Gemeinderatsvorlage Nr.25/2015

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Transkript:

Fachbereich: Recht und Sicherheit Gemeinderatsvorlage Nr.25/2015 Vorlage an GR VA AUT OR-W OR-T öffentlich nichtöffentlich Sitzung am 05.03.2015 Vorberatung ja nein OR-W OR-T Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sperrvermerk für Presse ja nein Aktenzeichen 106.23 Beteiligte FB: 1, 3, 4 Stichwort Luftreinhalteplan Schramberg Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Folgekostenberechnung ja nein Luftreinhalteplan Schramberg Fortschreibung 2014 Anhörung zum Planentwurf Stellungnahme des Gemeinderats der Stadt Schramberg 1. Bericht Im rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan Schramberg vom März 2013 wurden neben anderen Maßnahmen auch Verkehrsverbote in der Umweltzone, die sich auf wesentliche Bereiche der Talstadt von Schramberg erstreckt, festgesetzt. Die Fahrverbote umfassen zwei Stufen und zwar ein Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 und 2 (Kfz ohne oder mit roter Plakette) ab dem 01.07.2013 und ein Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 (Kfz ohne, oder mit roter und gelber Plakette) ab dem 02.02.2015. Auch nach der Einführung der grünen Umweltzone wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) noch deutlich überschritten sein, so dass weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Deshalb ist es erforderlich den bestehenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Der Entwurf des Luftreinhalteplans Schramberg Fortschreibung 2014 sieht hier als weitere Maßnahme folgendes vor: Tempobegrenzung auf 30 km/h auf dem unteren Abschnitt der Oberndorfer Straße (B 462) ab Paradiesplatz bis Einmündung Roßwaldstraße. Nach den Berechnungen des Gutachters könnte diese Maßnahme im Bereich der Messstelle an der Oberndorfer Straße zu einer Absenkung der Stickstoffdioxidbelastung führen. Ausgehend von einem Jahresmittelwert von 51 µg/m³ entspricht dies einem Rückgang um 3 %. Der Entwurf des Luftreinhalteplans Schramberg Fortschreibung 2014 ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Ebenso wird auf die Sitzung des Gemeinderats vom 23.10.2014 verwiesen. Dort haben Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg die vorgesehene Maßnahme dem Gemeinderat erläutert.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat nun mit Schreiben vom 28.11.2014 die Stadt um Stellungnahme gebeten. Es wird vorgeschlagen, folgende Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg abzugeben: 2. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat der Stadt Schramberg richtet sich weiterhin gegen die Einführung einer Umweltzone, da diese Maßnahme insgesamt nicht geeignet ist, die Grenzwerte der Schadstoffbelastung NO 2 zu erreichen und deshalb als belastende Maßnahme gegen die Bevölkerung der Stadt Schramberg als unverhältnismäßig anzusehen ist. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme des Gemeinderats vom 30.09.2011 verwiesen. Diese Ausführungen haben weiterhin Gültigkeit. Wie die aktuellen Messungen zeigen und in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ausgeführt, liegen die gemessenen Stickstoffdioxidkonzentrationen auf dem Niveau der Vorjahre. Die zum 01.07.2013 in Kraft gesetzte Umweltzone hat sich noch nicht nennenswert auf die Schadstoffbelastung ausgewirkt. Dies wird sich auch mit dem in Kraft treten der zweiten Stufe (Verbot gelbe Plakette) zum 02.02.2015 nicht ändern, da eine Umweltzone nicht das geeignete Instrument ist, die NO 2 Belastung zu reduzieren. Einem Bericht in Umweltbriefe vom 18.12.2014, Deutschland verspricht bessere Luft erst nach 2020, ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung gegenüber der EU- Kommission nun erklärt, dass anders als vor 15 Jahren prognostiziert, die NO x - Emissionen von Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb deutlich höher liegen, als mit der kontinuierlichen Verschärfung der Abgasgrenzwerte auf EU-Ebene zu erwarten gewesen wäre. Weiter wird dann ausgeführt, wonach größere Städte wie Hamburg und Frankfurt erst im Jahr 2020 und München und Stuttgart gar erst im Jahr 2030 das NO 2 -Limit erreichen. Ausweislich der Untersuchungen zum Luftreinhalteplan 2013 wird der Grenzwert in Schramberg im Jahr 2018 also in 3 Jahren allein durch die natürliche Flottenerneuerung im Fahrzeugbestand erreicht, ohne dass es einer Umweltzone und weiteren Maßnahme bedarf, also noch weit vor anderen Städten. Aber selbst die Präsidentin des Umweltbundesamtes hat in einem Interview im Deutschlandfunk ausgesagt, dass Umweltzonen ein wichtiges Instrument waren um Feinstaub in großen Städten zu verringern, diese aber jetzt keine wirkliche Wirkung mehr entfalten. Sie hält Umweltzonen aus heutiger Sicht für nutzlos. Trotz dieser Aussagen und Erkenntnissen wird in Schramberg mit enormen Aufwand an Gutachten weiter versucht mit der Maßnahme Tempo 30 Beschränkung in der unteren Oberndorfer Straße am Bürger vorbei zu planen, wohl wissend, dass auch diese Maßnahme insgesamt nicht geeignet ist, den Grenzwert bei der NO 2 -Belastung zu erreichen. Aber auch weitere Gründe sprechen gegen die Umsetzung dieser Maßnahme. So steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Lärmproblem entstehen wird. Bei der Strecke handelt es sich um eine Steigungsstrecke. Um das Tempolimit einhalten zu können, ist der Kraftfahrer gezwungen entsprechend zurück zu schalten. Damit entstehen aber neue Geräuschemissionen. Dieser Punkt ist in dem Wirkungsgutachten nicht hinreichend bewertet.

