Woche vom 29.11. 03.12.2010 Inhalt 1. Rentenbezug flexibilisieren - Arbeitsbedingungen verbessern 3. Sicherungsverwahrung von Straftätern 2. Klare Perspektiven für unsere Kommunen - Jetzt! 4. Transparente Regelsätze und Armut umfassend bekämpfen! Rentenzugang flexibilisieren - Arbeitsbedingungen verbessern Die Rente mit 67 ist ein viel diskutiertes Thema zu Recht, denn die überwiegende Zahl der Menschen ist bis zum Rentenbeginn sozialversicherungspflichtigsicherungspflichtig beschäftigt. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass das Gesetz tatsächlich Wirklichkeit wird: die Rente mit 67 darf erst dann eingeführt werden beziehungsweise muss solange ausgesetzt werden, bis genügend altersgerechte Arbeitsplätze gerade für Menschen über 60 Jahre zur Verfügung stehen. Der Anteil älterer sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätiger ist mit 23,4 Prozent noch viel zu gering. Um ein höheres Renteneintrittsalter erreichen zu können, muss die Quote der 60 bis 64 Jährigen bei mindestens 50 Prozent liegen. Daher wollen wir die Anhebung verschieben und 2014 erneut die Beschäftigungssituation der 60 bis 64 Jährigen prüfen. Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang aus dem Arbeitsleben in eine Rente ohne Abschläge.. Aus gutem Grund haben wir 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist, denn die Ergebnisse des Rentenberichts 20100 sprechen eine eindeutige Sprache. Bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, müssen entscheidende Fragen beantwortet werden. Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und welche Qualität hat diese Beschäftigung? Seite 1
Mit unserem Antrag Chancen für die Teilhabe am Arbeitsleben nutzen: Arbeitsbedingungen verbessern Rentenzugang flexibilisieren haben wir der Regierung konkrete Anforderungen an ein Gesamtkonzept vorgelegt, unter welchen Bedingungen die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial verträglich umgesetzt werden kann. Natürlich lässt sich nicht ignorieren, dass künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen. Wir werden alle älter und das ist gut so. Nehmen wir beispielsweise Ullis und Edgars Töchter, denen eine Lebenszeit von rund 100 Jahren prognostiziert wird. Darauf muss sich Politik sozial- und wirtschaftspolitisch einstellen. Nicht alle Beschäftigten werden jedoch gesundheitlich in der Lage sein, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten zu können und daher fordern wir mehr Flexibilität. Am Beispiel von Ulis Söhnen wird das deutlich. Der eine Sohn Polizeibeamter und schon lange im Schichtdienst tätig, wird sicherlich nicht so lange arbeiten können wie der zweite Sohn, der erst nach einem langen Studium mit 30 einen hoch qualifizierten Job übernommen hat. Wir wollen daher die geförderte Altersteilzeit fortsetzen. Ab dem 60. Lebensjahr soll neben einer verkürzten Arbeitszeit eine Teilrente bezogen werden können. Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei belastenden Tätigkeiten durch Zusatzbeiträge Abschläge bei einer vorgezogenen Rente vermieden werden können. Zudem muss eine bessere Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung rung erfolgen und der Altersarmut entgegengesteuert werden. Hier gilt es vor allem bis zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bei Geringverdienern die Mindestentgeltpunkte höher zu bewerten. Klare Perspektiven für unsere Kommunen - Jetzt! Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen sich gemeinsam mit den kommunalen Vertretern für eine Stärkung der Gewerbesteuer ein. In einem Antrag fordern wir einen Rettungsschirm für unsere Kommunen. Statt des Zick-Zack-Kurses von Schwarz-Gelb steht die SPD für eine Strategie der handlungsfähigen Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Gemeinden und Kommunen, auch bei uns in Nordhessen, wollen eine klare und verlässliche Perspektive haben, damit sie auch weiterhin für ihre Bürger attraktiv bleiben und im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für die Menschen sorgen können! Die Gewerbsteuer ist als Haupteinnahmequelle der Städte und Gemeinden daher zu erhalten. So steht es auch in unserem Antrag Klare Perspektiven für Kommunen Gewerbesteuer stärken. Seite 2
In der vorletzten Ausgabe der Aktuellen Hauptstadtinfos haben wir bereits gewarnt, dass der Schlingerkurs des Bundesfinanzministers zu Verunsicherung und einem Auseinanderdriften der Städte und Gemeinden in Arm und Reich führen könnte. Leider ist nun genau diese Situation eingetreten. Herr Schäuble hat den Bestandschutz für die Gewerbesteuer zugesichert, an das Angebot allerdings die Einführung eines kommunalen Hebesatzrechtes bei der Einkommenssteuer gebunden. Nicht nur, dass zu befürchten steht, dass durch diesen Vorschlag hinten rum die Gewerbsteuer doch noch abgeschafft wird (wie es sich insbesondere die FDP wünscht) - durch das Zuschlagsrecht wird auch die Kluft zwischen strukturschwachen und stärkeren Kommunen vertieft. Dieser Vorschlag ist ein Spaltervorschlag. Anstatt die Kommunen bei den Ausgaben für die soziale Sicherung, insbesondere bei der Grundsicherung im Alter, zu entlasten, wird hier ein für sowieso schon strukturschwache Kommunen nachteiliges System etabliert. Denn dies kann für die Bürger finanzschwächerer Kommunen eine Belastung bedeuten, während wohlhabendere Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger sogar entlasten könnten. In diesem Zusammenhang bedauern wir auch, dass der Landkreistag den bisher einhelligen