Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Geschäftskunden 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8 10823 Berlin, und dem Geschäftskunden ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftskunde entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen verwendet. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Savebon Vertragsbestandteil. 1.2 Das Geschäftskunden-Angebot von Savebon richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d.h. an juristische und natürliche Personen, die im Rahmen ihrer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit handeln und die Angebote von Savebon zu diesen Zwecken nutzen. Die Geschäftskunden werden im Folgenden Savebon-Partnerunternehmen bezeichnet. 2. Leistungsbeschreibung 2.1 Savebon betreibt unter savebon.de ein Portal sowie ein online-basiertes System zur Bindung von Kunden und zur Gewinnung von Neukunden. Savebon bietet die Struktur zur Verwaltung von Bonusguthaben, die die Savebon-Partnerunternehmen ihren Kunden zur Verfügung stellen. 2.2 Leistungsgegenstand ist die Teilnahme an dem Bonusguthaben-System von Savebon. Bestandteil der Leistung ist zum einen ein Eintrag auf der Website savebon.de als Savebon- Partnerunternehmen, der durch qualifizierte Suchfunktionen gefunden werden kann. In dem Eintrag kann das Savebon-Partnerunternehmen eine individuelle Darstellung seiner angebotenen Dienstleistungen vornehmen. Zum anderen stellt Savebon dem Savebon-Partnerunternehmen die technische Struktur zur Verwaltung von Bonusguthaben ihrer Kunden zur Verfügung. 3. Angebot und Vertragsschluss 3.1 Das Unternehmen kann das Angebot zur Teilnahme an Savebon schriftlich, fernmündlich, online oder per E-Mail gegenüber der Savebon UG (haftungsbeschränkt) erklären. Ein wirksames Vertragsverhältnis kommt erst durch eine dem Unternehmen gegenüber zu erklärende schriftliche Auftragsbestätigung durch Savebon zu Stande, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Geschäftskunden anliegen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übersendung der Auftragsbestätigung per Fax oder per E-mail.. 3.2 Im Fall der Online-Anmeldung erfolgt die Freischaltung erst nach Aktivierung eines Verifizierungslinks, mit der die angegebene E-Mail-Adresse überprüft wird und der mit der Auftragsbestätigung zugesandt wird. 4. Guthabenverwaltung 4.1 Auf Anforderung des Nutzers oder des Savebon-Partnerunternehmens teilt Savebon jedem Nutzer für jedes Savebon-Partnerunternehmen, bei dem der Nutzer Kunde ist oder werden will, ein gesondertes Guthabenkonto zu. Das Savebon-Partnerunternehmen erhält Zugang zu den auf das jeweilige Savebon-Partnerunternehmen bezogenen Guthabenkonten. 4.2 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, den Nutzern die folgenden Bonusguthaben zu gewähren:
- Stammkundenbonus für jede, für den Nutzer erbrachte und von diesem bezahlte Dienstleistung, - Prepaid Bonus für jede, für den Nutzer erbrachte und von diesem bezahlte Dienstleistung, wenn diese vorher angemeldet und bezahlt wurde, - Neukundenbonus zugunsten des Nutzers für jeden Neukunden, der auf eine Empfehlung des Nutzers erstmals zu dem Savebon-Partnerunternehmen kommt und für den Neukunden in gleicher Höhe. Ist Savebon der Empfehler bekommt nur der Neukunde einen Bonus Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, die Höhe der vorstehenden Bonus-Kategorien im Rahmen der von Savebon vorgegebenen Spannen gemäß der Branchenliste festzulegen, diese in dem Eintrag auf der Website savebon.de zu veröffentlichen, und ferner dem Nutzer den jeweiligen Bonus entsprechend zu gewähren. Das Savebon-Partnerunternehmen ist berechtigt, Guthaben aus anderen Kundenbindungssystemen bei Savebon-Guthaben zu berücksichtigen und entsprechende Einstellungen vorzunehmen. 4.3 Für den Fall, dass ein Unternehmen auf Empfehlung eines Nutzers hin Savebon- Partnerunternehmen wird, verpflichtet sich dieses, dem betreffenden Nutzer ein Guthaben in Höhe von 25,- zu gewähren. In diesem Fall erhält das neue Savebon-Partnerunternehmen von Savebon einen Betrag in Höhe von 25,- zur Verrechnung mit bestehenden oder künftigen Forderungen gutgeschrieben. Savebon gewährt zudem Savebon-Partnerunternehmen eine Gutschrift in Höhe von 25,- zur Verrechnung mit bestehenden oder künftigen Forderungen für den Fall, dass das Savebon- Partnerunternehmen ein anderes Unternehmen zur Teilnahme bei Savebon akquiriert. 