Weiter ist zu befürchten, dass durch die Einführung der Tempo 30 Begrenzung in der unteren Oberndorfer Straße sich der innerstädtische Verkehr teilweise verlagert. Konkret wird befürchtet, dass die Alte Steige in Fahrtrichtung Sulgen verstärkt als Ausweichroute verwendet wird. Damit sind die dortigen Anwohner zusätzlich belastet. Insgesamt spricht sich der Gemeinderat der Stadt Schramberg weiterhin gegen die Einführung der Umweltzone aus, insbesondere wird aber auch die Einführung der Tempo 30 Beschränkung in der unteren Oberndorfer Straße abgelehnt. Weisser Krause Kammerer Weisser FB 2 FB 4 FB 3 FB 1 3. Aufnahme auf die Tagesordnung am 26.02.2015 AUT und 05.03.2015 GR Thomas Herzog Oberbürgermeister

Luftreinhalteplan Schramberg - Fortschreibung 2014 - (Entwurf, Stand: Oktober 2014)

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Luftreinhalteplan Schramberg - Fortschreibung 2014 - (Entwurf, Stand: Oktober 2014) 3

Impressum Herausgeber: Regierungspräsidium Freiburg Bissierstraße 7 79114 Freiburg Bearbeitung: Regierungspräsidium Freiburg Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung 4

