EV6-IT IHenstveitcag Sait*1 von 5. IIDIlii. datap. Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/

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1 EV6-IT IHenstveitcag Sait*1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/ datap IIDIlii UBIHHH Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit Alter Steinweg Hamburg - im folgenden.auftraggeber genannt - und Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Strafie 10-14, Altenholz - im folgenden Auftragnehmerin genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-Afertragsbezeichnung Installation und Anwendungsbetreuung für das Verfahren ZIAF-HH 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 0 nach Aufwand gemäß Nummer zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seite 1 bis 5) mit Anlagen Nr. 1 und 2 - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Dataport in der jeweils geltenden Fassung (siehe 11.2.) - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertrag sschluss geltenden Fassung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 EVB-IT Olenstver^ag S«tt0 2 Vertragsn um mer/ken nung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/ lllloii 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstieistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber foigende Dienstleistungen: Q Beratung Q Projektleitungsunterstützung O Schulung Q Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Q Benutzerunterstützungsleistungen Q Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit IS sonstige Dienstleistungen; - Anwendungsbetreuung - Installation von Anwendungsprogrammen - Archivierung von Software-Paketen 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus 0 Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers Anlage Nr. 1 0 folgenden weiteren Dokumenten Datenschutz Anlage Nr, 2 Es gelten die Dokumente in 13 obiger Reihenfolge D folgender Reihenfolge: a Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben Besondere Leistungsanforderungen (z B, Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): siehe Anlage Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nr, 8

3 EVB-IT Dienstvertrag Seiles vons datapart Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/ Ort der Dienstleistungen / Leistungszmtraum 4.1 Ort der Dienstleistungen In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer S t) Installation Anwendungsbetreuung Geplanter Lelstungszeltraum Beginn Ende unbefristet unbefristet Verbindlicher Lelstungszeltraum Beginn Ende 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen] s. Anlage 1 bis von bis Uhr bis von bis Uhr während sonstiger Zeiten s. Anlage 1 bis von bis Uhr bis von bis Uhr 5 Vergütung 5.1 ^ Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend EVB-IT Leistungsnachweis 0 ohne Obergrenze mit einer Obergrenze m Höhe von Bezeichnung des Personals Preis (netto) innerhalb der Zeiten (Leistungskategorie) gemäß gemäß ZIAF-Anwendungsbetreuung Jeweils dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrates des für Nacht-, Wochenend- Feiertagsbezogen die Werktags Uhr - Uhr des Folgetages Samstags Uhr - Uhr Sonntags Uhr - Uhr Uhr - Uhr je Stunde. Je Tag Je Stunde je Tag Reisezeiten S Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt E Die laufenden Kosten werden kalenderguartalsmäßig nachträglich - berechnet und sind 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

4 EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von S Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/ Vergtltungsvorbehalt Es wird ein Vergtltungsvorbehalt vereinbart G gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstieistung 13 anderweitige Regelung: Preisanpassung gern, dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis von Dataport bzw an die Kostenen^icklung angepasste jährliche Preisänderungen Dies gilt auch bei der Erhöhung der Umsatzsteuer, 6.2 E Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden und in Anlafl^^jjl Jn^llation genannten Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis in Höhe^^^^^^^^Hihrlich. Sollten die tatsächlichen Ausliefermengen von den geschätzten Mengen (sien^fflag^^la 2.6) um mehr als 10 % nach oben oder unten abweichen, so wird die Pauschale mit Ablauf des Jahres rückwirkend entsprechend prozentual angepasst Das bedeutet, dass es tn diesen Fällen zu einer Nachzahlung bzw., Gutschrift kommt. Preisanpassung gern, dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis von Dataport bzw. an die Kostenentwicklung angepasste Jährliche Preisänderungen Dies gilt auch bei der Erhöhung der Umsatzsteuer ^ Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Die Zahlungen werden rückwirkend kalenderquartalsweise nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig 5.3 Reisekosten und Nebenkosten 13 Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß ^ Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-tT Diensdeislung) 6.1 G Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen- 6.2 G Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 G Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der VertragserfOllung erstellten Schulungsunterlagen ein Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung venvendet hat, berechtigt 6.4 Q Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Sämtliche Arbeitsergebnisse sind Eigentum des Auftraggebers; sie dürfen von der Auftragnehmerm in Absprache mit dem Auftraggeber weiter verwendet werden.

5 V04T Diof«^v0rtrag Saitt S^n 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V 3390/ des Auftragnehmers: 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 0 Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: 8.1 Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/AnsprechPartner zur Verfügung stehen. 8.2 Die weiteren Obliegenheiten des Auftraggebers sind in Anlage 1 dargestellt. 9 Schlichtungsverfahren Q Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung O Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2,1 EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Sonstige Vereinbarungen 11.1 Leistungen außerhalb der Anlage 1 werden gemäß gesondertem Angebot oder nach Aufwand erbracht und in diesem Falle gemäß dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer abgerechnet Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie das Dataport-Datenschutz-Merkbiattsind im Internet unter veröffenti icht Dieser Vertrag ersetzt zusammen mit dem Vertrag V3384 den Vertrag V2732.

