Diese Termine sollten Sie sich nicht entgehen lassen!



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Transkript:

NEWSLETTER Oktober 2012 Diese Termine sollten Sie sich nicht entgehen lassen! Co-invest Partnership LP 8. November BAI Insight 13 28. November BAI Insight 14 14. bis 15. Mai 2013 BAI Alternative Investor Conference (AIC) (Frankfurt) Sponsor Inhalt Der BAI e.v. dankt folgendem Sponsor für *Wandelanleihe die freundliche Unterstützung dieses Newsletters: Leitartikel... 2-3 Impressum... 3 Mitgliederveränderungen... 4-5 Frank Dornseifer, BAI e.v. SPD Papier Vertrauen zurückgewinnen: ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte - Faktencheck aus Sicht der AI-Branche... 6-8 Friedemann Höfig, Vistra (Germany) GmbH... 9-15 Veranstaltungen... 17-20 Buchvorstellungen... 21-23

INternationale Dienstleistungen für Investoren und Asset Manager von Friedemann Höfig Director Business Development Vistra (Germany) GmbH Noch recht unbekannt ist eine Reihe von administrativen Dienstleistungen rund um Alternative Investments für Investoren und Asset Manager. Obwohl in den Benelux-Staaten und in UK ein übliches und anerkanntes Geschäftsmodell, sind sie in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Sie erfreuen sich aber zunehmender Beliebtheit, da sie Investoren und Vermögensverwaltern (Asset Manager) helfen, den Blick auf das Wesentliche, das Investment, zu konzentrieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige dieser Dienste vor. Zweckgesellschaften Der Erwerb eines bestimmten Assets geschieht häufig nicht direkt, sondern über eine Beteiligungsgesellschaft, die das Objekt erwirbt und später halten soll. Diese Beteiligungsgesellschaften können für Objekte in Deutschland recht einfach über eine GmbH oder GmbH & Co KG Struktur selbst dargestellt werden, sofern lediglich ein einzelner inländischer Investor das Objekt erwirbt. Schwieriger wird es allerdings, wenn das zu erwerbende Objekt im Ausland gelegen ist, oder Co-Investoren aus dem Ausland partizipieren sollen. (Grafik 1, vgl. Seite 10) Auch bei der Finanzierung durch ausländische Teilhaber ergeben sich häufig Notwendigkeiten für Beteiligungsgesellschaften, um lokales und fremdes Recht zu synchronisieren. So können bestimmte Finanzinstrumente verwendet werden, die je nach Rechtssystem unterschiedliche Charakteristiken aufweisen, z.b. Wandelanleihen. (Grafik 2, vgl. Seite 11) Welche Schwierigkeiten ergeben sich daraus für einen deutschen Investor oder Asset Manager? Bei solchen Konstruktionen müssen fremde Rechtsordnungen und Steuersysteme berücksichtigt und passgenau zusammengeführt werden. Pflichten, z.b. gegenüber lokalen Finanzbehörden und Registern, sind zu erfüllen, und auch die deutschen Bestimmungen dürfen nicht vergessen werden. Schnell können sonst z.b. die Abgabenordnung ( 42 AO) oder das Einkommenssteuerrecht (z.b. 50d Abs. 3 EStG) verletzt werden, wenn solche Strukturen nicht richtig aufgesetzt und verwaltet werden. Rechtsanwälte oder Steuerberater helfen bei der Konstruktion solcher Strukturen, werden aber regelmäßig nicht tätig, wenn es um die tatsächliche Errichtung und den laufenden Betrieb solcher Zweckgesellschaften geht. Interessenkollisionen und Haftungsproblematiken verhindern oder erschweren dies zumindest. Hier gibt es international tätige Dienstleister, die sowohl die Errichtung einer internationalen Struktur als auch deren Betrieb übernehmen können. Dazu gehört neben der Unternehmensgründung in der lokal möglichen und sinnvollen Rechtsform regelmäßig auch die Stellung von lokalem Management an der registrierten Adresse, Buchhaltung und vorbereitende Jahresabschlussarbeiten, sowie die Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen. Oft stellen sie, soweit erforderlich, dafür auch (eigenes) lokales Personal und liefern alle erforderlichen Leistungen, um die erforderliche Substanz zu bilden. Sie werden regelmäßig allerdings nicht oder nur sehr eingeschränkt im operativen Geschäft tätig, ihre Aufgabe ist die Umsetzung der Beschlüsse der Anteilseigner und der zuverlässigen Verwaltung. Wandelt sich die Zweckgesellschaft nach einer Anfangsphase immer mehr zu einer operativ tätigen Gesellschaft, wird der Auftraggeber häufig die Geschäftsführung und den Betrieb mit eigenem Personal vollständig übernehmen wollen. Der Dienstleister wird dann die Gesellschaft übergeben und kann auf Wunsch weiter als Company 9