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Luftreinhalteplan Schramberg Vorwort Seit dem Jahr 2007 werden in Schramberg an der Oberndorfer Straße (B 462) Schadstoffmessungen durchgeführt. Während bei Partikel PM10 (Feinstaub) die Grenzwerte immer eingehalten waren, liegen die Messwerte für Stickstoffdioxid bis heute deutlich über dem Grenzwert. Ursache für die hohen Schadstoffwerte ist die starke Verkehrsbelastung mit hohem Lkw-Anteil und die starke Steigung der Oberndorfer Straße. Die Lösung des Problems würde der Bau der Talstadtumfahrung bringen, jedoch ist trotz aller Bemühungen eine schnelle Realisierung dieses Projekts noch nicht absehbar. Deshalb gilt es, kurz- und mittelfristig Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest zu einem Rückgang der Belastung durch Stickstoffdioxid beitragen können. Nach längeren Diskussionen und nach Einschaltung des Petitionsausschusses durch das Aktionsbündnis NEIN zur Umweltzone, JA zur Talstadtumfahrung wurde schließlich im Jahr 2013 der Luftreinhalteplan Schramberg verabschiedet. Dieser sieht die Einrichtung einer Umweltzone in der Talstadt von Schramberg mit zeitlich gestaffelten Fahrverboten vor. Die erste Stufe für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette trat zum 01.07.2013 in Kraft. Dieses Fahrverbot soll nun plangemäß zum 01.01.2015 auf Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgedehnt werden. Auch wenn die Stickstoffdioxidbelastung an der Messstation in der Oberndorfer Straße nicht in dem Maße zurückgeht, wie dies vom Gutachter prognostiziert wurde, ist diese Maßnahme in Anbetracht der Grenzwertüberschreitung unverzichtbar. Tempolimits im Bereich unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen werden immer wieder als geeignete Maßnahmen zur Absenkung der Schadstoffbelastung propagiert. Es hat sich aber herausgestellt, dass unter ungünstigen Bedingungen sogar höhere Schadstoffemisionen zu befürchten sind. In Schramberg wurden deshalb aufwendige Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 oder Tempo 40 auf der Oberndorfer Straße durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass nur durch die Festsetzung von Tempo 30 im unteren, steilen Abschnitt der Straße die gewünschte Wirkung zu erzielen ist. Um ein Tempolimit von 30 km/h aus Gründen der Luftreinhaltung einführen zu können, soll der vorhandene Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden. Dazu werden in diesem Entwurf der Abschnitt 5.6 (Maßnahme M 6) entsprechend überarbeitet und einige wenige Abschnitte aktualisiert. Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Luftreinhalteplan Schramberg (Stand: März 2013). 6

INHALTSVERZEICHNIS Hinweis: Nur die fett gedruckten Abschnitte wurden geändert bzw. ergänzt. Im Übrigen wird auf den Luftreinhalteplan Schramberg (Stand: März 2013) verwiesen. 1 EINLEITUNG 9 1.1 Gesetzliche Bestimmungen 10 1.2 Bisherige Arbeiten 10 1.3 Verfahren zur Planfortschreibung 10 2 INFORMATIONEN ZUM ÜBERSCHREITUNGSBEREICH 11 2.1 Beschreibung der Großen Kreisstadt Schramberg 11 2.2 Angaben zu Topographie und Klima 11 2.3 Beschreibung der Messstellen 11 2.3.1 Stationen des landesweiten Luftmessnetzes und Verkehrsmessstationen 11 2.3.2 Messungen zum Vollzug der 39. BImSchV (Spotmessungen) 11 2.4 Schutzziele 11 3 ART UND BEURTEILUNG DER VERSCHMUTZUNG 12 3.1 Informationen zum Schadstoff Stickstoffdioxid (NO 2 ) 12 3.2 Messergebnisse 12 3.2.1 Ergebnisse der Messungen in den Jahren 2007 bis 2013 12 4 EMISSIONEN, VERURSACHER UND PROGNOSEN 13 4.1 Emissionen 13 4.2 Ursachenanalyse 13 4.3 Immissionsprognose 13 5 MASSNAHMEN 14 5.1 Verkehrskonzept Talstadt (M 1) 15 5.2 Zweirichtungsverkehr im Tunnel (M 2) 15 5.3 Vergrößerung ZOB und Neuordnung der Verkehrsführung im Bereich ZOB - Tunneleinfahrt Süd (M 3) 15 5.4 Bau der Talstadtumfahrung (M 4) 15 7

5.5 Verkehrsbeschränkungen / -verbote (M 5.1/M 5.2) 15 5.5.1 Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1 und 2 ab 2013 zur Reduzierung der NO 2 -Belastung (M 5.1) 15 5.5.2 Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 zur Reduzierung der NO 2 -Belastung (M 5.2) 15 5.6 Tempobeschränkung auf 30 km/h auf einem Teilstück der Oberndorfer Straße (M 6) 15 5.7 Verbesserung des ÖPNV-Angebots (M 7) 17 5.8 Freihaltekonzeption / Verbesserung der Durchlüftung im verkehrsnahen Bereich des Göttelbachtales (M 8) 17 5.9 Konzept Energiestadt Schramberg (M 9) 17 5.10 Öffentlichkeitsarbeit (M 10) 17 6 GEPRÜFTE, ABER NICHT WEITER VERFOLGTE MASSNAHMEN 18 6.1 Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Oberndorfer Straße (B 462) 18 7 LITERATUR 19 8

