Zur Rolle des in Deutschland stationierten United States Africa Command bei gezielten Tötungen durch US-Streitkräfte in Afrika

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14047 Zur Rolle des in Deutschland stationierten United States Africa Command bei gezielten Tötungen durch US-Streitkräfte in Afrika Vorbemerkung der Fragesteller MedienberichtenzufolgesolldasinDeutschlandstationierteUnitedStates AfricaCommand (AFRICOM)einemaßgeblicheRollebeiderZielauswahl, PlanungundDurchführunggezielterTötungendurchUS-DrohneninAfrikahaben.Am30.Mai2013berichtetendasZDF-Magazin Panorama unddie SüddeutscheZeitung,dassdieVerantwortungfüralleMilitäroperationenderUSA inafrikagenerellbeiafricominstuttgartläge ( RamsteinunterhaltenespezielleRelais-StationfürunbemannteFlugobjekte könntennachaussagederus-luftwaffekeinedrohnenangriffeinafrika durchgeführt werden. WennvondeutschemStaatsgebietausgezielteTötungenimAuslandvorbereitetunddurchgeführtoderunterstütztwerden,istauchdieBundesregierungbetroffen.NebendemVerstoßgegendasVölkerrechtwürdeauchdasGrundgesetzmissachtet,dasnichtnurdasRechtaufLebenschützt,sondernauch Handlungen,diegeeignetsindundinderAbsichtvorgenommenwerden,das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, verbietet. DieBundesregierunghatbislangaufNachfragenlediglichmitgeteilt,siehabe wederkenntnissedarüber,dassdrohnenangriffevonus-streitkräftenin Deutschlandgeplantoderdurchgeführtwürden,nochhabesieAnhaltspunkte fürverstößederus-streitkräfteindeutschlandgegendengrundsatz,dassvon deutschemstaatsgebietauskeinevölkerrechtswidrigenmilitärischeneinsätze ausgehen dürfen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.SeitwannsindwievieledeutscheVerbindungsoffizierebeiwelchenUS- EinheiteninRamsteinundStuttgarteingesetzt,undwelcheAufgabenbzw. Funktionen haben sie dort? DieBundeswehrunterhältinRamsteinundStuttgartVerbindungskommandos (VKdo)zudenUS-EinheitenUnitedStatesAirForceEurope (USAFE)undUnitedStatesEuropeanCommand/UnitedStatesAfricaCommand (USEUCOM/ USAFRICOM). DasVerbindungskommandoderLuftwaffe (VKdoLw)beiUSAFEamStandort RamsteinexistiertinderheutigenorganisatorischenundpersonellenAufstellungundZuordnungseitdem1.Juni1996.EsbestehtauseinemVerbindungsstabsoffizier und einem Stabsdienstfeldwebel. DerHauptauftragbestehtindemHerstellenundHaltenderVerbindungzwischendemOberbefehlshaberUSAFE,dessenHauptquartierunddemInspekteur derluftwaffe (InspL).FernerhatdasVKoLwimAuftragdesInspekteursder Luftwaffe die nationalen Luftwaffenbelange zu vertreten. Im Einzelnen hat das VKdoLw folgende Aufgaben: Unterrichtung InspL über Planungen und Maßnahmen der USAFE, UnterrichtungdesUSAFE-Hauptquartiers (HQ)nachWeisungInspLüber Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, Vertreten nationaler Forderungen und Wünsche gegenüber USAFE, BeratungdesHQUSAFEbeiPlanungundDurchführunggemeinsamer Übungen, AbstimmungvonVerteidigungsmaßnahmenzwischenUSAFEunddem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), WahrnehmungderAufgabealsVKdofürdasKommandoStreitkräftebasis unddaseinsatzführungskommandoderbundeswehrimbesonderenaufgabenbereichbeimcomponentcommand (CC)-AirHQRamstein /HQUSAFE sowie