4.4 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, den Nutzern die Guthaben gemäß Ziffer 4.2 zu gewähren, sofern der Nutzer bei der Bezahlung auf seine Teilnahme bei Savebon hinweist. Die Gutschrift gemäß Ziffer 4.3 erfolgt unmittelbar nachdem das geworbene Unternehmen Savebon- Partnerunternehmen geworden ist. Die Eingabe der Gutschrift in das Savebon-System erfolgt eigenverantwortlich durch das Savebon-Partnerunternehmen. Eine spätere Gutschrift ist nicht möglich. Das Savebon-Partnerunternehmen ist berechtigt, etwaige Fehlbuchungen innerhalb von drei Wochen zu korrigieren. Das Savebon-Partnerunternehmen und Savebon wird den betreffenden Nutzer per Email über eine nachträgliche Änderung benachrichtigen. Die Änderung gilt durch den Nutzer als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. 4.5 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, den Nutzern die gesammelten Guthaben einzulösen. Dabei können nur die Guthaben bei einem Savebon-Partnerunternehmen eingelöst werden, die auch bei diesem Savebon-Partnerunternehmen gutgeschrieben wurden. Die Einlösung erfolgt durch die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Nutzer, der Inhaber des Guthabens ist. Die Einlösung des Guthabens muss erfolgen, sobald die Höhe des Guthabens dem gesamten Betrag entspricht, der üblicherweise bei diesem Savebon- Partnerunternehmen für die gewünschte Dienstleistung zu bezahlen ist. Die Einlösung von Guthaben ist nutzerseitig gegen unberechtigte Zugriffe Dritter durch eine PIN- Anwendung gesichert. Jeder Nutzer erstellt zu diesem Zweck eine PIN. Die Eingabe der Einlösung
von Guthaben in das Savebon-System erfolgt durch das Savebon-System erst, wenn sich der Nutzer durch die Eingabe von zwei von dem Savebon-System zufällig ausgewählten Ziffern seiner PIN erfolgreich als Berechtigter ausweisen kann. Das Savebon-Partnerunternehmen erhält dadurch keine Kenntnis der vollständigen PIN. Nach drei falschen Eingaben muss eine neue PIN bei savebon angefordert werden. Eine Teilzahlung mit dem Guthaben ist nicht zulässig. Eine Einlösung geht nicht in Verbindung mit anderen Vergünstigungen. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ebenfalls nicht möglich. Die Eingabe der Einlösung des Guthabens in das Savebon-System erfolgt eigenverantwortlich durch das Savebon-Partnerunternehmen. 4.6 Savebon-Guthabenkonten sind personengebunden und nicht übertragbar. Das Savebon- Partnerunternehmen ist berechtigt, im Einzelfall die Identität der Nutzer durch einen geeigneten Nachweis (z.b. Personalausweis) zu prüfen. Bei offensichtlichen Verstößen ist das Savebon- Partnerunternehmen berechtigt, die Gutschrift oder die Einlösung von Guthaben abzulehnen. Etwaige Verstöße von Nutzern sind Savebon unverzüglich anzuzeigen. Im Fall von regelwidriger Verwendung von Guthaben oder Guthabenkonten ist Savebon berechtigt, das Guthabenkonto des betreffenden Nutzers zu sperren, zu löschen oder die Teilnahme durch fristlose Kündigung insgesamt zu beenden. Savebon wird dies dem Savebon-Partnerunternehmen entsprechend anzeigen. 4.7 Guthaben bei einem Savebon-Partnerunternehmen, die innerhalb von drei Jahren nach der letzten Gutschrift nicht eingelöst worden sind, verfallen zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. 4.8 Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Nutzer oder durch Savebon behalten die Guthaben des betreffenden Nutzers ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung bei Savebon. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Savebon verfallen die Guthaben mit dem Zugang der Kündigungserklärung bei dem Nutzer. Der Verfall von Guthaben wird von Savebon im System entsprechend vorgenommen. 4.9 Das Savebon-Partnerunternehmen kann den aktuellen Stand der Guthaben der ihn betreffenden Nutzer über die Website savebon.de einsehen. Sämtliche Gutschriften, Einlösungen, Korrekturen und sonstige Änderungen des Guthabenstandes teilt Savebon den Nutzern per Email mit. 5. Weitere Pflichten des Savebon-Partnerunternehmen 5.1 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Website auf dem Portal savebon.de zu gestalten, mit Informationen zu versehen und auf einem aktuellen Stand zu halten. Das Savebon-Partnerunternehmen gewährleistet, dass sämtliche hierbei verwendeten Texte, Logos, Fotos, Marken und/oder sonstige Werke, Leistungen oder Kennzeichen frei von Rechten Dritter sind. Das Savebon-Partnerunternehmen stellt Savebon insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und klaglos, und verpflichtet sich zum Ersatz sämtlicher hieraus erwachsender Schäden inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 5.2 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet und berechtigt, auf seine Teilnahme bei Savebon hinzuweisen. Dies kann erfolgen über das Anbringen von Savebon-Aufklebern in den Geschäftsräumen, durch Auslegen von Flyern, für welche Saveboon ein Template zur Verfügung stellt, durch Einfügen des Savebon-Logos auf der eigenen Website und durch Verlinkung auf die
