Weitergabe von Aufklärungsdaten an Grenzbehörden in Libyen, Ägypten, Tunesien und Algerien

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12459 18. Wahlperiode 18.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/11974 Weitergabe von Aufklärungsdaten an Grenzbehörden in Libyen, Ägypten, Tunesien und Algerien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Noch in diesem Jahr nehmen die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die satellitengestützte Plattform Seepferdchen Mittelmeer ( Seahorse Mediterranean ) in Betrieb (Antwort der Europäischen Kommission an die EU- Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017). Vorausgegangen waren Verhandlungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten Italien, Frankreich, Zypern, Malta und Portugal mit Libyen, Tunesien, Algerien und Ägypten über eine Zusammenarbeit im grenzpolizeilichen Bereich. Die Verhandlungen werden von der ebenfalls beteiligten Regierung Spaniens angeführt, die bereits seit über zehn Jahren das regionale Netzwerk Seepferdchen Atlantik betreibt (Bundestagsdrucksache 18/3515). Über Seepferdchen Mittelmeer würden die nordafrikanischen Länder auch in das EU-Überwachungssystem Eurosur integriert. Laut der Europäischen Kommission beteiligen sich Tunesien, Algerien und Ägypten bereits auf regionaler Ebene am Seepferdchen -Netzwerk (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017). Bei dem jüngsten hochrangigen politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Tunesien zu Sicherheit und Terrorismusbekämpfung am 19. Januar 2017 wurde Tunesien ermutigt, sich durch die Beteiligung am Netzwerk und die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen dem Gesamtprojekt anzuschließen. Der Dialog wurde vom Auswärtigen Dienst organisiert. Auch bei dem bilateralen Treffen mit Ägypten am Rande des Gipfels in Valletta vom 8. Februar 2017 und mit Algerien bei der 7. Sitzung des Unterausschusses für Justiz und Inneres vom 22. Februar 2017 wurde das Ansinnen verfolgt, die Länder zur Zusammenarbeit zu bewegen. Schließlich soll auch die libysche Küstenwache Informationen zu Vorfällen von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache erhalten. Die Europäische Kommission nennt hierzu die Übermittlung von regelmäßigen Überwachungs- und Kontrolldaten an libysche Behörden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/12459 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer formalen Anfrage der libyschen Tripolis-Regierung über technische Ausrüstung zur Migrationsabwehr an die Europäische Union bekannt (Reuters vom 30. März 2017, Libya asks EU for ships and radars to stop migrants: sources ; bitte die Art und Zahl der Gerätschaften/Fahrzeuge angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die libysche Einheitsregierung am 22. Februar 2017 der Europäischen Kommission eine Bedarfsliste für die Ausstattung der libyschen Küstenwache übergeben. Der Bedarf der libyschen Küstenwache an Landfahrzeugen beschränkt sich demzufolge auf Rettungswagen und Radarwagen. Auf See variiert der Bedarf zwischen wenigen 80 bis 100 Meter langen Hochseepatrouillenbooten, einigen mittelgroßen Patrouillenbooten, 30 bis 60 Meter lang, für die Hoheitsgewässer, und einer Großzahl an 7 bis 8 beziehungsweise 10 bis 15 Meter langen Festrumpfschlauchbooten. Die Bedarfsliste wird derzeit von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), FRONTEX, den EU-Mitgliedstaaten und der Bundesregierung geprüft. 