Gemeinde Alberswil Dorf 4 6248 Alberswil 041 980 17 54 Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2016/17: Beilage 1 Dokumentation Gewässerraumbreiten 29. Dezember 2017 - Öffentliche Au age
Inhaltsverzeichnis 1. Methodik 1 2. Übersicht Hochwassergefährdung 2 3. Beurteilung Gewässerabschnitte 3 3.1 Wigger 3 3.2 Mülibach 9 3.3 Ziegeleibach 14 3.4 Keine Gewässerraum-Festlegung innerhalb der Bauzone 15 Abkürzungsverzeichnis GWR: Gewässerraum TB: Technischer Bericht zur Gefahrenkarte Luthern-Wiggertal (30.11.2007) Impressum Kontakt: Gemeinde Alberswil Dorf 4 6248 Alberswil 041 980 17 54 gemeindekanzlei@alberswil.ch Bearbeitung: Burkhalter Derungs AG Baselstrasse 21 6003 Luzern 041 267 00 60 burkhalter@bdplan.ch Stand: Letzte Änderung: 29. Dezember 2017 Au age zur Mitwirkung: 19.04. - 31.05.2017 Eingabe zur 1. Vorprüfung: 06. Juli 2017 Öffentliche Au age: 30.12.2017-28.01.2018 Beschlussfassung Gemeindeversammlung: Genehmigung:
1 1. Methodik Die Ausscheidung der Gewässerräume erfolgt gemäss der kant. Arbeitshilfe «Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung innerhalb Bauzone» von 2016. Das Vorgehen gestaltet sich wie folgt: 1. Überprüfung des Gewässernetzes: Es wird geprüft, welche Gewässer relevant sind und ob sie erfasst und korrekt abgebildet sind. Bei künstlich angelegten Gewässern wird auf eine Ausscheidung verzichtet. Ebenso wird bei eingedolten Gewässern darauf verzichtet, sofern der Hochwasserschutz gewährleistet ist (entscheidend ist die Abfl usskapazität des Rohres). 2. Erstellung/Bereinigung der Gewässerachse: Die Achse wird präzisiert und eingemittet, so dass sie möglichst gut den Gegebenheiten vor Ort entspricht. Dies geschieht anhand von Plänen und Luftbildern. 3. Darstellung theoretischer Gewässerraum: Grundlage bildet die Gewässerraumbreitenkarte des Kantons. Sie gibt die theoretisch notwendige Breite gem. Art. 41 GSchV vor. Diese werden ab der Gewässerachse in beidseitig gleicher Breite ausgeschieden. 4. Prüfung der Voraussetzungen für eine Gewässerraumanpassung: - Festlegung der Gebiete, welche als dicht bebaut gelten. - Prüfung der Hochwassergefährdung: die Gefährdung wird abschnittsweise geprüft. Grundlage bilden die Intensitäts- und Prozessgefahrenkarten, sowie die Szenarien- und Schwachstellenbeschreibungen im technischen Bericht zur Gefahrenkarte Luthern-Wiggertal vom 30.11.2007. Entscheidend ist, ob das Gerinne im betrachteten Abschnitt hochwassersicher ist, d.h. über die erforderliche Abfl usskapazität verfügt. Gefährdungen, welche aus Ausuferungen vorangehender Abschnitte resultieren, sind nicht relevant. 5. Anpassung Gewässerraum: - Verringerung Gewässerraumbreite: In dicht überbauten Gebieten kann der Gewässerraum an die baulichen Gegebenheiten angepasst werden, d.h. er wird auf die Fassadenfl ucht oder den Strassenrand reduziert. Voraussetzung ist, dass der Hochwasserschutz gewährleistet ist. - Anpassung an amtliche Vermessung: Als nächster Schritt wird die äussere Gewässerraumlinie generalisiert (Reduktion der Anzahl Polygonpunkte) und auf die relevanten Plangrundlagen angepasst. Nach Möglichkeit wird sie auf Grenzpunkte, Parzellengrenzen, Zonengrenzen oder die Bodenbedeckung (bspw. Gebäudeecken, Grundstückgrenzen, Strassenkanten) gelegt. Auf die Ausscheidung der Gewässerräume in der Landwirtschaftszone wird vorerst verzichtet. Legende zum Plan: Abb. 1: Legende für die Pläne Gewässerräume Die Gefahrenkartenausschnitte stammen aus dem Geoportal des Kantons Luzern (2016).