SicherstellungdesInformationsaustauschseinschließlichderPflegederbestehenden Informationsbeziehungen. DasVKdozumHauptquartierderUnitedStatesEuropeanCommand (HQ USEUCOM)amStandortStuttgartbestehtseitMitteder90er-Jahre.DasMemorandumofAgreementzwischenBMVgunddemVerteidigungsministerium dervereinigtenstaatenvonamerikabezüglichdereinrichtungeinesvkdohq USEUCOMwurdeam12.Juli1996geschlossen.EineWahrnehmungvonAufgabeneinesdeutschenVerbindungsoffiziersbeiUSAFRICOMerfolgtedurch denverbindungsoffizierbeiuseucombereitsseitdem26.juli2009auf BefehldesdamaligenGeneralinspekteursderBundeswehr.Ende2012wurde derauftragdesvkdouseucomuntergleichzeitigerumbenennungindeu VKdoHQUSEUCOM/AFRICOMauchoffiziellzusätzlichaufdasneueUS- Regionalkommando ausgeweitet. DasVerbindungskommandobestehtauseinemVerbindungsstabsoffizierund einem Stabsdienstfeldwebel. Die Hauptaufgaben des Verbindungskommandos umfassen: MitwirkenbeiderPlanung,Vorbereitung,AnlageundAnalysevonNATO- Übungenund-EinsätzenodersonstigenÜbungenundEinsätzen,andenen sichdeutscheundamerikanischestreitkräftebeteiligenoderbeidenenamerikanische und deutsche Interessen berührt sind,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14401 UnterstützenbeiderKoordinierungderBesuchevonAmtsträgernderBundeswehrbeimUSEUCOM/AFRICOMinVerbindungmitdenProtokoll-und SicherheitsdienststellensowieUnterstützenbeiderKoordinationvonBesuchenUSEUCOM/AFRICOMbeiBMVgundDienststellenderBundeswehr, WeiterleitenvonInformationenzurPlanung,Taktik,zuEinsätzen,zurStrategiesowiezureinschlägigenForschungundEntwicklung,soweitdiesgemäßdenRechtsvorschriftenundUsancenbeiderRegierungenzulässigist sowie MitwirkenbeiderErleichterungundBeschleunigungderVorlageundGenehmigung von Anträgen auf Information oder Unterstützung. 2.WievieledeutscheSoldatensindinanderenVerwendungenbeiwelchen US-EinheiteninRamsteinundStuttgarteingesetzt,undwelcheAufgaben bzw. Funktionen haben sie dort? EssindkeineweiterendeutschenSoldatinnenundSoldatenbeiUS-Einheitenin Ramstein oder Stuttgart eingesetzt. 3.SindVerbindungsoffiziereund/oderanderedeutscheSoldatenim AFRICOM-HauptquartierinStuttgarteingesetzt,undwennja,wieviele, seit wann und mit welchen Aufgaben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.HabensichdiedeutschenVerbindungsoffiziereoderSoldateninanderer VerwendungimRahmenihresAuftragesmitdemEinsatzbewaffneter DrohnendurchUS-Streitkräfte,insbesonderebeiAFRICOM,befasst,und wenn ja, was haben sie dazu berichtet? NachDarstellungderUS-RegierunghateskeinenEinsatzbewaffneterUS- DrohnenvondeutschemStaatsgebietgegeben.Entsprechendhatkeineentsprechende Befassung oder Berichterstattung stattgefunden. 5.WarenodersinddiedeutschenVerbindungsoffiziereoderSoldateninandererVerwendunganderweitigandemEinsatzbewaffneterDrohneninAfrika beteiligt, oder hatten bzw. haben sie Kenntnisse darüber? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6.WelcheBeschränkungenfürdenZugangzuInformationenfürOperationen vonafricombestehenfürdiedeutschenverbindungsoffiziereodersoldateninandererverwendungbeiafricom,undwelchefürdiebundesregierung? DiedeutscheSeitehatkeinenZugangzueingestuftennationalenUS-Informationen, die nicht ausdrücklich für Deutsche oder die NATO freigegeben sind.