2. Welche Gegenleistungen zur Verhinderung von Überfahrten in die Europäische Union ( preventing African refugees and migrants from embarking from the coast of Libya for Europe ) wurden von der Tripolis-Regierung an den Rat für Außenbeziehungen übermittelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von der libyschen Einheitsregierung keine Äußerungen im Sinne der Fragestellung an den Rat für Außenbeziehungen übermittelt. 3. Für welche bereits vorhandene, aber in EU-Mitgliedstaaten befindliche Ausrüstung wurde die Freigabe zur Verschiffung nach Libyen beantragt? Die Bundesregierung hat bisher keine Informationen über etwaige Anträge auf Freigabe von in EU-Mitgliedstaaten befindlicher Ausrüstung. 4. Mit welchem Ziel und für welche Aufgaben hat die Europäische Union der Entsendung von drei Experten der nicht zu EU gehörenden Europäischen Gendarmerietruppe in die EU Liaison and Planning Cell sowie die Mission EUBAM Libyen zugestimmt (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die in ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11954 vom 10. April 2017 hinausgehenden Erkenntnisse vor. 5. Für die Ausgestaltung welcher Unterstützung laufen derzeit noch Planungen bei den beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)? Die Bundesregierung hat hierzu keine über die in ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11954 vom 10. April 2017 hinausgehenden Erkenntnisse.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/12459 6. Welche Überlegungen oder Vorschläge existieren zur Umsetzung von Vorschlägen der Europäischen Union, die libyschen Behörden mit technischer Ausrüstung, Fahrzeugen und anderen Elementen zu versorgen, um die Kontrolle der libyschen Landgrenze zu den Nachbarstaaten zu optimieren, wozu die Bundesregierung bekräftigt, dass sie diesen laufenden Prozess weiter eng verfolgt (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/11954)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Des Weiteren verfügt die Bundesregierung über keine Informationen, die über die Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11954 vom 10. April 2017 hinausgehen. 7. Welche Details kann die Bundesregierung zum Inhalt eines Informationsaustauschs mitteilen, den die EU-Militärmission EUNAVFOR MED durch Entsendung eines Verbindungsoffiziers zum US-Kommando AFRICOM in Stuttgart sicherstellen will (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es die Aufgabe des Verbindungsoffiziers, den Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED Operation Sophia und U.S. AFRICOM mit Schwerpunkt im Themenbereich Waffenschmuggel sicherzustellen. 8. Auf welche Weise beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt Tunesien, Algerien und Ägypten auf regionaler Ebene am Seepferdchen -Netzwerk (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017)? Mit den Ländern Ägypten, Algerien und Tunesien führt die Europäische Kommission seit mehreren Jahren Verhandlungen über eine Beteiligung am Projekt Seepferdchen Mittelmeer. Zu einer bereits jetzt bestehenden Beteiligung der genannten Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeit bei Seepferdchen Mittelmeer mit den Regierungen Algeriens, Ägyptens und Libyens behandelt und/oder vereinbart? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat Libyen am 29. Juli 2012 eine Partnerschaftserklärung für eine Teilnahme am Projekt Seepferdchen Mittelmeer unterzeichnet. Hinsichtlich der Beteiligung der Länder Ägypten und Algerien wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. b) Auf welche Weise wurde Seepferdchen Mittelmeer nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem jüngsten hochrangigen politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Tunesien behandelt, und welche Ergebnisse sind dem Auswärtigen Amt dazu bekannt?

