EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber IT Los 5 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

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1 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Schwerin Vertragsnummer/ Kennung Auftraggeber : IT Los 5 -im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Vertragsbezeichnung Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt zum Ausgleich von fehlenden eigenen personellen Kapazitäten Rahmenvereinbarungen auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages zu schließen. Bei den abzurufenden Dienstleistungen handelt es sich um personelle Unterstützungs- und Beratungsleistungen in anstehenden Projekten und Vorhaben, die die DVZ M-V GmbH als IT Dienstleister des Landes Mecklenburg- Vorpommern für seine Kunden realisiert. Die DVZ M-V GmbH benötigt externe Unterstützung bei Kundenprojekten sowie bei der Aufrechterhaltung seines Informationssicherheits-Managementsystems. Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate. Der DVZ-M-V GmbH wird die Option eingeräumt, den Vertrag um jeweils 12 Monate, jedoch maximal zweimal zu verlängern. Die zu erbringenden Leistungen sind ausführlich in Punkt 6.5 der Vergabeunterlage sowie der Anlage 1 zu diesem Rahmenvertrag beschrieben. 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 sowie Nummer 11.3 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von. zuzüglich Reise- und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seite 1 bis 7 ) mit Anlage(n) Nr. 1 Kriterienkatalog, 2 Preisblätter, 3 Bieteranfragen und deren Beantwortung, 4 Angebot des Bieters und 5 Vergabeunterlage. Bei Widersprüchen zwischen Anlage 4 und Anlage 5, geht Anlage 5 der Anlage 4 vor. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

2 EVB-IT Dienstvertrag Seite 2 von 7 Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Dienstleistung und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit sonstige Dienstleistungen: gemäß Anlage 5 Punkt 1.2 und Punkt Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen s Angebotes des Auftragnehmers vom dem Kriterienkatalog Anlage(n) Nr. 1 folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Preisblatt gem. Anlage 2 (Angebotsabgabe Bieter) folgenden weiteren Dokumenten komplette Vergabeunterlage zum Offenen Verfahren IT Angebot des Auftragnehmers zum Offenen Verfahren IT Anlage(n) Nr. 2 Anlage(n) Nr. 5 Anlage(n) Nr. 4 Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): Gemäß Nummer 11.2 sowie Punkt 6.5 der Anlage 5 in Verbindung mit dem Kriterienkatalog gemäß Anlage Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8

3 EVB-IT Dienstvertrag Seite 3 von 7 b) folgende weitere Faktoren: 4 Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum DVZ M-V GmbH, Lübecker Str Schwerin 4.1 Ort der Dienstleistungen 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn Ende Beginn Ende Gem. Nummer 3.1.1, 3.1.2, 3.1.8, 11.1 und Anlage 5 Punkt 6.5. Ab Zuschlagserteilung Gem. Nummer Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen Es gelten die Feiertagsregelungen de Landes Mecklenburg-Vorpommern. (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr Freitag bis von 07:00 bis 15:00 Uhr während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr 5 Vergütung 5.1 Vergütung nach Aufwand gem. Nummer 11.3 nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend Muster 1 Leistungsnachweis Dienstleistung ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie) Berater gem. Anlage 5 Punkt 6.5 i. V. m. Anlage 1 Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß gemäß je Stunde je Tag je Stunde je Tag Gem. Anlage 2, Punkt 1.5 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich Gemäß Nummer 11.4

4 EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 7 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 5.2 Festpreis gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr.. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: Herr Norbert Knispel, Tel.: des Auftragnehmers:

5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 5 von 7 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: - Der Auftraggeber stellt dem zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur Verfügung. - Der Auftraggeber stellt dem zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter einen fachlichen Ansprechpartner. - Weitere Mitwirkungsleistungen werden im Rahmen der jeweiligen Einzelbeauftragung vereinbart 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