Beneficial Owner 2 Beneficial Owner 1 Holding S.a.r.l. Holdings Ltd GmbH Holdings S.a.r.l. LP 90% Management GmbH GP 1% LP 9% GmbH GmbH & Co KG GmbH GmbH Secretary tätig werden, um dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft jederzeit in einem guten legalen Zustand befindet. Hat die Zweckgesellschaft ihre Aufgabe entweder erfüllt oder ist möglicherweise frühzeitig gescheitert (Vertragsabbruch), wird sie vom Dienstleister in aller Regel auch wieder aufgelöst, es sei denn, der Investor hat weitere Verwendung dafür. Fondsadministration Sollen Alternative Investments in Fonds zusammen gefasst werden, stellt sich die Frage des Sitzlandes des Fonds. Neben Deutschland sind vor allem auch Luxemburg, Jersey und in Asien auch Hong Kong wichtige Zentren der Fondsindustrie. Die Gründe dafür sind vielfältig und hängen oft mit den Investoren zusammen, die diese Fonds erwerben sollen. In Europa ist Luxemburg eines der wichtigsten Zentren für Alternative Investments und wird auch von deutschen institutionellen Investoren geschätzt wegen seines professionellen Umfeldes und seiner transparenten Regulierung. Die Administration solcher Fonds (reguliert und unreguliert) im Ausland ist allerdings nicht ganz einfach. Die AIFMD sorgt beim Asset Manager für zusätzliche Belastungen. Da wäre es doch gut, wenn die administrativen Fragen vor Ort gelöst werden können. Tatsächlich gibt es neben den auch in Deutschland ansässigen KAGen weitere Dienstleister, die auf die Administration Alternativer Assets spezialisiert sind. Die Palette der verwaltbaren Investments ist recht groß, sie reicht von Real Estate über Private Equity, Hedgefonds und vielem mehr bis hin zu sehr speziellen Fonds, die in Wald, Edelmetalle, Kunst, Wein oder sonstige Wertgegenstände investieren. Einzelfonds und Dachfonds sind ohne Probleme realisierbar. Was können solche Dienstleister? Da sie im allgemeinen von der örtlichen Aufsichtsbehörde für die Fondsadministration zugelassen sind und über eine auf AI spezialisierte Infrastruktur (IT-Systeme) sowie ein lokales Netzwerk verfügen, können sie eigentlich alles außer Asset Management. 10

