Servicerichtlinien, Verrechnungssätze

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Transkript:

Servicerichtlinien, Verrechnungssätze und Bedingungen AT Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen für einen Serviceeinsatz 3 1.1 Hinweise zu Wartungen 3 2 Netto-Stundensätze und pauschale Leistungen 4 2.1 Übersicht der Netto-Stunden- sätze sowie der pauschalen Leistungen 4 2.2 Reise- und Fahrtkosten 5 2.3 Zuschläge für Mehr- und Feiertagsarbeit 5 3 Wartezeiten 6 4 Zeitnachweis 6 5 Abrechnung und Zahlung 6 6 Werkzeug- und Maschinen- kosten 7 7 Sonstiges 7 Version 201811.V0.1/AT

Servicerichtlinien, Verrechnungssätze und Bedingungen Die Servicerichtlinien geben Auskunft über die Kosten für die Entsendung von Fachpersonal zu einem Serviceeinsatz. Sie sind gültig ab dem 1. Januar 2019 bis auf Widerruf. Der Einsatz unserer Servicetechniker bzw. durch Reflex autorisierter Servicepartner erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrags zu den nachstehenden Bedingungen. Bei Beauftragung österreichischer Servicekräfte zu Auslandseinsätzen sind die landesspezifischen Meldepflichten in Übereinstimmung mit der jeweiligen im Land geltenden Rechtslage einzuhalten. Reflex behält sich vor, Auslandseinsätze in Abstimmung mit den verbundenen Unternehmen der Reflex Gruppe vorzunehmen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs, insbesondere bei Inbetriebnahmen, benötigen wir das vollständig ausgefüllte Kundendienst- Anforderungsformular, erhältlich unter www.reflex-winkelmann.com/at/servicesdownloads/after-sales-und-service/. Um den Serviceeinsatz planen zu können, bitten wir darum, Ihrerseits eine Vorlaufzeit von 2 Wochen einzuplanen. Art des Vertrages Der Servicevertrag stellt einen eigenständigen Vertrag dar, der sich von anderen vertraglichen Vereinbarungen als Einzelvertrag abgrenzt. Serviceleistungen wie Inbetriebnahme, Wartung oder Instandsetzung finden ausschließlich im eigenen Produktbereich statt. Reflex Produkte sind bestimmungsgemäß im Rahmen der einschlägigen Normen, Gesetze und Verordnungen zu verwenden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören ebenfalls das Beachten der jeweiligen Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung sowie insbesondere die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen. Nach Rechnungslegung gelten Einsätze als abgeschlossen. Folgeeinsätze sind erneut zu beauftragen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an unseren Kundendienst (Telefaxnummer: +43 1 616 0250-599 oder per E-Mail: service-at@reflex-austria.at). 2 Servicerichtlinien, Verrechnungssätze und Bedingungen

1 Voraussetzungen für einen Serviceeinsatz Um Wartezeiten und damit unnötige Kosten zu vermeiden, sind folgende Voraussetzungen für die Anreise und den Beginn von Servicearbeiten, insbesondere von Inbetriebnahmen, sicherzustellen: Sicherstellung der Spannungsversorgung unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation geltenden anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlicher einschlägiger Gesetze und Verordnungen. Bestimmungsgemäße Installation bzw. Einbindung in das Hauptsystem unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation gültigen Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen. Bei Inbetriebnahmen von Druckhaltestationen/ Anlagentechnik, beispielsweise Variomat oder Reflexomat, sind die Behälter vor der Inbetriebnahme im entleerten Zustand bereitzustellen. 1.1 Hinweise zu Wartungen Bei Wartungen müssen Druckbehälter wasserseitig entleert werden. Sofern die Anlagenflüssigkeit aufzufangen ist, stellt das einen besonderen Aufwand dar, der in der Standardpauschale nicht enthalten ist. Entsprechend ist dies in der Beauftragung auszuweisen. Ersatzflüssigkeiten sind durch den Besteller/Betreiber bereitzustellen. Sofern Wartungsarbeiten in Systemen, beispielsweise bei Wiederbefüllung, Störungen auslösen können, ist durch den Besteller/Betreiber das Reflex Wartungspersonal vor Aufnahme der Arbeit in schriftlicher Form entsprechend zu informieren. Hinweis! Durch die Bereitstellung der Anschlüsse, wie zuvor beschrieben, werden Wartezeiten und gegebenenfalls eine erneute Anreise und die damit verbundenen Kosten vermieden, siehe Kapitel 3 Wartezeiten auf Seite 6. Version 201811.V0.1/AT 3

