Seeufer Rechts Süd, SRS-1. Strasse : Seestrasse 81, 83, 85 Seestrasse 86, 88, 90, 96, 98, 100 Projekt:

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Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 158 Stäfa Sanierungsregion : Seeufer Rechts Süd, SRS-1 Strasse : Seestrasse 81, 83, 85 Seestrasse 86, 88, 90, 96, 98, 100 Projekt: Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster Beilage 4 Lärmschutzwände Abschnitte 2 und 17 LSW VERWORFEN LSW Abschnitt 2 LSW Abschnitt 17 Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt 20.05.2014

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite II Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Einleitung 1 1.1 Vorstudie Abschnitte 2 und 17 1 1.2 Abschnittsbeschreibung Abschnitt 2 2 1.3 Lärmbelastung für den Zustand 2032 ohne Massnahmen 4 2 Projekt Lärmschutzwand 6 2.1 Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen 6 2.2 Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen 7 2.3 Typischer Schnitt 8 2.4 Kostenvoranschlag 9 2.5 Wirtschaftlichkeitsprüfung 9 2.6 Gesamtbeurteilung 10

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 1 von 10 1 Grundlagen und Einleitung 1.1 Vorstudie Abschnitte 2 und 17 In der Voruntersuchung der Firma Suter von Känel Wild AG, Zürich vom 29.11.2010, wurden Lärmschutzmassnahmen für den Abschnitt 17 (Plan Nr. FALS: 158 001) als möglich eingestuft. Auf Wunsch der Gemeinde sollte die Verlängerung einer bestehenden Mauer in diesem Abschnitt geprüft werden. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der Erschliessungen der Liegenschaften von der Seestrasse her keine geschlossene Wand möglich ist. Zudem liegen die Gebäude zu weit auseinander. Eine Lärmschutzwand, die eine genügend hohe Schutzwirkung aufweist und die Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfüllt, ist hier nicht zu erwarten. Auf der dem Abschnitt 17 gegenüberliegenden Strassenseite besteht im Abschnitt 4 bereits eine Lärmschutzwand. Sich gegenüberliegende Wände haben eine Kanalwirkung, die vor allem für die Passanten auf den Gehwegen unangenehm ist und aus Gründen des Ortsbildschutzes abzulehnen ist. Aus den genannten Gründen wurde eine Lärmschutzwand im Abschnitt 17 nicht weiter untersucht. Stattdessen wünschte sich die Gemeinde die Untersuchung von baulichen Massnahmen auf der gegenüberliegenden Strassenseite (Seestrasse 81-95) im Abschnitt 2. Der Gebäudekomplex im Abschnitt 2 besteht aus drei zusammengebauten Mehrfamilienhäusern. Es wird eine Lärmschutzwand für die am nächsten zur Seestrasse stehenden Gebäudeteile untersucht. Am zurückversetzten Gebäudeteil ist der Immissionsgrenzwert eingehalten. Der Kanton hat hier keine Sanierungspflicht. In der Voruntersuchung der Firma Suter von Känel Wild AG, Zürich vom 29.11.2010, wurden Lärmschutzmassnahmen für den Abschnitt 2 (Plan Nr. FALS: 158 001) längs der Seestrasse als "nicht möglich" eingestuft. Drei Gründe wurden dafür genannt: 1. Es handelt sich um ein Einzelgebäude. 2. Die Wirkung einer Lärmschutzwand wurde aufgrund der Topographie (Gebäude liegt gegenüber der Strasse erhöht) als nicht ausreichend beurteilt. 3. Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt von der Seestrasse her. Abb 1 Auszüge aus Beurteilungsplan 001 "Machbarkeit von baulichen Massnahmen, Abschnitt 2 und 17 Legende: Machbarkeit Lärmschutzwände und -wälle