1 EINLEITUNG Im Zeitraum 1996 bis 2000 hat die Europäische Union für eine Reihe von Schadstoffen Luftqualitätsziele festgesetzt und Vorschriften zur Bewertung und ggf. zur Verbesserung der Luftqualität erlassen [1]. Umfangreiche Messprogramme ergaben, dass insbesondere bei den Schadstoffen Partikel PM10 (Feinstaub) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) die vorgegebenen Grenzwerte vor allem an vielbefahrenen Straßen überschritten waren. In Schramberg wurden bei Messungen an der Oberndorfer Straße Überschreitungen des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO 2 ) festgestellt. Deshalb wurde vom Regierungspräsidium Freiburg im Jahr 2013 ein Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt. Im Luftreinhalteplan Schramberg vom März 2013 wurden neben Maßnahmen in den Bereichen Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrsführung und Durchlüftung auch Verkehrsverbote in der Umweltzone, die sich auf wesentliche Bereiche der Talstadt von Schramberg erstreckt, festgesetzt. Die Fahrverbote umfassen zwei Stufen und zwar Maßnahme M 5.1: Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 + 2 (Kfz ohne oder mit roter Plakette) ab 01.07.2013 Maßnahme M 5.2: Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1, 2 + 3 (Kfz ohne, mit roter oder gelber Plakette) Diese Maßnahme wird voraussichtlich am 01.01.2015 in Kraft gesetzt, wenn die zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden ihr Einvernehmen erteilt haben. Auch nach Einführung der grünen Umweltzone wird der Grenzwert für NO 2 noch deutlich überschritten sein, so dass weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Deshalb ist es erforderlich den bestehenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Im Zuge der Fortschreibung ist die Maßnahme M 6 wie folgt zu überarbeiten: Tempobegrenzung auf 30 km/h auf dem unteren Abschnitt der Oberndorfer Straße (Abschnitt 1, östlich Knotenpunkt Oberndorfer Straße/Graf-von-Bissingen-Straße/- Schloßstraße bis Roßwaldstraße. Der vorliegende Luftreinhalteplan Schramberg - Fortschreibung 2014 - nimmt Bezug auf den bestehenden Luftreinhalteplan Schramberg (Stand: März 2013). Wesentliche Informationen, z.b. zum Überschreitungsbereich (Abschnitt 2), zu den Schadstoffen und Messergebnissen der vergangenen Jahre (Abschnitt 3) sowie zu den Emissionen und Verursachern der Luftverschmutzung (Abschnitt 4), können dem Plan aus dem Jahr 2013 entnommen werden. Diese Informationen werden im Rahmen der Fortschreibung lediglich ergänzt. Auch im Maßnahmenteil (Abschnitt 5) wird Bezug genommen auf den vorhandenen Plan. Ansonsten wurden die Beiträge im Maßnahmenteil aktualisiert bzw. ergänzt. 9