2 Netto-Stundensätze und pauschale Leistungen Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Die tariflich festgesetzte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden im Rahmen der 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) Reise-, Lauf- und Wartezeiten sowie Zeiten für Registrierung und Sicherheitsunterweisungen des Servicetechnikers vor Durchführung der eigentlichen Wartungsarbeiten werden nach Aufwand berechnet und sind nicht von der Pauschale abgedeckt In den Pauschalen sind die Reisezeiten enthalten Arbeiten für den Austausch von Ersatzteilen sind ebenfalls nicht von der Pauschale abgedeckt und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt Angefangene 1/4 Stunden werden auf 1/2 Stunde aufgerundet. 2.1 Übersicht der Netto-Stundensätze sowie der pauschalen Leistungen Nr. Leistungsbeschreibung Preis Die Pauschalsätze beziehen sich auf Standardanlagen Druckhaltestationen Variomat Giga als Heißwasser- bzw. Sonderanlage 1 Fachpersonal, Stundensätze Einsatz von Fachpersonal nach Aufwand Servicetechniker Schulung der Anlagen vor Ort 2 Druckhaltestationen, Pauschalen Inbetriebnahme Kategorie I 1-Pumpen-Anlage (Variomat, Reflexomat, Fillcontrol Auto oder Servitec) Weitere 1-Pumpen-Anlage zum selben Termin am gleichen Standort Kategorie II 2-Pumpen-Anlage (Variomat Giga Standard, Variomat, Reflexomat) Weitere 2-Pumpen-Anlage zum selben Termin am gleichen Standort Wartung Kategorie I 1-Pumpen-Anlage (Variomat, Reflexomat, Fillcontrol Auto oder Servitec) Weitere 1-Pumpen-Anlage zum selben Termin am gleichen Standort Kategorie II 2-Pumpen-Anlage (Variomat Giga Standard, Variomat, Reflexomat) Weitere 2-Pumpen-Anlage zum selben Termin am gleichen Standort auf Anfrage 82 /Stunde 150 /Stunde 288 185 402 299 361 258 422 319 Fillcontrol Plus, Fillsoft, Magcontrol (falls nicht im Verbund mit einer vorgenannten Anlage) Mit Abschluss eines Wartungsvertrages 258 auf Anfrage 4 Servicerichtlinien, Verrechnungssätze und Bedingungen

2.2 Reise- und Fahrtkosten Die Reisekosten von Fachpersonal erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben: Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet Bei Bahnfahrten oder Flugreisen werden die Kosten der 2. Klasse und anfallende Zuschläge für den Transport von Gepäck und Montagewerkzeug berechnet Fahrten mit einem werkseigenen Fahrzeug oder einem Mietfahrzeug werden berechnet Fahrten mit einem werkseigenen Fahrzeug oder einem Mietfahrzeug, die beispielsweise zur Beschaffung von Material notwendig sind, werden berechnet Berechnungsgrundlage bei Fahrten mit einem werkseigenen Fahrzeug oder einem Mietfahrzeug, sofern der Auftrag nach Aufwand erfolgt: Fahrzeug Mietfahrzeug Servicefahrzeug Wir behalten uns vor, die Auswahl des Beförderungsmittels nach unseren betrieblichen Belangen vorzunehmen. Die Kosten der tariflichen Familienfahrten werden zusätzlich berechnet. Kosten nach Aufwand 0,64 pro Kilometer 2.3 Zuschläge für Mehr- und Feiertagsarbeit Für Mehr- und Feiertagsarbeiten werden folgende Zuschläge erhoben: Für tägliche Mehrarbeitsstunden Zeitraum Ab der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde Nachtarbeit, sofern sie Mehrarbeit ist Zuschläge 50 % pro Arbeitsstunde 100 % pro Arbeitsstunde 100 % pro Arbeitsstunde 24. und 31. Dezember ab 12:00 h 100 % pro Arbeitsstunde Sonntagsarbeit und gesetzliche Feiertage Für besondere Arbeitsbedingungen:* Arbeiten in Höhen ab 5 Metern Schmutzintensive Arbeiten Arbeiten in übermäßig kalten oder warmen Räumen Arbeiten, die einen größeren Kleiderverbrauch verursachen 100 % pro Arbeitsstunde 20 % pro Arbeitsstunde * Falls zutreffend, werden die besonderen Arbeitsbedingungen vom Servicetechniker auf den Kundendienstberichten vermerkt. Mehrwertsteuer Alle vorgenannten Beträge und Zusatzkosten verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung/Leistung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind Leistungen auf die Bauleistungen nach 19 Abs. 1a UStG 1994 zutreffen (Reverse-Charge-Verfahren). Version 201811.V0.1/AT 5