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 2 von 10 Abb 2 Auszüge aus Beurteilungsplan 001 "Machbarkeit von baulichen Massnahmen, Abschnitt 2 und 17 1.2 Abschnittsbeschreibung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 ist die Seestrasse eine 2-spurige Strasse mit Gehwegen auf beiden Seiten. Der Abschnitt 2 beinhaltet ein Gebäude mit drei Gebäudeadressen längs der Seestrasse, welches den Lärmimmissionen der Seestrasse ausgesetzt ist. Das ursprünglich 3-stöckige MFH liegt in einer Zone mit der Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Im Jahr 2013 wurde ein 4. Stockwerk aufgesetzt. Da der 4. Stock nach dem 1.1.1985 baubewilligt wurde, hat der Kanton hier keine Sanierungspflicht. Der Gebäudeteil Seestrasse 81/ 83 steht ca. 9.0 m vom Strassenrand entfernt. Der Gebäudeteil Seestrasse 85 ist gegenüber der Seestrasse 81/ 83 um ca. 7.0 m weiter zurückversetzt. Westlich der Seestrasse 85 befindet sich die Zufahrt bzw. der Zugang zur Liegenschaft. Das Gebäude steht gegenüber der Seestrasse um ca. 1.50 m erhöht. Entlang des Gehweges befindet sich eine begrünte Böschung mit Einzelbäumen, einem Kandelaber und einem Wasserschacht. Abb 3 Betroffene Mehrfamilienhäuser (Parzelle Kat. Nr. 12770), Abschnitt 2 81 67930 83 85 67930 81 Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz (FALS ID) Hausnummer

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 3 von 10 Abb 4 Ansichten betroffene Mehrfamilienhäuser (Parzelle Kat. Nr. 12770), Abschnitt 2

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 4 von 10 1.3 Lärmbelastung für den Zustand 2032 ohne Massnahmen Die Lärmbelastungen aus dem Lärmbelastungskataster (LBK) des Kantons Zürich für den Sanierungshorizont 2032 ohne Massnahmen wurden überprüft und aufgrund der örtlichen Ausbreitungssituation angepasst. Somit können bei einigen Objekten Abweichungen gegenüber dem LBK entstehen. Massgebend für die Beurteilung sind die Immissionswerte für den Sanierungshorizont gemäss Tabelle 1. Dabei ist eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) an der Seestrasse 81/ 83 (FALS- ID 67930) festzustellen. An der Seestrasse 85, dem zurückversetzten Gebäudeteil (FALS ID 67930) ist der IGW aufgrund des grösseren Abstandes von der Quelle sowie der abschirmenden Wirkung der näher an der Strasse liegenden Nachbargebäude eingehalten. Aus diesem Grund wird die Untersuchung einer Lärmschutzwand auf die Gebäudeteile Seestrasse 81/ 83 beschränkt. Abb 5 Situation mit Immissionspunkten (rot: ES III). Rot markiert sind Gebäude mit IGW-Überschreitungen im Sanierungshorizont (2032 ohne Massnahmen). Seestrasse 81/ 83 Seestrasse 85 1 2 3 4 5 6 67930 ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV ES III rot schraffiert 1 Empfangspunkt Nummer (EP) Gebäude 67930 Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz (FALS ID) Gebäude mit IGW-Überschreitungen

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 5 von 10 Tab 1 Lärmbelastung und Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ohne Lärmschutzmassnahmen für den Sanierungshorizont 2032. FALS -ID 67930 Seestrasse 81/ 83 III Legende: 1 2 3 4 5 6 Beurteilungspegel (Lr) ohne Massnahmen Adresse ES EP Stockwerk Immissionsgrenzwert Grenzwertüberschreitung Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 EG 65 55 66 58 1 3 1.OG 65 55 66 58 1 3 FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV : Alarmwert -5 db(a) überschritten EP: Empfangspunkt : Immissionsgrenzwert überschritten

