Jahrgang 11 20. November 2004 Ausgabe 25. für Personalausgaben 12. DS 45/04 Beschluss Austritt aus dem Tourismusverband Dübener



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Transkript:

Jahrgang 11 20. November 2004 Ausgabe 25 Öffentliche Bekanntmachung Die 5. Sitzung des Kreistages Wittenberg findet am Montag, dem 6. Dezember 2004, um 16.00 Uhr in der Cafeteria der Sparkasse Wittenberg, Am Alten Bahnhof 3 in 06886 Luth. Wittenberg statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 25. Oktober 2004 4. Information über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse 5. Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung sowie Entscheidungen der beschließenden Ausschüsse 6. DS 35/04 Beschluss Beitrittsbeschluss zu den Bedingungen bzw. Auflagen des Landesverwaltungsamtes aus der Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 7. DS 36/04 Beschluss Satzung der Sparkasse Wittenberg 8. DS 37/04 Beschluss Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter 9. Beschluss a. DS 38/04 Schließung der Außenstelle Kemberg der berufsbildenden Schulen Wittenberg b. DS 39/04 Schließung der Sekundarschule c. DS 40/04 Schließung der Sekundarschule Max Lingner Jessen d. DS 41/04 Schließung der Sekundarschule Johann Heinrich Pestalozzi Zschornewitz e. DS 42/04 Schließung der Sekundarschule Karl Marx Wittenberg 10. DS 43/04 Beschluss Konzept zum Um- und Ausbau der feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Wittenberg in der Erich-Weinert- Str. 4b 11. DS 44/04 Beschluss Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 für Personalausgaben 12. DS 45/04 Beschluss Austritt aus dem Tourismusverband Dübener Heide e.v. 13. DS 46/04 Beschluss Austritt aus dem Verein Eigenständige Regionalentwicklung Jessener Land e.v. 14. DS 47/04 Beschluss Aufhebung des Kreistagsbeschlusses Nr. I/267-34/97 vom 8.12.1997 Antrag des Ruderclub Wittenberg e.v. zur Förderung von Personalkosten für zwei Arbeitnehmer nach 249 h AFG, für den Zeitraum vom 01.12.1997 bis 31.11.1998 (4. Förderjahr) und Förderbeteiligung des Landkreises bis zwei Festanstellungen nach Beendigung des 4. Förderjahres 15. DS 48/04 Beschluss Aufhebung der Grundsatzbeschlüsse für die Schuldnerberatung in Trägerschaft des Caritasverbandes aus den Jahren 1992 und 1995 KT-Beschluss Nr. 2/140/92 vom 12. März 1992 KA-Beschluss II/-16/95 vom 21. Nov. 1995 mit Wirkung ab 2005 16. DS 49/04 Beschluss Wittenberg für das Jahr 2000 17. DS 50/04 Beschluss 2000 LK WB) 18. DS 51/04 Beschluss Wittenberg für das Jahr 2001 19. DS 52/04 Beschluss 2001 LK WB) 20. DS 53/04 Beschluss Inhaltsverzeichnis Seite 1 Kreistagssitzung am 06.12.2004 Gemeinsame Ausschusssitzung Seite 2 Sozial- und Gesundheitsausschuss Erlaubnispflichtige Schusswaffen Seite 3 Beschränkte Ausschreibung Wittenberg für das Jahr 2002 21. DS 54/04 Beschluss 2002 LK WB) 22. DS 55/04 Beschluss Positionspapier des Schul- und Kulturausschusses zu Schulstandorten: Antrag zur Abgabe eines Kreistagsvotums 23. Beantwortung der Anfragen der Kreistagsmitglieder Die Einwohnerfragestunde findet um 17.00 Uhr statt. Hensel Vorsitzender des Kreistages Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 24. November 2004, findet um 17.00 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Breitscheidstr. 3 in 06886 Luth. Wittenberg eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie, des Haushalts-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr 2000 4. Beratung der Beschlussvorlage 2000 LK WB) Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 8 Kreisvolkshochschule Abwasserzweckverband Schmerzbach Tourenplan Schadstoffsammlung AZV Klöden Kreisverwaltung Telefonanschlüsse Straßensperrungen Berufsausbildung Ausschreibung

2 Amtliches aus der Kreisverwaltung 20. November 2004 5. Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr 2001 6. Beratung der Beschlussvorlage 2001 LK WB) 7. Beratung der Beschlussvorlage Wittenberg für das Jahr 2002 8. Beratung der Beschlussvorlage 2002 LK WB) Dammer Landrat Zur Beachtung für die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie: Von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr findet die Fortsetzung der Beratung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Wasser und Energie vom 1. November 2004 zum dortigen Tagesordnungspunkt 4 statt. Karius Ausschussvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 02.12.2004, findet um 17.00 Uhr in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität e.v., Kreisverband Wittenberg, Rooseveltstraße 15 in 06886 Luth. Wittenberg, die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages Wittenberg statt. Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 04.11.2004 4. Vorstellung und Besichtigung der Begegnungsstätte der Volkssolidarität e.v. 5. Bericht über den Stand der Ausgestaltung der ARGE nach 44 b SGB II 6. Informationen zur zukünftigen Arbeitsstruktur des Sozialamtes 7. Informationen über die Mittelanmeldungen 2005 8. Haushaltsanalyse des Sozialamtes per 30.11.2004 9. Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder und Informationen aus der Verwaltung Dannenberg Ausschussvorsitzender Das Ordnungsamt / untere Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg informiert Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen Mit In-Kraft-Treten des neuen Waffengesetzes zum 1. April 2003 wurden neue Anforderungen für die Aufbewahrung von Waffen und Munition wirksam. Alle Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition, die am 1. April 2003 ihre Schusswaffen und Munition nicht entsprechend den Vorgaben des 36 Abs. 1 und 2 des neuen Waffengesetzes aufbewahrt haben, waren gemäß 36 Abs. 4 WaffG verpflichtet, sich bis zum 31. August 2003 die entsprechenden Aufbewahrungsbehältnisse zu besorgen und dies der Behörde nachzuweisen. Aber auch von allen anderen Besitzern erlaubnispflichtiger Waffen kann die Behörde gemäß 36 Abs. 3 WaffG verlangen, dass sie die sichere Aufbewahrung dieser Waffen nachweisen. Alle Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die noch keinen Nachweis über die gesetzeskonforme Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg abgegeben haben, werden deshalb aufgefordert, bis zum 31. Januar 2005 einen solchen Nachweis bei der Waffenbehörde vorzulegen. Dies können Sie tun, indem Sie den Original- Kaufbeleg Ihres Waffenschrankes zur Einsichtnahme vorlegen. Falls dieser nicht mehr vorhanden sein sollte, können Sie Ihr Waffenbehältnis und das darin befindliche Typenschild fotografieren und mir die Bilder bis zum o. g. Termin zusenden. Es können nur Belege anerkannt werden, auf denen die Sicherheitsstufe (Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 oder Sicherheitsstufe 0 nach DIN/EN 1143-1) des Behältnisses bezeichnet ist. Für die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen muss mindestens ein Behältnis der Sicherheitsstufe A und für die Aufbewahrung von bis zu 5 Kurzwaffen ein Behältnis der Sicherheitsstufe B verwendet werden. Für Rückfragen steht Herr Bräse von der unteren Waffenbehörde unter der Tel.-Nr. 03491/433765 zur Verfügung. Anhörung zum Freistellungs- und Rückübertragungsverfahren in der Gemeinde Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz Der als untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand einen Antrag auf Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und Rückübertragung dieser Pflicht auf die Grundstückseigentümer in Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz gestellt hat. Freistellung und Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Gemäß 151 Abs. 4 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. April 1998 (GVBl. LSA S. 186) in der derzeit geltenden Fassung besteht die Möglichkeit, die Abwasserbeseitigungspflicht unter gewissen Voraussetzungen auf die Grundstückseigentümer zurück zu übertragen. Da diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird von der unteren Wasserbehörde beabsichtigt, das Freistellungs- und Rückübertragungsverfahren für Schnellin und den Ortsteil Merkwitz durchzuführen. Betroffene Grundstücke Betroffen sind alle Grundstücke in Schnellin und dem Ortsteil Merkwitz, auf denen Abwasser anfällt. Ausgenommen von der Freistellung und Rückübertragung sind lediglich die folgenden Grundstücke, da hier bereits ein Freistellungsverfahren durchgeführt wurde: Schnellin: Dorfstr. 46a Dorfstr. 48 Merkwitz Dorfstr. 6 Konsequenzen aus der Freistellung Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Im Rahmen des Freistellungs- und Rückübertragungsverfahrens wird die Abwasserbeseitigungssituation auf allen betroffenen Grundstücken beleuchtet und auf deren Rechtmäßigkeit hin untersucht. Eine Kleinkläranlage wird nur dann rechtmäßig betrieben, wenn für den Betrieb eine wasserbehördliche Erlaubnis nachgewiesen werden kann. Eine wasserbehördliche Erlaubnis kann nur für vollbiologisch arbeitende Kleinkläranlagen erteilt werden. Insofern kein rechtmäßiger Zustand vorliegt, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, um diesen herzustellen. Anhörung Diese Bekanntmachung dient der Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer. Diese sollen durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Freistellungs- und Rückübertragungsbescheides umfassend informiert werden und zudem die Gelegenheit erhalten, bisher noch nicht berücksichtigte, entscheidungserhebliche Sachverhalte in das Verfahren einfließen zu lassen. Da es sich hierbei um eine Anhörung nach 28 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt, ist ein Widerspruch hiergegen nicht zulässig.