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.InwelcherFormundmitwelchenpersonellenundfinanziellenMitteln war die Bundesregierung an der Einrichtung von AFRICOM beteiligt? InwiefernistdieBundesregierungandenKostenvonAFRICOMbeteiligt, inklusiveindenbereichenanfallenderbaumaßnahmenundmilitärischer Übungen? USAFRICOMwurdealsneuesUS-MilitärkommandomitZuständigkeitfür AfrikaindenJahren2007und2008mitEinverständnisderdamaligenBundesregierung in Stuttgart eingerichtet. DieBundesregierungwaranderEinrichtungdesnationalenUS-Hauptquartiers USAFRICOMwederpersonellnochfinanziellbeteiligt.AndenlaufendenKosten von USAFRICOM beteiligt sich die Bundesregierung ebenfalls nicht. ImRahmenderBeteiligunganmilitärischenÜbungeninVerantwortungvon USAFRICOM (vgl.antwortzufrage15)hatdiebundeswehrkeinekosten übernommen,dieüberdiekostenderinnationalerverantwortungliegenden AufgabendesTransportssowiederUnterbringung,VersorgungundBetreuung der im Übungsgebiet eingesetzten Soldatinnen und Soldaten hinausgingen. 8.AufwelchervertraglichenGrundlagewurdeAFRICOMeingerichtet,und was sieht diese im Einzelnen vor? DieAnwesenheitamerikanischerStreitkräfteinDeutschlanderfolgtaufder GrundlagedesVertragsüberdenAufenthaltausländischerStreitkräftevom 23.Oktober1954 (BGBl.1955IIS.253),derauchnachAbschlussdesZwei- Plus-Vier-Vertrags weiterhin rechtsgültig ist. RechteundPflichtenderStreitkräfteausNATO-Staaten,dieinDeutschlandauf GrundlagedesAufenthaltsvertragesdauerhaftstationiertsind,richtensichnach demnato-truppenstatutvom19.juni1951 (AbkommenzwischendenParteiendesNordatlantikvertragsüberdieRechtsstellungihrerTruppen,BGBl. 1961IIS.1190)sowiedemZusatzabkommenzumNATO-Truppenstatutvom 3.August1959 (ZusatzabkommenzudemAbkommenzwischendenParteien desnordatlantikvertragsüberdierechtsstellungihrertruppenhinsichtlichder inderbundesrepublikdeutschlandstationiertenausländischentruppen,bgbl II S. 1183, 1218). 9.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderAuftragunddiekonkreteTätigkeitvonAFRICOMimEinklangmitdemVölkerrechtunddeutschem Recht stehen müssen? GemäßArtikelIIdesNATO-TruppenstatutshabenStreitkräfteausNATO-StaatendasRechtdesAufnahmestaatszubeachtenundsichjedermitdemGeistedes NATO-TruppenstatutsnichtzuvereinbarendenTätigkeitzuenthalten.DerBundesregierungliegenkeineAnhaltspunktedafürvor,dasssichdieVereinigten Staaten auf deutschem Staatsgebiet völkerrechtswidrig verhalten hätten. 10.GiltdiesauchfürderenmöglicheBeteiligungamEinsatzbewaffneter Drohnen für gezielte Tötungen? AufdieAntwortzuFrage9wirdverwiesen.ImÜbrigenäußertsichdieBundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdierechtlichenundvertraglichenRegelungenausländischerStreitkräfteinDeutschlandbetreffend ausreichen,umverfassungs-undvölkerrechtswidrigehandlungenvonin DeutschlandstationiertenausländischenStreitkräftenauszuschließen, und wenn ja, wodurch wird dies konkret sichergestellt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. DieBundesregierungstehtineinemkontinuierlichenundvertrauensvollenDialogmitdenUS-amerikanischenPartnern.DieserDialogfindetvorallemin FormbilateralerpolitischerundmilitärischerGesprächeaufallenEbenenstatt