Drucksache 18/12459 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Welche Schulungsmaßnahmen werden für Seepferdchen Mittelmeer geplant, und welche Behörden welcher Länder nehmen daran teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind für Mai bis Oktober 2017 sieben Schulungsmaßnahmen im Rahmen von Seepferdchen Mittelmeer vorgesehen. Diese Schulungsmaßnahmen werden durch die spanische Guardia Civil, die italienische Küstenwache, das italienische Innenministerium, die italienische Guardia di Finanza und die maltesischen Streitkräfte durchgeführt. 9. Welcher Art sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen zu Vorfällen, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Seepferdchen Mittelmeer übermittelt werden? Über das satellitengestützte Kommunikationsnetzwerk von Seepferdchen Mittelmeer werden insbesondere Erkenntnisse zu irregulärer Migration, Schmuggel sowie die Sicherheit der Grenzen betreffende Informationen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht. 10. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche regelmäßigen Überwachungs- und Kontrolldaten übermittelt werden, die sich aus der Überwachung der Zwölfmeilenzone der nordafrikanischen Länder ergeben? 11. Inwiefern soll der noch engere Austausch und mehr Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration, wozu sich unter anderem die Regierungen Italiens, Deutschlands, Tunesiens und Libyens in einer Erklärung verpflichten (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 20. März 2017), auch die Teilnahme an Überwachungs- oder Informationsnetzwerken der Europäischen Union (etwa das Netzwerk Seepferdchen Mittelmeer ) umfassen? Die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Slowenien, der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft Malta, der Schweiz, Libyen und Tunesien sowie die Europäische Kommission haben am 20. März 2017 in Rom einen engeren Austausch und eine vertiefte Zusammenarbeit mit Blick auf illegale Migration über die zentrale Mittelmeerroute vereinbart. Dabei wurden jedoch keine Vereinbarungen zur Teilnahme am Netzwerk Seepferdchen Mittelmeer oder an vergleichbaren Netzwerken getroffen. 12. Welche einzelnen Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die italienische Küstenwache, die EU-Militärmission EUNAVFOR MED oder die FRONTEX-Mission Triton darüber berichteten, dass Schleuser gefälschte oder echte Uniformen tragen, die sie als Angehörige der Polizei ausweisen sollen (The Intercept vom 2. April 2017, New Evidence Undermines EU Report Tying Refugee Rescue Group to Smugglers bzw. dort verlinkter Frontex-Bericht vom 9. Dezember 2016)? Der Bundesregierung liegen Lageberichte von FRONTEX vor, die Erkenntnisse aus Befragungen von Migranten enthalten, wonach vereinzelt Schleuser libysche Polizeiuniformen getragen haben sollen. Weiterhin wird von FRONTEX berichtet, dass auch Personen, die Uniformteile libyscher Sicherheitskräfte tragen, in Schleusungen involviert sein sollen. Ob es

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/12459 sich um Angehörige der libyschen Küstenwache oder anderer libyscher Sicherheitskräfte handelt, kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Berichte der italienischen Küstenwache liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Welche einzelnen Vorfälle sind dem Auswärtigen Amt bekannt, bei denen die libysche Küstenwache mit Schleusern zusammenarbeitete? Der Bundesregierung sind entsprechende Berichte der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) und von Nichtregierungsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen zur Situation von Flüchtlingen und Migranten bekannt, nähere Informationen zu einzelnen Vorfällen liegen ihr nicht vor. 14. Ab wann wollen die EU-Agenturen FRONTEX, EMSA und EFCA nach Kenntnis der Bundesregierung Drohnen einsetzen um Schiffe (einschließlich kleinerer Holz- und Gummiboote), Menschen in Seenot, Meeresverschmutzungen durch Öl oder andere gefährliche Schadstoffe sowie Schwefeloxide in Schiffsabgasen zu erkennen (Bundestagsdrucksache 18/8784, Antwort zu Frage 3)? a) Sofern die Anwendungen nicht wie geplant ab dem ersten Quartal 2017 für Vor-Ort-Operationen zur Verfügung stehen, wann sollen diese einsatzbereit sein (Bundestagsdrucksache 18/11113, Antwort zu Frage 13)? b) Wann sollen die Mehrzweckeinsätze im Zusammenhang mit Grenzund Küstenschutzaufgaben beginnen und inwiefern liegen mittlerweile Anfragen oder Interessensbekundungen einzelner Mitgliedstaaten oder ggf. auch der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zum Einsatz der Drohnen vor? Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2016/1624 soll eine intensive Zusammenarbeit von FRONTEX mit der EFCA (European Fisheries Control Agency) und der EMSA (European Maritime Safety Agency) erfolgen. Diese wird zum Beispiel durch den Austausch von Streifenplänen, die Meldung von Fischereischiffen durch FRONTEX an die EFCA oder Umweltverschmutzungen an die EMSA oder auch die Beteiligung an Einsätzen einer jeweils anderen Agentur vollzogen. Derzeit läuft das Pilotprojekt EU-Coast Guard Functions, um die weitere Zusammenarbeit der Agenturen zu verbessern. Es wird angestrebt, zukünftig mindestens zehn Mehrzweckeinsätze pro Jahr durchzuführen. Über weitere Daten oder Details sowie über den Einsatz von Drohnen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. c) Welche Firmen haben die Ausschreibung der drei Lose (Drohnen mit großer Flugdauer, Drohnen mit mittlerer Flugdauer, Senkrechtstarter) gewonnen?