20. November 2004 Amtliches aus der Kreisverwaltung 3 Einsichtnahme Der Entwurf des zukünftigen Freistellungsund Rückübertragungsbescheides kann für einen Zeitraum von vier Wochen ab der Bekanntmachung an folgenden Stellen eingesehen werden: Bürgerbüro Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg zu folgenden Zeiten: Montag und Dienstag 08.00 12.00 Uhr 13.00 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 12.00 Uhr 13.00 14.30 Uhr Donnerstag 08.00 12.00 Uhr 13.00 18.00 Uhr Freitag 08.00 12.00 Uhr oder in der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heideland-Gemeinden Verwaltungsamt Pretzsch Thälmannstr. 1 06909 Pretzsch zu folgenden Zeiten: Dienstag 09.00 12.00 und 13 18 Uhr Donnerstag 13.00 16.00 Uhr Freitag 09.00 12.00 Uhr Durchführung des Freistellungs- und Rückübertragungsverfahrens Insofern nach Ablauf der Anhörungsfrist von 4 Wochen keine Sachverhalte bekannt werden, welche einer Freistellung und Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht entgegenstehen, wird der Freistellungs- und Rückübertragungsbescheid öffentlich bekannt gegeben. Schriftliche Einwendungen können Sie richten an den: Untere Wasserbehörde Breitscheidstr. 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Herr Tschetschorke unter der 03491/424-935 zur Verfügung. Impressum Das Amtsblatt für den. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Auflage: Satz: 57.600 Exemplare Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstraße 5 06895 Kropstädt Tel.: (03 49 20) 7 01-0 Fax: (03 49 20) 70 11 99 E-Mail: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg Hartmut Dammer Breitscheidstr. 3 Tel.: (0 34 91) 47 94 28 (Pressestelle) 06886 Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und Leiter der Verwaltungsämter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co.KG Bereich Wittenberg, Coswiger Str. 30 06886 Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Vertriebsleiterin Viola Grohmann Tel. (0 34 91) 47 47 20 Nächster Erscheinungstermin: 4. Dezember 2004 Redaktionsschluss: 26. November 2004 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb 1. Öffentlicher Auftraggeber: Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg 1.a Vergabestelle:, GB 3, Zentrale Dienste, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491/479 236, Fax.: 03491/ 479 300, E-Mail: zentrale-dienste@landkreis.wittenberg.de 2.a Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb Vergabe-Nr.: HE 2004-14 2.b Vergabeform: Reinigung von Altglascontainerstandorten; Leistungsvertrag 3.a Ort der Lieferung: verschiedene Standorte 3.b Art und Menge der zu Reinigungsleistungen liefernden Waren: 3.c Auftrag in Lose: Die Leistung wird als Lose oder als Gesamtleistung vergeben. 4. Ausführungszeit: 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005; mit Option auf Verlängerung 5.a Bewerbungen: Bewerbungsfrist für Teilnahmeanträge endet am 26. November 2004, 09.00 Uhr Die Anträge sind schriftlich zu richten an: Ziffer 1.a 5.b Absendung der Verdingungsunterlagen: 29. November 2004 5.c Ablauf der Angebotsfrist: 09. Dezember 2004, 09.00 Uhr 6. Ablauf der Zuschlagsfrist: 30. Dezember 2004 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 7. Zahlungsbedingungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach 17 VOL/B in Verbindung mit den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Beschaffungsamtes des Landkreises Wittenberg als Zusätzliche Vertragsbedingungen. 8. Geforderte Eignungsnachweise: Nachweis über Firmensitz und -profil, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nachweise Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit Referenzliste, Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Handwerkerrolle 9. Kriterien für die Auftragserteilung: Wirtschaftlich vorteilhaftes Angebot nach folgenden Kriterien: Preis, Qualität, umweltfreundliche Eigenschaften 10. sonstige Angaben: Vergabeprüfstelle Landesverwaltungsamt Vergabekammern Willy-Lohmann-Str. 7, 06114 Halle/S. Transeuropäisches Wissensnetzwerk gegründet Bergbaustädte aus Mitteldeutschland und Tschechien initiieren europaweiten Erfahrungsaustausch Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit waren sie durch ihren Bergbau Quelle für wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand. Doch heute erweist sich dessen Erbe, wie großflächige Umweltschäden und wirtschaftliche Monostrukturen, als großes Hindernis für einen nachhaltigen Strukturwandel. Davon betroffen sind zahlreiche Städte in Mitteldeutschland, wie