undschließteinenallgemeineninformationsaustauschzwischendembmvg unddenus-amerikanischenstreitkräftenebensowiegesprächevonverbindungsoffizieren in verschiedenen US-amerikanischen Dienststellen ein. DerBundesministerdesAuswärtigen,Dr.GuidoWesterwelle,hatimGespräch mitseinemamerikanischenamtskollegenjohnkerryam31.mai2013auchdie MedienberichtezuangeblichenAktivitätenderUS-StreitkräfteinDeutschland angesprochen.deramerikanischeaußenministerhatihmversichert,dassjedwedeshandelndervereintenstaaten,auchvondeutschemstaatsgebietaus, streng nach den Regeln des geltenden Rechts erfolge. 12.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdasAufgabenspektrum vonafricom,undinwelcherformunterrichtetsiesichfortlaufend über die Tätigkeit von AFRICOM? DieOberbefehlshaberderUS-Regionalkommandossindgesetzlichverpflichtet, demstreitkräfteausschussdesrepräsentantenhausesdervereinigtenstaaten jährlichzuihremaufgabenspektrumzuberichten.deroberbefehlshaber USAFRICOMberichteteerstmalsimMärz2009.DieseBerichtesindderBundesregierungzugänglich,werdenanalysiertundausgewertetsowiedurchereignisveranlasste Berichte des Verbindungsoffiziers ergänzt. Der Auftrag USAFRICOM lautet gemäß dem letzten Bericht: UnitedStatesAfricaCommandschütztundverteidigtdienationalenSicherheitsinteressenderVereinigtenStaatendurchdieStärkungderVerteidigungsfähigkeitenderafrikanischenStaatenundRegionalorganisationenundführtauf BefehlmilitärischeOperationendurch,umtransnationaleBedrohungenabzuwendenundzubekämpfenundeinSicherheitsumfeldzuschaffen,dasgute Regierungsführung und Entwicklung fördert. 13.WieerfasstundkontrolliertdieBundesregierungdieAktivitätenderUS- Streitkräfte bei AFRICOM? DieBundesregierungstehtineinemkontinuierlichenundvertrauensvollen DialogmitdenUS-amerikanischenPartnern.DieserDialogfindetvorallemin FormbilateralerpolitischerundmilitärischerGesprächeaufallenEbenenstatt undschließteinenallgemeineninformationsaustauschzwischendembmvg unddemus-amerikanischenverteidigungsministeriumsowiedenus-amerikanischenstreitkräftenebensowiegesprächedesverbindungsoffiziersbei USAFRICOM ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiewerdendieBundesregierungbzw.ihrenachgeordnetenBehörden übermilitärischeoperationenvonafricom,dievonus-stützpunkten in Deutschland aus erfolgen oder koordiniert werden, informiert? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15.WelcheKooperationzwischenAFRICOM (bzw.bisoktober2008 EUCOM)undderBundeswehrgabesseit2001indenBereichenLageanalyseinAfrika,direktemilitärischeZusammenarbeitimRahmenvon OperationEnduringFreedominAfrika,imBereichAusbildungundAusstattung für Militäreinsätze oder in anderen Bereichen? EinInformationsaustauschmitUSEUCOM/USAFRICOMzuLageentwicklungen in Afrika fand bzw. findet regelmäßig statt. EinedirektemilitärischeZusammenarbeitmitUSEUCOMundspäter USAFRICOMimRahmenderOperationEnduringFreedominAfrikawarnicht gegeben.dereinsatzamhornvonafrikawirdvonuscentcomintampa, Florida,geführt.FürweitergehendeInformationenwirdaufdenbilanzierenden GesamtberichtderBundesregierungvom8.Mai2002zumEinsatzbewaffneter