Website savebon.de. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist das Savebon- Partnerunternehmen berechtigt, zum Zwecke der Kommunikation der Teilnahme an Savebon die von Savebon hierfür zur Verfügung gestellten Texte, Logos, Fotos, Marken und/oder sonstige Werke, Leistungen oder Kennzeichen zu nutzen. Diese Berechtigung endet klarstellend mit Beendigung der Vertragslaufzeit. 5.3 Savebon stellt die technische Struktur zur Verwaltung von Bonusguthaben der Nutzer zur Verfügung. Hinsichtlich der Bonusguthaben und deren Gutschrift und Einlösung entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Savebon-Partnerunternehmen. Sämtliche Ansprüche hieraus sind innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu klären mit Ausnahme der Regelungen gemäß Ziffer 4.6. Savebon wird sämtliche Mitteilungen, welche Savebon von Nutzern diesbezüglich zugehen, an das betreffende Savebon-Partnerunternehmen weiterleiten. 6. Systemvoraussetzungen / Erreichbarkeit der Website und Störungen des Systems 6.1 Das Savebon-Partnerunternehmen benötigt für den fehlerfreien Zugriff auf das Savebon- System zur Verwaltung von Bonusguthaben folgende Mindestanforderungen:...??? Beanstandungen, die dadurch verursacht worden sind, dass diese Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind, werden nicht als Mängel anerkannt. Der technische Support von Savebon steht dem Savebon-Partnerunternehmen zu Fragen des technischen Ablaufes gleichwohl zur Verfügung. 6.2 Savebon ist bemüht, eine ständige Erreichbarkeit der Website savebon.de und eine Funktionalität des Systems zur Verwaltung von Bonusguthaben sicherzustellen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aus technischen Gründen oder zu Wartungszwecken die Website und/oder das System zeitweise und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig sind. Das Savebon-Partnerunternehmen hat insofern keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Inhalte und/oder eine ununterbrochene Funktionalität des Systems. Über vorhersehbare Einschränkungen, insbesondere Wartungs- und Systemarbeiten, wird Savebon rechtzeitig vor der Ausführung dieser Arbeiten benachrichtigen. 7. Datenübermittlung 7.1 Soweit Savebon die Daten von Nutzern erhebt, dürfen diese ausschließlich im Rahmen der Vereinbarung zwischen Nutzer und Savebon verwendet werden. Eine Nutzung dieser Daten durch das Savebon-Partnerunternehmen zu anderen als den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Zwecken ist unzulässig. Das Savebon-Partnerunternehmen ist insbesondere nicht berechtigt, die Daten der Nutzer für eigene Werbung zu verwenden, ohne dass der Nutzer hierzu gesondert eingewilligt hat. Das Savebon-Partnerunternehmen stellt Savebon insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und klaglos, und verpflichtet sich zum Ersatz sämtlicher hieraus erwachsender Schäden inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 7.2 Das Savebon-Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Übermittlung von Nutzerdaten an das Savebon-System die für ihn geltenden einschlägigen Datenschutzvorschriften einzuhalten. 7.3 Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist es notwendig, dass das Savebon- Partnerunternehmen Savebon personen- und unternehmensbezogene Daten übermittelt und Savebon diese Daten nutzt, speichert und verarbeitet. Das Savebon-Partnerunternehmen willigt darin ein, dass Savebon und die von Savebon zur Erfüllung vertraglicher Pflichten beauftragten Unternehmen diese zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten nutzt, speichert und verarbeitet. Savebon erklärt, dass es sich an die jeweils gültigen, einschlägigen Datenschutzvorschriften hält und die übermittelten Daten nur zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nutzt, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personen- oder
unternehmensbezogener Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Eine Weitergabe personen- oder unternehmensbezogener Daten erfolgt nur auf behördliche oder gerichtliche Anordnung oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder zur Verfolgung von Ansprüchen von Savebon aus dem Vertragsverhältnis. Auf Anfrage erteilt Savebon jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten des Savebon-Partnerunternehmens. 8. Preise und Zahlungsbedingungen 8.1 Für die Teilnahme bei Savebon ist von dem Savebon-Partnerunternehmen für jeden angefangenen Monat eine Vergütung in Höhe von 9,90 zzgl. Mwst. zu zahlen. Die Teilnahme der Nutzer ist kostenlos. 8.2. Das Savebon-Partnerunternehmen verpflichtet sich ferner, für jeden Neukunden, der auf eine Empfehlung eines Nutzers erstmals zu dem Savebon-Partnerunternehmen kommt, eine Vergütung in Höhe von 50 % des dem Nutzer gewährten Neukundenbonus gemäß Ziffer 4.2 zzgl. Mwst. zu zahlen. Eine Nutzerempfehlung gilt als solche, wenn der Neukunde den Namen eines Nutzers benennt. Vorstehende Vergütung wird in gleicher Höhe fällig, wenn der Neukunde die Empfehlung unmittelbar von Savebon erhalten hat und hierauf hinweist. 8.3 Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum 3. Werktag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monats. Die Rechnung wird standardmäßig als PDF per Email versendet. Die Zahlung ist ohne Abzug fällig binnen einer Woche und erfolgt standardmäßig per Lastschrift. Auf Wunsch kann die Rechnungsstellung in Papierform erfolgen für einen Zuschlag von 1,00 zzgl. Mwst. pro Rechnung. Auf Wunsch kann auf die Teilnahme am Lastschriftverfahren verzichtet werden für einen Zuschlag von 2,50 zzgl. Mwst. pro Rechnung. Für jede Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 zzgl. Mwst. vereinbart. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 zzgl. Mwst. vereinbart, der Nachweis tatsächlich höherer Kosten bleibt unbenommen. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung 9.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluß gemäß Ziffer 3 und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist vom 7 Tagen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. 9.2 Sofern das Savebon-Partnerunternehmen innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn den Vertrag kündigt, erstattet Savebon die Vergütung gemäß Ziffer 8.1 im Wege einer Gutschrift. 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach vorheriger fruchtloser Abmahnung bleibt daneben bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht zugunsten von Savebon insbesondere, - wenn das Savebon-Partnerunternehmen gegen seine Pflicht zur Gewährung oder Einlösung von Guthaben verstößt, - die von Savebon zur Verfügung gestellten Texte, Logos, Fotos, Marken und/oder sonstige Werke, Leistungen oder Kennzeichen entgegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 5.2 verwendet, - die Nutzerdaten entgegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 7 verwendet und/oder
- bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage. 10. Abwicklung nach Vertragsende 10.1 Bei Vertragsende wird Savebon sämtliche Nutzer, welche bei dem betreffenden Savebon- Partnerunternehmen über ein Guthabenkonto verfügen, über die Beendigung der Zusammenarbeit und die Konditionen für die Einlösung der Guthaben informieren. Savebon erstellt für das Savebon-Partnerunternehmen bei Vertragsende eine Übersicht über den Stand sämtlicher betreffender Guthabenkonten. 10.2 Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Savebon und dem Savebon- Partnerunternehmen bleibt das Savebon-Partnerunternehmen verpflichtet, sämtliche Guthaben beim nächsten Besuch der betreffenden Nutzer, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten nach Vertragsende einzulösen. Die Einlösung hat auch dann zu erfolgen, wenn die Höhe des Guthabens nicht dem gesamten Betrag entspricht, der üblicherweise bei diesem Savebon- Partnerunternehmen für die gewünschte Dienstleistung zu bezahlen ist. In diesem Fall ist dem Nutzer ein dem Guthaben entsprechender Preisnachlaß zu gewähren. 10.3 Bei Vertragsende ist das Savebon-Partnerunternehmen verpflichtet, sämtliche von Savebon zur Verfügung gestellten Texte, Logos, Fotos, Marken und/oder sonstige Werke, Leistungen oder Kennzeichen unverzüglich zu entfernen und die Nutzung zu beenden. 11. Haftung Savebon haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz - ausgeschlossen. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 12.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Savebon UG (haftungsbeschränkt). 12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.4 Sofern das Savebon-Partnerunternehmen Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen den Parteien der Geschäftssitz von Savebon. Savebon behält es sich vor, an jedem anderen zulässigen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.