Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz. 18. Jahrgang Nr. 6 06. Juli 2010



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Transkript:

Seite 1 18. Jahrgang Nr. 6 06. Juli 2010

Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1264. Bekanntmachung Seite 3 Beschlussfassungen auf der 9. Sitzung der Gemeindevertretung Binz 1265. Bekanntmachung Seite 5 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz 1266. Bekanntmachung Seite 5 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 4 Altes Heizwerk der Gemeinde Ostseebad Binz 1267. Bekanntmachung Seite 6 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 4 Altes Heizwerk der Gemeinde Ostseebad Binz 1268. Bekanntmachung Seite 8 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz 1269. Bekanntmachung Seite 10 Aufhebungssatzung zur Satzung der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz 1270. Bekanntmachung Seite 11 Gebührensatzung für die Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz Gebührensatzung für die Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr Seite 15 der Gemeinde Ostseebad Binz 1271. Bekanntmachung Seite 16 Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 1272. Bekanntmachung Seite 17 Tagesordnung auf der 10. Sitzung der Gemeindevertretung DAK mit neuem Beratungskonzept Seite 19 Altersjubiläen aus Binz und Prora im Juli 2010 Seite 20 Impressum Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz Jasmunder Str. 11 18609 Ostseebad Binz Erscheinungsweise: monatlich Bezugsmöglichkeit: Abholung im Amt oder im Abonnement bei der Gemeindeverwaltung Binz Tel. (03 83 93) 37 40 Fax 23 89 E-Mail: buergermeister-sekretariat@gemeinde-binz.de Gesamtherstellung: sieblistdruck Pestalozzistr. 14 18609 Ostseebad Binz Tel. (03 83 93) 3 23 84 Fax 3 39 04 Titelfoto mit freundlicher Genehmigung von Photo Zobler Hauptstr. 19 18609 Ostseebad Binz Tel. (03 83 93) 23 54

Seite 3 1264. Bekanntmachung Die Gemeindevertretung hat in ihrer 9. Sitzung am.2010 nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse sind in der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz, Jasmunder Straße 11, zu den üblichen Sprechzeiten im Sachgebiet Sitzungsdienst Zi. 217 einzusehen. - öffentlicher Teil - Beschluss-Nr. 46-09-2010 Bestätigung der Tagesordnung. Beschluss-Nr. 47-09-2010 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 6.05.2010 - öffentlicher Teil - Beschluss-Nr. 48-09-2010 Die Gemeindevertretung erteilt auf ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 gemäß 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfegesetzes M-V ihre Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers Herrn Sven Schäfer wohnhaft in 18609 Ostseebad Binz/ OT Prora Poststraße 7 Beschluss-Nr. 49-09-2010 Die Gemeindevertretung erteilt auf ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 gemäß 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfegesetzes M-V ihre Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers Herrn Manfred Welk wohnhaft in 18609 Ostseebad Binz/ OT Prora Poststraße 6 Beschluss-Nr. 50-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 gemäß 5 der Satzung der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz die Auflösung der Pflichtfeuerwehr. Beschluss-Nr. 51-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 die Aufhebungssatzung zur Satzung für die Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz vom 27.08.2009. Beschluss-Nr. 52-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr Ostseebad Binz einschließlich der Gebührenkalkulation. Gleichzeitig wird der Beschluss der Gemeindevertretung 101-05-2009 vom 17.12.2009 aufgehoben.

Seite 4 Beschluss-Nr. 53-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz einschließlich der dazugehörigen Kalkulation. Beschluss-Nr. 54-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.06.2010 die vorliegende Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz einschließlich der Kalkulation. Beschluss-Nr. 55-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.06.2010 die Festsetzung der Aufnahmekapazität für die Grundschule und die Regionale Schule der Gemeinde Ostseebad Binz entsprechend der beiliegenden Dokumentationen. Beschluss-Nr. 56-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.06.2010 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz. Das Planverfahren ist gemäß 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. - nichtöffentlicher Teil - Beschluss-Nr. 57-09-2010 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 6.05.2010 - nichtöffentlicher Teil - Beschluss-Nr. 58-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.06.2010 den Antrag zum Neubau und der Betreibung der WC-Anlage und Infopunkt Busbahnhof, Ostseebad Binz (Hyparschale) abzulehnen. Beschluss-Nr. 59-09-2010 Die Gemeindevertretung gibt dem Antrag von zum Ankauf von Teilflächen in der Gemarkung Granitz statt. Der Verkauf hat zum aktuellen Verkehrswert zu erfolgen. Beschluss-Nr. 60-09-2010 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.06.2010 die Anträge auf Ankauf bzw. Erbbaupacht abzulehnen. Drews Vorsitzender der Gemeindevertretung