deutscherstreitkräftebeiderunterstützungdergemeinsamenreaktionaufterroristischeangriffegegendieusaaufgrundlagedesartikels51dersatzung dervereintennationenunddesartikels5desnordatlantikvertragessowieder Resolutionen1368 (2001)und1373 (2001)desSicherheitsratsderVereinten Nationen mit seinen Fortschreibungen verwiesen. DieBundeswehrhatsichseit2005regelmäßigandervonUSEUCOMbzw. USAFRICOMgeleitetenÜbungsserieFLINTLOCKinWestafrikabeteiligt.In diesemzusammenhangwirdaufdieantwortderbundesregierungaufdie SchriftlicheFrage48derAbgeordnetenSevimDag delenvom5.mai2013auf Bundestagsdrucksache17/13579sowieaufdieAntwortderBundesregierung aufdiemündlichefrage91derabgeordnetensevimdag deleninderfragestundedesdeutschenbundestagesam12.juni2013,plenarprotokoll17/245, Anlage 69, verwiesen. 16.WiekanndieBundesregierungausschließen,dassimRahmendermilitärischenZusammenarbeitzwischenderBundeswehrunddenUS-StreitkräftenInformationenandieUS-Streitkräfteweitergegebenwurden,die indiezielauswahl,planungunddurchführungvongezieltentötungenin Afrika eingeflossen sind? DieBundesregierungkanndieinderFrageliegendeUnterstellung,US-StreitkräftehätteninAfrikagezielteTötungenvorgenommen,nichtbestätigen.Informationen,diegeeignetsind,indieZielauswahl,PlanungundDurchführungvon Zielangriffeneinzufließen,unterliegenimRahmendermultinationalenund bilateralenkooperationstriktenrestriktionen.soistdieweitergabederartiger Informationen durch das BMVg zu billigen. 17.Hatesseit2007GesprächezwischenderBundesregierungundderUS- Regierungbzw.zwischendenStreitkräftenbeiderLänderüberdenEinsatzvonbewaffnetenDrohnenausDeutschlandherausgegeben,und wenn ja, wann, zwischen wem, und mit welchem Inhalt und Ergebnis? DieBundesregierungstehtineinemkontinuierlichenundvertrauensvollenDialogmitdenUS-amerikanischenPartnern.AngeblicheAktivitätenderUS-StreitkräfteinDeutschlandimSinnederFragestellerwurdenzuletztauchimRahmen desbesuchsdesus-amerikanischenpräsidentenbarackobamaam19.juni

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ thematisiert.US-PräsidentBarackObamahatklargestellt,dassDeutschland nicht Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen sei. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 18.WievieleDrohnenderUS-StreitkräftebefindensichnachKenntnisder BundesregierungderzeitinDeutschland (bitteunterangabenderjeweiligen Stützpunkte und Drohnentypen)? Insgesamtbefindensichderzeit57UnbemannteLuftfahrzeuge (Unmanned AerialSystems/UAS)derUS-StreitkräfteinDeutschland,alleimBesitzderUS- Army: EinheitStandortSystem 173rd ABCTBambergRAVEN INF 1-4HohenfelsRAVEN/HUNTER 2 Cavalry regimentvilseckraven/shadow 18 MP BrigadeGrafenwöhrRAVEN UASSDIllesheimRAVEN 19.BenötigenUS-DrohnenfürStart,LandungundTransitoderanderweitige Nutzung in Deutschland eine Genehmigung, und a)wennja,welchegenehmigungensindfürwelchedrohnentypenerforderlich,undwelchespeziellengenehmigungenfürbewaffnetedrohnen, b)wennja,wievieleeinzelgenehmigungenwurdenwann,vonwelcher Stelle,aufgrundwelcherAngabenundfürwelchenjeweiligenDrohnentyperteilt (bitteauchaufschlüsseln,welchegenehmigungenfür bewaffnete Drohnen erteilt wurden), c)fürdenfall,dasseinedauergenehmigungerteiltwurde,wannwurde sieerteilt,fürwielange,vonwelcherstelle,aufgrundwelcherangaben, mit