Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Vorgaben des Niedersächsischen Überwachungsplans für Tierhaltungsanlagen
Niedersächsischer Überwachungsplan I. Räumlicher und inhaltlicher Geltungsbereich II. III. IV. Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich Verzeichnung der in den Geltungsbereich fallenden Anlagen Verfahren zur Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung V. Überwachung aus besonderem Anlass VI. Zusammenarbeit verschiedener Überwachungsbehörden VII. Datenerhebung und Dokumentation
I. Räumlicher und inhaltlicher Geltungsbereich Räumlicher Geltungsbereich Land Niedersachsen, zurzeit keine Notwendigkeit zur Aufstellung regionaler Überwachungspläne Definition Umweltinspektionen/Überwachungsmaßnahmen E -Anlagen nach Anhang I der 4. BImSchV Anlagenübersicht im Anhang 4 ist nicht abschließend und muss von den Überwachungsbehörden kontinuierlich aktualisiert werden, vgl. Kapitel 3.1.2, 3. Absatz, Satz 2 Sektorale Überwachungspläne für Deponien und IZÜW-Anlagen in Vorbereitung
II. Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich Auswertung der Berichte des LÜN, des Gewässerkundlichen Landesdienstes der Berichte über den Zustand der Gewässer Keine großräumigen Überschreitungen, die auf den Betrieb von IED-Anlagen zurück zu führen sind Altablagerungen und Altlastenmanagement im Bedarfsfall durch separate Messprogramme Betriebliche Sanierungsmassnahmen unabhängig von Messprogrammen
III. Verzeichnung der in den Geltungsbereich fallenden Anlagen Sachstand: Anlagenliste in Anhang 4 (nicht) mehr aktuell Rückmeldungen der Überwachungsbehörden aus Dezember 2013 nicht vollständig Anzustrebendes Ziel: automatische Generierung der Anlagenliste Möglichkeit der Erfassung über BUBE-Online grundsätzlich möglich Problem: gemischte Bestände und differierende Angaben Ansätze zur Problemlösung: freiwillige Erfassung der gemischten Bestände und Abgleich der Daten, alternativ Eintrag in eine geschützte Excel-Tabelle, die von MU erneut versandt wird, Koordinierung durch wen?
IV. Verfahren zur Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung Festlegung der Zeitabstände für die regelmäßigen Vor-Ort- Besichtigungen risikobasiert Fristenfestlegung im konkreten Einzelfall Berichtspflicht an MU 1x jährlich zum 1. Juli zu Fristenfestlegung und Anlagenliste
IV. Verfahren zur Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung Umweltrisiken basierte Festlegung der Überwachungszeiträume Kriterien für Tierhaltungsanlagen Freisetzungen in Luft, Boden, Wasser, die Berichtspflichten nach der PRTR-Verordnung auslösen (Ammoniakschwellenwert: 10.000 kg/a) alle anderen Tierhaltungsanlagen Abstand zwischen zwei Vor-Ort- Überprüfungen zwei Jahre drei Jahre Einzelfallbeurteilung, ob umwelt-, genehmigungsund/oder sicherheitsrelevante örtliche Gegebenheiten eine Veränderung der Regelfristen erfordern Verkürzung der festgesetzten Frist um 1 Jahr
V. Überwachung aus besonderem Anlass Beschwerden sind unabhängig von der Verpflichtung regelmäßiger Vor-Ort-Besichtigungen sobald wie möglich zu überprüfen; bei berechtigten Beschwerden sind unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen.
V. Zusammenarbeit verschiedener Überwachungsbehörden Vor-Ort-Besichtigung ist vom Grundsatz her medienübergreifend Behörden, die zuständig sind für die Überwachung von Emissionen Einträge in Luft, Wasser und Boden die Abfallentsorgung den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Abwasserbeseitigung und die Anlagensicherheit sind zu beteiligen.
VI. Zusammenarbeit verschiedener Überwachungsbehörden Vor-Ort-Besichtigung ist vom Grundsatz her mit allen beteiligten Behörden durchzuführen Federführung erfolgt durch die immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde (Termin und Bericht; die beteiligten Behörden liefern Beiträge Aber: Die Gebühren erhebt jede Behörde auf der Basis der jeweils ihrer Tätigkeit zu Grunde liegenden Gebührenregelung.
VII. Datenerhebung und Dokumentation sowie Veröffentlichung Einheitliches Datenerhebungsformular pro IED-Anlage ist auszufüllen Bericht ist an Anlagenbetreiber binnen zwei Monaten nach der Besichtigung zu übersenden Bericht ist der Öffentlichkeit nach UIG binnen vier Monaten nach der Besichtigung zugänglich zu machen Das Fazit der Besichtigung ist aktiv zu veröffentlichen, z. B. auf der Homepage der Überwachungsbehörde
Formular zur aktiven Veröffentlichung des Inspektionsergebnisses: Auszug Ergebnis der Umweltinspektion Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern Ja Nein Bei ja, welche: Mängel Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Nächster regulärer Inspektionstermin, Datum:
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