Seite 5 1265. Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz Die Gemeinde Binz führt am 15. Juli 2010, um 17.00 Uhr, im Sitzungsraum Nr. 117 der Gemeindeverwaltung Binz, Jasmunder Straße 11 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz (Bereich Bebauungsplan Nr. 4 Altes Heizwerk ) durch. Unterrichtet wird über das allgemeine Ziel, den Zweck der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schaumann Bürgermeister 1266. Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 4 Altes Heizwerk der Gemeinde Ostseebad Binz Die Gemeinde Binz führt am 15. Juli 2010, um 17.00 Uhr, im Sitzungsraum Nr. 117 der Gemeindeverwaltung Binz, Jasmunder Straße 11 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 4 Altes Heizwerk durch. Unterrichtet wird über das allgemeine Ziel, den Zweck der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schaumann Bürgermeister

Seite 6 1267. Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 4 Altes Heizwerk der Gemeinde Ostseebad Binz Die Gemeindevertretung Binz hat in ihrer Sitzung am 06.05.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 Altes Heizwerk Gemeinde Ostseebad Binz beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Bereich des früheren Heizwerkes Binz mit einer Fläche von ca. 8,9 ha. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und der Umweltbericht sowie die der Gemeinde vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen des Landkreises Rügen, der LUNG und der Landesforst liegen nach 3 Abs.2 BauGB vom 20.07.2010-20.08.2010 in der Gemeindeverwaltung Binz,18609 Ostseebad Binz, Jasmunder Straße 11, Zimmer 111, während der Dienststunden öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Während o.g. Zeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Dienststunden sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 Uhr und 12.30-15.30 Uhr 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr Binz, den 06.07.2010 Schaumann Bürgermeister

Seite 7 Geltungsbereich 23. Änderung des FNP und des BP Nr. 4 Altes Heizwerk

Seite 8 1268. Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Binz Die Gemeindevertretung Binz hat die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Ostseebad Binz beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 Altes Heizwerk der Gemeinde Ostseebad Binz mit einer Fläche von ca. 8,9 ha. Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der Umweltbericht sowie die der Gemeinde vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen des Landkreises Rügen, der LUNG und der Landesforst liegen nach 3 Abs.2 BauGB vom 20.07.2010-20.08.2010 in der Gemeindeverwaltung Binz,18609 Ostseebad Binz, Jasmunder Straße 11, Zimmer 111, während der Dienststunden öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Während o.g. Zeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Dienststunden sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 Uhr und 12.30-15.30 Uhr 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr Binz, den 06.07.2010 Schaumann Bürgermeister

Seite 9 Geltungsbereich 23. Änderung des FNP und des BP Nr. 4 Altes Heizwerk

Seite 10 1269. Bekanntmachung Aufhebungssatzung zur Satzung der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz Präambel Gemäß 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunal-verfassung KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 folgende Satzung erlassen: 1 Aufhebung Die Satzung der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz vom 27. 08. 2009 (Beschluss-Nr. 70-02-2009) wird ersatzlos aufgehoben. 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ostseebad Binz, 06. Juli 2010 Schaumann Bürgermeister