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 6 von 10 2 Projekt Lärmschutzwand 2.1 Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen Es wurde die Machbarkeit einer Lärmschutzwand in mehreren Varianten (Höhe und Ausdehnung) geprüft. Der Optimierungsprozess für die Dimensionierung der Lärmschutzwand erfolgte unter Berücksichtigung der erzielbaren akustischen Wirkung, der Einpassung in die Umgebung, der weitgehenden Erhaltung der Besonnung und Aussicht (Materialisierung: Glasanteil) sowie des Kosten- Nutzen-Verhältnisses. Der Optimierungsprozess hat ergeben, dass eine LSW mit einer Höhe von 2.5 m und einer Länge von 45 m sinnvoll ist. Sie liegt in einem Abstand von ca. 5 m zum Gebäude entlang der bestehenden Böschungsoberkante. Die beiden abgewinkelten Enden sind je 2.5 m lang. Die oberen 50 cm sollen in Glas ausgeführt werden. In der Abbildung 6 ist die Situation dargestellt. Abb 6 Abschnitt 2, Immissionspunkte und untersuchte LSW (rote Fläche: ES III) Seestrasse 81/ 83 Seestrasse 85 1 2 3 4 5 6 67930 Lärmschutzwand (Höhe = 2.5 m, Länge = 45 m, Fläche = 112.5 m 2 ) ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz 67930 ES III rot schraffiert (FALS ID) 1 Empfangspunkt Nummer (EP) Untersuchte Lärmschutzwand Gebäude Die Abbildung 7 zeigt eine Visualisierung der möglichen Lärmschutzwand.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 7 von 10 Abb 7 Abschnitt 2, Visualisierung Lärmschutzwand 2.2 Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel Lr ohne und mit der projektierten LSW einander gegenüber gestellt, sowie die Schutzwirkung der LSW aufgezeigt: Tab 2 Beurteilungspegel bei ausgewählten Empfangspunkten ohne und mit projektierter LSW, sowie Schutzwirkung der LSW (gerundete Durchschnittswerte Tag/Nacht). FALS- ID Adresse ES EP Stock -werk Immissionsgrenzwert Lr ohne Massnahme Lr mit Massnahme Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Schutzwirkung db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 67930 Seestrasse III 1 EG 65 55 66 58 61 53 5 81/ 83 1.OG 65 55 66 58 66 58 0 2 EG 65 55 66 58 61 53 5 1.OG 65 55 66 58 656 58 0 3 EG 65 55 66 58 61 53 5 1.OG 65 55 66 58 66 58 0 4 EG 65 55 66 58 60 53 6 1.OG 65 55 66 58 66 58 0 5 EG 65 55 66 58 60 52 6 1.OG 65 55 66 58 66 58 0 6 EG 65 55 66 58 61 53 5 1.OG 65 55 66 58 66 58 0

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 8 von 10 Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Schutzwirkung: Kleinere Werte Tag/Nacht ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV : Alarmwert-5 db(a) überschritten EP: Empfangspunkt : Immissionsgrenzwert überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) Die Lärmschutzwand weist eine genügende akustische Wirkung auf, indem die Pegelreduktion im EG die als Minimum geforderte Wirkung von 5 db übersteigt. Im 1. und 2. OG kann keine akustische Minderung erreicht werden. Tab 3 Schutzziel-Erreichung, Abschnitt 2, Seestrasse 81/ 83, Stäfa Lärmsituation Zustand 2032 ohne LSM mit LSM Anzahl Gebäude > IGW (Immissionsgrenzwert) 2 2 davon AW (Alarmwert) 0 0 Anzahl Personen > IGW 42 28 davon AW 0 0 Legende: LSM: Lärmschutzmassnahme Das Schutzziel wird nur teilweise erreicht, da noch etwa 66% der Bewohnerinnen und Bewohner bei den Gebäuden Seestrasse 81/ 83 von einer IGW-Überschreitung betroffen bleiben (bei 33% der Bewohner besteht jedoch keine Sanierungspflicht von Seiten des Kantons, da die Aufstockung des obersten Geschosses nach dem 1.1.1985 bewilligt wurde). Bei verbleibenden Überschreitungen der IGW werden Erleichterungen beantragt (siehe Bericht Schallschutzfenster Beilage 1). 2.3 Typischer Schnitt Abb 8 Querschnitt Lärmschutzwand Abschnitt 2, Seestrasse 81/ 83 EP im 1.OG : 415.42 m EP im EG : 412.72 m 411.82 m 409.32 m