Oelsnitz, Gräfenhainichen, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lugau, Schlema, Schöneck, Zwickau. Aber auch Städte und Regionen in anderen Ländern Europas sind mit ähnlichen Situationen konfrontiert. Daher haben sich die Städte Chodov (Tschechien), Gräfenhainichen, Oelsnitz/Erzgebirge und Zwickau (Deutschland) entschlossen, eine Initiative zur Gründung eines Mittel- und Osteuropäischen Netzwerkes von Bergbaustädten zu starten. Am 28.10.2004 wurde der Aufruf zur Gründung eines Mittel- und Osteuropäischen Netzwerkes von Bergbaustädten auf der EUREGIA in den Hallen der Leipziger Messe verkündet. Dies war gleichzeitig der Abschluss der ersten wissenschaftlichen Konferenz des EU geförderten INTERREG- IIIB-Projektes READY. Im Projekt haben sich unter Leitung der Stadt Oelsnitz/Erzgebirge 20 Bergbaustädte und -regionen aus Mittel- und Südosteuropa (Bulgarien, Deutschland, Italien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Tschechien), das sächsische Innenministerium, zwei wissenschaftliche Institute und eine Entwicklungsgesellschaft zusammengefunden, um gemeinsam Strategien für einen erfolgreichen Strukturwandel zu beraten und Erfahrungen auszutauschen. Aufgerufen sind alle interessierten Bergbaustädte sich dieser Initiative anzuschließen. Hauptziel des Netzwerkes ist, durch gemeinsame Anstrengungen die Chancen von Bergbaustädten im Strukturwandel am Ende des Bergbaus im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Um dies zu erreichen, werden folgende Teilziele verfolgt: (1) Durchführung eines umfassenden Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausches zur Sanierung und Entwicklung von Bergbaustädten und -regionen, (2) Aufbau einer zentralen Dokumentationsund Informationsstelle sowie (3) Organisation einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit für die Probleme von Bergbaustädten und deren Lösung in den Nationalstaaten und bei der Europäischen Union. Die Verantwortung für das Projekt liegt bei

4 Amtliches aus der Kreisverwaltung/dem Landkreis 20. November 2004 der Stadt Oelsnitz. Grundlage dieses Engagements sind die positiven Erfahrungen mit solchen Kooperationsprojekten in vorangegangenen Projekten. Verantwortlich für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes ist das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v. (IÖR) in Dresden. Das IÖR koordiniert bereits seit über 10 Jahren ein Netzwerk raumwissenschaftlicher Institute in Mittel- und Osteuropa. Das Institut stellt die Dokumentation, Aufbereitung und Bewertung der Erfahrungen in den Städten sicher. Dies ermöglicht auch die Übertragung der Erkenntnisse auf andere Regionen in Europa. Das IÖR verfügt über umfangreiche Erfahrungen beim Umbau alter Industrieregionen. Ein Beispiel hierfür ist das bereits abgeschlossene EU-Projekt FOCUS (The Future of Industrialised Cities and Regions Undergoing Structural Changes). Dabei konnte mit der Leipziger Erklärung ein Programm verabschiedet werden, das als politische Orientierung für den Strukturwandel alter Industrieregionen gilt. Weitere Informationen: - http://www.ioer.de/fr_forsch_1.htm - http://www.ioer.de/focus/homepage.html - http://www.ioer.de/cee-net/pdf/lpz_decl.pdf. Projektverantwortlicher Herr Hans-Ludwig Richter, Bürgermeister Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. Rathausplatz 1 09376 Oelsnitz/Erzgeb. Telefon: 037298/38-0 Fax: 037298/38-33 fachlicher Ansprechpartner: Dr. Peter Wirth E-Mail: P.Wirth@ioer.de Tel.: +49 / (0)351 / 46 79 232 KREISVOLKSHOCHSCHULE WITTENBERG kvhs Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Kreisvolkshochschule, Geschw.-Scholl-Str. 4 7 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon (0 34 91) 41 81-0; Fax (0 34 91) 41 81-10 Kursangebote Herbstsemester 2004 INTERNET für Einsteiger (Wochenendkurs) Das Computernetz INTERNET spielt eine stark zunehmende Rolle in der weltweiten Kommunikation. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen nutzen heute das INTERNET zum Datenaustausch. Viele Übungen unterstützen den Lernprozess. Lehrgangsinhalte: INTERNET, was ist das? Wie komme ich ins INTERNET? (Zugang) Das Fenster zum Netz: Der Browser Die Qual der Wahl: Suchen und Finden Kommunizieren im Netz (E-Mail und andere Kommunikationsformen) Information, Kultur und Unterhaltung im Netz Einkauf und Finanzen (Stichworte e- Commerce und e-banking) Sicherheit im Netz Beginn: Fr., 03.12.04, 17.00 Uhr, insgesamt 16 Ustd., Vorkenntnisse im Umgang mit einem PC wünschenswert, kvhs, Geschw.