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1 EVBIT Dienstvertrag dataport Vertrag,nummer/Kennung Auf:traggttber: VertragsriummeriKenliung A~ftragnehmer: vs ' Seite 1von5 Vertrag über die Beschaffung von ITDienstleistungen Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg im Folgenden.Auftraggeber" genannt und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Alten holzer Straße 1 O Altenholz im Folgenden.Auftragnehmer" genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: Vertragsgegenstand und Vergütung ProjektNertragsbezelchnung Dienstleistungen 2012 Future Software GmbH Projekt HERAKLES Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die Leistungen des Auftragnehmers werden 0 nach Aufwand gemäß Nummer zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. 2 ~ ~ 1 ~ 11 ~I H ~,2.2 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seiten 1 5) mit Anlage(n) Nr. 1, Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der jeweils geltenden Fassung (s. Nr ), Dataport DatenschutzLeitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. Nr. 11.1), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von ITDienstleistungen {EVBIT Dienstleistung} in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B {VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit. g~k~nz~ich~ Beg~.~j~d.~m Ende der;evbit Ojen~tl~istun(f defihie~(. Fassung vom 01. Aprtl 2002, gültlg ab 01: Mal 2002 ~... :E.VB il

2 EVBIT oienstvertrag. v,rtragsnum~er/kennung Auftnig~~ber:.. dataport ' ' Vertragsn~mmer/Kennung Auftragri~h~r:yse ~ Selte2 von 5 1: ~3.1.4 : Art und Umfang der Dienstleistungen Art der Dlenstlelstungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: D Beratung D Projektleitungsunterstützung 0 Schulung 0 Einführungsunterstützung 0 Betreiberleistungen D Benutzerunterstützungsleistungen 0 Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 181 sonstige Dienstleistungen: Dienstleistungen 2012 Future Software GmbH Projekt HERAKLES gem. Anlage 1 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 0 folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. D der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers [81 folgenden weiteren Dokumenten: Rechnung der Future Software GmbH vom Anlage(n) Nr. Anlage(n) Nr. 1 Es gelten die Dokumente in D obiger Reihenfolge D folgender Reihenfolge: [81 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben. Besondere Leistungsanforderungen (z.b. ServiceLevelAgreements über Reaktionszeiten): Vergütungsbestlmmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a} die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b) folgende weitere Faktoren: Di~ mit gekerini:eictineten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dlenstteistung definiert. Fa&sung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai E:.VB il

3 EVBiT.Dieh~tvertrag. Vertrag~nummer/Ketmung A~~raggeb9r:. Vertragr&num~r/Kennung.. Auftragnehrrier: vsa81/29oööo1..,... '. ' '. '. dataport Selte3von 5 Ort der Dienstleistungen/Leistungszeltraum Ort der Dlenstlelstungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers Zeiträume der Dienstleistungen , Leistungen (gemäß Nummer 3.1) [... ~~~~~~~~~~~1~~~~~~~.8.~~~~~~... 1.~~~~~.~~~~~~~~~,8.~~~~~~~~~i~~~~~..1. '. Beginn j Ende. Beginn j Ende l l'9~~. N ~: 3":1 :a tö 1 : ö 1 :2 ö 1 2'... f i1 : öi2 ö I r ~! :::::::::::1:::::1:::::::: 1: ] :i Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach gegenseitiger Absprache erbracht. während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) von von während sonstiger Zeiten von von an Sonn und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienstleistung 0 Vergütung nach Aufwand 0 ohne Obergrenze 0 mit einer Obergrenze in Höhe von 1 Bezeichnu(~~l~~~n';~~:.~:::~;r Leistung g.emät:;~~ 1 ~~~~~11 ~ ~~~.~:1:;ß. "~ : :ü j! t 1 e stün<ie r 1e stüc:i< j 'J9 s1ü.ncie r "J; ta5i....! : !''''''''''''''''''''''''''''''''''' '''"''"''"'''"''''''' ''''""''""'''"'''''"' '"'"''"''''"' ''' '"' '' ''''''' ''' ''': Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Reisezelten 0 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. 0 Reisezeiten werden vergütet gemäß RechnungHtellung Die Rechnungsstellung erfolgt 0 kalendennonatlich nachträglich gern. Leistungsnachweis. 0 Die mit.gekennzeichneten Begriffe slrid ~rri Ende der EVB~IT Dienstlei~fung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 E.VB il

4 Seite4von 5 EVBIT Dien wenrag,_ Vertragsnumnter* nnung _Auftragge~r: vertrag~num.,,.jr/keri~ijnsf Aut'.tra~n4t_funer: vsi >01 _ Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 0 gemäß Ziffer 6.4 EVBIT Dienstleistung 0 anderweitige Regelung: Festpreis...datapOrt Die Leistungen gern. Anlage 1 werden durch den Auftraggeber zum Festpreis in Höhe von ,25 vergütet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung. 5.3 Reisekosten und Nebenkosten 181 Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Reisekosten werden vergütet gemäß 181 Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. D Nebenkosten werden vergütet gemäß Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung) D Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte" an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 0 Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außertialb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 0 Abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunter1agen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 0 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Die mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT Dienstleistung definiert. Fas5ung vom 01. April2002, gultig ab 01. Mai CVB il

5 Vertragsnummer/Ke~nung A!Jft~~ggeber:. Vertragsnummer/Kennung A~ftrag~~hmer:. vs' :. ' ~' ' ' < ' :._. ' datapärt Seite 5 von 5 I' r 1 ~9 1. Verantwortlicher Anspr chpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 181 folgende Mitwirk1mgsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Schlichtungsverfahren 0 Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: Versicherung D Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVB!T Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustrlehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Sonstige Vereinbarungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport DatenschutzLeitlinie sind im Internet unter veröffentlicht. Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend. Die Leistungen gern. Anlage 1 wurden bereits im 1. Quartal 2012 erbracht Hamburg 1'"JroC. 20?fZ Datum Ort Datum. Die mit. gekeimz~ichneteri Beg rtff~ sind am End~ derevb~it Dienstleistung defi~iert.. Fassung vom 01. April' 2002, gültig ab 01, Mal 2002 ~VB il

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