BDWM Transport AG. Lokale Bestimmungen für Rangierbewegungen Villmergen (Normalspur)

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Transkript:

Lokale Bestimmungen für Rangierbewegungen Villmergen (Normalspur) BDWM Transport AG

Version 2-0 Vertraulichkeitsklasse ÖFFENTLICH Gültig ab 01.07.2016 Ersteller René Fasel Letzte Review 25.05.2016 Verantwortlich René Fasel Erstelldatum 31.05.2016 Betroffene Bereiche D, B, I, T Verteiler D, B, I, BF, ZLS (2) BAV, EVU, SBB Cargo, Sersa Technik AG (Villmergen) Ersatz für vom 01.03.2015 und DM 071/2015 Zweck des Reglements Regelung von Lokalen Bestimmungen der Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM Transport AG) für das Gebiet Bahnhof Wohlen - Gleis 35 Rangieranlage BDWM bzw. Industriegleis Allmend. Struktur Die einzelnen Einträge sind nach einem systematischen Schema wie folgt aufgeführt: 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Bestimmungen für Rangierfahrten Änderungsverzeichnis Nr. Gültig ab Kapitel Änderung Unterschrift 01.07.16 alle Neuausgabe 2 01.07.2016 Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx

Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen... 4 1.1 Netzzugang... 4 1.2 Betriebsführung... 4 1.2.1 Besondere Betriebsform 4 1.2.2 Geschwindigkeiten 4 1.3 Überwachte Bahnübergangsanlagen... 4 1.3.1 Allgemeines 4 1.3.2 Tastenkasten für überwachte Bahnübergangsanlagen 4 1.4 Fahrleitung/Stromversorgung... 4 1.5 Störungen... 4 2 Bestimmungen für Rangierfahrten... 5 2.1 Besonderheiten... 5 2.1.1 Fahrt von Wohlen nach der Rangieranlage bzw. ins Industriegleis Allmend 5 2.1.2 Fahrt von der Rangieranlage bzw. vom Industriegleis Allmend nach Wohlen 5 2.1.3 Schlüsselschwenktaster bei den Weichen in der Rangieranlage 6 Anhang I Bedienung Handsteuergerät Villmergen (nur durch ISB möglich)... 7 Anhang II Geografischer Streckenplan... 8 Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx01.03.2015 3

1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Netzzugang Die Infrastrukturanlage Villmergen dürfen nur Eisenbahnverkehrsunternehmen benützen, welche über eine Netzzugangsvereinbarung mit der BDWM Transport AG verfügen. 1.2 Betriebsführung 1.2.1 Besondere Betriebsform Alle Fahrten in der Rangieranlage und auf dem Rangierstammgleis Allmend werden als Rangierbewegungen gemäss FDV 300.4 ausgeführt. 1.2.2 Geschwindigkeiten Auf dem Netz BDWM sind die Höchstgeschwindigkeiten gemäss Art. 2.3.5 FDV 300.2 signalisiert. In Anschlussgleisen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Gelten höhere Geschwindigkeiten sind diese gemäss Art. 2.3.5 FDV 300.2 signalisiert. 1.3 Überwachte Bahnübergangsanlagen 1.3.1 Allgemeines Im Gebiet Industriegleis Allmend befinden sich drei überwachte Bahnübergangsanlagen: Wohlen Gaswerkstrasse - km 0.494 Wohlen Industriestrasse - km 0.824 Villmergen Rebenstrasse - km 1.282 1.3.2 Tastenkasten für überwachte Bahnübergangsanlagen In den Tastenkasten bei den Weichen 2, 4 und 10 kann die Schliessung der überwachten Bahnübergansanlagen nach Wohlen angefordert werden. Im Tastenkasten bei Weiche 4 kann zusätzlich noch die überwachte Bahnübergangsanlage "Industriestrasse" für den Manöverbetrieb manuell geschlossen und geöffnet werden. 1.4 Fahrleitung/Stromversorgung Der Bahnhofsbereich Wohlen SBB ist mit einer Fahrleitung (15 kv ~ 16 2/3 Hz) ausgestattet. Diese endet bei km 0.375. 1.5 Störungen Festgestellte Störungen der Anlage sind der ZLS Bremgarten zu melden, welche Weisungen über das weitere Vorgehen erteilt. 4 01.07.2016 Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx

2 Bestimmungen für Rangierfahrten 2.1 Besonderheiten Die Rangieranlage wird nur im Lokalbetrieb betrieben, die Bedienung obliegt dem Rangierleiter. Der Rangierleiter ist für die Herstellung und das Prüfen der Fahrwege selber verantwortlich. Rangierbewegungen in Wohlen dürfen nur unter Leitung SBB OBZ Olten erfolgen. Der zuständige Fahrdienstleiter SBB OBZ Olten regelt die Fahrten auf dem Bahnhofsgebiet Wohlen. Auf Verlangen stellt er die Rangierfahrstrasse ins Zielgleis 35 für die anschliessende Weiterfahrt zur Rangieranlage und ins Industriestammgleis Allmend, respektive zurück. 2.1.1 Fahrt von Wohlen nach der Rangieranlage bzw. ins Industriegleis Allmend Nach Erhalt der Zustimmung verlangt der Rangierleiter die Fahrt im Tastenkasten auf dem Perron 3 in Wohlen bis zum gewünschten Zielort: Gaswerkstrasse Industriestrasse Rebenstrasse Mit dieser Anmeldung werden die überwachten Bahnübergangsanlagen (zum Teil zeitverzögert) in Funktion gesetzt. Als Bestätigung leuchtet die dazugehörende Taste. 2.1.2 Fahrt von der Rangieranlage bzw. vom Industriegleis Allmend nach Wohlen Der Rangierleiter stellt die richtige Fahrstrasse für die Rückfahrt und verlangt telefonisch beim Fahrdienstleiter SBB OBZ Wohlen die Zustimmung zur Einfahrt in Wohlen (Gleis 4-6). Nach Erhalt der Zustimmung können die Barrieren im Handsteuergerät beim Viadukt oder in den Tastenkasten bei den Weichen 2, 4, und 10 angesteuert werden. Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx01.03.2015 5

2.1.3 Schlüsselschwenktaster bei den Weichen in der Rangieranlage Die Weichen können, sofern die Gleisfreimeldeeinrichtung der Weichen frei ist, vor Ort mit dem Schlüsselschwenktaster umgelegt werden. Die richtige Endlage der Weichenzungen wird mit einer ruhenden Anzeigeleuchte über dem Schlüsselschwenktaster angezeigt. 6 01.07.2016 Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx

Anhang I Bedienung Handsteuergerät Villmergen (nur durch ISB möglich) Das Handsteuergerät (HSG) ist schematisch dargestellt und deshalb nicht massstäblich. Die optischen Meldungen der Weichen werden mit Licht gelb bzw. rot (belegt) angezeigt. Der Bediener hat sich zu vergewissern, ob der eingestellte Befehl im HSG ausgeführt worden ist. Besonderheit elektrische Weichen Weichen 1, 4, 8/9 und 10 müssen mit "Weichenstelltaste für Isolierungsumgehung" umgestellt werden

Anhang II Geografischer Streckenplan 8 01.07.2016 Lokale Bestimmungen BDWM VillmergenV1.7.16.docx