- Scholl-Str. 4/7 Präsentation mit Power Point 2000 (Kurzkurs) Inhalte: Nutzungsmöglichkeiten des Programms verwenden von vorhandenen Präsentationsunterlagen erstellen eigener Präsentationen in Form von Bildschirmshows oder Handouts einbinden von Informationen und entsprechende grafische Aufbereitung (Tabellen, Grafiken, Diagramme, Organigramme) optimale Ausnutzung des Programms hinsichtlich der strukturierten Nutzung Beginn: Fr., 10.12.2004, 17.00 Uhr, insgesamt 16 Ustd., Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem PC sowie Kenntnisse im Umgang mit der Textverarbeitung und der Tabellenkalkulation notwendig, kvhs, Geschw.-Scholl-Str. 4/7 Winterlandschaft in Aquarelltechnik Wir gestalten kleinformatige Aquarelle mit Winterlandschaften, die wir als Weihnachtskarten oder besonderes Geschenk nutzen können. Selbst Miniaturaquarelle, denkbar als Geschenkanhänger, können entstehen. Da die Gestaltung von Schneelandschaften nicht ganz einfach ist, wären Erfahrungen im Aquarellieren von Vorteil. Der Kurs soll Anregung für weitere selbständige Ideen sein. Beginn: Mi., 01.12.04, 18.00 Uhr, einmalig 3 Ustd., kvhs, Geschw.-Scholl-Str. 4/7 Gräfenhainichen Weihnachtsmotive aus gepressten Blüten und Pflanzen Kleine Blütensterne strahlen, Kerzen aus Blütenblättern leuchten, Samenstände und andere gepresste Naturmaterialien zaubern Weihnachtsstimmung. An diesem Abend in der Vorweihnachtszeit wollen wir mit etwas ungewöhnlichen Mitteln getrockneten Blüten und Naturmaterialien kleine Geschenkanhänger und Karten mit weihnachtlichen Motiven anfertigen. Lassen Sie sich inspirieren von den Schätzen der Natur, die unsere Kursleiterin über den ganzen Sommer gesammelt und getrocknet hat. Beginn: Mi., 24.11.04, 18.00 Uhr, 1 x 3 Ustd., Paul-Gerhardt-Gymnasium Zahngesundheitspass Für alle Vorschulkinder, die 2005 eingeschult werden, erfolgt die Ausgabe des Zahngesundheitspasses bei der Schulanmeldung bzw. in der Kindereinrichtung oder im Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Landkreis Wittenberg Tel.-Nr. 03491/426-130. 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach (AZS) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568) i. V. m. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der Zeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach in ihrer Sitzung am 13.10.2004 folgende 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung vom 09.07.2004 beschlossen. Artikel 1 Die Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Schmerzbach vom 09.07.2004 wird wie folgt geändert: 1. Der 3 wird um folgenden Absatz (5) ergänzt: Soweit für eine Entscheidung (Ausgangsentscheidung) keine Gebühr festzusetzen ist (gilt zum Beispiel bei Abgabebescheiden), wird für den Fall der Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit bzw. teilweisen Unzulässigkeit/teilweisen Unbegründetheit eine Rechtsbehelfsgebühr geltend gemacht. Für die Höhe der Gebühr gilt Ziffer 15 des Kostentarifes. 2. Der Kostentarif wird um die Ziffer 15. ergänzt: Für die Bearbeitung von Widersprüchen gemäß der Regelung in 3 Absatz 5 dieser Satzung gilt bei einfach gelagerten Fällen eine Gebühr von 20,00 Euro. Sollte die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erforderlich sein, so sind die Kosten durch den Widerspruchsführer bei Ablehnung des Widerspruches zu tragen. Artikel 2 Die 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gröbern, den 14.10.2004 Weihe Verbandsvorsitzender

20. November 2004 Amtliches aus der Kreisverwaltung 5 Tourenplan Schadstoffsammlung Bereich Wittenberg/Gräfenhainichen Dienstag, 30.11.2004 09.30 10.15 Uhr Kirchplatz/Parkplatz 10.30 11.15 Uhr Triftstr./Feuerwehr Leetza 11.45 12.15 Uhr Gemeindeverwaltung Dietrichsdorf 13.45 14.15 Uhr Recycling-Container Zörnigall 14.45 15.15 Uhr Siedlung/Schule 15.30 16.00 Uhr Dorf/alte Kastanie Mühlanger 16.30 17.30 Uhr Dresdner Str./Nähe Feuerwehr (Rtg. Wittenberg) Mittwoch, 01.12.2004 Bülzig 09.00 09.30 Uhr Woltersdorfer Str. Abtsdorf 09.45 10.15 Uhr Bushaltestelle/Kegelbahn Euper 10.30 10.45 Uhr Buswendeplatz Thießen 11.00 11.30 Uhr Dorfmitte Köpnick 11.45 12.00 Uhr Dorfmitte Jahmo 12.15 12.30 Uhr Buswendeschleife Boßdorf 13.00 13.30 Uhr Am Teich Assau 14.45 15.00 Uhr Dorfmitte Kropstädt 15.15 15.45 Uhr Linde Wüstemark 16.00 16.15 Uhr Gaststätte Rahnsdorf 16.30 17.00 Uhr Waage Klebitz 17.15 17.45 Uhr Gaststätte Donnerstag, 02.12.2004 Weddin 09.00 09.15 Uhr Dorfmitte Kerzendorf 09.30 10.00 Uhr altes Spritzenhaus/Bus-Haltest. Berkau 10.15 10.45 Uhr Am Teich Straach 11.00 11.30 Uhr Gaststätte Zur Linde Grabo 11.45 12.00 Uhr Dorfmitte Mochau 12.15 12.45 Uhr Recycling-Container Schmilkendorf 14.00 14.30 Uhr Dorfplatz Nudersdorf 14.45 15.15 Uhr Gaststätte Grüne Birke Reinsdorf-Nord 15.45 16.30 Uhr ehem. Konsum Braunsdorf 17.00 17.30 Uhr ehem. Konsum Freitag, 03.12.2004 Wittenberg 09.30 11.00 Uhr Fleischerstr./Parkplatz/ Container 11.15 12.45 Uhr Stadthalle/Parkplatz 14.00 15.30 Uhr Collegienstr. 