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19. Wahlperiode (zu Drucksache 17/3336)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5427 19. Wahlperiode 01.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Nicole Bauer, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/5037 Investitionen in die frühkindliche Bildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gute Bildung und Chancengerechtigkeit fangen bereits vor der Schule an. Frühkindliche Bildung legt den Grundstein für lebenslanges Lernen. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessert (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2017/august/ kita-qualitaet-steigt-haengt-aber-vom-kreis-ab/). Es bestehen allerdings immense Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern sowie zwischen den Landkreisen. Wie gut oder wie schlecht ein Kind in einer Kindertageseinrichtung in Deutschland betreut und gefördert wird, hängt ganz entscheidend vom Wohnort ab (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/ 2018/august/kita-ausbau-kluft-zwischen-laendern-bleibt/). Um eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung deutschlandweit zu erreichen, sind massive Investitionen des Bundes notwendig. Im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sieht der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro vor (2019: 0,5 Mrd., 2020: 1 Mrd., 2021 und 2022: jeweils 2 Mrd.; vgl. www.bmfsfj. de/blob/128370/78fbf140a0c69a81af965bda63ccec37/gesetzentwurf-derbundesregierung-data.pdf, Stand: 17. September 2018). Ziel des Gesetzes ist, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Kritik am KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) äußern Verbände, Stiftungen und Bildungsexperten. Sie haben Zweifel daran geäußert, inwieweit das Gesetz messbar zu einer Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung führen wird (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article181331198/ Bertelsmann-Studie-Kita-Qualitaet-leidet-unter-Beitragsfreiheit.html, www.ktkbundesverband.de/pressepositionenpublikationen/presse/gute-kita-gesetz, www. gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/was-bringt-das-gute-kita-gesetz/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. Oktober 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/5427 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Gesetzeswurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindestagesbetreuung (KiQuTG) wurde am 19. September 2018 vom Kabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sollen bundesweit die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung weiterentwickelt und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessert werden. Damit setzt die Bundesregierung ein prioritäres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und leistet einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das Gesetz berücksichtigt, dass alle Länder unterschiedliche Stärken und Entwicklungsbedarfe haben. So sehen die Länder beispielsweise individuelle Entwicklungsbedarfe beim Personalschlüssel, bei den Öffnungszeiten oder bei der Verstärkung von inklusiven Angeboten oder der Beitragsfreiheit. Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (Artikel 1) sollen daher Maßnahmen der Länder zur Steigerung der Qualität gefördert werden, die genau an die landesspezifischen Bedarfe anknüpfen. Möglich sollen Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern sein, die von einem bedarfsgerechten Angebot über einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte bis hin zur Stärkung der Kitaleitungen und der sprachlichen Bildung reichen. Auch die Teilhabe kann durch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren verbessert werden. Denn noch immer bestehen (finanziell bedingte) Hürden, die einer Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung entgegenstehen. Um die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu prüfen und Transparenz zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich ein länderspezifisches sowie länderübergreifendes qualifiziertes Monitoring durchführt. Artikel 2 des Gesetzentwurfs sieht eine soziale Gestaltung von Elternbeiträgen vor. Das beinhaltet zum einen eine verpflichtende soziale Staffelung von Elternbeiträgen und zum anderen eine Beitragsbefreiung für geringverdienende Familien. Neben Familien, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind damit erstmalig auch solche Familien erfasst, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Zudem wird eine Beratungspflicht über die Beitragsbefreiung eingeführt. Für die Verbesserung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sollen in den Jahren von 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dazu wird das Finanzausgleichsgesetz geändert (Artikel 3 und 4).

