Einladung. Fachtagung. Patientenverfügungs-Gesetz

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Transkript:

Einladung zur Fachtagung Patientenverfügungs-Gesetz und Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006

Mit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und Wirkungen von Patientenverfügungen, mit denen medizinische Maßnahmen vorweg abgelehnt werden können. Das Sachwalterrechts- Änderungsgesetz 2006 wird mit 1. Juli 2007 in Kraft treten. Dieses Gesetz enthält u.a. Regelungen über die Vertretung behinderter oder kranker Menschen durch ihre Angehörigen sowie über die Gestaltung und die Rechtswirkungen von Vorsorgevollmachten. Das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, der Dachverband Hospiz Österreich, die Österreichische Ärztekammer, die ARGE Patientenanwälte, der Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft & Bewohnervertretung und der Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs laden VertreterInnen jener Zielgruppen, für die die Gesetze praktisch relevant sein können, zu Fachtagungen ein. Mit diesen Veranstaltungen sollen die mit der Anwendung der Gesetze konfrontierten Personen (vor allem ÄrztInnen, PflegerInnen, HeimleiterInnen, MitarbeiterInnen der Hospiz- & Palliativarbeit, SachwalterInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen, PatientenanwältInnen und RichterInnen) über das neue Recht informiert werden. Gleichzeitig sollen in alle relevanten Berufsgruppen umfassenden Workshops Sicherheit in der Anwendung des Patientenverfügungs-Gesetzes und des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 geschaffen und offene Problemstellungen diskutiert werden. Die umfassende Diskussion der beiden Gesetze teilweise noch vor Inkrafttreten soll dazu beitragen, die Intentionen der Gesetze, nämlich Rechtssicherheit zu schaffen und die Selbstbestimmung von Betroffenen und Patienten zu fördern, zu verwirklichen.

8.30 Uhr Registrierung 9.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung 9.15 Uhr Die Patientenverfügung als wichtiger Schritt zur Vorsorge für die letzte Lebensphase 9.35 Uhr Grundzüge des Patientenverfügungs-Gesetzes 9.55 Uhr Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung 10.25 Uhr Pause 10.55 Uhr Juristische Aufgaben bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung 11.15 Uhr Grundzüge des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 12.00 Uhr Mittagspause 13.15 Uhr Workshops zur Vertiefung des Verständnisses A. Ich errichte eine Patientenverfügung Beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung in der Praxis und die Frage der Sachwalterbestellung. B. Ich errichte eine Vorsorgevollmacht Was kann ich regeln? Was ist dabei zu beachten? C. Zustimmung und Ablehnung medizinischer Behandlungen Praktische Bedeutung der Angehörigenvertretung und Vorsorgevollmacht in Krankenanstalten, privaten Arztpraxen, Heimen und anderen stationären Einrichtungen, Fallbeispiele. D. Rechtliche Situation in Heimen Heimvertrag, Entscheidung über den Wohnort, Clearing-Funktion der Vereine, Alternativen zur Sachwalterschaft wie Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. E. Ärztliche Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung Aufklärungsinhalte, medizinische Fragen, Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Umgang mit dem Formular. F. Die Patientenverfügung und ihre Konsequenzen für das medizinische Handeln im Ernstfall Auffinden, Umsetzen, Distanz zur Patientenverfügung? Medizinische und ethische Fragen. 15.30 Uhr Pause 16.00 Uhr Abschlussplenum 16.30 Uhr Ende

Anmeldungen bitte bis spätestens 14 Tage vor dem Termin direkt an den jeweiligen lokalen Veranstalter: 16.10.2006, Tirol Tiroler Hospiz-Gemeinschaft Heiliggeiststraße 16, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/7270-38, Fax: 0512/7270-5 E-Mail: hospiz.caritas@dibk.at www.tirol.hospiz.at 25.10.2006, Salzburg St. Virgil Salzburg Kurssekretariat Ernst-Grein-Straße 14, 5026 Salzburg Tel.: 0662/65901-514, Fax: 0662/65901-509 E-Mail: office@virgil.at www.virgil.at 20.11.2006, Kärnten Bildungshaus Stift St. Georgen Schlossallee 6, 9313 St. Georgen am Längsee Tel.: 04213/2046, Fax: 04213/2046-46 E-Mail: office@bildungshaus.at www.bildungshaus.at 22.11.2006, Burgenland Haus der Begegnung, Bildungshaus der Diözese Eisenstadt Kalvarienbergplatz 11, 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/63290, Fax: DW 90 E-Mail: bildungshaus@hdb-eisenstadt.at www.hdb-eisenstadt.at 8.11.2006, Wien Dachverband Hospiz Österreich Müllnergasse 16, 1090 Wien Tel: 01/803 98 68 Fax 01/803 25 80 dachverband@hospiz.at www.hospiz.at 13.11.2006, Niederösterreich Bildungshaus St. Hippolyt Eybnerstr. 5, 3100 St.Pölten Tel: 02742/352 104-910 Fax: 02742/313352 E-mail: hiphaus@kirche.at www.hiphaus.at 14.11.2006, Oberösterreich Bildungshaus Schloss Puchberg Puchberg 1, 4600 Wels Tel.: 07242/475 37 Fax: 07242/42245-55 E-mail: bildungshaus.puchberg@dioezese-linz.at www.bildungshaus-puchberg.at 30.11.2006, Vorarlberg Bildungshaus Batschuns Kapf 1, 6832 Zwischenwasser Tel.: 05522/44290, Fax: DW 5 E-Mail: bildungshaus@bhba.at www.bildungshaus-batschuns.at 4.12.2006, Wien Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs Ottakringer Straße 264, 1160 Wien Tel. & Fax: 01/585 15 90 E-Mail: brigitte.goll@lebensweltheim.at www.lebensweltheim.at 5.12.2006, Steiermark Bildungshaus Mariatrost Kirchbergstraße 18, 8044 Graz Tel. 0316/39 11 31 Fax. 0316/39 11 31-30 office@mariatrost.at www.mariatrost.at Der Tagungsbeitrag von brutto 25,-- wird vom jeweiligen lokalen Veranstalter eingehoben. Storno ist nur bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich. Im Tagungsbeitrag sind Pausengetränk und Tagungsunterlagen enthalten. Weitere Informationen: www.patientenverfügung-info.at

Anmeldung Ich melde mich für die Fachtagung Patientenverfügungs-Gesetz und Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 an. Vorname: Nachname, Titel:. Institution / Funktion: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: Mein gewählter Ort: (bitte auf jeden Fall angeben) Tirol, 16.10.2006 Kärnten, 20.11.2006 Salzburg, 25.10.2006 Burgenland, 22.11.2006 Wien, 8.11.2006 Vorarlberg, 30.11.2006 Niederösterreich, 13.11.2006 Wien, 4.12.2006 Oberösterreich, 14.11.2006 Steiermark, 5.12.2006 Mein gewählter Workshop: A B C D E F (bitte auf jeden Fall angeben) Teilnahmebestätigungen werden vor Ort ausgefolgt... Ort, Datum.... Unterschrift Termine:

16.10.2006 6020 Innsbruck, Haus Marillac Sennstraße 3 25.10.2006 5026 Salzburg-Aigen, St. Virgil Salzburg Ernst-Grein-Straße 14 08.11.2006 1090 Wien, Pflege- u. Sozialzentrum der Caritas Socialis Pramergasse 7 13.11.2006 3100 St. Pölten, Bildungshaus St. Hippolyt Eybnerstraße 5 14.11.2006 4600 Wels, Bildungshaus Schloss Puchberg Puchberg 1 20.11.2006 9313 St. Georgen am Längsee, Bildungshaus Stift St. Georgen Schlossallee 6 22.11.2006 7000 Eisenstadt, Bildungshaus der Diözese Eisenstadt Kalvarienbergplatz 11 30.11.2006 6832 Zwischenwasser, Bildungshaus Batschuns Kapf 1 04.12.2006 1130 Wien, KWP Haus Trazerberg Schrutkagasse 63 05.12.2006 8044 Graz, Bildungshaus Mariatrost Kirchbergstraße 18

8.30 Registrierung F a c h t a g u n g Patientenverfügung und neues Sachwalterrecht 9.00 Eröffnung und Begrüßung 9.15 Die Patientenverfügung als wichtiger Schritt zur Vorsorge für die letzte Lebensphase In welchen Lebenssituationen werden PV errichtet? Was sind die Ängste und Wünsche? Wie kann auf diese adäquat eingegangen werden? Was spielt für eine würdevolle und humane letzte Lebensphase noch eine Rolle? (Arzt oder Hospizmitarbeiter) 9.35 Grundzüge des Patientenverfügungs-Gesetzes Gründe für das Gesetz und die Zweiteilung in verbindliche und beachtliche PV. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen, Inhalts- und Formerfordernisse sowie Geltungsdauer einer verbindlichen PV. Voraussetzungen einer beachtlichen PV, Wirkungsweisen der beiden PV, sonstige Inhalte (BMGF oder BMJ). 9.55 Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung Feststellung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Aufklärungsinhalte (zu erwartende medizinische Fragen) und Vorgehensweise (Arzt). 10.25 Kaffeepause 10.55 Juristische Aufgaben bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung Identitätsfeststellung, Belehrung und Bestätigung darüber, Textverantwortlichkeit (Patientenanwalt, Rechtsanwalt oder Notar). 11.15 Das neue Sachwalterrecht Grundzüge des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006. Medizinische Behandlung, Vorsorgevollmacht und Angehörigenvertretung, Auswirkungen auf Heime und andere stationäre Einrichtungen (Sachwalterverein und/oder BMJ). 12.00 Mittagspause 13.15 Workshops zur Vertiefung des Verständnisses A. Ich errichte eine Patientenverfügung Beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung in der Praxis und die Frage der Sachwalterbestellung (BMGF oder BMJ). B. Ich errichte eine Vorsorgevollmacht Was kann ich regeln? Was ist dabei zu beachten? (RA oder Notar) C. Zustimmung und Ablehnung medizinischer Behandlungen Praktische Bedeutung der Angehörigenvertretung und Vorsorgevollmacht in Krankenanstalten, privaten Arztpraxen, Heimen und anderen stationären Einrichtungen, Fallbeispiele (BMJ). D. Rechtliche Situation in Heimen Heimvertrag, Entscheidung über den Wohnort, Clearing Funktion der Vereine, Alternativen zur Sachwalterschaft wie Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung (Sachwalterverein). E. Ärztliche Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung Aufklärungsinhalte, medizinische Fragen, Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Umgang mit dem Formular (Arzt). F. Die Patientenverfügung und ihre Konsequenzen für das medizinische Handeln im Ernstfall Auffinden, Umsetzen, Distanz zur Patientenverfügung? Medizinische und ethische Fragen (Patientenanwalt und ärztlicher Referent). 15.30 Kaffeepause 16.00 Abschlussplenum 16.30 Ende