welchen Auflagen und für welche Drohnentypen? GrundsätzlichwerdenmilitärischeUASinDeutschlandindreiKlasseneingeteilt.DiesedefinierendenUmfangderVoraussetzungensowiedieArtder Berechtigungen am Luftverkehr teilzunehmen: 1.UASderKategorie1sindsolche,dienurinnerhalbvonspeziellgekennzeichnetemmilitärischenÜbungsgeländeoderabgesperrtemGeländemitjeweilsdarüberliegendemLuftsperrgebiet (ED-R)oderGebietmitFlugbeschränkungen betriebenwerden.uasderkategorie1sindgrundsätzlichnichtzulassungspflichtig, obliegen jedoch einer Prüfpflicht. 2.UASderKategorie2sindsolche,dieinnerhalbvonspeziellgekennzeichnetemmilitärischenÜbungsgeländeoderabgesperrtemGeländemitdarüber liegendemgebietmitflugbeschränkungenstartenundlanden.derflugweg dazwischenverläuftineinemgebietmitflugbeschränkungenoderinfürden allgemeinenluftverkehrgesperrtenlufträumenauchaußerhalbvonmilitärischemübungs-odererprobungsgelände.uasderkategorie2sindzulassungspflichtig.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.UASderKategorie3sindsolche,dieamallgemeinenLuftverkehrteilnehmen undauchaußerhalbvongebietenmitluftbeschränkungeninallenluftraumklassen gemäß den luftrechtlichen Bestimmungen betrieben werden. VoraussetzungfürdenFlugbetriebmitUASisteinegültigebzw.vonDeutschlandanerkannteZulassung.FlügeimdeutschenLuftraumfindenstetsinAbhängigkeitderKategorisierungdesUASstatt.UASderKategorien1und2dürfen ausschließlichinluftsperrgebietenoderingebietenmitflugbeschränkungen betrieben werden. AnträgezumBetriebvonUASausländischerStreitkräftewerdendurchdas zuständigeflugbetriebsreferatimbmvginabstimmungmitdemleiterdes MusterprüfwesensfürLuftfahrtgerätderBundeswehrbeiderWehrtechnischen DienststellefürLuftfahrzeuge MusterprüfwesenfürLuftfahrtgerätderBundeswehrvorErteilungeinerÜberflugerlaubnisbewertet.DieVorlageeinergültigenZulassungistdabeidieVoraussetzungfüreinenmöglichenBetriebim deutschenluftraum.dabeihabensichdiekriterieneinerausländischenzulassunggrundsätzlichandendeutschen (Sicherheits-)Standardszuorientierenbzw. müssen denen entsprechen. DieunbefristetenGenehmigungenfürdieUASSHADOWundHUNTERwurdenimJahr2005,fürdasUASRAVENimJahr2007durchdasdamalszuständigeFachreferatimBMVginAbstimmungmitdemLeiterdesMusterprüfwesensfürLuftfahrtgerätderBundeswehrerteilt.GrundlagefürdieEntscheidungenwarendieeingereichtenUnterlagenzurZertifizierungderSysteme durch die Betreibernationen. DieGenehmigungfürdasBetreibenderUASRAVENsowieSHADOWorientierensichandenAuflagenfürdieKategorie1,fürdasUASHUNTERander Kategorie 2. ImJahr2003wurdenimRahmeneinerEinzelfallentscheidungfüreinLuftfahrzeugderUSAirForce (GLOBALHAWKRQ-4A)dieÜberflug-undLanderechtefürsechsFlügeindreiWocheninDeutschlanddurchdasBMVgerteilt. DieDemonstrationsflügefandenimOktober2003infürdenzivilenLuftverkehr gesperrtengebietenimbereichumdenmarinefliegerstützpunktnordholzstatt. ImVorfelddieserEntscheidungwurdeeineBewertungdurchdieWehrtechnischeDienststellefürLuftfahrzeuge MusterprüfwesenfürLuftfahrtgerätder Bundeswehrdurchgeführt.EntsprechendeVerfahrenmitderDFSDeutschen Flugsicherung GmbH wurden vereinbart. 