In dieser Fortschreibung wird die Gliederung des Plans aus dem Jahr 2013 beibehalten, so dass bei Bedarf der betreffende Abschnitt in beiden Plänen schnell auffindbar ist. 1.1 Gesetzliche Bestimmungen 1.2 Bisherige Arbeiten Auch in den Jahren 2012 und 2013 wurden in Schramberg zu hohe Stickstoffdioxidwerte gemessen. Die Einführung der Umweltzone zum 01.07.2013 machte sich bei den Messwerten noch nicht positiv bemerkbar. Wie im Plan bereits festgeschrieben, wird das Fahrverbot auf Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgedehnt (Maßnahme M 5.2). Darüber hinaus muss der Plan ergänzt bzw. geändert werden, damit wie beabsichtigt Tempo 30 auf dem unteren Teilstück der Oberndorfer Straße festgesetzt werden kann. Im Rahmen einer Besprechung vor Ort mit dem Oberbürgermeister der Stadt Schramberg und Vertretern der Straßenverkehrsbehörden wurden die aktuellen Messergebnisse vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Da Maßnahmen im Straßenverkehr, wie die Ausdehnung des Fahrverbots auf Fahrzeuge mit gelber Plakette, im Einvernehmen mit den Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden zu treffen sind, wurden die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet. 1.3 Verfahren zur Planfortschreibung Im bestehenden Plan ist als Maßnahme M 6 die Einführung von Tempo 40 auf einem 600 m langen Streckenabschnitt der Oberndorfer Straße unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Eine inzwischen durchgeführte Wirkungsuntersuchung hat aber ergeben, dass Tempo 30 auf dem unteren Teilstück dieser Straße besser geeignet ist, die Belastung durch Stickstoffdioxid zu reduzieren. Um diese Maßnahme wie vorgesehen umsetzen zu können, wird der bestehende Luftreinhalteplan vom Regierungspräsidium Freiburg fortgeschrieben. Im Rahmen dieser Fortschreibung werden die Messergebnisse für die Jahre 2012 und 2013 mit aufgenommen und, soweit erforderlich, der Maßnahmenkatalog insbesondere die Maßnahme M 6 aktualisiert. Im nächsten Schritt werden nun die betroffenen Gebietskörperschaften, die Träger öffentlicher Belange sowie Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltverbände zum vorliegenden Entwurf gehört. Gleichzeitig wird der Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zur Diskussion gestellt. Die im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eingebrachten Anregungen und Bedenken werden dann vom Regierungspräsidium Freiburg sorgfältig geprüft und ggf. bei der Überarbeitung der Planfortschreibung berücksichtigt. 10

2 INFORMATIONEN ZUM ÜBERSCHREITUNGSBEREICH 2.1 Beschreibung der Großen Kreisstadt Schramberg 2.2 Angaben zu Topographie und Klima 2.3 Beschreibung der Messstellen 2.3.1 Stationen des landesweiten Luftmessnetzes und Verkehrsmessstationen Die Messstation an der Oberndorfer Straße in Schramberg wurde im Jahr 2012 als Verkehrsmessstation (Referenzmesspunkt DEBW 156) in das landesweite Luftmessnetz aufgenommen. Profilmessungen werden nicht mehr durchgeführt. 2.3.2 Messungen zum Vollzug der 39. BImSchV (Spotmessungen) 2.4 Schutzziele 11

3 ART UND BEURTEILUNG DER VERSCHMUTZUNG 3.1 Informationen zum Schadstoff Stickstoffdioxid (NO 2 ) 3.2 Messergebnisse 3.2.1 Ergebnisse der Messungen in den Jahren 2007 bis 2013 Stickstoffdioxid (NO 2 ) Tabelle 3.2.1-2 zeigt die Ergebnisse der Messungen in Schramberg von 2007 bis 2013. Tabelle 3.2.1-1: Jahresmittelwerte von NO 2 an der Messstelle Schramberg, Oberndorfer Straße Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahresmittelwert (in µg/m³) 63 50* 51* 53* 50* 52** 51** *) ab 2008 Messung mittels Passivsammler, Ort der Probenahme leicht verändert (Quelle: LUBW) **) ab 2012 Verkehrsmessstation, kontinuierliche Messung mit Analysatoren in einer Kleinmessstation Die in 2012 und 2013 gemessenen Stickstoffdioxidkonzentrationen liegen auf dem Niveau der Vorjahre, auch die zum 01.07.2013 in Kraft gesetzte Umweltzone wirkt sich noch nicht nennenswert auf die Schadstoffbelastung aus. Der Grenzwert von 40 µg/m³ ist noch immer deutlich überschritten. 12