Seite 11 1270. Bekanntmachung Gebührensatzung für die Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBL. M-V Nr. 20 S.687,719), der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr. 7 S. 146), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V Nr. 19 S. 410, 427) sowie 26 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 254) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S.282), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz vom 10. Juni 2010 folgende Satzung erlassen: 1 Pflichtaufgaben der öffentlichen Feuerwehr Die öffentliche Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz, im Weiteren mit Feuerwehr bezeichnet, ist verpflichtet: (1) bei Bränden durch Lösch- und Rettungsarbeiten Hilfe zu leisten und nachbarschaftliche Löschhilfe über das Einsatzgebiet hinaus zu gewähren, soweit der eigene abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung dadurch nicht erheblich gefährdet werden, (2) bei öffentlichen Notständen, die insbesondere durch Naturereignisse, Explosionen oder Unglücksfälle verursacht werden, Hilfe zu leisten, (3) an Löschwasser- und Brandverhütungsschauen teilzunehmen, (4) Maßnahmen der Brandverhütung durchzuführen. 2 Gebührenfreie Dienstleistungen Der Einsatz der Feuerwehr im Rahmen der Pflichtaufgaben nach 1 dieser Satzung ist - vorbehaltlich der Regelungen des 3 nach 26 Abs. 1 BrSchG gebührenfrei: a) bei Bränden, b) bei der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen, c) bei der technischen Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Seite 12 3 Gebührenpflichtige Dienstleistungen (1) Gebührenpflichtig nach Maßgabe dieser Gebührensatzung sind alle im 26 Abs. 2 BrSchG M-V aufgeführte Leistungen der Feuerwehr. (2) Gebührenpflicht besteht insbesondere für: 1. den Brandstifter, der selbst nicht Geschädigter ist, 2. den Geschädigten, wenn er den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, 3. den Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer baulichen oder technischen Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist, 4. Personen, die wider besseren Wissens oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmierten, 5. den Eigentümer oder Besitzer einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst. (3) Für andere Leistungen, insbesondere in Fällen der Hilfeleistungen und Sicherheitswachen, werden die Kosten nach dem Gebührenverzeichnis erhoben. 4 Höhe der Gebühr und der Kostenerstattung (1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für nachbarschaftliche Löschhilfe gem. 2 Abs. 3 des BrSchG sind die entstehenden Kosten (Betriebsmittel, Sonderlöschmittel, Verdienstausfall einschließlich Versicherungsanteil zur Sozialversicherung sowie Aufwand zur Verpflegung und Erfrischung des Feuerwehrpersonals) auf Antrag zu erstatten, sofern die Nachbarschaftshilfe in mehr als 15 km Entfernung (Luftlinie von der Gemeindegrenze) geleistet wurde. 5 Schuldner der Gebühr und der Kostenerstattung (1) Schuldner sind: 1. der Auftraggeber, 2. diejenigen Personen, in deren Interesse die Leistung der Feuerwehr erbracht wird, 3. oder der Verursacher der Hilfeleistung. (2) Bei nachbarschaftlicher Löschhilfe oder nachbarschaftlicher technischer Hilfeleistung ist die anfordernde Gemeinde Schuldner. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Seite 13 (4) Die Schuld bleibt bestehen, wenn die Feuerwehr nach Auftragserteilung oder nach ihrem Eintreffen am Einsatzort nicht mehr einzugreifen braucht und die Feuerwehr dies nicht zu vertreten hat. 6 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren (1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden nach den bei Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden Personal- und Sachkosten bemessen. (2) Bei der Berechnung der Personalkosten werden zu Grunde gelegt: 1. der Zeitraum vom Verlassen bis zur Rückkehr des Personals vom und zum Gerätehaus, 2. der entstandene Verdienstausfall zuzüglich Versicherungsanteil zur Sozialversicherung, 3. die Anzahl der im notwendigen Umfang eingesetzten Personen, 4. die Einsatzdauer. (3) Mit den Beträgen für die Sachkosten (Fahrzeuge) sind alle durch den Betrieb der Geräte entstehenden Kosten, insbesondere der hydraulischen Rettungsgeräte, Motorsägen, Beleuchtungstechnik, Kraftstoffe und der Instandhaltung abgegolten. (4) Zusätzlich sind zu zahlen: 1. Gebühren entsprechend des eingesetzten Personals für die erforderlichen Reinigungsarbeiten aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen an Fahrzeugen und Geräten; 2. die Selbstkosten der Gemeinde für verbrauchtes Material, insbesondere Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Öl-Bindemittel sowie für deren Entsorgung. (5) Bei Verlust ausgeliehener Geräte werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung gesondert in Rechnung gestellt. (6) Als Mindestsatz wird für Personal- und Sachkosten die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt. Für jede weitere angefangene Stunde wird die Gebühr für eine Stunde erhoben. Werden Fahrzeuge länger als drei Stunden eingesetzt, so wird die Zeit über drei Stunden hinaus mit der Hälfte der Gebührensätze berechnet. 7 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren und der Kostenerstattung (1) Die Gebühren- und Kostenschuld entsteht mit Beginn des Einsatzes. (2) Die Ausführung einer Leistung kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses, der Vorauszahlung der Gesamtgebühr oder der Gewährung einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden. (3) Die Gebühren- und Kostenfestsetzung erfolgt mittels Leistungsbescheid durch die Gemeinde Ostseebad Binz.

Seite 14 (4) Die Gebühren und die Kosten sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (5) Kommt ein Schuldner seiner Pflicht zum Entrichten der Gebühren und Erstattung der Kosten im festgesetzten Zeitraum nicht nach, so können diese im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. 8 Haftung für Schäden (1) Die Feuerwehr haftet nicht für Schäden, die durch notwendige Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen und Eigentum der Betroffenen verursacht wurden. Der Betroffene hat die Feuerwehr von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten. (2) Alle Verluste an Fahrzeugen und Geräten sowie alle Schäden, die bei der Verrichtung durch die Feuerwehr gemäß 3 dieser Satzung entstehen oder bei der Leistung nachbarschaftlicher Löschhilfe oder bei der Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung eintreten, werden soweit sie nicht Folge eines natürlichen Verschleißes sind - dem Zahlungspflichtigen neben den Gebühren oder der Kostenerstattung durch besonderen Leistungsbescheid berechnet, wenn ihn ein Verschulden trifft. (3) Die Feuerwehr haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch genommenen Geräte und Ausrüstungsgegenstände durch den Gebührenschuldner verursacht worden sind. 9 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz vom 26. August 2003 außer Kraft. Ostseebad Binz, 06. Juli 2010 Schaumann Bürgermeister

Seite 15 Gebührensatzung für die Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz Gebührenverzeichnis 1. Gebühren für Feuerwehrpersonal je Stunde 29,18 E 2. Gebühr für Fahrzeuge inkl. Geräte 2.1 Tanklöschfahrzeug/TLF 24/50 je Stunde 689,05 E 2.2 Löschfahrzeug LF 16/12 je Stunde 315,62 E 2.3 Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 je Stunde 1.263,53 E 2.4 Einsatzleitwagen ELW I je Stunde 573,56 E 2.5 Boot mit Motor und Anhänger je Stunde 780,11 E 3. Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummittel Der Verbrauch von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln sowie Handfeuerlöschmitteln wird nach den tatsächlichen Wiederbeschaffungs- bzw. Befüllungskosten berechnet. 4. Entsorgung / Reinigung Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, Chemikalien, Ölbinde-, Säurebinde- sowie Schaummitteln als auch die Reinigung von außergewöhnlich verschmutzter Einsatzkleidung werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

Seite 16 1271. Bekanntmachung Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 Öffentliche Auslegung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren gemäß 15 Landesplanungsgesetz M-V Der 50Hertz Transmission GmbH obliegt die gesetzliche Pflicht zur Netzanbindung von Offshore- Windparks im Bereich der Ostsee von Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Zusammenhang plant die 50Hertz Offshore GmbH als dafür zuständige 100%-ige Tochter, die Errichtung einer Seekabelverbindung vom vorgesehenen Standort des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 bis zur Anlandung auf der Insel Rügen sowie eine Weiterführung als Erdkabel/Seekabel bis zum Netzverknüpfungspunkt im Umspannwerk Lüdershagen bei Stralsund. Die Oberste Landesplanungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern führt für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren gemäß 15 Landesplanungsgesetz M-V durch. Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, ob andere Bestandssachen/ Planungen beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Als Anlandungspunkte für das Seekabel sind entweder Juliusruh, Glowe oder Mukran vorgesehen. Der vorgesehene Windpark Arcadis Ost 1, der ca. 18 km nördlich von Rügen entstehen soll, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Hierfür wird ein gesondertes Raumordnungsverfahren durchgeführt. Im Raumordnungsverfahren ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgesehen. Diese erfolgt vom 20.07.2010-20.08.2010 in der Gemeindeverwaltung Binz,18609 Ostseebad Binz, Jasmunder Straße 11, Zimmer 111, zu den folgend genannten Dienstzeiten : Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 Uhr und 12.30-15.30 Uhr 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr Jedermann kann während der Auslegung der Verfahrensunterlagen Anregungen und Bedenken zum Vorhaben schriftlich oder mündlich bei der auslegenden Behörde vorbringen. Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung werden die Unterlagen auch im Internet unter www.raumordnung-mv.de veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, über die dort angegebene e-mail-adresse Anregungen direkt an das Ministerium zu senden.

Seite 17 1272. Bekanntmachung Hiermit lade ich Sie zur 10. Sitzung (5. Wahlperiode) der Gemeindevertretung recht herzlich ein. Sie findet am Donnerstag, dem Tagesordnung: - öffentlicher Teil - 8. Juli 2010 um 19.00 Uhr im Haus des Gastes, Heinrich-Heine-Straße 7 statt. 1. Eröffnung der Sitzung 1.1 Begrüßung und Feststellen der form- und fristgerechten Ladung 1.2 Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2010 - öffentlicher Teil - 4. Bericht des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 der Wohnungsverwaltung Binz GmbH 7. Beschlussvorschlag zur Archivsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz 8. Beschlussvorschlag Einvernehmenserklärung zum Leistungsvertrag zwischen dem Internationalen Bund Stralsund e.v. und dem Landkreis Rügen über den Betrieb der Kindertagesstätte Lütt Matten 9. Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Ostseebad Binz Entlastung des Bürgermeisters 10. Beschlussvorschlag zur Einführung der Doppik zum 1. Januar 2011 - nichtöffentlicher Teil - 11. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 10. Juni 2010 - nichtöffentlicher Teil- 12. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung/Instandsetzung der Kindertagesstätte Lütt Matten hier: Trockenbauarbeiten (Tischvorlage) 13. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung/Instandsetzung der Kindertagesstätte Lütt Matten hier: Maler- und Tapezierarbeiten (Tischvorlage) 14. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung/Instandsetzung der Kindertagesstätte Lütt Matten hier: Bodenbelagsarbeiten (Tischvorlage)

Seite 18 15. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 1 Erweiterter Rohbau (Tischvorlage) 16. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 2 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten (Tischvorlage) 17. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 3 Metallbau- und Schlosserarbeiten (Tischvorlage) 18. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 4 Trockenbau- und Tischlerarbeiten (Tischvorlage) 19. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 5 Fliesenarbeiten (Tischvorlage) 20. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 6 Maler- und Belagsarbeiten (Tischvorlage) 21. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 7 Elektroinstallation (Tischvorlage) 22. Beschlussvorschlag zur Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung von 2 WC Gebäuden im Mauerwerksbau Bushalteplatz Hyparschale hier: Los 8 Heizung, Lüftung, Sanitär (Tischvorlage) 23. Mitteilungen und Informationen des Bürgermeisters und der Abgeordneten Drews Vorsitzender der Gemeindevertretung

Seite 19 DAK mit neuem Beratungskonzept Die DAK auf Rügen bietet ihren Kunden ab dem 01.07.2010 ein neues Beratungskonzept an. Ab sofort wird es keine festen Sprechtage in der Gemeindeverwaltung Binz mehr geben, sondern nur noch individuelle Beratungstermine nach vorheriger Absprache. Damit reagiert die DAK auf die veränderten Beratungswünsche ihrer Kunden durch das immer komplexer werdende Gesundheitssystem. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0 38 38 / 8 22 50-0 vereinbart werden. Olaf Reiher Leiter Servicezentrum Bergen auf Rügen

Seite 20 Altersjubiläen aus Binz und Prora im Juli 2010 01.07. Kurt Reimer 76 04.07. Gerhard Damp 81 04.07. Günter Held 72 04.07. Margareta Seidel 79 05.07. Elsbeth Kessler 89 05.07. Monika Leuthäuser 70 06.07. Klaus Borchardt 71 06.07. Jutta Strehlow 72 08.07. Gerda Meier 70 08.07. Gerda Schliecker 81 08.07. Max-Emil Timm 83 11.07. Hanni Fahsl 73 12.07. Peter Steger 72 13.07. Christa Müller 74 13.07. Irmgard Nogga 71 13.07. Margot Tredup 76 14.07. Ilse Meß 84 14.07. Günther Müller 75 15.07. Ursel Mantey 70 16.07. Egon Beilke 72 16.07. Annelies Stepnitz 73 17.07. Ilse Fenske 71 18.07. Elsbeth Belde 86 18.07. Ursula Errulat 74 18.07. Sybille Klette 87 18.07. Ursula Steinbrecher 75 19.07. Gertrud Flügel 82 19.07. Werner Pielmann 77 19.07. Helene Schlutow 88 19.07. Doris Siepelt 83 20.07. Hildegard Oest 72 20.07. Margarete Templin 83 21.07. Horst Hintze 71 22.07. Johann Karasjew 82 22.07. Isolde Müller 74 22.07. Ellen Sielaff 72 23.07. Felice Pawlak 93 24.07. Günter Florek 70 24.07. Anna-Elisabeth Hietel 84 25.07. Brigitta Stooß 70 26.07. Anneliese Gielow 82 26.07. Günther Last 84 26.07. Helga Stumpf 70 27.07. Erika Dietze 73 27.07. Heinz Mühle 75 28.07. Arnold Hoffmann 74 28.07. Karlheinz Neder 76 29.07. Renate Gderra 72 29.07. Rudi Koerner 74 30.07. Ulla Brendel 79 30.07. Friedrich Düwert 76 30.07. Hilde Gamlin 78 30.07. Friedegard Kolbe 71 30.07. Ingrid Schütte 80 31.07. Margarete Radzio 84 31.07. Hans-Peter Tegge 74 Diamantene Hochzeit 08.07.10 Eheleute Helga & Gerhard Rosenow Die Gemeindeverwaltung gratuliert. Ein persönlicher Besuch an diesem Tag durch den Bürgermeister oder Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erfolgt zum 80., 85., 90., 95. Geburtstag und dann jedes weitere Jahr.