Protokollauszug der Sitzung Nr. 4 vom 16. März 2011

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Transkript:

Schellenberg, März 2011 Protokollauszug der Sitzung Nr. 4 vom 16. März 2011 Anwesend Norman Wohlwend, Vorsteher, Hassler Robert, Vizevorsteher, Goop Jürgen, Hasler Marianne, Hasler Reinold, Kaiser-Kreuzer Andrea, Lampert Dietmar, Risch Patrick, Wohlwend Mario, Gemeinderäte Protokoll: Karin Hassler Vereidigung der Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode 2011 bis 2015 Vorsteher Norman Wohlwend und Vizevorsteher Robert Hassler sind am 28. Februar 2011 bei der Regierung in Vaduz vereidigt worden. Gemäss Art. 83, Absatz 2 des Gemeindegesetzes (LGBl. 1996/76) müssen die Mitglieder des Gemeinderates zu Beginn der jeweiligen Mandatsperiode durch den Gemeindevorsteher vereidigt werden. Vorsteher Norman Wohlwend verliest die Vereidigungsformel, worauf die Mitglieder des Gemeinderates die Einhaltung geloben und die Vereidigungsformel unterschreiben. Das Original des von jedem Mitglied des Gemeinderates unterzeichneten Vereidigungs-Protokolls bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Protokolls. Genehmigung Protokoll Nr. 2/2011 und Protokoll Nr. 3/2011 Das Protokoll der Sitzung vom 09.02.2011 und das Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011 werden genehmigt. Kurzinformation zu den wichtigsten Investitionsprojekten 2011 und deren Finanzierung Vorsteher Norman Wohlwend informiert die Mitglieder des Gemeinderates über die wichtigsten Investitionsprojekte im laufenden Jahr sowie über die rollende Finanzplanung der Gemeinde Schellenberg. Zudem stellt er dem neuen Gemeinderat das Organigramm und die Strukturen der Gemeindeverwaltung Schellenberg vor.

Freizeit- und Sportanlage - Information und Entscheid Entscheid über den Oberflächenbelag beim neuen Hartplatz Der Gemeinderat soll einen Entscheid über den Oberflächenbelag beim neuen Hartplatz fällen. Zur Wahl stehen folgende Varianten: Hartplatz mit Massiv-Kunststoffbelag Hartplatz mit Sicker-Kunststoffbelag (Leichtathletikbelag) Hartplatz mit Teerbelag Gemäss Stellungnahme vom Inlinehockey Verein Schellenberg kann nur auf einem Teerbelag gespielt werden. Kunststoffbeläge sind gemäss Reglement vom Schweizerischen Inline Hockey Verband SIHV nicht erlaubt. Auf den Teerbelag könnte auch nachträglich ein Kunststoffbelag (Massiv oder Leichtathletikbelag) aufgebracht werden. Die Kosten für einen eventuell nachträglichen Einbau würden ca. 112'000.- Franken inkl. MwSt. betragen. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass der Hartplatz mit einem Teerbelag versehen werden soll. Information betreffend die Kosten bezüglich die Entwässerung und Auffüllarbeiten im zurückgestellten Bereich der Freizeit- und Sportanlage (Skaterpark, Kleinfussballfeld) Gemäss GRB 01/11 empfiehlt der Gemeinderat, das Auffüllen der Senke mit geeignetem Aushubmaterial voranzutreiben. Die Baukosten für diese Arbeiten würden ca. 80'000.- Franken inkl. MwSt. betragen. Inbegriffen in diesen Kosten sind: Versickerungsanlage Sickerpackung Schlammsammler (Schächte) Auffüllarbeiten (bis Planum) Planiearbeiten (Rohplanie) Nicht inbegriffen in diesen Kosten sind: Rodungen (Forstbetrieb) Wurzelstöcke entfernen (Forstbetrieb) Fundationsschicht Anpassungen an der Asphaltstrasse Martin Kaiser von der Bauverwaltung informiert den Gemeinderat, dass von der Gemeinde Gamprin derzeit geeignetes Material kostengünstig bezogen werden könnte. Man müsse mit der Gemeinde Gamprin nur noch die Details aushandeln. Der Gemeinderat befürwortet dieses Vorgehen. Die Arbeiten sollten bis Mitte Mai 2011 abgeschlossen sein. -2-

