Vom 21. Oktober Die bisherigen 5 bis 7 werden zu 4 bis 6 und erhalten folgende Fassung: 2. Lehramt an Gymnasien

Ähnliche Dokumente
Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Gesamt ECTS. 6 Portfolioprüfung: 5 Übung 1 (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) 1 (2) (2) (2)

geändert durch Satzung vom 26. Juni 2017

/ Social Pedagogy and Social Sciences. Vom 26. Juni 2017

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Vom 29. November 2011

Vom 24. September 2010

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sozialkunde im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

geändert durch Satzungen vom 31. März März November 2013

Vom 27. Februar erhält folgende Fassung:

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Vom 15. März wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Ziffer 30 durch die Ziffer 15 ersetzt.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Französisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Vom 27. September 2013

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz angefügt:

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Physik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

geändert durch Satzungen vom 31. März November 2011

Vom 3. Dezember In der Überschrift zur Anlage 1 und im Inhaltsverzeichnis wird 28 durch 29 ersetzt.

Vom 8. August b) Nach Abs. 3 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) 2 Einzelne Lehrveranstaltungen und

2 Fächerkombinationen Mit dem Fach Biologie kann von den in der LPO I vorgesehenen Fächern nur das Fach Chemie kombiniert werden.

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Vom 8. August Einzelne Lehrveranstaltungen und. Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch.

1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

geändert durch Satzungen vom 31. März November September 2018

Vom 22. März Die 5 bis 7 erhalten folgende Fassung:

a) Nach dem Wort Lehramtsprüfung werden die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eingefügt.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

a) Nach den Worten Lateinische Literaturwissenschaft I wird das Wort und durch ein Komma ersetzt.

Hinweis: geändert mit Satzungen vom 17. Dezember September August Oktober 2016

1 Geltungsbereich. 2 Unterrichts- und Prüfungssprache

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom 2. Juni In der Überschrift wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften ersetzt.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Wirtschaftswissenschaften. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Vom 28. März In 27 Abs. 1 Satz 1 wird der erste Halbsatz wie folgt ersetzt:

aa) Nach den Worten folgende Modulprüfungen wird das Wort zwingend eingefügt.

Vom 1. Oktober In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg der Klammerzusatz (FPO LA Ev. Rel.).

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013/Nr. 012 Tag der Veröffentlichung: 16. Juli 2013

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom 7. Dezember In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9.

Vom 18. Juni In 1 wird das Wort Abschluss durch die Worte Abschlussziel des ersetzt.

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Vom 18. August In der Bezeichnung der Satzung wird die Abkürzung MiGG durch die Abkürzung FPOMiGG ersetzt.

geändert durch Satzung vom 14. März 2012

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Deutsch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

Vom 12. Juni a) In Abs. 1 wird das Wort Bachelorstudiengang durch das Wort Zwei-Fach- Bachelorstudiengang ersetzt.

Vom 18. August a) In Abs. 2 Nr. 5 wird nach den Worten zu den Inhalten des das Wort Masterstudiengang durch das Wort Masterstudiengangs ersetzt.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Chemie im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9.

1. Allgemeines. 2 Fächerkombination Die Kombination mit dem Fach Mathematik wird in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen.

geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom 10. November 2016

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

1. Allgemeines. 2 Fächerkombination Die Kombination mit dem Fach Mathematik wird in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen.

geändert durch Satzungen vom 24. September September 2014

Die Prüfungsordnung für die Modulstudien Naturale an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU POM/SN vom 26. Juni 2017 wird wie folgt geändert:

geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 070 Tag der Veröffentlichung: 10. Dezember 2014

1 * Geltungsbereich. 2 Zweck von Studium und Prüfung

vom 11. Juli 2018 (Fundstelle:

Vom 11. August In 34 werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Zeichen und Worte - ABMPO/TechFak - eingefügt.

Vom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).

Vom 18. August In der Überschrift der Satzung werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte (FPO BA KuGe) angefügt.

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Vom 2. Oktober Die Anlage erhält folgende Fassung:

Vom 6. Dezember Im Inhaltsverzeichnis wird in Anlage 1 das Wort Prüfungsmodule durch das Wort Module ersetzt.

Vom 21. Juli Im Titel der Satzung wird nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz eingefügt:

PO M. A. OEPE Vom 12. Juni 2017

geändert durch Satzungen vom 24. September September 2014

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

geändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

geändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011

Vom 29. Juli In der Überschrift wird nach dem Wort "Nürnberg" der Klammerzusatz "(FPOSino)" eingefügt.

Vom 28. September 2018

Vom 5. August a) Nach dem Wort Allgemeine werden die Worte Studien- und eingefügt.