62/Parkpl. Musikschule (Einfahrt über Wallstr.) 15.45 17.30 Uhr Kreuzung Belziger Str./Chausseestr./Einmündung Reinsdorfer Weg Samstag, 04.12.2004 Wittenberg 09.00 10.30 Uhr Apollensdorf/Alte Dorfstraße Kirche 11.00 12.30 Uhr Apollensdorf-Nord/Hasensprung/Fuchsbau 13.45 15.00 Uhr Dr.-Bering-Str./Lerchenbergstr./Parkplatz Montag, 06.12.2004 Dorna 09.30 10.00 Uhr Dorfstr./Dorfmitte Bietegast 10.15 10.45 Uhr Dorfmitte Rackith 11.00 11.30 Uhr Hauptstr./Fleischerei Lammsdorf 11.45 12.15 Uhr Dorfmitte Eutzsch 13.45 14.15 Uhr Gemeindeverwaltung Pannigkau 14.30 15.00 Uhr Dorfmitte Kemberg 15.30 17.30 Uhr Markt/Rathausplatz Gaditz 17.45 18.00 Uhr Gaststätte Dienstag, 07.12.2004 Pratau 09.00 09.30 Uhr Markt/Parkplatz Boos 09.45 10.00 Uhr Dorfmitte Dabrun 10.15 10.45 Uhr Gemeindeverwaltung Melzwig 11.00 11.30 Uhr Dorfmitte Globig 11.45 12.15 Uhr An der Waage Merkwitz 13.45 14.00 Uhr Verkaufsstelle Schnellin 14.15 14.45 Uhr Verkaufsstelle Bleddin 15.30 16.00 Uhr Dorfmitte Wartenburg 16.15 17.30 Uhr Am Sand/gegenüb. Gaststätte Mittwoch, 08.12.2004 Schleesen 09.00 09.30 Uhr Feuerwehrdepot Radis 10.00 10.30 Uhr Hagebaumarkt Jüdenberg 11.00 11.30 Uhr Gaststätte Möhlau 12.00 12.30 Uhr Schule 12.45 13.15 Uhr Parkplatz/Kaufhalle Zschornewitz 14.45 15.45 Uhr ehem. Gemeindeamt 16.00 17.00 Uhr Siedlung/Haltestelle Schköna 17.30 18.00 Uhr Kriegerdenkmal Donnerstag, 09.12.2004 Seegrehna 09.30 10.00 Uhr Friedhof/Recycling-Container Klitzschena 10.15 10.45 Uhr Gaststätte Rettel Selbitz 11.00 11.30 Uhr Dorfstr. 35a / Dorfgemeinschaftshaus Bergwitz 12.00 12.30 Uhr KONDI 12.45 13.15 Uhr Gemeindeamt Reuden 14.45 15.15 Uhr ehem. Konsum Rotta 15.30 16.00 Uhr Postplatz Gniest 16.15 16.45 Uhr gegenüb. Gaststätte Uthausen 17.15 17.45 Uhr Gemeindeamt Freitag, 10.12.2004 Wittenberg 10.30 12.00 Uhr Piesteritz/Schwimmhalle/ Parkplatz 12.15 14.00 Uhr Karl-Marx-Platz Wittenberg 15.45 18.00 Uhr Dresdener Str./er Str. Samstag, 11.12.2004 Mescheide 09.30 10.15 Uhr Bäckerei Gräfenhainichen 10.45 12.00 Uhr Am Bahnhof 13.15 15.15 Uhr Gutenbergplatz/Sportplatz Montag, 13.12.2004 Eisenhammer 09.30 10.00 Uhr Forstamt Tornau 10.30 11.00 Uhr Platz des Friedens Söllichau 11.15 11.45 Uhr Kulturhaus Großkorgau 12.45 13.15 Uhr Bushaltest./Gaststätte Kleinkorgau 13.30 14.00 Uhr Dorfmitte Körbin 14.15 14.30 Uhr Wendeschleife/Container Priesitz 14.45 15.15 Uhr Gemeindeverwaltung Pretzsch 15.45 16.30 Uhr Ziegelplatz 16.45 17.15 Uhr OT Alt-Korbien/Dorfplatz 17.30 18.00 Uhr OT Merschwitz/Feuerwehr Dienstag, 14.12.2004 Lubast 09.00 09.30 Uhr An der Eiche/Hotel Ateritz 09.45 10.15 Uhr Dorfmitte/Container Meuro 10.45 11.15 Uhr Gaststätte Trebitz 11.45 13.00 Uhr EDEKA Reinharz 14.45 15.15 Uhr gegenüb. Gaststätte Bad Schmiedeberg15.45 16.45 Uhr ehem. SERO-Annahmestelle 17.00 18.00 Uhr Großwig/alte Schule

6 Informationen aus dem Landkreis/der Kreisverwaltung 20. November 2004 Abwasserzweckverband Klöden Am Dienstag, dem 30.11.2004, findet um 19.30 Uhr die 4. Verbandsversammlung 2004 des Abwasserzweckverbandes Klöden in Klöden, Schulstraße 3, im Gemeindebüro statt. Dazu lade ich Sie ein. Tagesordnung 1. Begrüßung (Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung TO) 2. Protokollkontrolle vom 01.11.04 3. Diskussion und Beschluss Nr. 07/2004 über die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenerstattungen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Abwasserzweckverbandes Klöden 4. Diskussion über die neue Fassung der Gebührenkalkulation im Einzugsbereich des ehemaligen AZV Klöden (öffentliche Einrichtung Klöden ) als Grundlage für die Satzungsänderung beim WAZV unter Vorbehalt des Beschlusses 10/2004 5. Diskussion und Beschlussfassung Nr. 08/2004 zum Erlass der Sanierungshilfe 6. Diskussion und Beschlussfassung Nr. 10/2004 Auflösung des AZV Klöden zum 31.12.2004 7. Sonstiges Vorschläge zur Tagesordnung sind bis zum 25.11.2004 beim Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen (Betriebsführer) schriftlich einzureichen. gez. Wartenburger Verbandsvorsitzender G. Weihe Kreisverwaltung Wittenberg Telefonanschlüsse Kreisverwaltung (Vorwahl: 0 34 91) Breitscheidstr. 