Drucksache 18/12459 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15. Welche Defizite ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung derzeit für die Agenturen FRONTEX, EMSA und EFCA hinsichtlich der Bereitstellung verbesserter europäischer Infrastrukturen für die Satellitenkommunikation? Über die Grenzschutzagentur FRONTEX können die Grenzschutzorganisationen der Mitgliedstaaten satellitengestützte Überwachungs- und Informationsdienstleistungen anfordern. Die Bereitstellung einer satellitengestützten verbesserten Infrastruktur für Kommunikationszwecke ist der Bundesregierung nicht bekannt. 16. Für welche Anlagen von SAT-AIS- und Satcom-Daten und -Diensten werden die 14 Mio. Euro der Europäischen Kommission aufgewendet, und bis wann soll hierzu eine Ausschreibung erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/11113, Antwort zu Frage 14)? 17. Hinsichtlich welcher möglicherweise durch die Bundesregierung unterstützter Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Kairo mit dem ägyptischen Präsidenten über das Thema illegale Migration gesprochen, wozu die Bundesregierung mitteilte dass es dabei nicht nur um die Sicherung der Landgrenze zu Libyen, sondern auch um die Sicherung der Seegrenzen Ägyptens, um die Bekämpfung von Schleuser- und. Schmugglertätigkeiten, um die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration, um die Bekämpfung von Fluchtursachen sowie um die Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ägypten lebenden Migranten und Flüchtlinge ging (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)? Über konkrete Einzelmaßnahmen hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Kairo mit dem ägyptischen Staatspräsidenten nicht gesprochen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Europol seine Zusammenarbeit mit nordafrikanischen oder arabischen Ländern bzw. dort agierenden EU-GSVP-Missionen verbessern will, etwa durch neue Kommunikationsnetzwerke oder -plattformen? Entsprechend dem Mandat der zivilen GSVP-Mission EUBAM Libyen finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche mit Europol statt. Der Bundesregierung ist darüber hinaus bekannt, dass bei Europol eine verstärkte Zusammenarbeit mit nordafrikanischen und arabischen Ländern sowie dort aktiven EU-Stellen geprüft wird. Als Wege für eine Zusammenarbeit werden unter anderem der INTERPOL-Kanal, EU-Delegationen und GSVP-Missionen oder Botschaften der Mitgliedstaaten vor Ort, die sich hierzu bereit erklären, in Betracht gezogen. 19. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Teilnehmende einer Operation Gallant Phoenix bekannt (SPIEGEL ONLINE vom 14. Mai 2017, Kanzleramt stoppt neue BND-Kooperation mit USA ), woher stammen die dort verarbeiteten Personendaten, und von wem wurden diese erhoben? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung VSA) als VS Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und wird als separater Anhang verschickt. * * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als VS Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/12459 a) Auf welche Weise wird die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit Gallant Phoenix kooperieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung tauscht Europol in diesem Bereich Informationen mit der US-Strafverfolgungsbehörde FBI aus. b) Sofern Europol über Gallant Phoenix auch Daten in eigenen Informationssystemen verarbeiten und speichern könnte, inwiefern würde auch das Bundeskriminalamt darauf zugreifen dürfen? Das Bundeskriminalamt ist als nationale Stelle für Europol nach Maßgabe des nationalen Rechts nach Artikel 20 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 berechtigt, auf Informationen, die bei Europol in Informationssystemen gespeichert werden, zuzugreifen.

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