Transkript:

Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 21. Oktober 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom 26. März 2009, geändert durch Satzung vom 7. Mai 2010, wird wie folgt geändert: 1 1. 4 wird gestrichen. 2. Die bisherigen 5 bis 7 werden zu 4 bis 6 und erhalten folgende Fassung: 2. Lehramt an Gymnasien 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Das Studium der Fachwissenschaft im Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien wird durch folgende Tabelle geregelt: a) Zeitlich festgelegte Pflichtmodule der ersten zwei Semester: Analysis (Ana) 12 17,5 1 Analysis I 4V 5,5 1 Übungen zur Analysis I 2Ü 3 2 Analysis II 4V 6 2 Übungen zur Analysis II 2Ü 3 Lineare Algebra (LA) 12 17,5 1 Lineare Algebra I 4V 5,5 1 Übungen zur Linearen Algebra I 2Ü 3 2 Lineare Algebra II 4V 6 2 Übungen zur Linearen Algebra II 2Ü 3 Orientierungsseminar (OrSe) 1,2 4 5 1 Teil 1 2 3 2 Teil 2 2 2 Teilen, mit Klausur zum ersten Teil Teilen, mit Klausur zum ersten Teil SL: Referat b) Weitere Pflichtmodule: Mehrdimensionale Integration (MInt) 4 5 3 Vorlesung 2V 3 3 Übungen 2Ü 2

Stochastische Modellbildung (StMo) 7 10 4 Vorlesung 4V 6 4 Übungen 3Ü 4 Algebra (Alg) 7 10 5 Vorlesung 4V 6 5 Übungen 3Ü 4 Vertiefungsmodul Körpertheorie (VKT) 4 5 6 Vorlesung 3V 4 6 Übungen 1Ü 1 Angewandte Mathematik (AMLA) 1 5 7 oder Seminar 2V 5 SL/PL: je nach Wahl des Moduls Gewöhnliche Differentialgleichungen 4 5 (GDgl) 7 Vorlesung 3V 4 7 Übungen 1Ü 1 Geometrie (Geom) 2 4 5 8 Vorlesung 3V 4 8 Übungen 1Ü 1 Funktionentheorie (Futh) 4 5 8 Vorlesung 2V 4 8 Übungen 2Ü 1 Mathematik (MathV a) 5 9 oder Seminar 2V 5 SL/PL: je nach Wahl des Moduls ECTS-Punkte gesamt 95 1) Wird das Modul Orientierungsseminar aus dem Bereich der Angewandten Mathematik gewählt, kann das Modul Angewandte Mathematik (AMLA) durch ein weiteres Modul der vertieften Mathematik (MathV b) ausgetauscht werden. 2) Wird das Modul Orientierungsseminar aus dem Bereich der Geometrie gewählt, kann das Modul Geometrie (Geom) durch ein weiteres Modul der vertieften Mathematik (MathV b) ausgetauscht werden Weitere Erläuterungen: a) Dieser Vorschlag garantiert, dass in der Bachelor-Phase (1.-6. Semester) 70 ECTS-Punkte aus der Mathematik erworben werden. Das kann auch durch eine andere zeitliche Abfolge der "weiteren Pflichtmodule" erreicht werden. b) Die beiden Module MathV a und MathV b mit jeweils 5 ECTS-Punkten können zu einem Modul der vertieften Mathematik (MathV c) mit 10 ECTS-Punkten zusammengefasst werden. * Wenn nicht anders angegeben, haben Klausuren folgende Länge: 60-90 Min. für Module mit 5 ECTS; 120-180 Min. für Module mit 10 ECTS. (2) Im Bereich der Fachdidaktik sind folgende Module erfolgreich abzulegen: 4 bis 6 4 bis 6 6 bis 9 6 bis 9 Fachdidaktik A Mathematik (FDAG) 4 5 Didaktik der Mathematik Didaktik des Mathematikunterrichts Fachdidaktik B Mathematik (FDBG) 4 5 Didaktik der Geometrie Didaktik der Analysis Summe Fachdidaktik: 10 PL: Klausuren in beiden jeweils 90 Min. PL: Klausuren in beiden jeweils 90 Min.

3. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 5 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Das Studium der Fachwissenschaft im Fach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Realschulen und Lehramt an Grund- und Hauptschulen wird durch die folgenden Tabellen geregelt: a) Pflichtmodule: Elemente der Linearen Algebra (ELA) 10 15 1 Elemente der Linearen Algebra I 2V 3 1 Übungen Linearen Algebra I 2Ü 3 2 Elemente der Linearen Algebra II 4V 6 2 Übungen Linearen Algebra II 2Ü 3 Elemente der Analysis (EAna) 11 15 2 Elemente der Analysis I 3V 4 2 Übungen Analysis I 1Ü 2 3 Elemente der Analysis II 4V 6 3 Übungen Analysis II 2Ü 3 Analytische Geometrie (AGeo) 3 5 3 3V/Ü 5 Aufbaumodul Analysis (AmAn) 1 4 (3) 5 (4) 4 Elemente der Analysis III 4 (3) V/Ü 5 (4) Teilen, mit Klausur zum ersten Teil Teilen, mit Klausur zum ersten Teil 1) Für Lehrämter an Grund- und Hauptschule wird das Modul um eine SWS verkürzt angeboten und hat 4 ECTS-Punkte. b) Weitere Module für LA Grund-, Haupt-, Realschule und berufliche Schule 1. Im Studiengang LA Grund- und Hauptschule müssen mindestens drei Module aus der folgenden Tabelle bestanden werden. Davon muss mindestens eines ein Mathematisches Seminar sein. 2. Im Studiengang LA Realschule und berufliche Schule müssen mindestens vier Module aus der folgenden Tabelle bestanden werden. 3. Für alle nicht vertieften Studiengänge gilt: Von den beiden Modulen aus dem Bereich Elementare Stochastik muss mindestens eines bestanden werden. Entsprechendes gilt für die Bereiche Elementare Zahlentheorie und Geometrie für das Lehramt. Elementare Stochastik (EStoch) 4 5 4V/Ü 5 elementarer Stochastik (SemEStoch) Seminar Geometrie für das Lehramt (GeoL) 4 5 4V/Ü 5 Geometrie für das Lehramt (SemGeoL) Seminar Elementare Zahlentheorie (EZth) 4 5 4V/Ü 5 elementarer Zahlentheorie (SemEZth) Seminar

SL = Studienleistung; PL = Prüfungsleistung * Wenn nicht anders angegeben, haben Klausuren folgende Länge: 60-90 Min. Für Module mit 5 ECTS; 120-180 Min. für Module mit 10 ECTS. (2) Im Bereich der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs im Studium des Lehramts an Realschulen sind folgende Module erfolgreich abzulegen: Pflichtmodule Fachdidaktik A Mathematik (FDAR) 4 6 Didaktik der Arithmetik und Bruchrechnung 2V/Ü 3 (90 Min.) Didaktik der Algebra 2V/Ü 3 (90 Min.) Fachdidaktik B Mathematik (FDBR) 4 6 Didaktik der Geometrie 2V/Ü 3 (90 Min.) Didaktik der Stochastik 2V/Ü 3 (90 Min.) (3) Im Bereich der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs im Studium des Lehramts an Hauptschulen sind folgende Module erfolgreich abzulegen: Didaktik der Zahlen- und Größenbereiche 5 6 Klausur (90 Min.) Didaktik der Geometrie 5 6 Klausur (90 Min.) (4) Im Bereich der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs im Studium des Lehramts an Grundschulen sind folgende Module erfolgreich abzulegen: Didaktik der Grundschulmathematik 1 - Arithmetik, Algebra, Sachrechnen Didaktik der Grundschulmathematik 2 - Geometrie Wahlpflichtseminar 2 2 Präsentation + erfolgreiche Teilnahme (5) Im Bereich der Fachdidaktik der Fächergruppe im Studium des Lehramts an Hauptschulen sind folgende Module erfolgreich abzulegen: VHB-Kurse Arithmetik und Geometrie online 4 Hausarbeiten + Klausur (90 Min.) Didaktik der Zahlen- und 1 Größenbereiche 5 6 Klausur (90 Min.) Didaktik der Geometrie 1 5 6 Klausur (90 Min.) Wahlpflichtseminar 1 2 2 erfolgreiche Teilnahme Wahlpflichtseminar 2 2 2 erfolgreiche Teilnahme Summe Fachdidaktik Fächergruppe: 20 1 Zulassungsvoraussetzung für das Modul ist die erfolgreiche Teilnahme an den VHB-Kursen (6) Im Bereich der Fachdidaktik der Fächergruppe im Studium des Lehramts an Grundschulen sind folgende Module erfolgreich abzulegen: Didaktik der Grundschulmathematik 1 - Arithmetik, Algebra, Sachrechnen Didaktik der Grundschulmathematik 2 - Geometrie Wahlpflichtseminar 2 1 erfolgreiche Teilnahme Summe Fachdidaktik Fächergruppe: 11

4. Schluss- und Übergangsvorschriften 6 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. 2 Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Lehramtsstudium der Mathematik zum Wintersemester 2010/2011 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen- Nürnberg vom 23. Juli 2010 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 31. August 2010 Nr. III.1-5 S 4067 - PRA.0893427. Erlangen, den 21. Oktober 2010 In Vertretung Prof. Dr. Christoph Korbmacher Vizepräsident Die Satzung wurde am 21. Oktober 2010 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 21. Oktober 2010 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 21. Oktober 2010.