Capital Partner, LP 89,15% 10,85% Co-invest Partnership LP Bank Private Investors Management & EE Fund Holdings LLC 8% 8% 24% Equity CPECS* SA, France, AquiCo Preferred shares Equity Interest S.a.r.l. *Wandelanleihe Loan Operating Company Fondsgründung: Auf Grund ihrer Erfahrung sind sie in der Lage, geeignete Fondsstrukturen vorzuschlagen. Sie helfen bei der Erstellung des Prospektes, errichten den Fonds und die vereinbarten Investmentvehikel, können auf Wunsch auch geeignete Partner benennen, z.b. Depotbank und Experten für die Bewertung der Assets. Sie stellen das erforderliche lokale Management und die Adresse des Fonds. Natürlich sorgen sie auch für die erforderliche Zulassung/Registrierung. Laufende Verwaltung: Sie stellen ein spezialisiertes, virtuelles Middle- und Backoffice zur Verfügung, das über die notwendige Infrastruktur verfügt. Die typischen Aufgaben sind dabei Fondsbuchhaltung mit Verarbeitung aller Transaktionen, Anteilsausgaben und Rücknahmen und natürlich der Finanz-Buchhaltung, unabhängige Abstimmung der Holdings im Fonds, mit entsprechendem Reporting, das individuell vereinbart wird. NAV-Berechnung nach Maßgabe des Fondsprospektes für jede Assetklasse und per Fondsanteil. Kalkulation von Management- und Performance fees Finanz- und Management Reporting mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses in der gewünschten Rechnungslegung Unterstützung der Wirtschaftsprüfer Cash Management mit der Verwaltung und Konsolidierung der Bankkonten, Konten bei Brokern und Verwahrern, Zahlung von Gebühren an Dritte und sonstige Ausgaben des Fonds. 11

NL Stichting*. Rechts + Steuerberatung, WP CSSF Darlehen Eigentümer illiquider Assets Kaufpreis Assets Verbriefungs-vehikel (SA, SCA ) Assets Depotbank Ausgabe / Rücknahme Anleihen Aktien Andere Wertpapiere *Optional soweit Insolvenzschutz gewünscht Führung der Register und Tätigkeit als Transfer Agent: Verarbeitung von Anteilsausgaben, Rücknahmen, Übertragungen, Umwandlungen, Dividenden-und Zinserträgen, einschließlich der erforderlichen Zahlungen etc. Errichtung und Führen der Konten bei Banken und Brokern NAV-Veröffentlichung Errichtung und Führung des Anteilsregisters Beantwortung der Korrespondenz an den Fonds Betreuung der Board Meetings des Fonds und der Investmentvehikel Letztendlich können Investoren und Asset Manager üblicherweise einzelne Funktionen auswählen oder aber auch komplette Pakete buchen je nach Wunsch und persönlicher Organisation. Verbriefungsvehikel Häufig sind Alternative Investments illiquide. Sie sind nicht einfach veräußerbar, der Wert ist schwierig feststellbar und schlecht an ein Konto zu übertragen. Durch die Verbriefung solcher Assets, also eine Umwandlung in ein Wertpapier, werden solche Assets tatsächlich handelbar. Das klassische Beispiel dafür ist der Pfandbrief, mit dem sich Hypothekenbanken refinanzieren. In der Vergangenheit sind solche Wertpapiere (Asset Backed Securities) jedoch in Verruf geraten, da nicht sauber zu erkennen war, welche Werte und Rechte denn hier in welcher Qualität tatsächlich verbrieft wurden. Inzwischen haben wohl alle Beteiligten weitestgehend dazu gelernt auch die Käufer, die nun sehr genau auf die Qualität der Papiere und der hinterlegten Assets achten. Solche Verbriefungen können durch sog. Verbriefungsvehikel erfolgen. Eigentlich stellen sie eine Sonderform eines Investmentfonds dar, zumindest in ihrer regulierten Version. Insofern werden sie z.b. in Luxemburg durch die CSSF auch entsprechend reguliert. (Grafik 3) 12