20.HabendieUS-StreitkräftederDFSDeutschenFlugsicherungGmbHin FällenderNutzungdesdeutschenLuftraumsfürdenStart,dieLandung unddentransitvonus-drohnen,flugpläneübermittelt,undwennja, welche Angaben enthielten sie? FürdieinAntwortzuFrage19genanntenFlügeimJahr2003wurdenFlugpläne basierendaufdenvorgabenderinternationalenzivilluftfahrt-organisation (ICAO) übermittelt. DiederzeitdurchdieUS-StreitkräftebetriebenenUASgehörenderKategorien1 sowie2anunddürfengemäßihrerauflagennurinausschließlichmilitärisch genutztenlufträumenbetriebenwerden.eineübermittlungvonflugplänenan die Deutsche Flugsicherung ist daher nicht erforderlich.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SeitwannhatdieBundesregierungwelcheKenntnisseüberdieRollevon AFRICOMbeimEinsatzbewaffneterDrohneninAfrika,insbesondereim HinblickaufdieAuswertungvonDrohnen-undSatellitenbilder,daraus folgenderzielauswahlundeinsatzplanungsowieinhinblickaufdie Steuerung der Drohnen über die Flugleitzentrale in Ramstein? DerBundesregierungliegenhierzuweiterhinkeineeigenengesichertenErkenntnissevor.US-PräsidentBarackObamahatklargestellt,dassDeutschland nicht Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen sei. 22.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassohneeinespezielle Satelliten-Relais-StationfürunbemannteFlugobjekteinRamsteinUS- Drohnenangriffe in Afrika nicht durchgeführt werden könnten? DerBundesregierungliegenkeinegesichertenErkenntnisseimSinnederFragestellung vor. 23.WurdedieBundesregierungüberdieAufstellungderSatelliten-Relais- StationinRamsteininformiert,undwennja,wannwurdesieinformiert, undwelcheinformationenzuderennutzunghatdiebundesregierungvon den US-Streitkräften oder der US-Regierung erfragt und erhalten? DieUS-Streitkräftebenachrichtigten denauftragsbauten-grundsätzen (ABG 1975)entsprechend dasbmvgerstmalsimapril2010überihrvorhaben,eine UASSATCOM-Relais-EinrichtungaufderUSAirForceBaseinRamsteinzu errichten.dieus-seitewurdeinderfolgedarüberinformiert,dasssieweitere zurklärungderöffentlich-rechtlichenbelangeerforderlicheunterlagenandie zuständigebauverwaltungübergebenmüsse.nachübergabedieserunterlagen andiebauverwaltungübersandtendieus-streitkräfteimnovember2011erneuteinebenachrichtigunggemäßabg1975andasbmvg.derbenachrichtigung waren eine kurze Baubeschreibung und Lageplanskizzen beigefügt. ZurNutzungteiltendieUS-StreitkräfteinderBenachrichtigungmit,dass RäumlichkeitenfürdieBetriebs-,Verwaltungs-undInstandhaltungsfunktionen einesgeschwaderssowieeinumschlossenerraumfürdieeinsatzfahrzeuge (Lkw)vorgesehenseien.ImBegleitschreibenzurBenachrichtigunggabeszudemeinenHinweisaufeinKontrollzentrum.DieBundesregierunggehtdavon aus,dasssichdiesesaußerhalbderbundesrepublikdeutschlandbefindet,dadie BaubeschreibunglediglichdieErrichtungeinerStationzurWeiterleitungvon DatenüberSatelliten (SATCOM-Relay)spezifiziert.DiegeschätztenKosten wurden mit rd. 6,621 Mio. Euro (aus US-Heimatmitteln) angegeben. BeiBaumaßnahmendieserArt (Artikel49NATO-Zusatzabkommen)besteht aufgrundderbesonderensicherheitsmaßnahmennachartikel27absatz1abg 1975undderInstallationvonspeziellenKommunikationssystemenderStreitkräftenachArtikel27Absatz1Nummer5ABG1975Einvernehmendarüber, dassdiegaststreitkräftediebaumaßnahmeselbstvornehmenkönnen.aufdie Antworten zu den Fragen 13, 16, 17 und 21 wird verwiesen. 24.SeitwannwardieBundesregierungüberdiePlänezurInstallierungeiner neuensatellitenanlageaufdemus-stützpunktinramsteininformiert,in welcherweiseistoderwarsieandemprojektbeteiligt,undwanngenau wurdediesatellitenanlagenachkenntnisderbundesregierunginstalliert