2 2. Übersicht Hochwassergefährdung Zur Beurteilung der Hochwassergefährdung in der Gemeinde Alberswil ist einleitend auf eine Schwachstelle im Oberlauf der Wigger hinzuweisen, welche einen entscheidenden Einfl uss auf die Beurteilung der Gewässersicherheit in Alberswil hat. Ein Blick auf die Gefahren- und Intensitätskarte (vgl. Abb 2 und 3) zeigt, dass in Alberswil ein Grossteil der Hochwassergefährdung westlich der Wigger durch mögliche Wasseraustritte im Oberlauf der Wigger zustande kommt. Der technische Bericht zur Gefahrenkarte Luthern-Wiggertal vom 30. November 2007 bestätigt diese Annahme (Anhang 6_3): Bereits bei einem häufi gen Ereignis ist mit «Überfl utungen durch oberhalb des Projektperimters austretendes Wasser in Alberswil mit Überfl ugung des linksufrigen Siedlungsgebietes» zu rechnen. Dabei treten schwache bis mittlere Hochwasserintensitäten auf. Die Schwachstelle wird im TB mit als Schwachstelle «W1» bezeichnet (A6_2). Bei der Beurteilung der Hochwassergefährdung der einzelnen Gewässer auf Alberswiler Gemeindegebiet sind die Konsequenzen der Schwachstelle W1 zu berücksichtigen. So ist auf diversen Abschnitten in der Gefahrenkarte eine Gefährdung zu erkennen, welche jedoch nicht vom betrachteten Gewässer ausgeht, sondern auf die Schwachstelle W1 zurückzuführen ist. Zur Behebung der Schwachstelle W1 wird im TB der Bau von Rückleitdämmen vorgeschlagen (Massnahmenvorschläge A6_3 zu Schwachstelle W1). Abb. 2: Gefahrenkarte Wasser, Oberlauf Wigger Abb. 3: Intensitätskarte HQ100, Oberlauf Wigger
3 3. Beurteilung Gewässerabschnitte 3.1 Wigger 3.1.1 Abschnitt 1, Feld (Parz. Nr. 130 bis Parz. Nr. 145) GWR-Breite 54 m Ja Reduktion auf 8m ab Gewässerparzelle, Übernahme GWR aus BP Agrovision Nein Hochwasserschutz HQ 300 ist gewährleistet. Gefährdung nur in unmittelbarem Uferbereich, innerhalb Gewässerparzelle. Schwachstellen gem. TB Anhang 6_2: Zusätzliche Ausuferung Alberswil Feld und Feldheim (W2, W3) > Nur für EHQ relevant. Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten, Abschnitt wird gleich behandelt wie die nördlich gelegenen, eingezonten Gebäude der Willisauerstrasse. - Wo keine andere Platzierung einer Ersatzneubaute auf der Parzelle möglich ist, wird das Hauptgebäude vom Gewässerraum ausgespart (Parz. Nrn. 143, 165, 119) - Parzellierung Gewässer bestehend - Linke Flussseite unbebaut - Parz. 105/130: GWR aus dem Bebauungsplan Agrovision wird übernommen Abb. 4: Gewässerraum Wigger Abs. 1 Abb. 5: Wigger Abs. 1, Blickrichtung Süden Abb. 6: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abs. 1 Abb. 7: Intensitätskarte HQ100, Wigger Abs. 1
4 3.1.2 Abschnitt 2, Feldheim (Parz. Nr. 238 bis Parz. Nr. 116) GWR-Breite 54 m Ja Reduktion auf 8 m ab Gewässerparzelle Nein Hochwasserschutz HQ 300 ist gewährleistet. Gefährdung nur in unmittelbarem Uferbereich, innerhalb Gewässerparzelle. Schwachstellen gem. TB Anhang 6_2: Zusätzliche Ausuferung Alberswil Feld und Feldheim (W2, W3) > Nur für EHQ relevant. Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten - Wo keine andere Platzierung einer Ersatzneubaute auf der Parzelle möglich ist, wird das Hauptgebäude vom Gewässerraum ausgespart (Parz. Nr. 238) - Parzellierung Gewässer bestehend - Linke Flussseite unbebaut Abb. 8: Gewässerraum Wigger Abs. 2 Abb. 9: Wigger Abs. 2, Blickrichtung Süden Abb. 10: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abs. 2 Abb. 11: Intensitätskarte HQ100, Wigger Abs. 2
