Fragebogen zur Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des BSG vom 3. April 2014 Der BUJ hat Fragen des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und thematisch gegliedert. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014. Wir bitten Sie, unseren Fragenbogen bis spätestens 22. März 2015 zu beantworten. 22. Februar 2015 Angaben zur Person des Antwortenden: Name: Unternehmen: Tätigkeitsbereich (z. B. Rechtsabteilung, Compliance, Personal etc.) Position: Syndikusanwalt in dem heutigen Unternehmen seit: Erreichbar bei Rückfragen unter (Email und/oder Telefon) Sie können dieses PDF-Formular direkt ausfüllen. Senden Sie uns dann Ihr gespeichertes Formular an info@buj.net. Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des BUJ zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, den Fragebogen auch dann zurückzusenden, wenn Sie nur einige der nachstehenden Fragen beantworten können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sie können dieses Formular gerne an weitere Syndikusanwälte weiterleiten. 1
Teil 1: Fragenkatalog auf Basis der Fragen des Bundesverfassungsgerichts: Frage Nr. 3 des Bundesverfassungsgerichts: Liegen Ihnen Angaben darüber vor, wie groß der Anteil der Syndikusanwälte unter den derzeit zugelassenen Rechts anwälten ist? Wie groß ist dabei der Frauenanteil? Fragen des BUJ: Sind Sie Leiterin oder Leiter einer Rechtsabteilung? Ja Nein Wenn ja, wie hoch ist der Anteil von Syndikusanwältinnen in Ihrer Abteilung? Zahl Frage Nr. 4 des Bundesverfassungsgerichts: Liegen Ihnen Angaben darüber vor, in welchen wirtschaftlichen Bereichen und in welchen Positionen in Unternehmen diese Syndikusanwälte jeweils tätig sind? Fragen des BUJ: In welchen wirtschaftlichen Bereich ist Ihr Unternehmen tätig? Banken/Versicherungen Automobil Informations- und Kommunikationstechnologie Chemische Industrie Maschinenbau Handel Energie/Versorgung Konsumgüter/Nahrungsmittel Gesundheit/Pharma Dienstleistungen Logistik/Verkehr Bau Medien Immobilien Verband Bildung/Kultur Hotellerie/Gastronomie Touristik Soziales Sonstiges 2
In welchen Bereichen sind die Syndikusanwälte in Ihrem Unternehmen tätig? Rechtsabteilung Compliance Personalabteilung Generalsekretariat/Vorstandsstab o. ä. Steuerabteilung Datenschutz Revision Einkauf Weitere: In welchen Positionen sind in Ihrem Unternehmen Syndikusanwälte tätig? Es würde uns helfen, wenn Sie dabei die Kategorisierung nach Geschäftsleitung, Bereichsleitung, Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Referententätigkeit vornehmen und eventuell anderslautende Bezeichnungen entsprechend adaptieren. Geschäftsleitung: Bereichsleitung: Abteilungsleitung: Gruppenleitung: Referententätigkeit: Sonstiges: Anzahl Frage Nr. 5 des Bundesverfassungsgerichts: Liegen Ihnen Angaben darüber vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diese Syndikusanwälte außerhalb ihres Anstellungsverhältnisses freiberuflich tätig sind? Fragen des BUJ: In welchem Umfang werden Sie außerhalb Ihres Angestelltenverhältnisses rechtsanwaltlich tätig? gar nicht bis zu zehn Stunden monatlich 11 bis 20 Stunden monatlich 21 bis 30 Stunden monatlich 31 bis 40 Stunden monatlich 41 bis 50 Stunden monatlich mehr als 50 Stunden monatlich 3
In welchem Umfang werden Sie außerhalb Ihres Angestelltenverhältnisses in anderen juristischen Aufgabengebieten tätig (z. B. als Dozent, Prüfer, Autor, Schiedsrichter)? Nennung der Tätigkeiten: bis zu zehn Stunden monatlich 11 bis 20 Stunden monatlich 21 bis 30 Stunden monatlich 31 bis 40 Stunden monatlich 41 bis 50 Stunden monatlich mehr als 50 Stunden monatlich Fragen Nr. 6 und 7 des Bundesverfassungsgericht: (6. Welche finanziellen Konsequenzen zöge es für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte und die Höhe ihrer Versorgungsleistungen nach sich, wenn die Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit würden?) 7. Welche finanziellen Konsequenzen zöge dies für die Syndikusanwälte nach sich? Dabei ist insbesondere von Interesse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe angestellte Rechtsanwälte beitragspflichtig sind, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit worden sind. Frage des BUJ: Können Sie zu der vorstehenden Frage Nr. 7 Angaben machen? 4
Teil 2: Zusätzliche Fragen zur Prüfung materieller Grundrechtseingriffe Bitte nur beantworten, wenn für Sie relevant. Wir freuen uns über kurze Rückmeldungen, die uns die Auswertung erleichtern. Inwiefern hindern Sie die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) daran, Ihren Arbeitgeber zu wechseln? Inwiefern hindern Sie die Urteile des BSG daran, einen Tätigkeitswechsel in Ihrem Unternehmen/Unternehmensgruppe (z. B. auch ins Ausland) vorzunehmen? Stehen oder stünden die Folgen der Urteile des BSG in Ihrem Fall einem Karriereschritt entgegen? Inwiefern benachteiligen Sie die Urteile des BSG gegenüber einem oder mehreren Kollegen in Ihrem Unternehmen? 5
Inwiefern beeinflusst der Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Alters- und Arbeitsplanung? Welche Folgen hat der Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung? Haben Sie seit den Urteilen des BSG auffallend vermehrt Probleme, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen? Sind die Mitarbeiterkosten nach den Urteilen des BSG aufgrund von Kompensationszahlungen o. ä. merkbar gestiegen? 6