Was bedeutet Escrow? Ein Escrow Konto ist ein blockiertes Konto, das von einer neutralen, vertrauenswürdigen dritten Partei gehalten wird. Diese dritte Partei, der 1. Käufer, Verkäufer und Vistra vereinbaren einen Escrow Vertrag 2. Vistra eröffnet ein Escrow Konto gemäß den Bestimmungen des Escrow-Vertrages 3. Der Käufer deponiert Vermögenswerte im Escrow Konto Escrow Agent, tauscht Geld oder Vermögenswerte innerhalb des blockierten Kontos nach Erfüllung der vorher vereinbarten 4. Vistra bestätigt dem Verkäufer, daß die Vermögenswerte im Escrow Konto verbucht wurden. 5. Der Verkäufer liefert die erwarteten Dienste und / oder erfüllt den Transfer anderer Vermögenswerte. Bestimmungen, wie sie zwischen den Parteien im Escrow Vertrag vereinbart wurden. 6. Der Käufer bestätigt Vistra schriftlich, daß der Verkäufer seine Verpflichtungen gemäß dem Escrow Vertrag erfüllt 7. Vistra gibt die Vermögenswerte gemäß den Bedingungen des Escrow Vertrages frei Bei der Verbriefung werden Assets an das Verbriefungsvehikel übertragen. Dieses kann dann entsprechende Wertpapiere ausgeben, z.b. Aktien, eine Unternehmensanleihe oder andere Wertpapiere. Gemäß dem Verkaufsprospekt wird der Käufer dieser Wertpapiere dann an den Erträgen aus den ursprünglichen Assets beteiligt. Escrow Services Der Escrow Agent hilft als neutraler Dritter, Transaktionen (z.b. bei Beteiligungen oder Immobilien) abzusichern, in dem er Assets und den dafür zu zahlenden Wert entgegen nimmt und nach Erfüllung aller Bedingungen an den jeweiligen Empfänger auskehrt. In Deutschland wird diese Funktion häufig von Notaren wahrgenommen, bei internationalen Transaktionen ist das manchmal schwierig, da eben unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten sind. Grundlage der Tätigkeit ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer und dem Escrow Agent. In diesem Vertrag werden die genauen Bedingungen festgelegt, wann und wie eine Leistung zu erfolgen hat und wann und in welcher Höhe die Vergütung dafür erfolgt. Der Verkäufer ist dabei sicher, dass er zu seinem Geld kommt, da es beim unabhängigen Escrow Agent hinterlegt ist. Der Käufer weiß, dass sein Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausgekehrt wird, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bei Beteiligungen werden beispielsweise Teile des Kaufpreises erst nach Eintritt bestimmter Ereignisse fällig, andererseits sind Garantien zu leisten, die finanziell hinterlegt werden müssen. Der Escrow Agent verwaltet das und hilft somit beiden Parteieninteressen.(Grafik 4) 13