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 9 von 10 Die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und EG wird durch die Wand unterbrochen. Das EG kann ganz durch die Wand geschützt werden. 2.4 Kostenvoranschlag Gemäss Vorgaben der Fachstelle Lärmschutz (Tiefbauamt des Kantons Zürich) wird ein Preis von 2 100.- Fr./m 2 für eine Lärmschutzwand mit Glasanteil eingesetzt. Die schallharten Unterseiten der Balkondecken tragen durch Reflexionen zu einer Erhöhung der Belastung an den Beurteilungspunkten bei. Zur Minimierung dieses Reflexionsanteils ist vorgesehen an die Unterseiten der Balkondecken ein schallabsorbierendes Material anzubringen. Der Preis dafür wird auf 700 Fr./m 2 geschätzt. Lärmschutzwand Seestrasse 81/ 83 (Länge:45 m, Höhe: 2.5 m, Fläche: 112.5 m 2 ) Investition für Lärmschutzwand: Fr. 236 250.- Schallabsorbierende Verkleidung Unterseiten Balkondecken (Hauslänge: 30 m, Balkontiefe: 1.6 m, 3 Etagen, Fläche: 144 m 2 ) Investition für schallabsorbierende Verkleidung: Total Investition Fr. 100'800.- Fr. 337'050.- 2.5 Wirtschaftlichkeitsprüfung Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der untersuchten LSW erfolgt mittels des Kosten-Nutzen-Faktors (KNF) gemäss Leitfaden Strassenlärm (BAFU / ASTRA 2006). Pro Wohneinheit (Wohnung mit mehr als einem Zimmer) wurde mit einer dem Durchschnitt entsprechenden Belegung von 3 Personen gerechnet. Für die Einraumwohnungen wurde eine Belegung von 1 Person eingesetzt. Für die Ermittlung des KNF wurden nur diejenigen Immissionspunkte bei Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung untersucht, die im Zustand ohne Massnahmen IGW- Überschreitungen aufweisen und bei denen die Massnahme eine Wirkung 1dB zeigt. In der folgenden Tabelle 4 ist die Berechnung des KN-Faktors zusammengestellt. Tab 4 Berechnung KNF für unterschiedliche Empfangspunkte, Abschnitt 2 Seestrasse, Stäfa FALS- ID Objektadresse EP Stockwerk Wirkung LSW Anzahl Personen Dezibel * Personen db(a) über IGW 67930 Seestrasse 81/ 83 1 EG 4.9 3 14.7 2 EG 5.3 1 5.3 3 EG 5.5 3 16.5 4 EG 5.7 3 17.1 5 EG 5.7 1 5.7 6 EG 5.4 3 16.2 Total Dezibel * Personen 75.5 Investitionskosten LSW 337 050 KNF (CHF/dB*Pers) Fr. 4 464 Maximaler KNF (CHF/dB*Pers) 5'000 Wirtschaftlich tragbar Ja

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster Region SRS-1, Gemeinde Stäfa, verworfene LSW Seite 10 von 10 Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz LSW: Lärmschutzwand EP: Empfangspunkt KNF: Kosten-Nutzen-Faktor IGW: Immissionsgrenzwert Mit einem Wert von 4 464.-/ Fr./dB(A)* Person liegt der Kosten-Nutzen-Faktor unter dem Maximalwert von 5000.- Fr./dB(A)*Person. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit wird damit erfüllt. 2.6 Gesamtbeurteilung In der Gesamtbeurteilung werden neben den akustischen und wirtschaftlichen Kriterien weitere technische und qualitative Aspekte mit einbezogen. Das Vorgehen bei der Beurteilung in Anlehnung an den Leitfaden Strassenlärm ist im Bericht Schallschutzfenster (Kap. 4.2.2) detailliert beschrieben. Tab 5 Gesamtbeurteilung der Lärmschutzmassnahme Kriterium Akustische Wirkung Schutzziel-Erreichung Akzeptanz Wirtschaftlichkeit, Kostenwirksamkeit Verkehrssicherheit Technische Machbarkeit Erschliessung, Platzverhältnisse Ortsbild, Heimat- und Denkmalschutz Landschaftseingriff Ökologie, Natur Wohnqualität, Wohnhygiene Beurteilung Die untersuchten Massnahmen erreichen eine gute Wirkung (> 5 db(a) im Erdgeschoss). Das Schutzziel wird nur teilweise erreicht, da die LSW aus Ortsbildgründen nicht höher als 2.5 m erstellt werden soll. Der Eigentümer der Liegenschaft Seestrasse 81/ 83 lehnt die LSW ab. Die Kosten-Nutzen-Betrachtung fällt günstig aus (KNF=4'464 Fr. / db(a)*pers.) Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit werden eingehalten. Es werden keine Einmündungen von Erschliessungsstrassen behindert. Die LSW ist technisch realisierbar. Der Konflikt mit einem bestehenden Wasserschacht im Bereich der vorgesehenen LSW ist zu berücksichtigen. Es sind keine Zufahrten oder Zugänge betroffen. Es ist genügend Platz vorhanden. Wurde nicht untersucht. Wurde nicht untersucht. Wurde nicht untersucht. Die Wand steht im Abstand von ca. 3 m zur Balkonfront. Obwohl der obere Teil der LSW in Glas ausgeführt werden soll, wird die Aussicht wird durch die Wand eingeschränkt. Zusatznutzen - Der Eigentümer hat sich aus diversen Gründen gegen die Lärmschutzwand ausgesprochen (Wirkung nur für EG, LSW würde sehr nahe am Gebäude stehen). Die Massnahme wird somit nicht zur Realisierung vorgeschlagen. Zürich, 20. Mai 2014 Diana Wendt (Projektverantwortliche) Alexander Müller (Teamleiter)