Resolution der Stadtverordnetenversammlung zum Fluglärmschutz in der Nacht

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Transkript:

Resolution der Stadtverordnetenversammlung zum Fluglärmschutz in der Nacht Gustavsburg vom 21. Juni 2018: Die Stadtverordnetenversammlung von Ginsheim-Gustavsburg verurteilt die ständigen und zunehmenden Verletzungen des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen in den Abendstunden. Nach einer Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landwirtschaft ist die Zahl der nächtlichen Verspätungslandungen am Frankfurter Flughafen im Mai wiederum deutlich gestiegen. Demnach setzten 185 Maschinen zwischen 23.00 und 24.00 Uhr auf. 27 Flugzeuge wurden an andere Flughäfen, insbesondere nach Hahn umgeleitet, weil sie erst nach 24.00 Uhr eingetroffen wären. An den Verspätungen waren vor allem Flugzeuge der Gesellschaften Ryanair und Condor beteiligt. Bereits in den Vormonaten hatte es häufige Verspätungslandungen gegeben, die schon Anlass für Interventionen des Ministeriums gegeben hatten. Das derzeit geltende Nachflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr stellt ohnehin nur einen minimalen und unzureichenden Schutz der Nachtruhe dar. Für eine der Gesundheit noch zuträgliche Nachtruhe ist nach Auffassung der Stadtverordneten eine unterbrechungsfreie Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr erforderlich. Überschreitungen des Nachtflugverbots zur weiteren Ausreizung der Einsatzzeiten von Maschinen und Personal und mit der Intention der allmählichen Aufweichung des Verbots sind völlig inakzeptabel. Die Stadtverordneten fordern die Landesregierung und insbesondere das Regierungspräsidium Südhessen auf, die Verstöße gegen das Nachtflugverbot konsequent unter Einsatz des vollen rechtlichen Instrumentariums zu ahnden und dieses Instrumentarium erforderlichen-falls den bisherigen Erfahrungen mit unzuverlässigen Fluggesellschaften erweiternd anzupassen. Außerdem ist eine kritische Überprüfung und Entspannung der häufig betroffenen Flugpläne unumgänglich. Diese Resolution richtet sich an die Hessische Landesregierung, das RP Südhessen, den Kreis Groß-Gerau, die FLK, Fraport, Bündnis der Bürgerinitiativen, BIMS und die beteiligten Fluggesellschaften.

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) vom 18.Mai 2018 zum Entwurf des Fluglärmberichts der Bundesregierung vom 4.April 2018 Gustavsburg vom 23. August 2018: 1. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim- Gustavsburg unterstützen die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), die diese in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Berichtes der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes erhoben hat. 2. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung erklären ihre Bereitschaft, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommission (ADF) in ihrem Bemühen zu unterstützen, Vertretern von Bundesregierung und Bundestag den dringenden gesetzlichen Reformbedarf im Hínblick auf die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm zu vermitteln und auf entsprechende gesetzliche Änderungen zu drängen. Zahlreiche Bürgermeister aus der Rhein-Main-Region demonstrieren am 12. September 2018 vor dem Reichstag für besseren Fluglärmschutz.

Der Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission Thomas Jühe bei der symbolischen Übergabe der Resolutionen. Bürgermeister Puttnins-von Trotha mit weiteren politischen Vertretern aus dem Kreis Groß-Gerau vor dem Reichstag.

Resolution der Stadtverordnetenversammlung zum Zweiten Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz Gustavsburg vom 23. August 2018: Das Rhein-Main-Gebiet gehört zu einem der am stärksten von Fluglärm belasteten Regionen Deutschlands. Trotz jahrelanger Bemühungen ist es bei wachsendem Flugverkehr nicht leiser geworden. Mit der Ausarbeitung des Zweiten Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz ist ein weiterer Versuch unternommen worden, Entlastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die vom Expertengremium Aktiver Schallschutz, kurz ExpASS, vorgeschlagenen Maßnahmen bringen jedoch keine Entlastung für eine große Zahl der betroffenen Kommunen. Vielmehr würde aus der vorgeschlagenen Verlagerung von Flugrouten lediglich eine Umverteilung des Lärms resultieren, zum Vorteil der Großstädte Darmstadt, Frankfurt und Offenbach und zum Nachteil der angrenzenden Städte und Gemeinden. Zurückweisung von Lärmverteilungen anstelle von Lärmminderungsmaßnahmen Diese Vorgehensweise wird von den betroffenen Kommunen abgelehnt. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden Egelsbach, Erzhausen, Ginsheim-Gustavsburg, Hainburg, Heusenstamm, Messel, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt, mit zusammen über 230.000 Einwohnern, lehnen die im Programm der ExpASS präsentierten Lärm verlagernden Maßnahmen ab, da durch die Festlegung neuer Flugrouten oder die zeitliche Ausweitung bereits bestehender Verfahren lediglich neue Betroffenheiten entstehen würden! Forderung: Ergebnisse der NORAH-Studie in die Ermittlung der Lärmbetroffenheiten einbeziehen Die NORAH-Studie hat gezeigt, dass Fluglärm nicht nur krank macht, sondern auch der Grad des Belästigungsempfindens im letzten Jahrzehnt stark zugenommen hat. Der Frankfurter Fluglärmindex, der für die Berechnung der Lärmbetroffenheiten beim Zweiten Maßnahmenpaket zugrunde gelegt wurde, berücksichtigt diese neuen Erkenntnisse nicht und ist dadurch nach unserem Erachten für die Lärmbetrachtung nur ungenügend geeignet. Forderung: Gesamtlärm einbeziehen Innerhalb einer Metropolregion muss darüber hinaus die Gesamtlärmsituation Berücksichtigung finden. Denn viele Menschen haben noch zusätzlich unter Straßen- und Schienenlärm zu leiden. Gerade Gemeinden, die in hohem Maße Schienen- und/oder Straßenlärm ausgesetzt sind, können nicht noch zusätzlich durch Fluglärm belastet werden.

Forderung: Vertrauen in zugesagte Wohnruhe schützen Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie sich bei ihrer Wohnungswahl auf die gegenwärtige Wohnsituation und -ruhe verlassen können. In Gebieten, in denen kein passiver Lärmschutz erstattet wird, droht durch die Verlagerung von Flugrouten eine stark zunehmende Zahl von Neubetroffenen. Forderung: Zunächst Lärm an der Quelle reduzieren Primäres Ziel muss die Lärmreduzierung durch die Modernisierung der Flugzeugflotte sein und die allumfassende Einführung moderner Navigationstechniken, welche ermöglichen, den Abstand von der Lärmquelle zu den Siedlungsgebieten zu erhöhen. Eine Verbesserung des Bahnangebotes als flankierende Maßnahme würde zu einer Abnahme der Kurzstreckenflüge führen. Auch bei Reduzierung des Bodenlärms gibt es bereits zahlreiche technische Neuerungen, die umfassend einzusetzen sind. Fazit Die genannten Kommunen verwahren sich gegen jegliche Lärm verteilenden Maßnahmen. Vielmehr fordern wir, dass man echte Lärmentlastungen für alle schafft. Bürgermeister Puttnins-von Trotha und die Vertreter von 10 weiteren Kommunen aus der Region fordern Lärmminderung statt Lärmverteilung.