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undinbetriebgenommen (bitteunterangabedesfinanziellenvolumens, personeller und logistischer Beteiligung)? AufdieAntwortzuFrage23wirdverwiesen.ÜberdieInstallationderSatellitenanlageundderenInbetriebnahmeliegenderBundesregierungkeineInformationen vor. 25.DürfeninDeutschlandstationierteUS-TruppenmilitärischeOperationen koordinierenoderdurchführen,dienichtaufgrundlageeinesun-mandats erfolgen? a)wennja,aufwelcherrechtsgrundlageundunterwelchenbedingungen? b)wennnein,wiestelltdiebundesregierungsicher,dasssolcheoperationen nicht erfolgen? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 wird verwiesen. 26.WasunternimmtdieBundesregierung,umeigenegesicherteErkenntnisse zuvonus-streitkräftenbeiafricomgeplanten,durchgeführtenoder unterstütztengezieltentötungeninafrikazuerlangen,undhatesindiesemzusammenhanggesprächezwischenderbundesregierungundder US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder gegeben? a)wennja,wannfandendiesegesprächestatt,werhatsiegeführt,und was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche? b) Wenn nein, warum wurden keine Gespräche geführt? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 27.WashatdieBundesregierungseitErscheinenderinderVorbemerkungder FragestellergenanntenMedienberichteüberdieRollevonAFRICOMbei den US-Drohneneinsätzen in Afrika unternommen, um a)völkerrechtlicheundstrafrechtlicheverstößederus-streitkräftezu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen, b)anderweitigeverstößegegenvertraglichevereinbarungenzwischen der Bundesregierung und den US-Streitkräften aufzuklären, und c)umdieeigeneeinbindunginvölkerrechtlicheundstrafrechtlicheverstößefestzustellenundgegebenenfallskonsequenzendarauszuziehen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. DerBundesregierungliegenkeineAnhaltspunktedafürvor,dasssichdieVereinigtenStaatenaufdeutschemStaatsgebietvölkerrechtswidrigverhaltenhätten. 28.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberErmittlungsverfahrenvor,diedeutscheStaatsanwaltschaftenaufgrunddesAnfangsverdachts durchdiemedienberichterstattungüberdiemöglicherweisestrafbaren VorgängeaufdemUS-StützpunktinRamsteinsowiebeiAFRICOMin Stuttgart eingeleitet haben? InHinblickaufdieMedienberichterstattungvonEndeMai/AnfangJuni2013, wonachseit2011us-amerikanischedrohnenangriffeinafrikadurchin DeutschlandstationierteAngehörigederUS-Streitkräftegeplant,gesteuertund

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14401 überwachtwordenseinsollen,hatdergeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshofam10.juni2013einenbeobachtungsvorgangzurprüfungdervölkerstrafrechtlichenrelevanzdessachverhaltsundseineretwaigbestehenden Verfolgungszuständigkeit angelegt.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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