6 EVB-IT Dienstvertrag Seite 6 von 7 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Vereinbarungen zum Rahmenvertrag: (1) Dieser EVB-IT Dienstvertrag IT ist zugleich Rahmenvertrag zum Abruf von Leistungen gemäß Nummer 3.1.1, und (2) Die jeweiligen Einzelbeauftragungen erfolgen gem. Anlage 5, Punkt 5. (3) Jede Einzelbeauftragung wird mit ihrem Abschluss integraler Bestandteil dieses EVB-IT Dienstvertrages. (4) Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf der Laufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jeweils um 12 Monate, jedoch maximal zweimal zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mittels Telefax oder einfachem Schriftsatz per Post Besondere Leistungsanforderungen (1) Besondere Leistungsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelbeauftragungen gem. Anlage 5 Punkt 5. Insbesondere werden bei Einzelbeauftragung die ggf. notwendigen Abnahmebedingungen der Leistungen gem. Anlage 5 Punkt 5 festgelegt. (2) Abweichend von Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistung AGB kann der Auftraggeber den Austausch bei nicht den Anforderungen des Auftraggebers entsprechender Leistung sowie wiederholter oder schwerwiegender vertraglichen Pflichtverstößen der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen verlangen. In diesen Fällen ist dem Auftraggeber ein weiteres Mitarbeiterprofil innerhalb von zwei Arbeitstagen zu übergeben. Sofern der zum Austausch vorgeschlagene Mitarbeiter nicht die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse wie aus der Einzelbeauftragung ersichtlich, aufweist, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertragspartner innerhalb einer Frist von einem Arbeitstag zur Benennung einschließlich Übersendung des Mitarbeiterprofils eines anderen qualifizierten Mitarbeiters aufzufordern. Der ersatzweise eingesetzte Mitarbeiter hat seine Leistungserbringung spätestens 2 Arbeitstage nach Bestätigung durch den Auftraggeber aufzunehmen Vergütung nach Aufwand (1) Die Vergütung nach Aufwand erfolgt mittels Leistungsnachweis entsprechend Muster 1 (Leistungsnachweis Dienstleistung). (2) Die nach Anlage 5 Punkt 5.2 angegebene Anzahl von Personentagen gilt zunächst als Obergrenze des Auftrages. Diese ist jedoch nur verbindlich, sofern mit dem Einzelauftrag ein Lastenheft übergeben sowie Abnahmebedingungen festgelegt wurden. In diesem Fall bleibt der Auftragnehmer zur Erbringung der beschriebenen Leistung verpflichtet, auch wenn die angegebene Anzahl der Personentage überschritten wird. Eine Nachbeauftragung erfolgt dann nicht Rechnungsstellung (1) Bei Einzelbeauftragungen bis zu 10 Personentagen erfolgt die Rechnungslegung unmittelbar nach Leistungserbringung durch Vorlage des vom Auftragnehmer unterzeichneten und vom Auftraggeber durch Gegenzeichnung genehmigten Leistungsnachweises (gem. Muster 1 Leistungsnachweis Dienstleistung) sowie einer prüffähigen Rechnung. Diese sind in einem Dokument an rechnungsservice@dvz-mv.de zu senden. (2) Bei Einzelbeauftragung über 10 Personentagen erfolgt die Rechnungslegung kalendermonatlich nachträglich gem. Ziffer 6.1 EVB-IT Dienstleistung. Im Übrigen gilt Vorstehendes. (3) Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang durch Überweisung auf ein Konto des Auftragnehmers entsprechend Rechnungsvordruck ohne Abzug. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist die Buchung auf dem Konto des Auftragnehmers Change Requests (1) Soweit bei Einzelbeauftragung ein Lastenheft übergeben wurde und der Auftraggeber es im Rahmen eines Change Requests verlangt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, neue Anforderungen aufgrund sich ändernder Bedürfnisse des Auftraggebers, unabhängig davon ob diese auf eine gesetzliche Anforderung zurückzuführen sind, umsetzen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 3 Tagen das Änderungsverlangen des Auftraggebers auf dessen Zumutbarkeit zu prüfen. Im Falle der Zumutbarkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber binnen weiterer 2 Tage zunächst ein Angebot für die Umsetzung auf Basis eines Festpreises zu unterbreiten. Es gelten die in Nummer 5.1 vereinbarten Tagessätze. Der Auftragnehmer wird ein solches Angebot prüfen und mit dem Auftragnehmer verhandeln und nach Einigung über angemessene Bedingungen und Konditionen annehmen. (3) Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Änderungsverlangen des Auftraggebers für den Auftragnehmer gilt Folgendes: Soweit und sofern ein Änderungsverlangen beim Auftragnehmer von diesem mit Hinweisen auf Auswirkungen auf Vergütung oder Termine, auf anderweitige Projekte des Auftragnehmers und daraus folgende Engpässe abgelehnt wird, ist eine Unzumutbarkeit nicht gegeben. In diesen Fällen sind die Vertragspartner verpflichtet über die Auswirkungen eines Änderungsverlangens zu verhandeln. (4) Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nach den Bestimmungen dieses EVB-IT Dienstvertrages sowie unter Einbeziehung der EVB-IT Dienst-AGB. (5) Es gelten die Bestimmungen für Vergütung nach Aufwand gem. Nummer 5.1 und 11.3.

7 EVB-IT Dienstvertrag Seite 7 von Sonstiges (1) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass dieser in die arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten des Auftragnehmers nicht eingreifen wird. Insbesondere werden der/ die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert noch unterliegt die Tätigkeit der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. (2) Ergänzend zu Ziffer 7.1 EVB-IT Dienstleistung AGB ist die Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen Vereinbarungen nach Vergabegesetz M-V (1) Soweit der Auftragnehmer nach 9 Absatz 1 und 4 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinem Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen oder einer anderen zur Prüfung berechtigten. Stelle im Sinne 10 Absatz 1 Satz 2 VgG M-V unverzüglich vor. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach 10 Absatz 1 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach 9 Absatz 1 Satz 2 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste. (3) Die vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Nichterfüllung bestehender Pflichten nach 9 Abs. 1, 2, 4 bis 6 VgG M-V durch den Auftragnehmer oder seiner Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen., Schwerin, Ort Datum Ort Datum Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Geschäftsführer Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) H. Ludwig Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)

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