Sportgebäude - Vergabe der Planungsarbeiten Architekturarbeiten Die Architekturarbeiten wurden gemäss ÖAWG im nicht offenen Verfahren zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss beiliegendem Offertvergleich und Vergabeantrag sind von den zehn angefragten Büros vier gültige Offerten eingegangen. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller die Firma Matt Architekten, Mauren, zum Offertpreis von 253'585.10 Franken. Bauingenieurarbeiten Die Bauingenieurarbeiten wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss beiliegendem Offertvergleich und Vergabeantrag sind vier gültige Offerten eingegangen. Offertsteller die Firma ARGE Hasler und Partner, Bendern und Ferdy Heeb, Schaan, zum Offertpreis von 78'457.70 Franken. Elektroingenieurarbeiten Die Elektroingenieurarbeiten wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss beiliegendem Offertvergleich und Vergabeantrag sind vier gültige Offerten eingegangen. Offertsteller die Firma Marquart Elektroplanung, Vaduz, zum Offertpreis von 26'233.20 Franken. HLKK (Heizung, Sanitär) Ingenieurarbeiten Die Heizung- und Sanitär-Ingenieurarbeiten wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss beiliegendem Offertvergleich und Vergabeantrag sind von den vier angefragten Büros zwei gültige Offerten eingegangen. Offertsteller die Firma ARGE Oehri AG und Ringtec, Eschen, zum Offertpreis von 45'944.05 Franken. Gasleitungsanschluss für die Parz. Nr. 463/V - Arbeitsvergabe Vom Baugeschäft Matt Anstalt, Schellenberg, liegt eine Offerte über 15'585.65 Franken für die Baumeisterarbeiten für die Erstellung des Gasleitungsanschlusses bei der Parzelle Nr. 463/V zur Vergabe vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag gemäss Offerte an das Baugeschäft Matt Anstalt, Ruggell/Schellenberg, zum Offertpreis von 15'585.65 Franken. -3-

Ersatz Storen und Storen-Steuerung bei Verwaltungsbüros - Arbeitsvergaben Die Storen in den Büros der Gemeindeverwaltung sind zum Teil in einem sehr schlechten Zustand bzw. nicht mehr funktionsfähig. Dies betrifft die Storen in den folgenden Räumen der Gemeindeverwaltung: Sitzungszimmer Gemeinderat, Küche, Einwohnerkontrolle, Kassa, Sekretariat, Baubüro und das Büro von Hauswart, Mesmer und Gemeindepolizei. Offerierte Kosten für 11 Storen Offerierte Kosten für die Elektroinstallation inkl. Anbindung an das Bussystem CHF 7'128.90 inkl. MwSt. CHF 9'969.75 inkl. MwSt. Antrag an den Gemeinderat Projekt und Kreditgenehmigung in der Höhe von 17'098.65 Franken inkl. MwSt. Auftragsvergabe für die Lieferung der Storen gemäss Offerte an die Fa. Baumann Hüppe AG, Chur, zum Betrag von 7'128.90 Franken inkl. MwSt. Auftragsvergabe der Elektroinstallation als Auftragserweiterung gemäss Offerte an die Fa. Blitz Elektro Telecom AG, Nendeln, zum Betrag von 9'969.75 Franken inkl. MwSt. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag vollumfänglich. Abwasserleitung Halagüetle bis Loch (1. Etappe) - Vergabe der Bauingenieurarbeiten Die Bauingenieurarbeiten wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss beiliegendem Offertvergleich und Vergabeantrag sind vier gültige Offerten eingegangen. Offertsteller die Firma Hasler & Partner AG, Bendern, zum Offertpreis von 33'702.50 Franken. Baulandumlegung Halagüetle - Rechnungsfreigabe Ingenieurbüro Frommelt AG Vom Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz, liegt eine Rechnung über 7'487.20 Franken für geleistete Arbeiten in Zusammenhang mit der Baulandumlegung/Abwasserleitung Halagüetle zur Freigabe vor. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung. Kostenverteiler Gebiet "See" - Rechnungsfreigabe Ingenieurbüro Frommelt AG Vom Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz, liegt eine Rechnung über 12'564.70 Franken für geleistete Arbeiten für den Kostenverteiler im Gebiet "See" zur Freigabe vor. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung. -4-