Protest der kommunalen Familie konterkariert und den Vorschlag unterstützt. Wir wollen die Gewerbesteuer erhalten, stärken und stabilisieren. Die Gewerbesteuer ist und bleibt die dynamische Finanzquelle der Kommunen. Außerdem muss es bei den Sozialausgaben, die die Kommunen für die gesamtstaatliche Gemeinschaft tragen, zu nachhaltigen Entlastungen kommen. In der Debatte hatten die Redner von Schwarz-Gelb zwar viele warme Worte für die Kommunen, aber leider keine Taten. Durch die unsägliche Steuerpolitik dieser Regierung haben die Kommunen allein im letzten Jahr 3 Milliarden Euro verloren. Geld was vor Ort für wichtige Aufgaben fehlt. Gerade die Städte und Gemeinden sind aber Orte der gesellschaftlichen Integration, sie sind wichtig für das Sicherheitsbedürfnis der Menschen und für das funktionierende Zusammenleben in Deutschland. Wir werden daher weiter gemeinsam mit den Kommunen dafür kämpfen, dass die Bundesregierung die Kommunen nicht ausbluten lässt. Sicherungsverwahrung von Straftätern Die Sicherungsverwahrung in Deutschland muss grundlegend novelliert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009, das Deutschland zwang, Personen, die vor dem 30. Januar 1998 in Sicherheitsverwahrung genommen worden waren, sofort freizulassen. Das Straßburger Gericht hatte dabei moniert, die Bundesrepublik habe in diesen Fällen die damals geltende Regelung missachtet, nach der die Sicherheitsverwahrung höchstens zehn Jahre betragen dürfe. Seite 3
In dieser Woche hat der Bundestag eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Es waren außerordentlich langwierige, aber dennoch sachbezogene Beratungen, sowohl im Rechtsausschuss als auch im Plenum des Deutschen Bundestages. Schließlich haben sich die Koalitionsfraktionen dem Druck der SPD gebeugt, so dass Anlasstaten nur auf schwere Verbrechen, wie Mord, Totschlag und Sexualstraftaten reduziert wurden und damit nur die wirklich schweren Straf- und Serientäter aus dem Verkehr gezogen werden. Zudem wird auch eine Regelung für Täter getroffen, die entlassen werden müssen, obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten. Das mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und SPD beschlossene Gesetz legt fest, dass die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet oder vorbehalten werden muss. Sowohl Grüne als auch LINKE kritisierten die Reform. Nicht nur das, sie stimmten dagegen und nehmen damit billigend in Kauf, dass Menschen, die aufgrund schwerster Verbrechen verurteilt sind, auch weiterhin eine Gefahr für sich selbst, aber insbesondere für Frauen und Kinder darstellen. Eine unverantwortliche Haltung! Mit der nun beschlossenen, maßgeblich von der SPD bestimmten Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen ist es künftig möglich, Gewalt- und Sexualstraftäter nach doppelter Begutachtung in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, um sie dort gleichzeitig zu therapieren. Dieses Therapieunterbringungsgesetz berücksichtigt selbstverständlich die Vorgaben des Grundgesetzes und die Auflagen der Europäischen Menschenrechtkonvention. Also bleiben nunmehr besonders gefährliche Straftäter auch nach Verbüßen ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Transparente Regelsätze und Armut umfassend bekämpfen! Am Freitagmorgen wurde der von Schwarz-Gelb vorgelegte Gesetzentwurf zur Regelsatzbemessung bei Hartz IV im Bundestag von den Koalitionären durchgewunkenen. Er bleibt in zentralen Punkten weit hinter verfassungsrechtlichen und sozialpolitisch notwendigen Lösungen zurück. In der letzten Ausgabe der Aktuellen Hauptstadtinfos haben wir Euch ja bereits über die SPD-Forderungen nach einer Seite 4
realitätsgerechten Bemessung der Regelsätze, einem echten Bildungspaket für Kinder, einen allgemeinen Mindestlohn und eine starke Arbeitsmarktförderung informiert. Und wieder droht ein schmutziger Deal diesmal aus dem Saarland. Die Reform steht am 17. Dezember im Bundesrat zur Abstimmung. Bisher waren wir mit unseren Forderungen in einer starken Position, denn eine Anrufung des Vermittlungsausschusses galt als sicher, da Schwarz-Gelb keine eigene Mehrheit hatte. Nachdem aber die schwarz-grüne Koalition in Hamburg geplatzt ist, hat in dem Stadtstaat eine CDU-Minderheitsregierung das Sagen. Damit fehlt der Bundesregierung nur noch eine Stimme, um eine Bundesrats-Mehrheit für die Hartz-Reform zur erreichen. Die Jamaika-Koalition im Saarland aus CDU, FDP und Grünen wird zum Zünglein an der Waage. Grund für unsere Sorge ist eine Äußerung des saarländischen Grünen-Landeschefs Hubert Ulrich, der sich am Donnerstag in der Saarbrücker Zeitung gesprächsbereit zeigte, wenn es vonseiten des Bundes Angebote im Interesse des Saarlandes gebe. Sicherlich wird Frau Merkel alles in Bewegung setzen, um das kleine Bundesland mit Versprechungen zur Zustimmung zu bewegen. Sollte die Ökopartei ihren Widerstand aufgeben und sich kaufen lassen, setzen sie allerdings ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, denn bisher waren sich SPD und Grüne einig in der Ablehnung des verunglückten Gesetzes. Es bleibt weiter spannend. Eine Information Eurer Bundestagsabgeordneten Edgar Franke, Ulrike Gottschalck und Ullrich Meßmer - Wir halten die Infos bewusst kurz, um Euch einen schnellen Überblick zu geben. Falls Ihr vertiefende Auskünfte zu bestimmten Themen wünscht, meldet Euch einfach! V.i.S.d.P.: Edgar Franke, Ulrike Gottschalck, Ullrich Meßmer Platz der Republik 1, 11011 Berlin Artikelbilder: fotolia Seite 5