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Transkript:

HAPAK Kundennummer Liebe/r Zeiterfasser/in, bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben und senden das Formular per Fax 02206-910946 oder E-Mail hapak-fasttime@ludwig-edv.com an uns zurück. Nach Eingang Ihrer ausgefüllten Unterlagen erhalten Sie Ihre HAPAK-fasttime Zugangsdaten per E-Mail. Meine Daten Vorname Nachname E-Mail Rufnummer Branche UST-ID Firma Straße u. Hausnr. PLZ Stadt Land Bestellen Sie direkt Ihren Adminaccount und Ihre Mitarbeiteraccounts für nur 6,95 EUR zzgl. MwSt. pro Mitarbeiter (Account)/Monat Anzahl Adminaccounts Anzahl gewünschter Mitarbeiteraccounts Bitte ggf. korrigieren Vertragslaufzeit: mind. 3 Monate Kündigung 3 Monate zum Monatsende Es gelten ausschließlich unsere angehängte AGB und EULA, die mit der Unterschrift angenommen werden. SEPA Lastschriftmandat Hiermit ermächtige/n ich/wir den EDV SERVICE LUDWIG e.k. Kölner Straße 51 51491 Overath, Gläubiger ID: DE55EDV00000288330 widerruflich fällige Beträge für meine/unsere HAPAK-fasttime Accounts zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen: Ihre Mandatsnummer entspricht Ihrer Kundenummer bei uns. Name der Bank/Sitz des Kreditinstituts Bankleitzahl Kontonummer IBAN BIC Kontoinhaber/in Meine Beiträge sollen Monatlich zum 01. alle 3 Monate (3%Rabatt) alle 12 Monate (5 % Rabatt) im Voraus eingezogen werden. Ort, Datum Unterschrift/Stempel HAPAK-fasttime ist ein Produkt von EDV SERVICE LUDWIG e.k. Kölner Straße 51 Tel 02206-910945 info@ludwig-edv.com 51491 Overath Fax 02206-910946 www.ludwig-edv.com

EULA End User License Agreement 1 Vertragsgegenstand 1. EDV SERVICE LUDWIG e.k. räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Vertragssoftware fasttime ein. Die Lizenzierung beinhaltet das Recht, die Vertragssoftware in dem einzelvertraglich vereinbarten Umfang einzusetzen. Ergänzend für den Nutzungsumfang gilt daneben die technische Dokumentation. Der Anwender hat etwaige vertragliche oder von der Software technisch vorgegebene Nutzungseinschränkungen strikt einzuhalten. 2. Der Anwender ist zu einer Übertragung der Software an Dritte nur berechtigt, wenn der Erwerber sich mit vorliegenden EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA einverstanden erklärt. Er hat sicherzustellen, dass der Dritte Kenntnis von dem EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA und der technischen Dokumentation der Vertragssoftware erhält. Der übertragende Anwender hat alle noch in seinem Besitz befindlichen Sicherungskopien an den Erwerber mit zu übergeben oder unverzüglich zu vernichten. Der übertragende Anwender wird im Rahmen der Softwareübertragung bestehende nationale und internationale Ausfuhrbeschränkungen beachten. 3. Die Übertragung der Nutzungsbefugnis im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.b. Miete, Leasing, Pacht) die Erwerbszwecken und den wirtschaftlichen Interessen des Anwenders dient, ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich bei dem Anwender um einen ASP, d.h. ein Unternehmen, das als Outsourcing-Dienstleister für Händler den ausgelagerten Betrieb von kompletten Systemen anbietet. In diesem Falle hat sich auch der Vertragspartner mit den EDV SERVICE LUDWIG e.k einverstanden zu erklären. Dieser hat sicherzustellen, dass der Vertragspartner des ASP Kenntnis von den EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA erhält, sowie sein Einverständnis hiermit erklärt. 2 Urheber- und Schutzrechte/Drittrechte 1. Der Anwender erkennt die Urheberrechte EDV SERVICE LUDWIG e.k und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software an. Die ausschließlichen Nutzungsund Verwertungsrechte bestehen auch an Software- Erweiterungen oder -Änderungen, die der EDV SERVICE LUDWIG e.k für den Anwender auftragsgemäß erstellt hat. 2. Der Anwender erkennt die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte des EDV SERVICE LUDWIG e.k an der Software und der dazugehörigen Dokumentation an. Es ist ihm untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder sonst wie unkenntlich zu machen. 3. Soweit die EDV SERVICE LUDWIG e.k in die Vertragssoftware integrierte lizenzierte Software von Dritten ("embedded licences") liefert, ist deren Einsatz nur in Verbindung mit der EDV SERVICE LUDWIG e.k Vertragssoftware möglich. 3 Vervielfältigungsrechte des Anwenders 1. Der Anwender darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massespeichern der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. 2. Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen. 3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Systemausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs/Hilfetexte zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher/Hilfetexte sind über die EDV SERVICE LUDWIG e.k beziehen. 4 Dekompilierung und Programmänderung

1. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse- Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind dem Anwender untersagt.. 2. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 3. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist ohne Kenntnis oder Mitwirkung der EDV SERVICE LUDWIG e.k unzulässig. 5 Mängelhaftung 1. Mängelansprüche des Anwenders setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Soweit ein Mangel der Software vorliegt, kann der Anwender nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist EDV SERVICE LUDWIG e.k verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Anwender nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Miet- oder Kaufpreises zu verlangen. 4. Der EDV SERVICE LUDWIG e.k haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des EDV SERVICE LUDWIG e.k beruhen. Soweit EDV SERVICE LUDWIG e.k keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Der EDV SERVICE LUDWIG e.k haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Lieferung/Übergabe. 9. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt. 6 Haftung 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB. 2. Soweit die Schadensersatzhaftung des EDV SERVICE LUDWIG e.k gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7 Vertragsstrafe/Schadensersatz 1. Verstößt der Anwender gegen eine der vorstehenden Regelungen, so gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Listenpreises der jeweiligen Lizenz als verwirkt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den EDV SERVICE LUDWIG e.k bleibt hiervon unberührt. 8 Schlussbestimmungen 1. Für alle Ansprüche aus dieser EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA gilt deutsches Recht. Die Geltung des UNKaufrechts wird ausgeschlossen. 2. Gerichtstand ist Düsseldorf. 3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.

AGB 4. Ist eine Bestimmung in der vorliegenden EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 5. Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet und sich diese mit den EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Anwenders Regelungen enthalten, die in diesem EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA Regelungen, die in den AGB des Anwenders nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Reglungen der EDV SERVICE LUDWIG e.k EULA. 6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software nicht wissentlich auf direktem oder indirektem Wege in Länder exportieren wird, welche unter die von den USA verhängten Exportbeschränkungen fallen. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, die Software nicht in Länder auszuführen, auf der von der US-Regierung verfügten Embargoliste (in der jeweils gültigen Form) für Güter und Dienstleistungen stehen. Diese Liste enthält zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Dokuments die Länder Kuba, Syrien, Iran, Irak, Nordkorea und den Sudan. Stand: 01.04.2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen des EDV SERVICE LUDWIG e.k. I. Geltungsbereich: 1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Bestellung auf diese hinweist und EDV Service Ludwig diesen nicht widerspicht. II. Lieferung und Leistungsumfang 1. Angebote von EDV Service Ludwig sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von EDV Service Ludwig, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. 2. Inhalt und Umfang der von EDV Service Ludwig geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, aus der Auftragsbestätigung von EDV Service Ludwig. 3. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt. EDV Service Ludwig kommt nur dann in Verzug wenn die Verzögerungen von EDV Service Ludwig zu vertreten, und die Leistung fällig ist und der Kunde EDV Service Ludwig erfolglos eine angemessene, schriftliche Frist gesetzt hat. 4. Liefertermine verlängern sich für EDV Service Ludwig angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer nicht von EDV Service Ludwig zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten. EDV Service Ludwig behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferungsverzögerung länger als 6 Wochen andauert. 5. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ausgeschlossen. 6. Verweigert der Kunde die Annahme der bestellten Ware, wird der gesamte Kaufpreis, mindesten aber eine Einlagerungspauschale von 30% fällig. Software ist von der Rücknahne ausgeschlossen. III. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von EDV Service Ludwig, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrags gültigen Preisliste von EDV Service Ludwig.

2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab dem Geschäftssitz Overath. Etwaige Versand- und Frachtkosten inklusive Versicherungsprämien und Verpackungsmaterial werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 3. Rechnungen sind sofort, ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage ab Rechnungsdatum, so werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf den Kaufpreis geschuldet. Einer weiteren Mahnung bedarf es insoweit nicht. 4. EDV Service Ludwig ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist EDV Service Ludwig berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsrecht. IV. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von EDV Service Ludwig bis zur Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag, und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. V. Gewährleistung 1. EDV Service Ludwig gewährleistet, daß die von ihm gelieferten Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 2. EDV Service Ludwig übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Funktion von Software den Anforderungen des Kunden genügen. 3. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintrachtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritter verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, das die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 4. Die Verjährungsfrist für die gesetzliche Sachmangelgewährleistung wird, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, auf 1 Jahr beschränkt. Hiervon ausgenommen ist der Verbrauchsgüterkauf gem. 474 BGB, für den die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. 5. Bei vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von EDV Service Ludwig zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von EDV Service Ludwig über. Ist EDV Service Ludwig zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, oder ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder beseitigt EDV Service Ludwig Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlichen gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur vorraussichtlichen Nutzungsdauer ergibt. 6. Die mit der Nachbesserung verbundenen Kosten trägt EDV Service Ludwig. 7. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gütigen Verechnungssätzen von EDV Service Ludwig berechnet. 8. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt. VI. Haftung

1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. EDV Service Ludwig haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet EDV Service Ludwig nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 2. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht: Wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EDV Service Ludwig beruht oder EDV Service Ludwig vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt und bei von EDV Service Ludwig eingeräumten Garantien. 3. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typicherweise eintretenden Schäden begrenzt. 4. Ist die Haftung von EDV Service Ludwig ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 5. Die Haftung für einen von EDV Service Ludwig zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup). 6. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von EDV Service Ludwig zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von EDV Sevice Ludwig abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. EDV Service Ludwig ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen. VII. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Overath, wenn der Kunde Kaufmann ist. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener-UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.