Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen
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- Gabriel Karsten Bösch
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1 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 6 / ^oooz SZZ-R k- Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Bezirksverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord Weidestraße 122C Hamburg - im Folgenden Auftraggeber" genannt - und CC e-gov GmbH Tempowerkring Hamburg im Folgenden Auftragnehmer" genannt- wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Einführung eines neuen Ratsinfoimationssystems in der Bezirksverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 13 nach Aufwand gemäß Nummer 5,1 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seite 1 bis 5 ) mit Anlage 1: Preisblatt zur DA RE2/2118/12 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen {EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertrags Schluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 - Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Dienstleistung und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-iT Dienstleistung definiert.
2 EVB-IT Dienstvertrag Seite 2 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: El Beratung El Projektleitungsunterstützung E Schulung E Einführungsunterstützung Betreiberleistungen E Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne inhaltsverantwortlichkeit E sonstige Dienstleistungen: nach Absprache 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Aniage(n) Nr. Anlage(n) Nr. E folgenden weiteren Dokumenten Preisblatl aus Angebot zur Vergabe ÖA RE2/2118/12 Anlage(n) Nr Es gelten die Dokumente in E obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge: E Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hrnweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die IVlitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleislung definiert.
3 EVB-IT Dienstvertrag Seite 3 von S Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer OA RE 2/2118/ Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum Ort der Dienstieistungen Freie und Hansestadt Hamburg Zeiträume der Dienstieistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) ; Konzeption. Projektmanagement, Installation, Schulungen gemäß Angebot zur : ÖA RE2/2118/12 Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn Ende Beginn Ende Zeiten der Dienstieistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montags bis Freitags von 08;00 bis 18:00 Uhr bis von bis Uhr 4.3,2 während sonstiger Zeiten in Supportbereitschaft bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auriragnehrnefs von bis Uhr Vergütung ^ Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises S ohne Obergrenze (5.1.2) mit einer Obergrenze (5.1,1) in Höhe von Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie) (8 Std.) gemäß Anlage 1 Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß ; gemäß je Stunde i Je Tag i je Stunde ; je Tag Reisezeiten Kl Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet O Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsslellung erfolgt K kalendermonatlich nachträglich Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung deliniert.
4 EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 5 V^rtragsnummer/Kennung Auftraggeber Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung D anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr., 5.2 [ZI Festpreis Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten H Reisekosten werden nicht gesondert vergütet D Reisekosten werden vergütet gemäß S Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 D Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 D Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Biel
5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 5 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 7 Verantwortlicher Anspre des Auftraggebers: des Auftragnehmers; 8 Mitwirkungslerstungen des Auftraggebers K Folgende Mitwirkungsleislungen (z. B, Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart; u. a. Daten aus Altverfahren Projektunterstüteung Infrastruktur bet dataport 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung S Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchsfsummen gemäß Ziffer 9,2.1 EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die Bestimmungen des Hamburger Datenschutzes, insbesondere 7 HmbDSG bei Einsichtnahmen in Datenbestände {Datengeheimnis); einzuhalten Die ersten 30 geleisteten Personenarbeitstage werden gemäß Anlage 1 aus dem Angebot des Vergabeverfahren ÖA RE 2/2118/12 abgegolten. Hamburg, 03.01,2013 Ort Datum CC e-gov GmbH Hamburg,. 0^'' ^0 -"ix Ort Datum FHH N/ITß Unterschrimen UltragnenmGr (N3me(n) iii OaickSChnftJ Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.
6 ÖA RE 2_2US_ll-3 Anlage 1 (Pfeisblatt} Hinweis zur Bearbeitung: Sämtliche weißen Felder können durch den Bieter engepasst werden. Position Beschreibung Menge Einheit Einzelpreis Gesamtprei» (nette) (nette! Anmerkungen Einmalige Lizenzkosten D.00 Lizenzen Gremienbetreuer Für alle Gremienbetreuer Lizenz keine lizenzkosten wegen Cross-Update Lizenzen Mandatsträger für aiie Mandatsträger Lizenz keine Lizenzkosten wegen Cross-Update Lizenzen Administratoren Lizenz keine Lizenzkosten wegen Cross-Update Lizenzen Schulungs-ZTestsystein Lizenz keine Lizenzkosten wegen Cross-Update Einmalige Projektkosten Konzeption^ Frojektrnanagement, Abstimmung Installation/Konfiguration des Produktivsystems beim Auftraggeber Installation/Konfiguration des Testsystems beim Auftraggeber Schulungen für Gremenbetreuer ggf. nötige Anpassung des Systems (Individualentwicklung) Pflege und sonstige laufende Kosten für vier iahre Softwarepflege für vier Jahre 3rd. Level Support für vier Jahre Summe Nettobetrag USt.(19%! Summe Bruttobeb^ inkl. ÜSt Für alle im Kriterienkatalog als reaüsierung durch Individualanpassungen genannten Positionen. lagessatz lahresgebühr Jahresgebuhr 6er Dienstleistungen am Firmenstandort Hamburg Bei Dienstleistungen am Firmenstandort Hamburg Bei Dienstleistungen am Firmenstandort Hamburg Bei Dienstleistungen am Firmenstandort Hamburg in Softwarepflege enthalten Weitere optionale Komponenten Nachträglicher Erwerb von Lizenzen Aligemeiner für Entwicklüngsleistungen Allgemeiner für Pflege- und Supportieistungen Lizenz 1 von 1
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