Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen - Gänsemarkt Hamburg

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1 Vertrag über die Beschaffung von ITDienstleistungen Zwischen Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg im Folgenden.Auftraggeber" genannt und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße Altenholz im Folgenden Auftragnehmer" genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt../Vertragsbezeichnung Personalunterstützung durch 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 0 nach Aufwand gemäß Nummer zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: 12.2 dieser Vertrag (Seiten 1 5), Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der jeweils geltenden Fassung (s. Nr. 11.1), Dataport DatenschutzLeitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. Nr. 11.1). Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von ITDienstleistungen (EVBIT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil A (VOUA) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung ProjektleitungsunterstOtzung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen D Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit sonstige Dienstleistungen: Unterstützung bei der Einführung des Rechnungswesens 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 0 folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom 0 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers 0 folgenden weiteren Dokumenten: Es gelten die Dokumente in 0 obiger Reihenfolge 0 folgender Reihenfolge: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. ServiceLevelAgreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind 1 a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b) folgende weitere Faktoren:

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4 ,... ".... '_.. ~ ~. ~. ' ~M~~t:,_ql,ijn,"ty'"~~:L:_~:c:g_. ~ '... ~ :.: ', : ~ ::.:~~,. ~.;. ~.. ~~~ ". :. : _ ;',. _ ~~:.dataport... ~. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 0 gemäß Ziffer 6.4 EVBIT Dienstleistung 0 anderweitige Regelung: 5.2 ~ Festpreis Die Leistungen gem. Nr werden durch den Auftraggeber zu einem jährlichen Festpreis in Höhe von ,00 EUR vergütet. Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig monatlich jeweils zum 01. eines jeden Monats. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisänderung gemäß dem jeweiligen gültigen Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers bzw. an die Kostenentwicklung angepasste Preisänderungen vor. 5.3 Reisekosten und Nebenkosten 1:8:1 Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Reisekosten werden vergütet gemäß ~ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: D D Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVBIT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat. berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen oie mit ~g~~en_riz~i~~~el) ~riffe siri_d_ ar'n:en~e der. $VB~IT Dlenstleistu n1f ~er!n~i1., : Faäs'ung. vom 01. APril 2002: goltig ab 01. Mar2002 _..:... ~. ~..... ~ ; ;.,. _... '"

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