4 EMISSIONEN, VERURSACHER UND PROGNOSEN 4.1 Emissionen 4.2 Ursachenanalyse 4.3 Immissionsprognose 13

5 MASSNAHMEN Auf den Luftreinhalteplan Schramberg (Stand März 2013) wird verwiesen. Tab. 5-1: Überblick über die Maßnahmen und deren Zeithorizonte Nr. Art der Maßnahme Zeithorizont Zuständigkeit M 1 5.1 Verkehrskonzept Talstadt 10-20 Jahre Stadt Schramberg M 2 5.2 Zweirichtungsverkehr im Tunnel 10 Jahre Stadt Schramberg M 3 5.3 Vergrößerung ZOB und Neuordnung der Verkehrsführung im Bereich ZOB - Tunneleinfahrt Süd 10 Jahre Stadt Schramberg M 4 5.4 Bau der Talstadtumfahrung nach 2015 Bund M 5.1 5.5.1 Umweltzone mit Verkehrsverbot für Schadstoffgruppen 1 + 2 M 5.2 5.5.2 Umweltzone mit Verkehrsverbot für Schadstoffgruppen 1 + 2 + 3 M 6 5.6 Tempo 30 auf dem unteren Teilstück der Oberndorfer Straße ab 01.07.2013 ab 2014 ab 2014 Abschnitt Straßenverkehrsbehörden Straßenverkehrsbehörden Straßenverkehrsbehörden M 7 5.7 Verbesserung des ÖPNV-Angebots ab 2010 Stadt Schramberg M 8 5.8 Freihaltekonzeption / Verbesserung der Durchlüftung im verkehrsnahen Bereich des Göttelbachtales seit 2006 Stadt Schramberg M 9 5.9 Konzept Energiestadt Schramberg seit 1997 Stadt Schramberg M 10 5.10 Öffentlichkeitsarbeit seit 2007 MVI, LUBW, RP, Stadt Schramberg M 6: Maßnahme wurde gegenüber Plan aus dem Jahr 2013 geändert 14

5.1 Verkehrskonzept Talstadt (M 1) 5.2 Zweirichtungsverkehr im Tunnel (M 2) 5.3 Vergrößerung ZOB und Neuordnung der Verkehrsführung im Bereich ZOB - Tunneleinfahrt Süd (M 3) 5.4 Bau der Talstadtumfahrung (M 4) 5.5 Verkehrsbeschränkungen / -verbote (M 5.1/M 5.2) 5.5.1 Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1 und 2 ab 2013 zur Reduzierung der NO 2 -Belastung (M 5.1) 5.5.2 Verkehrsverbot für Kfz der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 zur Reduzierung der NO 2 -Belastung (M 5.2) 5.6 Tempobeschränkung auf 30 km/h auf einem Teilstück der Oberndorfer Straße (M 6) Entsprechende Untersuchungen in anderen Städten Baden-Württembergs kamen zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Temporeduzierung von 50 km/h auf 30 km/h oder 40 km/h die Stickoxidemissionen (NO x -Emissionen) und damit auch die NO 2 -Immissionen reduziert werden können. Deshalb wurden im Frühjahr 2011 und im Sommer 2013 im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg für die Oberndorfer Straße in Schramberg (siehe Abb. 5.6-1) entsprechende Gutachten [2][3] erstellt. Eine ergänzende Untersuchung unter Berücksichtigung einer grünen Umweltzone folgte im Frühjahr 2014 [4]. Durch Messfahrten auf der Oberndorfer Straße wurden Fahrprofile für Tempo 50-Normalfahrt und Tempo 30-fiktiv bzw. Tempo 40-fiktiv aufgenommen und die Abgasemissionen mit Hilfe eines Programms der TU Graz ermittelt. Die Auswertungen ergaben, dass die NO x - Emissionen durch ein Tempolimit auf 40 km/h weniger stark gesenkt werden als durch ein Tempolimit auf 30 km/h. Dies ist auf die ungünstigere Gangwahl bei Tempo 40 zurückzuführen. 15