3 Wartezeiten Bei Arbeiten zur Aufnahme, Fortführung oder Abnahme von Serviceleistungen sowie Probeläufen oder Inbetriebnahmen sind Wartezeiten zu vermeiden. Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben, werden nach Aufwand berechnet. Darin enthalten können ggf. auch die Kosten einer erneuten Anreise sein. 4 Zeitnachweis Der Kunde ist zur Abnahme der Serviceleistung verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt wird. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt diese nach Ablauf einer Woche ab Anzeige der Beendigung als erfolgt, sofern bis dahin kein schriftlicher Einwand uns gegenüber erhoben wird. Mit seiner Unterschrift auf dem Regiebericht bestätigt der Kunde die vertragsgemäß durchgeführte, mängelfreie Serviceleistung. Die Abrechnung erfolgt nach den vom Auftraggeber unterzeichneten Leistungen aus den Inbetriebnahmeoder Wartungsprotokollen bzw. Serviceberichten. Auch bei Festpreisvereinbarungen zeichnet der Auftraggeber bzw. eine autorisierte Person mit Schlüsselbefugnis die Regieberichte ab. Sie dienen dann als Kontrollbeleg für die Auftragsabwicklung. 5 Abrechnung und Zahlung Die Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen erfolgt wöchentlich bzw. nach Abschluss des Auftrages. Arbeiten, die nicht von den angegebenen Pauschalen abgedeckt sind, wie Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen, werden nach tatsächlichem Arbeitsaufwand zum angegebenen Stundenpreis in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abzüge, die mit uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden von uns nicht akzeptiert und angemahnt. 6 Servicerichtlinien, Verrechnungssätze und Bedingungen

6 Werkzeug- und Maschinenkosten In den Stundensätzen sind Werkzeugkosten für Kleinwerkzeuge enthalten. Anfallende Kosten für den Einsatz von Werkzeugen über diesen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung gestellt. Folgende Spezialwerkzeuge sind beispielhaft aufgeführt und werden zusätzlich berechnet: Hebevorrichtungen Montagebühnen Schweißgeräte 7 Sonstiges Reflex behält sich vor, bei nachträglichen Änderungen von Rechnungen einen Bearbeitungszuschlag von 5 % zu verrechnen. Nachweisliche Kosten durch externe Leistungen, Zulieferungen, spezielle bzw. andere Leistungen sowie Kosten für kundenspezifische Anforderungen, Unterweisungen oder andere besondere Arbeitsschutzmaßnahmen werden mit einem Verwaltungszuschlag von 15 % an den Auftraggeber weiterverrechnet. Sofern Reflex-Servicetechniker im Bereich des Auftraggebers direkt oder indirekt tätig sind, übernimmt der Betreiber bzw. in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Betriebssicherheitsverordnung der Arbeitgeber die Fürsorgepflichten gegenüber den Reflex-Einsatzkräften. Version 201811.V0.1/AT 7

Kundendienst Österreich Telefon kaufmännisch: +43 1 616 0250-600 Telefon technisch: +43 1 616 0250-601 Fax: +43 1 616 0250-599 E-Mail: service-at@reflex-austria.at KD/SR/201811.V0.1/AT Technische Änderungen vorbehalten Reflex Austria GmbH Hirschstettner Straße 19 21/BT.I/3. OG 1220 Wien, Austria Telefon: +43 1 616 0250 Telefax: +43 1 616 0250-599 www.reflex-austria.at