Was kosten diese Dienstleistungen? Natürlich wollen die Dienstleister damit Geld verdienen, wer will das nicht! Andererseits stellt sich die Frage, welchen Aufwand sich der Auftraggeber erspart, z.b. für eigenes Personal. Letztendlich ist das eine Ermessensfrage. Üblicherweise werden eine niedrige, feste jährliche Gebühr (für die Bereitstellung der Dienste und Mitarbeiter) sowie eine Vergütung für die aufgewendete Zeit vereinbart. Das ist fair, weil damit keine überhöhten Festpreise verlangt werden und der Kunde nur die benötigte (Arbeits-) Zeit der Mitarbeiter und Direktoren benötigt. Das ist in der Regel deutlich weniger, als eigene Mitarbeiter kosten würden, die ja dann vor Ort anzustellen wären. Im konkreten Fall lässt sich oft auch ein Pauschalpreis verhandeln. Eine erste Indikation für die zu erwartenden Gesamtkosten geben sog. Fee-Schedules oder Gebührentabellen. Bei der Fondsadministration werden oft auch volumenabhängige Vereinbarungen getroffen. Escrow-Services bezahlen sich teilweise selbst durch Teile des Zinsertrages aus der Hinterlegung der Geldmittel. Worauf sollten Sie bei der Auswahl des Service Providers achten? Zunächst einmal spielt natürlich die Qualifikation der Mitarbeiter, die vom Service Provider eingesetzt werden sollen, die wichtigste Rolle: Welche Ausbildung und Erfahrung haben sie? Wo waren sie früher tätig? Sprechen sie Ihre Sprache? Sind sie vertraut mit den Ihren Anforderungen? Gleiches gilt natürlich für den Service Provider selbst: Welchen Hintergrund haben die leitenden Personen? Wie lange sind diese schon in der Branche tätig? Gibt es Referenzen von bestehenden Kunden? Ist der Anbieter möglichst in allen gewünschten Jurisdiktionen aktiv? Hat er zuverlässige Kooperationspartner in den Ländern, in denen er selbst keine Niederlassung hat? Prozessuale Themen sind von größter Bedeutung: Passt sich der Anbieter an Ihre Organisation an oder müssen Sie dafür Ihre eigene Organisation umstellen? Das könnte ein scheinbar günstiges Angebot sehr schnell deutlich verteuern. Welche IT-Systeme verwendet der Anbieter? Gibt es Schnittstellen zu Ihren Systemen? Arbeitet der Anbieter bereits mit den von Ihnen bevorzugten weiteren Dienstleistern (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken etc.) zusammen? Welche Erfahrungen gibt es dort? Erst am Ende spielt der Preis eine Rolle. Fee Schedules oder Gebührentabellen geben nur einen Hinweis auf die Höhe der einzelnen Kostensätze. Der Gesamtaufwand lässt sich oft auch vom Anbieter selbst noch nicht beziffern, da er eben vom tatsächlichen Umfang der Tätigkeit abhängt. Vorsichtig sollten Sie sein, wenn ohne weitere Diskussion Festpreise angeboten werden. Hier ist entweder die dauerhafte Qualität zumindest zu bezweifeln oder aber der Festpreis überhöht. Fragen Sie den Anbieter nach Erfahrungswerten für eine vergleichbare Anforderung. Natürlich ist das kein belastbarer Wert, aber es gibt doch eine Vorstellung von den zu erwartenden Gesamtkosten. Vereinbaren Sie regelmäßige Abrechnung (z.b. alle 2 Monate) der vergüteten Zeit, damit sie die Kontrolle behalten und keine Überraschungen erleben. Ebenso können Sie vereinbaren, dass Sie in Verhandlungen eintreten, wenn absehbar ist, dass gewisse Grenzwerte überschritten werden. Manche Anbieter haben das bereits als Standard. Lassen Sie sich immer ein konkretes Angebot erstellen, in dem auch die Aufgabe, die Sie delegieren wollen, möglichst genau beschrieben ist. Trifft das Angebot Ihre Aufgabenstellung, sollten Sie auch die Vertragstexte anfordern. Bei internationalen Dienstleistern sind diese aus Compliance-Gründen häufig in Englisch verfasst. Das sollte nicht abschrecken, es ist bei internationalen Transaktionen einfach notwendig, um ein einheitliches Vertragswerk für alle Beteiligten zu haben. Koordiniert er die internationalen Strukturen für Sie hier vor Ort? 14

Zu guter Letzt: Die Qualität des Dienstleisters ist letztendlich entscheidend. Wenn diese gegeben ist, können Dienstleister echten Mehrwert bieten, da sie Ihnen Verwaltungsaufwand abnehmen und Kapazitäten eigener Mitarbeiter frei setzen, bzw. zusätzlichen Aufwand vermeiden helfen. Das gilt immer, wenn sich die Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen in das Ausland erstrecken. Im Inland sollte man das zumindest prüfen. Oft sind spezialisierte Dienste einfach professioneller und günstiger. Friedemann Höfig ist Director Business Development bei Vistra (Germany) GmbH, der deutschen Niederlassung der Vistra Gruppe, die in 19 Ländern aktiv ist. Vistra arbeitet weltweit als Service Provider für international Unternehmen, Asset Manager und Investoren. Co-invest Kontaktdaten: Partnership LP Friedemann Höfig Director Business Development Vistra Germany GmbH Westendstr. 28 D-60325 Frankfurt am Main Tel: +49 (0)69 5830 3570 1 Fax: +49 (0)69 5830 3570 9 Mob: +49 (0)172 635 7528 *Wandelanleihe Email: friedemann.hoefig@vistra.com Website:www.vistra.com 15