Abb. 5.6-1: Lage der Messstrecke Ortsdurchfahrt Schramberg; Grafik /RAU 2011a/ Zudem wurde festgestellt, dass bei Tempo 30 die NO x -Emissionen in Abhängigkeit von Fahrtrichtung und Steigung im unteren, steileren Streckenabschnitt (Abschnitt 1, Bereich der Messstelle) um bis zu 8 % sinken, jedoch im oberen, flacheren Abschnitt (Abschnitt 2) im ungünstigsten Fall bis zu 8,6 % steigen. Die NO x -Emissionen für die jeweiligen Geschwindigkeiten und Streckenabschnitte sind in der Tabelle 5.6-1 zusammengefasst. Tab. 5.6-1: NO x -Emissionen für die Ortsdurchfahrt Schramberg nach Abschnitten in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit (in Klammern: prozentuale Abweichung gegenüber Tempo 50) Geschwindigkeit NO x -Emissionen (kg/km*a) (km/h) Abschnitt 1 Abschnitt 2 Gesamtstrecke Tempo 50 4209 2788 3571 Tempo 40 4110 (- 2,4 %) Tempo 30 3874 (- 8,0 %) 2894 (+ 3,8 %) 3026 (+ 8,6 %) 3562 3490 Wie die Tabelle zeigt, entstehen die geringsten Emissionen bei Tempo 30 im (unteren) Abschnitt 1 und Tempo 50 im (oberen) Abschnitt 2 (siehe gelbe Markierung). Diese Ergebnisse sollen bei der Festsetzung eines Tempolimits auf der Oberndorfer Straße berücksichtigt werden. 16

Folgende Maßnahme ist vorgesehen: M 6 Tempobegrenzung auf 30 km/h auf dem ca. 350 m langen Streckenabschnitt der Oberndorfer Straße vom Knotenpunkt Oberndorfer Straße/Graf-von-Bissingen- Straße/Schloßstraße bis Roßwaldstraße. Nach den Berechnungen des Gutachters bringt diese Maßnahme im Bereich der Messstelle an der Oberndorfer Straße eine Absenkung der Stickstoffdioxidbealstung um 1,6 µg/m³. Ausgehend von einem Jahresmittelwert von 51 µg/m³ im Jahr 2013 entspricht dies einem Rückgang um 3 %. 5.7 Verbesserung des ÖPNV-Angebots (M 7) Eine vom Gemeinderat eingesetzte interfraktionelle Arbeitsgruppe ÖPNV hat zusammen mit dem Nahverkehrsberater ein Verbesserungskonzept für den ÖPNV in der Stadt Schramberg und der Raumschaft erarbeitet. Dieses ÖPNV-Konzept wurde zum 06.09.2010 umgesetzt. Es besteht noch immer eine Arbeitsgruppe, die Verbesserungen zum derzeit bestehenden ÖPNV-Angebot anstrebt. Die Entscheidung über deren Umsetzung ist dann den politischen Gremien vorbehalten. Verbesserungen im ÖPNV-Angebot können dazu beitragen, dass sich Pkw-Fahrten teilweise erübrigen und somit der Schadstoffausstoß reduziert wird. Allerdings ist nur ein geringer Entlastungsbeitrag zu erwarten. 5.8 Freihaltekonzeption / Verbesserung der Durchlüftung im verkehrsnahen Bereich des Göttelbachtales (M 8) 5.9 Konzept Energiestadt Schramberg (M 9) 5.10 Öffentlichkeitsarbeit (M 10) 17

6 GEPRÜFTE, ABER NICHT WEITER VERFOLGTE MASSNAHMEN 6.1 Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Oberndorfer Straße (B 462) 18

7 LITERATUR [1] Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa [2] AVISO GmbH/Ingenieurbüro Matthias Rau, 28.03.2011 Bestimmung der emissionsseitigen Auswirkungen von Tempo 30 im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplans für Schramberg [3] AVISO GmbH/Ingenieurbüro Matthias Rau, 27.09.2013 Bestimmung der emissionsseitigen Auswirkungen von Tempo 40 im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplans für Schramberg [4] AVISO GmbH/Ingenieurbüro Matthias Rau, 10.03.2014 Bestimmung der emissionsseitigen Auswirkungen von Tempo 40 im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplans für Schramberg, - Ergänzung Flotte - 19