Bericht der. Gleichbehandlungsbeauftragten. der Stadtwerke Aachen AG. an die Bundesnetzagentur

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Transkript:

Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG

Inhaltsverzeichnis A. Einleitung S. 3 B. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern S. 3 C. Überprüfte Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts S. 3 I. Arbeitsgruppe zur informatorischen Entflechtung S. 4 II. Verfahrensanweisung S. 4 III. Überprüfte Geschäftsprozesse S. 4 IV. Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009 vom 11. Juli 2006 S. 5 D. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung S. 5 E. Schulungskonzept S. 5 F. Fortbildungsmaßnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten S. 6 G. Geplante Maßnahmen S. 6 Fazit S. 6 2

A. Einleitung Dieser Bericht ist Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG. Er befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der STAWAG vom 15. März 2006 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Tätigkeitsbereichen Strom und Gas. Bezüglich bereits getroffener Maßnahmen und Angaben wird auf die beiden vorherigen Berichte verwiesen. Sofern keine Änderungen erwähnt werden, gelten die Angaben dieser Berichte fort. Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007. Gleichbehandlungsbeauftragte der STAWAG ist Frau Kirsten Koenigs, Lombardenstr. 12 22, 52070 Aachen, Tel.: 0241-181 610, E-Mail: kirsten.koenigs@stawag.de. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.stawag.de; www.stawag-netz.de. B. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern Die Gleichbehandlungsbeauftragte der STAWAG ist für Anfragen und Mitteilungen zu den geschäftsüblichen Zeiten telefonisch und per E-Mail jederzeit erreichbar. Sie wird bei Fragestellungen zur Einhaltung der Entflechtungsvorgaben im Konzern stets einbezogen. Als ein Beispiel sei die Erstellung eines Prozessablaufs für die Sperrung von Kundenanlagen genannt. C. Überprüfte Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Im Folgenden wird dargestellt, wie die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms während des Berichtszeitraums umgesetzt worden sind. 3

I. Arbeitsgruppe zur informatorischen Entflechtung Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit beendet. Die Definition von wirtschaftlich bedeutenden Informationen, die Anpassung und Dokumentation von Geschäftsprozessen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzbetriebs wurden erledigt. In Arbeitsgruppen zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden weiterhin Geschäftsprozesse mit Diskriminierungspotenzial beobachtet und optimiert. II. Verfahrensanweisung In Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungsbeauftragten wurde eine Verfahrensanweisung für die Steuerung von Kundenanfragen im Call Center erstellt. Es wurde eine eigene Rufnummer für die STAWAG Netz GmbH eingerichtet und veröffentlicht. III. Überprüfte Geschäftsprozesse Der Gleichbehandlungsbeauftragten wurden vom Geschäftsprozessverantwortlichen folgende Prozesse erläutert: - Netzanschluss Standard - Netzanschluss Individual - Netznutzung Die Geschäftsprozesse betreffen die Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Sie sind für die Mitarbeiter des Netzbetriebs im Informationssystem TIN (Technische Informationen Netzbetrieb) hinterlegt. Mitarbeiter aus den Wettbewerbsbereichen haben keinen Zugriff auf das TIN. Ein diskriminierungsfreier Netzbetrieb ist bei diesen Geschäftsprozessen gewährleistet. 4

IV. Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009 vom 11. Juli 2006 Die Abwicklung des Datenaustausches nach Ziffer 1 und 2 des Tenors des Beschlusses erfolgt für die in Ziffer 3 der Festlegung genannten Nachrichtentypen seit dem 01. August 2007. Die STAWAG Netz GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses Gebrauch. D. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung Die Geschäftsleitungen wurden über die oben genannten Ergebnisse informiert. E. Schulungskonzept Es fand eine verpflichtende Schulung über die Inhalte des Gleichbehandlungsprogramms der STAWAG für die neu eingestellten Mitarbeiter derjenigen Unternehmen statt, für die das Gleichbehandlungsprogramm gilt. Die Schulung wurde von der Gleichbehandlungsbeauftragten durchgeführt. Schulungsinhalte waren unter anderem: 1. Entflechtung - Grundlagen des EnWG und der Entflechtung - Informatorische Entflechtung - Erläuterung der wirtschaftlich bedeutenden Netzdaten 2. Gleichbehandlungsprogramm der STAWAG - Grundsatz der diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzbetriebs - Betroffene Geschäftsprozesse - Hinweis auf die Verbindlichkeit für Mitarbeiter des Netzbetriebs 5

F. Fortbildungsmaßnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten Die Gleichbehandlungsbeauftragte nahm an folgenden Veranstaltungen teil: - 3. Informationstag der Bundesnetzagentur für Gleichbehandlungsbeauftragte vom 29. Oktober 2007-4. Forum für Gleichbehandlungsbeauftragte des VDEW vom 27. Februar 2007 G. Geplante Maßnahmen Für das Kalenderjahr 2008 sind Stichproben geplant, um die Einhaltung der Geschäftsprozesse zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzbetriebs zu überprüfen. Fazit: Im Berichtszeitraum konnten keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt werden. Aachen, den 26. März 2008 Gleichbehandlungsbeauftragte 6