6 Anlage 1 zu V 3390/ Leistungsbeschreibung 1. Allgemeines Mit Übernahme des Betriebes der ZIAF-Fachverfahren werden von Dataport Leistungen erbracht, die nicht mit dem Standard-Betreiben/ertrag dieser Verfahren abgedeckt sind. Hierbei handelt es sich um die Installation neuer Versionen der Fadiverfahren und um die ZIAF- Anwendungsbetreuung. Derzeit handelt es sich bei den ZIAF-Fachverfahren der BWA um folgende Module Die genannten Dienstleistungen betreffen folgende Senrersysteme Abnahmesystem (= Qualitätssicherungssystem) und Produktionssystem. 2. Installation von Software-Updates der ZIAF-Fachverfahren Dataport bietet die nachfolgend beschriebenen Leistungen für die laufenden Installationen der ZIAF-Fachverfahren an Leistungen Annahme von kompilierten Softwareversionen Benachrichtigung der ßWA Installation des Softwarepaketes in der Abnahmeumgebung (QS-System) Installation der durch die BWA freigegebenen Version in der Produktionsumgebung Information der BWA über die Installation der Produktionsversion. Archivierung der ProduktionsVersionen 2.2. Installationszeiten Service-Zeiten Mo. Di. Do: 08:00-16:30 Uhr Mi: 06:30-16:30 Uhr Fr 08:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und ) Anlage 1 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF HH, Stand; , Seite 1 von 4

7 Anlage 1 zu V 3390/ datepart 3. ZIAF-Anwendungsbetreuung Beim Einsatz der ZIAF-Software sind dauernde und fallbezogene Betreuungsleistungen für den Betrieb der Fachanwendungen erforderlich. Dataport bietet die Bereitstellung von entsprechend geschultem Personal zur Unterstützung der BWA HH an. Die Leistungen bestehen aus den drei Arten anwendungsbezogene Dienstleistungen, systemtechnische Dienstieistungen und Konzeptarbeiten. Die Durchführung der im Folgenden beispielhaft genannten Aufgaben erfolgt nach Anweisung bzw. Einzelauftrag durch die BWA. Anlage 1 zum EVB-IT Installadon und Anwendungsbetreuung ZIAF HH, Seite 2 von 4

8 Anlage 1 zu V 3390/ Den Quartalsrechnungen wird eine Übersicht der durchgeführten Aufgaben beigefügt Anwendungsbezogene Dienstleistungen und Projektmanagement Anwendungsbezogene Dienstleistungen sind beim Einsatz der Fachverfahren erforderliche Aufgaben, die nicht der Bedienung der Verfahren selbst dienen und die nicht durch den Service- Vertrag profil c/s abgedeckt sind. Sie werden von Mitarbeitern von Dataport geleistet, die für Service- und Entwicklungsaufgaben für die Mehrländerkooperation ZIAF 2000 eingesetzt sind. Zu den Leistimgen gehören beispielsweise; die anwendungsbezogene Unterstützung bei der Ermittlung von Fehlerursachen, die Bereitstellung von Daten der zentralen ZIAF-Senrer (z. B. der Senrer-Protokolle), das Ausfuhren von SQL-Skripten und die Installation von Programmversionen Virenn Arbeiten erforderlich sind, die über den Leistungsumfang der Anvivendungsinstallation hinausgehen, die Unterstützung bei Test und Implementierung von automatisierten Anwendungsprozessen (z.b. acopy) die Koordination aller am Verfahrensbetrieb beteiligten Service-Einheiten (RZ-Betrieb, Netzwerkmanagement Installation usw.) BWA und BSZ-SH, die Unterstützung der Einführung neuer Verfahrenskomponenten sowie die Planung, Teilnahme und Dokumentation von Projektgesprächen Systemtechnische Dienstleistungen Systemtechnische Dienstleistungen sind für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Verfahren nötige systemtechnische Arbeiten, die über die Leistungen des Serverbetriebes hinausgehen. Dazu gehören beispielsv\reise; die Konzeption und Durchführung von grundlegenden Änderungen der eingesetzten Server-Systeme (beispielsweise die Implementierung einer neuen Systemsoftware zur Erhöhung der Verfügbarkeit auf Wunsch der BWA HH), die systemtechnische Unterstützung bei der Ermittlung von anwendungsbezogenen Fehlerursachen (beispielsweise eine umfassende Performancteanalyse), die Durchführung von Datenspiegelungen 3.3. Dienstleistungen für KonzeptersteMung Durch den hohen Änderungsgrad der fachlichen Anforderungen und der daraus resultierenden großen Anpassungsfrequenz ist eine dauerhafte Planung, Abstimmung und Steuerung der Verfahrensänderungen erforderlich. Dataport bietet die Erstellung von Konzepten nach Absprache mit der BWA HH im Umfeld der ZIAF-Verfahren an. Dies können beispielsweise ein IT- Sicherheitskonzept oder die Untersuchung der Anbindung von Fremdsystemen sein Zeiten für die Erbringung dieser Dienstleistungen Die Leistungen werden von Oataport nach Absprache und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit zu gemeinsam vereinbarten Terminen und Zeiten erbracht. Anlage 1 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung Zl/^ HH, Seite 3 von 4