3 Information 479-0 Bürgerbüro 47 91 00 Fax 47 93 00 Pressestelle 47 94 25 und 47 94 28 Kulturverwaltung 42 47 01 Maiblumenstraße 8 Sozialamt 50 51 01 Möllensdorfer Straße 13a Bauordnungsamt 63 63 77 Abteilung Hochbau 63 63 43 Amt für Kreisstraßenbau 63 62 39 Regionalentwicklung 63 63 09 Bauverwaltungsamt 63 63 61 Gotenweg 9 Gewerblicher Kraftverkehr 43 37 30 Führerscheinbehörde 43 37 40 KFZ-Zulassungsbehörde 43 37 50 Verkehrsorganisation 43 37 70 Jagd-, Waffen- und Fischereiangelegenheiten 43 37 66 Ausländerangelegenheiten 43 37 79 Aussiedlerangelegenheiten 43 37 68 Gewerbeangelegenheiten 43 37 75 Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 43 37 48 Wohngeldstelle 63 62 36 Erich-Weinert-Straße 4b Amt für Brand- und Katastrophenschutz 61 56 31 Veterinäramt 61 56 25 Tierseuchen/Tierschutz 61 56 12 Lebensmittelüberwachung 61 56 13 Wallstraße 1 Gesundheitsamt 42 61 14 Kinder- u. Jugendärztl. Dienst 42 61 16 Zahnärztlicher Dienst 42 61 30 Hygiene 42 62 50 Impfwesen 42 61 45 Sozialpsychiatrischer Dienst 42 61 24 Dessauer Straße 13 Jugendamt 45 44 10 Jugendförderung/ Kita-Fachberatung 45 44 73 Fax 45 44 69 Johann-Friedrich-Böttger-Straße Schulverwaltung 42 47 31 BaföG 42 47 02 Untere Wasserbehörde 42 49 21 Untere Bodenschutzbehörde 42 48 18 Abfallwirtschaft 42 48 56 Untere Immissionsschutzbehörde 42 47 26 Untere Naturschutzbehörde 42 49 17 Markt 20 Wirtschaftsförderungsgesellschaft 46 23 93 Jugendfreizeiteinrichtung Pferdestall Neustraße 41 99 42 Kindertreff, Hallesche Str. 30 40 24 77 Kreismedienzentrum Wittenberg, Falkstr. 83, Bildstelle Verleih 40 31 40 Leiter / Fax 40 31 41 Problemabfallentsorgung Nordendstr. 10 79 94 10 Jessen (Vorwahl: 03537) Kreisverwaltung, Außenstelle Jessen Markt 17 Bürgerbüro 26 23 70 Fax 26 21 11 Kfz-Zulassungsbehörde 26 22 64 Freizeittreff Wiesengrund August-Berger-Straße 14 21 25 49 Kreismedienzentrum Wittenberg Bildstelle, Mühlberger-24 21 52 39 Kreisnaturschutzstation Hemsendorf 21 52 21 Gräfenhainichen (Vorwahl: 034953) Kreisverwaltung, Außenstelle Gräfenhainichen Karl-Liebknecht-Straße 12 Bürgerbüro 3 31 00 Fax 3 31 11 Ausländerbehörde 3 33 16 Kfz-Zulassungsbehörde 3 33 57 Kreismedienzentrum Wittenberg Bildstelle GHC Karl-Liebknecht-Str. 12 3 31 50 Schülerfreizeitzentrum, Ludwig-Jahn-Straße 3 2 21 89 Straßenvollsperrungen Abtsdorf Walter-Nicolai-Straße, Herrmann-Olle-Str. bis Schulstraße Verlegung Trinkwasserleitung, Straßenbau 30.11.2004 Abtsdorf Otto-Mucke-Straße, nördlicher Abschnitt Abtsdorf Lutherstraße, nördlicher Teil zw. Schul- und H.-Olle-Straße Axien Seegasse und Kähnitscher Str. Fahrbahnerneuerung 20.11.2004 Boßdorf Lobbeser Weg, Abschnitt 0.000-0233 (Richtung Kartoffellagerhaus) Straßenbau, Verlegung RW-Leitung und TW-Leitung 31.12.2004 Boßdorf Lobbeser Weg, Abschnitt 0.000-0129,52 Straßenbau, RW + TW 30.11.2004 Bülzig er Str., hinter Einmündung Woltersdorfer Str. bis OA i. R. 1. BA Elster Zufuhrstraße, zu den Gärten Weg Nr. 017 032 Ländlicher Wegebau 31.12.2004 Gräfenhainichen Weststraße, gesamte Straßenlage Straßenneubau u. Kanalarbeiten10.12.2004 Gräfenhainichen Strohwalder Straße, ab Damaschkestraße Straßenbau 30.11.2004

20. November 2004 Informationen aus der Kreisverwaltung 7 Gräfenhainichen August-Bebel-Straße, ab Krz. Bahnhofstraße/Gallestr. bis Str.d.Friedens Straßenbau 11.12.2004 Kemberg Waldsiedlung, punktuell jeweils 10 15 m Baugruben für unterirdischen Rohrvortrieb Verlegung Abwasserkanal 10.12.2004 Klöden Am Riß, Bereich Brücke Brückenneubau 31.12.2004 Kropstädt Weddiner Weg (Gesamtbreite 3,0 m) Haus-Nr. 03 04 Gerüstaufstellung für Dachdeckerarbeiten 26.11.2004 Lebien Morellenberg, ab Hauptstr. Verlegung RWL, Straßenbau, Gehwegbau 31.12.2004 Lebien Hauptstr., ab Parkplatz bis Morellenberg Verlegung SWL, Straßen- u. Gehwegbau 31.12.2004 Lutherstadt Wittenberg Feuergasse, zw. Mittelstraße und Ende Neubaugrundstück Baustelleneinrichtung 31.12.2004 Lutherstadt Wittenberg Coswiger Str., Schloßplat Juristenstraße Kanal- und Straßenbau 17.12.2004 Morxdorf Dorfstraße, in Richtung Mellnitz Bau der Regenentwässerung und Straßenbau 30.11.2004 Möhlau Sollnitzer Str., Schlippe Sackgassenbereich Straßenausbau 30.11.2004 Möhlau Raguhner Straße, Zufahrt Friedhof Straßenausbau 17.12.2004 Möhlau Friedrich-Engels-Straße, von Leninstraße bis/einschl. Schulstraße Möhlau Schulstraße, von Heinrich-Heine-Straße bis/einschl. Fr.