5 3.1.3 Abschnitt 3, Dorf (Parz. Nr. 116 bis Parz. Nr. 38) GWR-Breite 54 m Ja Reduktion auf Parzellengrenzen Strasse Reduktion auf 6m ab Böschungsoberkante Ja, sowohl Bauzone als auch ÜG Dorf/Schmitte Hochwasserschutz HQ 300 ist gewährleistet (für Wigger) Gefährdung nur in unmittelbarem Uferbereich, innerhalb Gewässerparzelle. Schwachstellen gem. TB Anhang 6_3: Siehe Kapitel 2. Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten - Einbezug Projekt innere Entwicklung «Schmitte», Kernzone vorgesehen - Kantonsstrasse (Parz. 1), Gemeindestrasse (Parz. 21) nicht mit GWR überlagern Abb. 12: Gewässerraum Wigger Abs. 3 Abb. 13: Wigger Abs. 3, Blickrichtung Norden Abb. 14: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abs. 3 Abb. 15: Intensitätskarte HQ100, Wigger Abs. 3
6 3.1.4 Abschnitt 4, Hindergass (Parz. Nr. 38 bis Parz. Nr. 352) GWR-Breite 54 m Ja Reduktion auf Parzellengrenzen Strasse Reduktion auf Hauptgebäude Grösstenteils, ausser nicht zur Einzonung vorgesehener Teil des ÜG Hindergass Hochwasserschutz HQ 300 ist gewährleistet. Gefährdung nur in unmittelbarem Uferbereich, innerhalb Gewässerparzelle. Schwachstellen gem. TB Anhang 6_3: Siehe Kapitel 2. Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten - ÜG Hinderass (Parz. 38/39): Dicht bebaut, Einzonung in Kernzone vorgesehen - Kantonsstrasse (Parz. 1), Gemeindestrasse (Parz. 21) und Privatstrasse (Parz. 342) nicht mit GWR überlagern. Abb. 16: Gewässerraum Wigger Abs. 4 Abb. 17: Wigger Abs. 4, Blickrichtung Norden Abb. 18: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abs. 4 Abb. 19: Intensitätskarte HQ100, Wigger Abs. 4
7 3.1.5 Abschnitt 5, Underdorf (Parz. Nr. 352 bis Parz. Nr. 382) GWR-Breite 54 m Ja Reduktion auf Hauptgebäude Nicht dicht bebaut. Hochwasserschutz HQ 300 ist gewährleistet. Gefährdung nur in unmittelbarem Uferbereich, innerhalb Gewässerparzelle. Schwachstellen gem. TB Anhang 6_3: Siehe Kapitel 2. Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten - Rechte Flussseite unbebaut - Parz. 382: Reduktion mit selbem Abstand wie bei Parz. 303, basierend auf dem Gebäudeabstand des neueren Hauptgebäudes: Mit einer vollständigen Ausscheidung des Gewässerraums würde die Parz. 382 grösstenteils unbebaubar. Die Nutzung dieser Bauzonenreserve ist einer Neueinzonung von Gewerbeland zudem vorzuziehen. - Wo keine andere Platzierung einer Ersatzneubaute auf der Parzelle möglich ist, wird das Hauptgebäude vom Gewässerraum ausgespart (Parz. Nrn. 9 und 19). Abb. 20: Gewässerraum Wigger Abs. 5 Abb. 21: Lufbild, Wigger Abs. 5 Abb. 22: Gefahrenkarte Wasser, Wigger Abs. 5 Abb. 23: Intensitätskarte HQ100, Wigger Abs. 5