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/5427 1. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die zwei genannten übergeordneten Ziele in 1 Absatz 1 KiQuTG (Stand: 17. September 2018), die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, von gleichwertiger Bedeutung? Wenn ja, warum? Wenn nein, welches Ziel ist prioritär, und warum? Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, sollen mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (Artikel 1) Maßnahmen der Länder zur Steigerung der Qualität und Teilhabe gefördert werden, die genau an die landesspezifischen Bedarfe anknüpfen. Den Ländern wird die Möglichkeit eröffnet, in den zehn Handlungsfeldern, die von einem bedarfsgerechten Angebot über einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte bis hin zur Stärkung der Kitaleitungen, der sprachlichen Bildung und der Beitragsreduzierung- oder -befreiung reichen, entsprechende Prioritäten zu setzen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen aus 2 KiQuTG hinsichtlich ihrer Bedeutung für die frühkindliche Bildung? Angesichts verschiedener Stärken und Entwicklungsbedarfe haben unterschiedliche Maßnahmen in den Ländern eine unterschiedlich große Bedeutung. 3. Welche Bundesprogramme zur frühkindlichen Bildung gibt es (bitte auflisten)? Folgende Bundesprogramme gibt es: Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist, Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung, Bundesprogramm Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen, Bundesprogramm KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist. Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) trägt durch die Professionalisierung der Fachkräfte zur Stärkung der Kindertageseinrichtungen bzw. der Elementarpädagogik bei und damit zur Weiterentwicklung der Qualität in der Frühen Bildung. 4. Wie lange werden diese weitergeführt, und werden die dafür vorgesehenen Gelder mit dem KiQuTG gegengerechnet? Das Bundesprogramm Sprach-Kitas läuft in zwei Förderwellen bis Ende 2019 bzw. Ende 2020. Das Bundesprogramm Kita-Einstieg hat einen Förderzeitraum von 2017 bis 2020. Die Laufzeit der Bundesprogramme Kindertagespflege und KitaPlus endet zum Ende des Jahres 2018. Eine mögliche Verlängerung bzw. eine Neuausrichtung der Programme ist Gegenstand politischer und parlamentarischer Entscheidungen. Grundlage hierfür ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Dieser schreibt fest: Wir werden uns dafür stark machen, dass u. a. die Bundesprogramme Sprach-Kitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Drucksache 19/5427 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Zudem startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum 1. Januar 2019 das neue Bundesprogramm ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt, wie es Bundesministerin Dr. Franziska Giffey in einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 18. Oktober 2018 mitgeteilt hat. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beabsichtigt die Bundesregierung, die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung in zehn Handlungsfeldern mit zusätzlichen Bundesmitteln zu unterstützen. Einige dieser Handlungsfelder umfassen zum Teil auch die inhaltlichen Schwerpunkte der Bundesprogramme. Die für die Bundesprogramme eingeplanten Mittel gehören nicht zu den im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes bereitgestellten Mitteln. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der sprachlichen Bildung ( 2 Nummer 7 KiQuTG) im Vergleich zu den anderen in 2 KiQuTG aufgeführten Maßnahmen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Werden bereits geplante oder laufende Projekte der Länder zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung ebenfalls innerhalb des KiQuTG gefördert? 1 Absatz 2 Satz 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sieht vor, dass Maßnahmen nach 2 dieses Gesetzes Maßnahmen sind, die frühestens ab dem 1. Januar 2019 begonnen werden. 7. Sind bei den einheitlichen Mindeststandards in der frühkindlichen Bildung folgende Fähigkeiten gemeint, und wenn nicht, warum nicht: Konzentrationsfähigkeit, der Frustrationstoleranz, der Selbstmotivation, der realistischen Selbsteinschätzung, der Fähigkeit zur sozialen Interaktion, der altersgerechten Kompetenz in der deutschen Sprache? Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege knüpft an individuelle Stärken und Entwicklungsbedarfe an. Hierzu sieht 2 Handlungsfelder und Maßnahmen vor, unter die auch die Stärkung der erfragten Kompetenzen zählen kann.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/5427 8. Strebt die Bundesregierung an, bundesweit einheitliche Mindeststandards in der frühkindlichen Bildung einzuführen, und sind diese für die Länder bindend? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen sie entwickelt werden, und von wem? b) Wenn nein, warum nicht? Durch die Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder werden bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt. Durch Monitoring und Evaluation ( 6 KiQuTG) wird auch der Zeitraum der Weiterentwicklung in den Blick genommen. 9. Auf welcher Basis werden die jährlichen Länder-Monitoringberichte bezüglich einer Verbesserung in der frühkindlichen Bildung evaluiert, und wie wird eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ländern sichergestellt? Der Gesetzentwurf sieht ein länderspezifisches sowie länderübergreifendes qualifiziertes Monitoring vor, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich durchführt. 10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Qualität der frühkindlichen Bildung dauerhaft und nachhaltig (Gesetzesbegründung zu 6 Absatz 3 KiQuTG, S. 30) zu verbessern, wenn die Finanzierung nur bis 2022 sichergestellt wird? Durch die Evaluation, die von der Geschäftsstelle des Bundes begleitet wird, soll die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft werden. Der Deutsche Bundestag erhält durch den erstmals zwei Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten vorzulegenden Bericht die Gelegenheit, über das Gesetz und seine Auswirkungen zu debattieren. Dabei geht es insbesondere darum, ob durch länderspezifische Fortschritte der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in allen Handlungsfeldern eine Ausgangssituation erreicht wird, die die bundesgesetzliche Regelung von Qualitätskriterien ermöglicht, um nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln, oder ob vielmehr zunächst eine weitere Phase vereinbarter länderspezifischer Anforderungen notwendig ist, um dieses Ziel zu erreichen.

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