-Engels-Straße Nudersdorf Gartenstraße, gesamte Straße Verlegung Abwasserkanal und Straßenbau 31.12.2004 OT Battin Dorfstraße, ab Haus-Nr. 40 bis Einmündung Dorfstr. (Umfahrung Kirche) Reparatur der SW-Leitung 23.12.2004 OT Gerbisbach Dorfstraße, Verbindungsstraße nach Gerbismühle Beschädigungen durch Hochwasser 31.12.2004 OT Körbin Neu gesamte Dorfstraße OT Mügeln Arnsdorfer Straße, gesamte Str. Verlegung RW-Leitung und Straßenbau 23.12.2004 Pratau Dabrunerstr., ab Kurze Str. bis OA in Ri. Dabrun Straßenbau 30.11.2004 Pratau Dabrunerstr., ab Wittenberger Str. bis Kurze Str. Prettin Kochgasse, ab Schloßstr. bis Gehrenring Verlegung RWL u. Straßenbau 30.11.2004 Prettin Baderstraße, ab Einmündung Hohe Str. in Ri. Elbstr. Straßenbau 17.12.2004 Pretzsch Flockeweg am Plus-Markt Verlegung Abwasserkanal 31.12.2004 Selbitz Weg 069/012 und 069/013 Beseitigung Hochwasserschäden, Straßenbau 26.11.2004 Straach Feldstraße, ab Nr. 2a bis Ortsausgang Straßenbau mit Regenwasserkanalbau 17.12.2004 Straach Niemegker Weg, gesamte Straße Kanal- und Straßenbau 23.12.2004 Straach Dorfplatz, gesamter Bereich Verlegung Abwasserkanal und Straßenbau 31.12.2004 Tornau Hauptstr., Nr. 5 1 Rtg. Wittenberger Str. Verlegung Trinkwasserleitung und Burgstr., Baulos 1 ab Baderstraße i. R. Süden (Nr. 11 25) Verzögerungen im Bauablauf 26.11.2004 Bachstr., gesamte Straße Verl. Schmutzwasserkanal 20.12.2004 Wiesenstr., gesamte Straße Schmutzwasserkanal 23.12.2004 Triftstr., Bachstr. bis Bahnhofstr. Verlegung Abwasserkanal Ausbau des Kreuzungsbereiches Triftstraße / Brunnenstr. 20.12.2004 Brunnestr., gesamte Straße Verlegung Abwasserkanal Fertigstellung Hauptkanal u. HA 31.12.2004 Zschornewitz Zilleweg, gesamte Straßenlage Verlegung einer SWL 31.12.2004 außerhalb der Ortschaft K 2020 zwischen Pratau und Boos Dammbau/ Straßenbau 23.12.2004 Weg 058-001 003 Bereich Rade Wegebau 30.11.2004 Weg 058-007 011 Bereich Rade Wegebau 30.11.2004 Weg 058-012- 014 Bereich Rade Wegebau 30.11.2004 Gemark. Listerfehrda 039 001, 002, 009 Ländlicher Wegebau 17.12.2004 Gemarkung Elster 017-011, 017, 019 Ländlicher Wegebau 17.12.2004 Wege 035-021,023 und 024-014 Gemarkung Groß Naundorf Ländlicher Wegebau 20.12.2004 Weg 031-003/ 004 Gemarkung Klöden Ländlicher Wegebau 20.12.2004 Weg 031 013/ 014 Bereich Rettig Ländlicher Wegebau 20.12.2004 Weg 031 022/031 Bereich Klöden Ländlicher Wegebau 20.12.2004 zwischen Selbitz und Seegrehna Neubau Brücke über Fliethgraben 31.12.2004 Weg 053-024,009,011,015 Gemarkung Prettin Ländlicher Wegebau 31.12.2004 Weg 04, 16 Gemarkung Lindwerder Ländlicher Wegebau 30.11.2004 Weg 026/275 Gemarkung Mauken Ländlicher Wegebau 10.12.2004 unter Flutbrücke II und III, Bereich Pratau Beseitigung von Hochwasserschäden 31.12.2004 K 2312 ab Klöden bis Rettig Straßenbau 26.11.2004 Nr. 014-002 ab Abzweig K 2017 Külsoer Mühle Brücken- und Straßenbau 31.12.2004 Am Zugbach Nr. 017-010 Ländlicher Wegebau Elster 31.12.2004 Bürgerbüros des Landkreises Wittenberg (0 34 91) 47 91 00 Jessen (0 35 37) 26 21 00 Gräfenhainichen (03 49 53) 3 31 00

8 Informationen aus der Kreisverwaltung 20. November 2004 Berufsausbildung beim Der stellt zum 1. August 2005 Auszubildende für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (Kommunalverwaltung) ein. Schulbildung: Realschulabschluss oder Abitur Anforderungen: soziales Verständnis Entscheidungsfreude Flexibilität Denken in Zusammenhängen Verantwortungsbewusstsein gute Allgemeinbildung Organisationsfähigkeit Fähigkeit zu kooperativem Handeln Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildung: Die theoretische Ausbildung erfolgt im Berufsschulzentrum August von Parseval in Bitterfeld und die praktische Ausbildung in den Ämtern der Kreisverwaltung Wittenberg. Einstellung: Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des letzten Schulzeugnisses, eines Eignungstestes sowie des Nachweises der gesundheitlichen Eignung (Einstellungsuntersuchung). Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben tabellarischer Lebenslauf Zeugniskopie des letzten Schulzeugnisses Lichtbild ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (schulärztliche Untersuchung nur bei Sekundarschülern) Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung* bitte bis zum 22. Dezember 2004 an den Personalamt Postfach 251 06872 Luth. Wittenberg * Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern können bis zum 29. Juli 2005 abgeholt werden. Wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist, erfolgt eine Rücksendung der Unterlagen. Ansonsten werden die Unterlagen nach Ablauf des voran genannten Zeitpunktes vernichtet.