8 3.2 Mülibach 3.2.1 Abschnitt 1, Winkelmoos (Gemeindegrenze bis Kantonsstrasse K18) GWR-Breite 12 m Nein 12 m Nein Vorwiegend geringe, teilweise mittlere Gefährdung mit geringer bis mittlerer Intensität bei seltenem Ereignis. Der Mülibach wird in diesem Abschnitt auf zwei Arme aufgeteilt. Nördlicher Arm ist zu einem grossen Teil eingedolt, südlicher liegt grösstenteils frei. Die Gefährdung ist gem. technischem Bericht zur Gefahrenkarte Luthern-Wiggertal (Anhang 5) auf zwei eingedolte Stellen auf Gettnauer Gemeindegebiet zurückzuführen (QP 124.1 und 124.2, westlich der Strasse ins Gewerbegebiet Winkelmoos), deren Abfl usskapazitäten bei einem häufi gen (124.2) bzw. bei einem sehr seltenen Ereignis (124.1) nicht ausreichen. Allerdings dient eine Grünzone westlich der Eindolung als natürliches Rückhaltebecken. Nein. Abb. 24: Gewässerraum Mülibach Abs. 1 Abb. 25: Mülibach Abs. 1, Blickrichtung Osten Abb. 26: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abs. 1 Abb. 27: Intensitätskarte HQ100, Mülibach Abs. 1
9 3.2.2 Abschnitt 2, Ziegelei (Gemeindegrenze bis Parz. Nr. 107) GWR-Breite 12 m Nein 12 m Nein Geringe Gefährdung bei seltenem Ereignis. Nein. Der Gewässerraum liegt grösstenteils innerhalb der rechtsgültigen Grünzone. Bei Parz. 107 teilweise Überlagerung der Arbeitszone. Die in der Grundnutzung festgelegte Naturschutzzone wird vom Gewässerrraum nicht überlagert. Der Gewässerraum wird der Grünzone bzw. der Arbeitszone überlagert. Abb. 28: Gewässerraum Mülibach Abs. 2 Abb. 29: Mülibach Abs. 2, Blickrichtung Westen Abb. 30: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abs. 2 Abb. 31: Intensitätskarte HQ100, Mülibach Abs. 2
65 82 107 160 161 108 341 152 370 304 104 105 206 151 141 111 111 394 105 423 325 394 133 110 108 110 110 s 132 113 130 11 3 115 116 308 Feldh eim 143 117 118 243 143 238 113 10 3.2.3 Abschnitt 3, Agrovision (Parz. Nr. 152 bis ÜG Parz. Nr. 110) GWR-Breite 12 m / 17 m Nein Der im Bebauungsplan Agrovision ausgeschiedene Gewässerraum wird übernommen. Nein Keine Gefährdung durch Mülibach für eingezonte Bauten innerhalb Baugebiet (gemäss BP Agrovision), mit Ausnahme Kulturobjekt Nr. 6 Schwachstellen gem. TB Anhang 6_3: Siehe Kapitel 2. Im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplans Agrovision wird der Gewässerraum im Bereich der Baufelder 1 und 2 auf die minimale Gewässerraumbreite gemäss Bundesvorgaben reduziert. Mülihof Schloss Chastelewald Chastelehof Ribirain Chastele Pfaffehalde Vorsteherheimwesen Schürmatte Ziegelmatte Wigereburg Bläsifeld Burgrain 157 Wyssbrunne Abb. 32: Gewässerraum Mülibach Abs. 3 Abb. 33: Mülibach Abs. 3, Blickrichtung Norden Abb. 34: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abs. 3 Abb. 35: Intensitätskarte HQ100, Mülibach Abs. 3