9 Anlage 1 zu V 3390/ datapart Mo - Do; 08:00-16:30 Uhr sowie Fr: 08:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und ). 4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Die erfolgreiche Ausfühmng der oben genannten Dienstleistungen ist wesentlich von der vollständigen und termingerechten Erbringung der dazu notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere zentrale Ansprechpartner, dem ggf. die Koordination beteiligter Steilen des Auftraggebers obliegt und der verbindliche Absprachen für den Aufbaggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen trifft Die Information der ZIAF-Anwender über die Installation neuer Programmversionen oder Wartungsfenster für die Server erfolgt durch die BWA. Anlage 1 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF HH, Seite 4 von 4

10 Anlage 2 zu V 3390/ EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF HH Anlage 2: Datenschutz Anlage 2 zum EVß-tT Installation und Anwendungsbefreuung ZIAF-HH,

11 Anlage 2 zu V 3390/ Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeine Vereinbarungen 3 1 Grundsatz 3 2 Datenschutzrechtliche Konformität der Auftragsdatenverarbeitung Schriftliche Auftragserteilung Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung Unterauftragsverhältnisse Kontrollrechte 4 3 Technischnorganisatorische Gestaltung Einsatz zertifizierter Produkte Technisch-organisatorische Maßnahmen Berechtigungskonzept IT-Grundschutzformität Sicheiheitskonzept Freigabe 5 4 Administration S 4.1 Berechtigungskonzept Revisionssichere Protokollierung Mobile Geräte Lesbarkeit 6 5 Datenschutz- und Sicherheitsmanagement Behördlicher Datenschutzbeauftragter Sicherheitsmanagement 6 6 Dokumentation Dokumentation Verfahrensvetzeichnis Verzeichnisse 7 7 Produktionsstätten 7 Teil B: Produktspezifische Vereinbarungen 6 1 Unterauftragsverhältnisse 8 Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH,

12 Anlage 2 zu V 3390/ datapgrt Teil A: Allgemeine Vereinbarungen 1 Grundsatz (1) Dataport verarbeitet die Daten seiner Kunden nur in deren Auftrag. (2) Dataport gewährleistet als AufU'agnehmer die Konformität seiner Verarbeitungsprozesse mit den datensdiutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist als Auftraggeber nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Rechtmäßigkeit der von ihm in Auftrag gegebenen Datenverarbeitung verantworüich. (4) Die Datenschutzgrundsätze für personenbezogene Daten werden auch für andere schutzbedürftige Informationen der Kunden Dataports (schutzwürdige Objektdaten, vertrautidie Haushalts- oder Statistikdaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.) angewandt. 2 Datenschutzrechtliche Konformität der Auftragsdatenverarbeitung 2.1 Sch riftl iche Auftragsertei lung Aufträge sowie ergänzende Weisungen zu technischen und oiganisatorischen Maßnahmen an Dataport werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich festgelegt worden sind. 2.2 Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung Dataport erfüllt die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der im Kundenauftrag erfolgenden Verarbeitungsprozesse durch 1. eine Datenverarbeitung ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers, 2. die Erstellung von Sicherheitskonzepten, 3. den Einsatz von informationstechnischen Geräten und Software in der Produktion nach Test und Freigabe und 4. die Dokumentation der automatisierten Verfahren. 2.3 Unterauftragsverhättnisse (1) Eine Datenverarbeitung im Unterauftrag erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber unter Namensnennung des Unterauftragnehmers. (2) Wartungsarbeiten und andere technische Unterstützungsleistungen mit Zugriff auf personenbezogene Daten oder andere schutzbedürftige Informationen des Kunden erfolgen als Datenverarbeitung im Unterauftrag. (3) Zur Durchführung des Second- und Third-Level-Supports sowie zur Wartung von IT-Systemen und Prozessen setzt Dataport folgende Unternehmen ein: IBM Microsoft 1 Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH

13 Anlage 2 zu V 3390/ T-Systems Telekom CISCO FSC EMC Orade Sun (4) Daneb^ setzt Dataport für die in diesem Vertrag vereinbarte Leistung Unterauftragnehmer ein, die in Teil B dieser Anlage aufgeführt sind. (5) Sollten andere als die genannten Unternehmen eingeschaltet werden, so wird der Auftraggeber hierüber vorab informiert. 2.4 Kontrollrechte (1) Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, während der Geschäftszeiten von Dataport die mit der Auftragsabwicklung befassten Betriebsstätten zu betreten und sich durch Inaugenscheinnahme und sonstige Erhebungen davon zu überzeugen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur im Rahmen seiner Weisungen erfolgt. (2) Der Aufbaggeber kann mit der Kontrolle auch Dritte beauftragen. 3 Technisch-organisatorische Gestaltung 3.1 Einsatz zertifizierter Produkte Dataport setzt, sovrait es technisch, wirtschaftlich und qualitativ vertretbar ist. technische Produkte ein, deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und Datensicherheit in einem förmlichen Verfahren festgestellt worden ist. 3.2 Technisch-organisatorische Maßnahmen (1) Dataport hat die nach dem Stand der Technik und der Schut^edürftigkeit der Daten erforderlichen und angemessenen Maßnahmen getroffen. (2) Es ist insbesondere sichergestellt, dass 1. Unbefugten der Zugang zu Datenträgern, auf denen personenbezogene und andere im Interesse des Kunden schutzwürdige Daten gespeichert sind, verwehrt ist, 2. verhindert wird, dass personenbezog^e und andere im Interesse des Kunden schutzv^rdige Daten unbefugt verarbeitet werden oder Unbefugten zur Kennfrils gelangen, 3. gewährleistet v^rd, dass die Daten verarbeitenden Personen, der Zeitpunkt und der Umfang der Datenverarbeitung festgestellt werden können. (3) Die einzelnen von Dataport für ein Verfahren erbrachten Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH,

14 Anlage 2 zu V 3390/ = 3.3 Berechtigungskonzept (1) Dataport stellt sicher, dass Personen erst Einfluss auf einen Verarbeitungsprozess nehmen können, nachdem ihre Berechtigung festgestellt worden ist. (2) Dataport führt Verzeichnisse über die Zugriffsrechte seiner Beschäftigten auf die Systeme, die Software und die Datenbestände. 3.4 IT-Grundschutzformität (1) Dataport orientiert sich für die Umsetzung seiner technisch-organisatorischen Maßnahmen an den Anforderungen des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dataport bietet seinen Kunden das für das beauftragte Verfahren erforderliche Sicherheitsniveau. Näheres ergibt sidi aus Anlage 4 ( Katalog der Sicherheitsmaßnahmen ). 3.5 Sicherheitskonzept (1) Die Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen der von Dataport im Auftrag seiner Kunden betriebenen Verfahren sind in einem Sicherheitskonzept beschrieben. (2) Dataport führt für die im Auftrag seiner Kunden betriebenen Verfahren stets eine Restrisikoanalyse für die in diesem Vertrag beschriebenen Verarbeitungsprozesse durch.^ 3.6 Freigabe (1) Automatisierte Verfahren werden bei ihrem erstmaligen Einsatz oder nach Änderungen erst produktiv verwendet, nachdem eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers vorliegt, (2) Der Freigabe durch den Auftraggeber schaltet Dataport im Auftrag seiner Kunden eine interne Test- und Freigabeprozedur vor. 4 Administration Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH,

15 Anlage 2 zu V 3390/ Datenschutz- und Sicherhettsmanagement 5.1 Behördlicher Datenschutzbeauftragter (1) Dataport hat schriftlich einen behördlichen Datensr^utzbeauftragten bestellt. Er besitzt die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit und kommt bei dieser Tätigkeit nicht in Konflikt mit anderen dienstlichen Aufgaben. (2) Der behördliche Oatenschutzbeauftragte ist unmittelbar dem Vorstand von Dataport unterstellt. Bei der Ausübung seines Amtes ist er weisungsftei und wird wegen der Wahrnehmung des Amtes nicht benachteiligt Ihm ist die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern zugewiesen und er selbst ist in dem erforderlichen Umfang von anderen Aufgaben freigestellt. (3) Auftraggeber von Dataport können sich mit Beratungswünschen, Rückfragen und Beschwerden zu datenschutzrechttich relevanten Sachverhalten unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten wenden. 5.2 Sicherheitsmanagement Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH

16 Anlage 2 zu V 3390/ Teil B: Produktspezifische Vereinbarungen 1 Unterauftragsverhältnisse Anlage 2 zum EVB-IT Installation und Anwendungsbetreuung ZIAF-HH,

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