Wasserschaden beim Pfadfinderhaus - Rechnungsfreigabe Bauplus Bautechnik AG Von der Firma Bauplus Bautechnik AG, Schaan, liegt eine Rechnung über 5'117.10 Franken für geleistete Arbeiten in Zusammenhang mit einem Wasserschaden im Pfadfinderhaus zur Freigabe vor. Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Rechnung. Primarschule Schellenberg - Überprüfung der Erdbebensicherheit Stufe 2: Vergabe der Bauingenieurleistungen an das Büro Hasler & Partner AG, Bendern Die Beurteilung der Erdbebensicherheit erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, welches in der Schweiz bei allen Bundesbauten und in Liechtenstein bei den Landes- und Gemeindebauten angewendet wird. In der Stufe 1 werden auf der Basis von Architekturplänen und einer Begehung die wichtigsten Eigenschaften des Gebäudes und draus das Erdbebenrisiko mit einer einfachen Checkliste erfasst. Die Stufe 1 erfordert keine detaillierten Berechnungen, sie liefert aber auch keine absoluten Aussagen. Wird das Gebäude in Stufe 1 als nicht gefährdet eingestuft, sind keine zusätzlichen Schritte nötig. In der Stufe 2 werden bei Gebäuden auf der Grundlage von Ingenieurplänen Mängel bezüglich Erdbebenresistenz identifiziert und mit ersten Ingenieurberechnungen die Erbebensicherheit überprüft. Das Ingenieurbüro Hasler & Partner AG, Gamprin, hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Ferdi Heeb AG, Schaan, im Januar 2011 eine Beurteilung der Erdbebensicherheit (Stufe 1) des Schulhauses in Schellenberg durchgeführt. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage der Richtlinien des schweizerischen Bundesamtes für Wasser und Geologie. Der in diesem Zusammenhang erstellte Bericht vom 21.01.2011 führt aus, dass das Gebäude aufgrund der hohen Personenbelegung, des Baujahres, der verwendeten Baustoffe und den Bodenverhältnissen nach Stufe 2 zu untersuchen ist. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Abklärung der Erdbebensicherheit (Stufe 2) im Primarschulgebäude an das Ingenieurbüro Hasler & Partner AG; Gamprin, zum Offertpreis von 12'454.55 Franken als Kostendach. Fussgängerstreifen Bushaltestelle Klenn Information über die Besichtigung mit der Landespolizei und dem Tiefbauamt Auf Wunsch des Gemeinderates (GRB 01/11) besichtigte Martin Kaiser von der Bauverwaltung zusammen mit einem Vertreter der Landespolizei und des Tiefbauamtes die Situation beim Fussgängerstreifen Klenn. Dabei kann folgendes festgehalten werden: Der Fussgängerstreifen erfüllt die Anforderungen der VSS-Norm (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) in Bezug auf Fussgänger- und Fahrzeugfrequenz nicht. In Bezug auf das Gehverhalten von Fussgängern ist der Fussgängerstreifen richtig positioniert. Wenn Fahrgäste aus dem Bus aussteigen und die Strasse vor dem stehenden Bus überqueren, dann steht es grundsätzlich auch in der Eigenverantwortung der Fussgänger, dem Verkehr besondere Beachtung zu schenken. Die Landespolizei, bzw. die Kommission für Unfallverhütung macht diesbezüglich auch immer wieder Werbung. Teils sogar auf und in Bussen. Damit ein Fahrzeuglenker, welcher mit seinem Fahrzeug den stehenden Bus überholt und einen Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen sieht, auch rechtzeitig anhalten kann, benötigt er eine Sichtweite von ca. 50 m (bei 50 Km/h). -5-

Der Wartebereich des Busses müsste somit mindestens 10 Meter in Richtung Gamprin verschoben werden. Die Anwesenden sehen den Vorteil jedoch nicht im Verhältnis zum Aufwand. Eine durchgezogene Mittellinie sieht die Landespolizei, sowie das Tiefbauamt als nicht zielführend. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich die Autofahrer nicht an das Überholverbot halten. Die Landespolizei sowie das Tiefbauamt sind der Meinung, dass die Situation so belassen werden soll. Nach kurzer Debatte nimmt der Gemeinderat den Entscheid der Landesstellen zur Kenntnis. Ein Mitglied des Gemeinderates regt an, dass die Bevölkerung im Gemeindeinfo über dieses Thema sensibilisiert werden könnte. Anbau Geräteraum und Gartenzimmer auf der Parz. Nr. 559/V Die Bauherrschaft beabsichtigt einen unterirdischen Geräteraum (ca. 20 m2) zu erstellen. Der Geräteraum kommt an die Grenze zum Nachbargrundstück Parz. Nr. 679/V zu stehen. Ein diesbezügliches Grenzbaurecht liegt vor. Zudem wird beabsichtigt auf Höhe Erdgeschoss an die Südseite ein Gartenzimmer (ca. 34 m2) anzubauen. Das Flachdach soll im Obergeschoss als Terrasse genutzt werden. Die Zufahrt führt über die Ober Betsche Strasse. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Varia - Bauwesen Plakataktion Junges Theater Liechtenstein Das junge Theater Liechtenstein hat den Chancengleichheitspreis gewonnen. Gleichzeitig feiern sie das 10-jährige Jubiläum. Das Besondere bei dieser Produktion ist, dass sie in einem grossen Nock- Zirkuszelt spielen, welches den ganzen Mai 2011 hinter den Parkplätzen beim Schwimmbad Mühleholz stehen wird. Für dieses Projekt wollen sie mit einer besonderen Plakataktion werben, in Anlehnung an die Plakate von Zirkusveranstaltungen. Sie möchten ihre Plakate, Format 70 x 140 cm quer, an Zäunen anbringen, in jeder Gemeinde an 3 max. 4 Standorten. Die Plakate werden von ihren Mitgliedern angebracht und auch wieder entfernt. Die Plakate sollen vom 1. bis 31. Mai 2011 hängen. Mit Herr Michael Jud vom FL-Tiefbauamt wurde ihr Anliegen vor besprochen. Er unterstützt das Anliegen unter der Bedingung, dass sie von den Gemeinden die Bewilligung bekommen. Da die Plakate an Zäunen angebracht werden, wäre die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Der Gemeinderat hat diesbezüglich keine Einwände. -6-

Festlegung der Vereinsbeiträge für das Jahr 2011 Verein Betrag Festgelegt / angepasst Frauengruppe CHF 1'500.-- 02.05.2007 Pfadfinder inkl. Pfadfinderinnen CHF 3'000.-- 11.04.1990 Jugendgruppe Kontakt CHF 1'500.-- 03.04.1991 aufgelöst 2010 Feuerwehr CHF 2'000.-- 11.04.1990 Mitwirkung bei besonderen Kirchenfesten CHF 500.-- 09.04.1986 Volkstanzgruppe CHF 2'500.-- 11.04.1990 Kindertanzgruppe CHF 2'000.-- 09.04.2003 aufgelöst 2010 Kirchenchor CHF 4'500.-- 09.04.1986 Mitwirkung bei besonderen Kirchenfesten CHF 500.-- 09.04.1986 Musikverein Cäcilia CHF 6'500.-- 09.04.1986 Mitwirkung bei besonderen Kirchenfesten CHF 500.-- 09.04.1986 Beitrag an Honorarkosten Dirigent CHF10'000.-- 07.05.2008 EHC Vaduz-Schellenberg Jahresbeitrag CHF 500.-- 09.04.2003 Eiskostenbeitrag CHF 2'000.-- 09.04.2003 HC Hockeyclub Jahresbeitrag CHF 500.-- 09.04.2003 Samariterverein CHF 300.-- 08.04.1992 Funkenzunft Jahresbeitrag CHF 1'500.-- 29.03.2000 Imkerverein CHF 800.-- 06.05.2009 Elternvereinigung CHF 500.-- 09.04.2003 A bis Z Verein CHF 1'000.-- 09.03.2004 Zivilschutzgruppe CHF 1'500.-- 09.03.2004 Gesangverein-Kirchenchor Jährlicher Kreditrahmen für Kosten im Zusammenhang mit der Gottesdienstgestaltung (Notenmaterial) CHF 1'000.-- 06.03.1991 Musikverein Jungmusikantenförderung je Jungmusikant CHF 150.-- 23.06.2004 Jungmusikantenlager: je Teilnehmer/Leiter pro Tag CHF 12.- 10.01.2003 Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wolle die Vereinsbeiträge für das Jahr 2011 wie oben aufgeführt genehmigen. Der Gemeinderat beschliesst im Rahmen der Debatte dass - der jährliche Beitrag vom Samariterverein auf 500.- Franken erhöht werden soll - der neu gegründete Nikolausverein einen Jahresbeitrag von 500.- Franken erhalten soll Die Beträge werden vom Gemeinderat gemäss Antrag genehmigt. Varia Jahresbericht Gesangverein Kirchenchor Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis. Wie üblich wird der Jahresbericht schriftlich verdankt. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher -7-