11 3.2.4 Abschnitt 4, Dorf (ÜG Parz. Nr. 110 bis Parz. Nr. 53) GWR-Breite 15 m Teilweise Reduktion auf 6 m ab Gewässeroberkante bzw. 7.5 m ab Parzellengrenze Ja Schwachstellen gem. TB Anhang 6_3: Die geringe bis mittlere Gefährdung auf beiden Kanalseiten ist auf Wasseraustritte der Wigger im Oberlauf (Gemeindegebiet Willisau) zurückzuführen (vgl. Kapitel 2). Zusätzlich ist die Abfl usskapazität beim eingedolten Durchlauf nordwestlich der Parz. 110 bei sehr seltenen Ereignissen nicht gewährleistet. Diese kann mit einfachen Sanierungsmassnahmen (Vergrösserung Durchlass) behoben werden. Der Kanal als historisches Denkmal soll nicht verändert werden. (Keine Renaturierung wie bei natürlichen Gewässern). Variable Breite: - Planungsrechtliche Sicherung Bestand Hauptbauten - Einbezug Projekt innere Entwicklung «Schmitte» (Sicherung Erschliessung) - Kantonsstrasse (Parz. 1), Gemeindestrasse (Parz. 46) nicht mit GWR überlagern. Abb. 36: Gewässerraum Mülibach Abs. 4 Abb. 37: Mülibach Abs. 4, Blickrichtung Norden Abb. 38: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abs. 4 Abb. 39: Intensitätskarte HQ100, Mülibach Abs. 4
12 3.2.5 Abschnitt 5, Wyssehus (Parz. Nr. 53 bis Parz. Nr. 352) GWR-Breite 15 m Teilweise Reduktion auf Parzellengrenzen Strasse Ja Der theoretische Gewässerraum in diesem Abschnitt liegt innerhalb des Gewässerraums der Wigger. Gefährdung analog Kapitel 3.1.5 (Abschnitt 5 der Wigger). Kantonsstrasse (Parz. 1) nicht mit GWR überlagern. Abb. 40: Gewässerraum Mülibach Abs. 5 Abb. 41: Mülibach Abs. 5, Blickrichtung Norden Abb. 42: Gefahrenkarte Wasser, Mülibach Abs. 5 Abb. 43: Intensitätskarte HQ100, Mülibach Abs. 5
13 3.3 Ziegeleibach 3.3.1 Abschnitt 1, Ziegelei (Gemeindegrenze bis Mülibach) GWR-Breite 11 m Nein 11 m Nein Geringe Gefährdung bei seltenem Ereignis. Nein. Der Gewässerraum liegt grösstenteils innerhalb rechtsgültiger Grünzone. Bei Parz. 107 teilweise Überlagerung der Arbeitszone. Die in der Grundnutzung festgelegte Naturschutzzone wird vom Gewässerrraum nicht überlagert. Ab Parz. 107 bis zum Mülibach ist der Ziegeleibach eingedolt. Gemäss Bericht zur Gefahrenkarte (Anhang 5) besteht bei dieser Eindolung eine zu geringe Abfl usskapazität (QP 126). Bei häufi gen Ereignissen ist deshalb mit lokalen Überschwemmungen zu rechnen. Der Gewässerraum wird deshalb auch für diesen eingedolten Bereich ausgeschieden. Unabhängig davon haben Bauten und Anlagen bei eingedeckten Gewässern gem. WBG ( 5, Abs. 2) so oder so einen Abstand von 6m aufzuweisen. Der Gewässerraum wir der Grünzone bzw. der Arbeitszone überlagert. Abb. 44: Gewässerraum Ziegeleibach Abs. 1 Abb. 45: Ziegeleibach Abs. 1, Blickrichtung Osten Abb. 46: Gefahrenkarte Wasser, Ziegeleibach Abs. 1 Abb. 47: Intensitätskarte HQ100, Ziegeleibach Abs. 1
14 3.4 Verzicht auf Gewässerraumfestlegung innerhalb der Bauzone 3.4.1 Staldechopfbach Abschnitt Stieremoos (Parz. Nr. 158) Burgrain (Parz. Nr. 151/152) Begründung Eingedoltes Gewässer, von welchem keine Hochwassergefährdung ausgeht. Die Abfl usskapazitäten sind auch bei sehr seltenen Ereignissen gewährleistet. Auf die Ausscheidung des Gewässerraums wird deshalb verzichtet. Eingedoltes Gewässer, von welchem keine Hochwassergefährdung ausgeht. Die Abfl usskapazitäten sind auch bei sehr seltenen Ereignissen gewährleistet. Auf die Ausscheidung des Gewässerraums wird deshalb verzichtet.