und Ziele der Sportgruppe abklären. (B) Rolle, Funktion, Prinzip der Verantwortung, Kontaktgestaltung zur Gruppe, Lehrverfahren, Führungsstile Kommunikation zwischen InstruktorIn und SportlerInnen, Erziehungsziele des Sports, Motive des Sporttreibens, zielgerichtet Kommunikation, methodische Grundsätze der Planung und Durchführung von Trainingseinheiten, Sicherheit im Sportunterricht, Leiten und Führen; Umgang mit Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Trainerin/Trainer und Sportlerin/Sportler; 11. Angewandte Bewegungslehre und Biomechanik sportartspezifische Bewegungsabläufe aufgrund einfacher Bewegungskriterien analytisch bewerten und den motorischen Lernprozess entwicklungsgemäß und zielgruppenspezifisch anpassen. (C) Unterschiede und Fehler eines Bewegungsablaufes benennen. (B) Korrekturschritte zur effektiven Bewegungsausführung anleiten. (C) die koordinativen Basisfähigkeiten sportartspezifisch aufgrund der räumlichen zeitlichen und dynamischen Erfordernisse bewerten. (B) die grundsätzlichen Modelle des Bewegungslernens beschreiben und anwenden. (B) motorische Entwicklung, Sensomotorik, koordinative Fähigkeiten, unbewusstes vs. bewusstes Lernen, differenzielles Lernen vs. Programmtheorie, einfache sportmotorische Testsysteme, Einflussfaktoren auf das Bewegungslernen, Feedback, sportartspezifische Bewegungslehre und Biomechanik; Formen der menschlichen Bewegung (zyklisch, azyklisch), Technikleitbild; Knotenpunkte einer Bewegung; unterschiedliche Formen der Bewegungsanalyse; biomechanische Grundprinzipien; 12. Angewandte Trainingslehre Grundbegriffe der Trainingslehre beschreiben, verstehen und anwenden. (B) Trainingsprinzipien im Kontext biologischer Anpassungsvorgänge (siehe Sportbiologie) verstehen und anwenden. (B) für den betreuten Personenkreis auf Basis von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten bzw. koordinativ taktischen strategischen Fertigkeiten eine Trainingsstunde planen (vgl. PMÜ). (C) geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten in der trainingsmethodischen Vorgehensweise berücksichtigen. (B) geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten zielgruppenadäquat (Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Senioren, Behinderte) in einer Trainingseinheit anwenden. (C) die Notwendigkeit eines langfristigen Leistungsaufbau verstehen. (A)

6 von 7 Training als Prozess, allgemeine Trainingsprinzipien, Trainingsmethoden, Überkompensation, auf das Grundlagen- und Aufbautraining bezogene Kraft-, Ausdauer-, Schnelligkeit- und gelenkserhaltende bzw. gelenkserweiternde Maßnahmen; Muskelkettentraining, Koordinationstraining und Bewegungslernen (vgl. Sportbiologie bzw. Bewegungslehre und Biomechanik), einfache Testverfahren, Technik- und Koordinationstraining, psycho-physische Regeneration (vgl. Sportbiologie und Sportpsychologie); Abschnitte der sportlichen Entwicklung, biologisches Alter, sensible Phasen, langfristiger Leistungsaufbau, Entwicklungsmöglichkeiten motorischer Fähig- und Fertigkeiten; 13. Dopingprävention Risiken und Gefahren von Doping benennen. (A) Athletinnen und Athleten für die Gefahren des Dopingeinsatzes sensibilisieren. (B) Beratungsstellen und aktuelle Informationsquellen recherchieren. (A) Bewusstseinsbildung als entscheidenden Grundsatz zur Dopingprävention, gesetzliche Grundlagen der Dopingprävention, Gesundheitliche Risiken und Gefahren diverser Substanzen und Methoden, Graubereich Supplementierung, nationale und internationale Antidopingagenturen (NADA, WADA), Kaderathlet/innen und tägliche Meldepflichtsystem (ADAMS); 14. Seminar für Fachfragen interdisziplinäre Fragen zur Vertiefung und Ergänzung des sportartspezifischen und sportartrelevanten Wissens diskutieren. (B) Ernährung (z.b. Gewichtsmanagement, Trinkverhalten, sinnvoller Umgang mit Nahrungsergänzungsmittel usw.), spezielle Sicherheitsaspekte im Übungsbetrieb, Prävention und Sofortmaßnahmen bei Sportverletzungen, Training unter besonderen klimatischen Bedingungen, Zeitumstellungsproblematik; 15. Praktische Übungen ihr Eigenkönnen in allgemeinen und spartenspezifischen Bewegungssequenzen zur Unterstützung der Demonstrationsfähigkeit und Erweiterung der eigenen Lehrkompetenz verbessern. (B) Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb; 16. Praktisch methodische Übungen theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Arbeit mit Gruppen anwenden. (B) das Übungsrepertoire (auch auf der Basis von grundlegenden Testergebnissen) zielgruppenadäquat anpassen bzw. variieren und selbstständig kreativ erweitern. (C) für den betreuten Personenkreis eine Trainingseinheit strukturieren und einen auf den aktuellsten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb durchführen. (B)

7 von 7 spezielle methodische Maßnahmen zur Verbesserung des Eigenkönnens von Personen und Zielgruppen entwickeln. (C). Präventivmaßnahmen als Voraussetzung für körperliche Belastungen (Herz-Kreislaufsystem, Bewegungsapparat und psychische Aspekte) setzen. (B) psychophysische Belastungen in ihrer Wirkung einschätzen. (B) einen sicherheitsorientierten Übungsbetrieb herstellen. (C) Anwendung vielfältiger Lernverfahren und Trainingsmethoden, sportartenspezifische Unterrichtsverfahren, Lehrproben und Reflexion, grundlegende Testverfahren, Ordnungsrahmen und Ordnungsrahmenwechsel; B. Freigegenstände 17. Aktuelle Fachgebiete ihre Kompetenzen durch einen weiterführenden Verschnitt von Theorie und Praxis im Bereich der Aufgaben einer Instruktorin/eines Instruktors erweitern. (B) Aktuelle Fachgebiete der Sportart. 18. Sportverletzungen und Maßnahmen vorbeugende Maßnahmen in sportartspezifischen körperlichen Beanspruchungen und Risiken treffen. (B) Vorbeugung gegen besondere Beanspruchungen der Sportart; häufige Verletzungen und ihre Erstversorgung; C. Pflichtpraktikum eigenständig in der Arbeit mit Personen und Gruppen eine Festigung und Erweiterung der Kompetenzen als Instruktorin/Instruktor erarbeiten. (C) Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte;