Voten zu den Bemerkungen 2017 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015

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Transkript:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Arbeitsgruppe Haushaltsprüfung Der Vorsitzende Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach 7121 24171 Kiel Mitglieder des Finanzausschusses im Hause Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: L 213 Meine Nachricht vom: Voten zu den Bemerkungen 2017 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 Sehr geehrtes Mitglied des Finanzausschusses, Bearbeiter: Ole Schmidt Telefon +49 431 988-1145 Telefax +49 431 988 610 1180 E-Mail-Adresse: Finanzausschuss@landtag.ltsh.de 9. November 2017 die Arbeitsgruppe Haushaltsprüfung hat die einzelnen Textziffern der Bemerkungen am 28. September und 5. Oktober 2017 beraten und sich am 9. November 2017 mit den Voten befasst. Einstimmig empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Finanzausschuss die nachfolgenden Voten zu den LRH-Bemerkungen 2017. 4. Abschluss der Haushaltsrechnung 2015 Der Finanzausschuss nimmt Textziffer 4 zur Kenntnis. 5. Feststellungen zur Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht 2015 Bei der Stichprobenprüfung der Belege ist die Fehlerquote mit 21 % weiterhin zu hoch. Um diese zu senken, müssen die Mitarbeiter in den Dienststellen besser geschult werden. Hier sind die Beauftragten für den Haushalt in den Ministerien in besonderem Maße gefordert (Textziffer 5.2). Wiederholt kam es zu überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen ohne Einwilligung des Finanzministeriums. Die Dienststellen müssen die Bestimmungen zur Deckungsfähigkeit und die Haushaltsvermerke genauer beachten, um ungenehmigte Haushaltsüberschreitungen zu vermeiden. Die Beauftragten für den Haushalt der Ministerien haben die Deckungsringe zu kontrollieren und gegebenenfalls den Haushaltsvermerken anzupassen. Über die Ergebnisse der Kontrolle und gegebenenfalls durchgeführten Anpassungen ist dem Finanzausschuss bis zum Ende des 1. Quartals 2018 zu berichten (Textziffer 5.3.2).

- 2-6. Aktuelle Haushaltslage: Überschüsse dank sprudelnder Einnahmen - weiterhin keine nachhaltige Haushaltskonsolidierung Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er ist ebenfalls der Auffassung, dass der Abbau der Schulden und des Sanierungsstaus sowie die HSH Nordbank die Landesregierung vor große Herausforderungen stellen werden. Um diese zu bewältigen, wird es nicht ausreichen, lediglich auf steigende Einnahmen und niedrige Zinsen zu setzen. Um eine erneute angespannte Haushaltslage zu verhindern, bedarf es einer disziplinierten Haushaltplanung und -ausführung. Um den Sanierungsstau im Bereich der Infrastruktur zu verringern, sollte die Landesregierung die Mittel der Sondervermögen zügig investieren. 7. Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung vom 06.09.2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Schleswig-Holstein hält die Vorgaben der Schuldenbremse gegenwärtig ein. Das Land hat sein strukturelles Defizit fast vollständig abgebaut und das Sanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Unterstützt wurde dieser Prozess insbesondere durch hohe Einnahmen und niedrige Zinsen. Um ab 2020 strukturelle Schuldenaufnahmen zu vermeiden, muss das Land alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen. 8. Demografischer Wandel Teil 1: Er macht nicht halt vor dem Personal der Landesverwaltung 9. Demografischer Wandel Teil 2: Wie wirkt er sich auf die Organisationsarbeit in der Landesverwaltung aus? 10. Demografischer Wandel Teil 3: Personalpolitik in der Landesverwaltung - demografiebewusst genug? Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf, eine aussagekräftige Altersund Personalstrukturanalyse für eine zukunftsgerichtete strategische Personalplanung zu erstellen. Dabei sollte sich die Landesregierung an den vom Landesrechnungshof aufgezeigten Kriterien orientieren. Insbesondere sollte sie nunmehr festlegen, welche Aufgaben mit welcher Intensität erledigt werden sollen. Der Finanzausschuss stimmt dem Landesrechnungshof darin zu, dass eine ressortübergreifende Sicht auf den demografischen Wandel erforderlich ist. Staats-

- 3 - kanzlei und Ministerien müssen jeweils für ihren Aufgabenbereich die demografische Entwicklung analysieren, bewerten und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten. Der Prozess sollte durch die Staatskanzlei zentral gesteuert und koordiniert werden. Der Finanzausschuss stimmt dem Landesrechnungshof darin zu, dass die Landesregierung ihre Personalpolitik aktiv demografiebewusster gestalten muss. Der Finanzausschuss bittet die Landesregierung, dem Finanzausschuss bis zum 30.06.2018 über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. 11. Digitalisierung von Personalakten Der Finanzausschuss stimmt den Feststellungen des Landesrechnungshofs zu. Er bittet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Digitalisierungsprojekt nunmehr zügig und erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dem Finanzausschuss ist bis Ende 2017 über das Veranlasste zu berichten. Dazu gehören insbesondere die Ergebnisse der Vollständigkeitskontrollen sowie der fachlichen und technischen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Auch ist darzulegen, auf welcher Grundlage und ab welchem Zeitpunkt eine Vernichtung der Papierakten beim Scan-Dienstleister stattfindet. 12. Wie soll die Betreuung der IT-Arbeitsplätze organisiert werden? Der Finanzausschuss stimmt den Feststellungen des Landesrechnungshofs zu und erwartet, dass das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bis zum 31.03.2018 über den Sachstand der Verlagerung von IT-Aufgaben und der ergänzenden organisatorischen Veränderungen (Verlagerung von operativen Aufgaben auf den IT-Dienstleister Dataport und Poolbildung von IT- Personal) berichtet. 13. Gemeinsam zu mehr Informationssicherheit Der Finanzausschuss teilt die Feststellungen des Landesrechnungshofs und bittet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, zu gegebener Zeit über den Sachstand Aufbau eines Kompetenzzentrums für Datenschutz und Informationssicherheit und den Stand der Überarbeitung der Informationssicherheitsleitlinie bis zum 31.03.2018 zu berichten. 14. KoPers: Bei Weitem noch nicht am Ziel

- 4 - Der Finanzausschuss unterstützt die Forderung des Landesrechnungshofs, die Reorganisation der Personalverwaltung des Landes voranzutreiben. Deshalb muss die Landesregierung schnell diejenigen Prozesse reorganisieren, bei denen sie Personal und Geld spart. Die Reorganisation erfordert auch, dass sich das DLZP rechtzeitig auf seine erweiterten Aufgaben und das zusätzliche Personal vorbereitet. Es muss zeitnah seine Struktur anpassen und Einarbeitungskonzepte erstellen. Die Reorganisation der Personalverwaltung hat ressortübergreifende Bedeutung. Der Finanzausschuss bittet die Landesregierung, ihn fortlaufend über die Entwicklung im Projekt zu unterrichten. 15. Zuwendungen für das Nordfriesische Institut Der Finanzausschuss erwartet, dass die neue Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Nordfriesischen Institut messbare Ziele und detaillierte, quantitative Angaben zu den vereinbarten Leistungen enthält. Staatskanzlei und Kultusministerium werden gebeten, im 1. Quartal 2018 über die Ziel- und Leistungsvereinbarung zu berichten. Dabei soll auch über die Entwicklung des von der Kulturstiftung verwalteten Kapitals für eine zu gründende Friesenstiftung berichtet werden (siehe Bemerkungen 2015 des Landesrechnungshofs, Textziffer 13). 16. Geldauflagen - Transparenz fehlt Der Finanzausschuss nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er bittet das Justizministerium, bis Ende Juni 2018 über die Inhalte der Allgemeinen Verfügung Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen und das Ergebnis der Prüfung der Einrichtung eines Sammelfonds zu berichten. In der Allgemeinen Verfügung ist zu bestimmen, dass die Listen der Empfänger der Geldauflagen veröffentlicht werden. Dabei muss erkennbar sein, von wem in welcher Höhe und welchen gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen zugewiesen worden sind. 17. Förderung der politischen Bildungsarbeit parteinaher Stiftungen: Wann wird sie endlich transparent? Der Finanzausschuss begrüßt, dass das Kultusministerium nunmehr eine Richtlinie für die Förderung der politischen Bildungsarbeit parteinaher Einrichtungen entwickelt hat. Sie ist dem Finanzausschuss vor Erlass zur Kenntnis zu geben.

- 5-18. Förderung Offener Ganztagsschulen Der Finanzausschuss nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis und bittet das Bildungsministerium, die Struktur der Förderung Offener Ganztagsschulen insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Es sollte untersuchen, ob das Zuwendungsverfahren ohne Qualitätsverluste durch Pauschalzuweisungen an Schulträger ersetzt werden kann und welche Vorteile sich daraus ergeben. Ein angemessenes Fördercontrolling ist zu entwickeln. Die Serviceagentur Ganztägig Lernen soll in das IQSH integriert werden. Dem Finanzausschuss ist über das Veranlasste im 2. Quartal 2018 zu berichten. 19. Mehr Unterricht durch optimierten Lehrkräfteeinsatz Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Effizienzsteigerung des Lehrkräfteeinsatzes zur Kenntnis. Er begrüßt, dass das Bildungsministerium die Ausgleichs- und Ermäßigungstatbestände überprüfen will. Das angekündigte Konzept im Bereich Ressourceneinsatz Lehrkräfte anhand von Kennzahlen ab dem Haushaltsjahr 2018 ist dem Finanz- und Bildungsausschuss vorab zur Kenntnis zu geben. Bei der Entwicklung von Kennzahlen sieht der Finanzausschuss keinen Bedarf für eine externe Begutachtung. Des Weiteren begrüßt der Finanzausschuss die Ankündigung, im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz die tatsächliche Klassenbildung vor Ort zu berücksichtigen. Dem Finanzausschuss ist bis spätestens 1. Juli 2018 über das im Weiteren Veranlasste zu berichten. 20. Eine Schulverwaltungssoftware im Landesnetz Bildung - von der Fiktion zur Wirklichkeit? Der Finanzausschuss stimmt den Feststellungen des Landesrechnungshofs zu und erwartet, dass das Bildungsministerium im 1. Quartal 2018 über den Sachstand Einführung einer einheitlichen Schulverwaltungssoftware in Schleswig-Holstein berichtet und eine aktuelle Projektplanung vorlegt. Die Schulverwaltungssoftware ist auf der Basis des bisherigen Erkenntnisstandes zeitnah in Schleswig-Holstein einzuführen.

- 6-21. Vermessungs- und Katasterverwaltung kann weiter optimiert werden Der Finanzausschuss stimmt dem Landesrechnungshof zu, dass die Vermessungsund Katasterverwaltung weiter optimiert werden kann. Der Finanzausschuss fordert das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration auf, mittelfristig eine Verschmelzung der Standorte Husum und Flensburg zu prüfen und künftige Personalbedarfe auf einer belastbareren Grundlage zu ermitteln. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird gebeten, über den Stand der Prüfung im 2. Quartal 2018 zu berichten. Nach Umsetzung des Reorganisationskonzepts ist dem Finanzausschuss über die weiteren eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung zu berichten. 22. Küstenschutz - steigende Kosten durch Klimawandel einplanen Der Finanzausschuss begrüßt, dass das Umweltministerium den Küstenschutz vorausschauend auf die Folgen des Klimawandels einstellt. Der Küstenschutz sichert Menschen und ihr Hab und Gut in den Küstenniederungen. Er gehört damit zu den unabdingbaren Infrastrukturen des Landes. Der Finanzausschuss fordert das Umweltministerium auf, die steigenden Kosten für Küstenschutzmaßnahmen im Klimawandel realistisch zu beziffern und die Wirtschaftlichkeit des Regiebetriebs zu verbessern. 23. Verwendung der Abwasserabgabe Der Finanzausschuss bittet das Umweltministerium und das Finanzministerium, die haushaltstechnischen Voraussetzungen für einen einfacheren Einsatz der Mittel aus der Abwasserabgabe zu schaffen. Ziel ist ein verbesserter Abfluss der zweckgebundenen Mittel. Der Finanzausschuss bittet das Umweltministerium, über die getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2019 zu berichten und den Ausgaberest zukünftig im Landeshaushalt nachrichtlich bekannt zu geben. Grundsätzlich sollen Ausgabereste vermieden werden. 24. Finanzämter: Stundungsanträge konsequenter prüfen Der Finanzausschuss nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.

- 7-25. Tariftreue- und Vergabegesetz im Praxis-Check Der Finanzausschuss nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Er bittet das Wirtschaftsministerium, im 2. Quartal 2018 über die beabsichtigten Änderungen in diesem Bereich nicht nur ihn, sondern auch den Wirtschaftsausschuss zu informieren. 26. Nur ein Anfang: Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur Der Finanzausschuss teilt die Feststellungen des Landesrechnungshofs, dass zur Unterhaltung der Landesstraßen ausreichend Finanzmittel und Personal zur Verfügung gestellt werden müssen. 27. Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie: Land muss Rückzahlungsansprüche endlich durchsetzen Der Finanzausschuss fordert das Wissenschaftsministerium auf, die Verhandlungen mit der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Bund über die offene Rückforderung zeitnah zum Abschluss zu bringen. Dem Finanzausschuss ist hierüber bis zum 30.06.2018 zu berichten. Der Finanzausschuss erwartet, dass das Wissenschaftsministerium im Falle weiterer Verzögerungen beim Verkauf der nicht genutzten Grundstücke die Forderung gegenüber der Fraunhofer-Gesellschaft nicht erneut zurückstellt, sondern die Rückforderung bis Ende 2018 durchsetzt. 28. Spenden und Drittmittel im Spannungsfeld zwischen UKSH und Universitäten Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis. Der Finanzausschuss fordert die Universitäten und das UKSH dazu auf, unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede zwischen der Medizin und den anderen Fachbereichen der Universitäten auf der Basis des novellierten Hochschulgesetzes eine einheitliche Drittmittelrichtlinie zu erarbeiten. Die ausgearbeitete einheitliche Drittmittelrichtlinie ist dem Finanzausschuss zeitnah zur Kenntnis vorzulegen. Der Finanzausschuss stimmt mit dem Landesrechnungshof darin überein, dass es Ziel einer solchen Richtlinie sein muss, die Drittmittelprozesse unter Federführung der Universitäten im Einvernehmen zwischen den Medizinischen Fakultäten und dem UKSH zu gestalten, Abläufe zu standardisieren, klarere und umfassendere Kalkulationen herzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu professionalisieren.

- 8 - Der Finanzausschuss erwartet vom UKSH eine transparente Darstellung der Kosten, die dem Verein UKSH Wissen schafft Gesundheit e.v. und der Förderstiftung des UKSH zugeordnet werden, gegenüber dem Aufsichtsrat. Die Fundraisingaktivitäten sind mit denen der Stiftungsuniversität zu Lübeck abzustimmen. 29. Hochschulen und UKSH: Bauunterhaltung und Energieversorgung zukunftssicher gestalten Der Finanzausschuss teilt die Feststellungen des Landesrechnungshofs. Er fordert das Wissenschaftsministerium auf, verbindliche Grundlagen zur baulichen Entwicklungsplanung für alle Hochschulen zu erarbeiten und dem Landtag den dafür mittelfristig notwendigen Finanzrahmen vorzulegen. Der Finanzausschuss fordert das Finanzministerium auf, gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium die zum Werterhalt der Liegenschaften der Hochschulen erforderlichen Bauunterhaltungsmittel zu ermitteln. Dem Finanzausschuss ist bis zum Ende des 2. Quartals 2018 zu berichten. Grundsätzlich sind für alle Liegenschaften des Landes bei Baumaßnahmen die Ressourcen- und Energieeffizienz sowie die künftige Nutzung regenerativer Energien zu berücksichtigen. 30. NDR-Tatort: Mitunter ein teures Vergnügen Der Finanzausschuss teilt die Feststellungen des Landesrechnungshofs. Er bittet die Landesregierung, über die dort eingeleiteten Maßnahmen bis zum 31.03.2018 zu berichten. gez. Thomas Rother Vorsitzender