GBE-Kurzinfo für unsere Neuen

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Transkript:

Gymnasium Bad Essen GBE-Kurzinfo für unsere Neuen Ausgabe April 2018 IN DIESER AUSGABE: Unterrichts u. Pausenzeiten Der erste und zweite Schultag Krankmeldungen/Fernbleiben vom Unterricht Busschule Arbeitsgemeinschaften Verlust von Gegenständen Verhalten bei Unfällen/ Sachschäden Abfahrzeiten der Schulbusse GBE-Stundentafel Hausaufgaben Klassenarbeiten Schulbücher Erreichbarkeit der Schule Waffenerlass Wir sind gespannt auf euch!

Wir grüßen unsere Neuen herzlich Schulleiterin OStD Sylva Schlie Liebe zukünftige Schülerinnen und Schüler des GBE, liebe Eltern, bald ist es so weit - die Sommerferien stehen vor der Tür und mit den Ferien der Wechsel in die neue Schule. Dieser Wechsel bringt viel Neues und Aufregendes mit sich. Um ihn ein wenig vorzubereiten und zu erleichtern, haben wir in diesem Heft einige grundlegende Informationen zusammengestellt. Hier erfahrt Ihr / erfahren Sie etwas über den Ablauf der ersten Schultage am GBE, aber auch über grundlegende Regelungen an unserer Schule. Auch wenn auf den ersten Blick die vielen Informationen verwirrend erscheinen - die Eingewöhnung gelingt meist schneller, als man gedacht hat. Manche Informationen sind auch einfach nur zum Nachschlagen zu einem späteren Zeitpunkt. Relativ neu ist, dass jeder Schüler/jede Schülerin in den ersten Schultagen einen vom GBE erstellten Schülerplaner als Aufgaben und Mitteilungsheft erhält (siehe Arbeitsmaterialien S. 17). Wir freuen uns auf euch und wünschen allen Schulanfängern und Schulanfängerinnen bei uns einen gelungenen Schulstart. Eure / Ihre Sylva Schlie Impressum Herausgeber: Gymnasium Bad Essen Redaktion: StD Thomas Grove Seite 2 G BE- KURZI NFO

Seite 3 Dein Schulbeginn Wann muss ich in der neuen Schule sein? Freitag 10. August Jahrgang 5: Fr., 10.08.2018 um 8.00 Uhr Gottesdienst in der Nikolaikirche bzw. 9.00 Uhr Großes Forum des GBE Unsere Unterrichts und Pausenzeiten Std Zeit Std. Zeit 1 7.40-8.25 Uhr 5 11.25-12.10 Uhr 2 8.30-9.15 Uhr 6 12.15-13.00 Uhr 3 9.35-10.20 Uhr evtl. 7 13.05-13.50 Uhr 4 10.25-11.10 Uhr Stundenplanmodell Jg. 5 Std Mo Di Mi Do Fr 1 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 2 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 3 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 4 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 5 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 6 Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht (FöUnt) 7-9 Ganztagsbereich Der Ganztagsbereich kann durch die freiwillige Teilnahme an verschiedenen Angeboten der Schule individuell ausgestaltet werden. Z.B. Hausaufgabenbetreuung bis 14 Uhr oder AG-Teilnahme Daneben auch Förderunterricht (De, Eng, Ma) Der Besuch der Mensa ist dabei bis 14 Uhr möglich.

Der erste Schultag Nach der Begrüßung am ersten Schultag soll es u.a. ein gemeinsames Klassenfrühstück mit den Schülern, Eltern und dem Klassenlehrerteam geben. Zur Finanzierung des Frühstücks wird in den einzelnen Klassen ein Spendenschwein aufgestellt. Es wird um eine Beteiligung an den Kosten für das Frühstück von 1,50 Euro pro Person gebeten. Hier der Ablauf der ersten beiden Schultage am GBE im Einzelnen: Freitag: 10.08.2018 Zeit Programm Teilnehmer Jg. 5 8.00 Uhr Begrüßungsgottesdienst in der Nikolaikirche, BE 9.00 Uhr Begrüßung im Großen Forum/allg. Informationen 9.35 Uhr (Rest der 3. u. 4. Std.) 11.25 Uhr (5. Std.) 12.15 Uhr (6. Std.) Gemeinsames Frühstück in den Klassenräumen mit Vorstellung einzelner Fachlehrer Aufführung(en) im Großen Forum Schul und Klassenorganisatorisches Schüler, Eltern, Lehrer Schüler, Eltern, Lehrer Schüler Klassenleitungsteam Eltern Patenschüler Jg. 10 Schüler Klassenleitungsteam Schüler Klassenleitungsteam Seite 4 G BE- KURZI NFO

Seite 5 Der erste Schultag für die Jahrgänge 6 12 ist schon am Donnerstag, dem 9.08.2018 Jahrg. Zeit Programm Teilnehmer 6-10 7.40 Uhr Begrüßung im Großen Forum/allgemeine Informationen Jg. 11 7.40 Uhr Jg. 12 1. Std. frei Schüler, Lehrer, stellv. Schulleitung Begrüßung im Kleinen Forum Schüler, Oberstufenkoordinator 8.30 Uhr Begrüßung im Großen Forum Schüler, Oberstufenkoordinator Der zweite Schultag Montag: 13.08.2018 Zeit Programm Teilnehmer Jg. 5 7.40-9.15 Uhr (1./2. Std.) 9.35-10.20 Uhr (3. Std.) 10.25-12.10 Uhr 4./5. Std.) 12.15-13.00 Uhr (6. Std.) Kennenlernspiele Jahrgangsversammlung im Großen Forum / Vorstellung v. SV u. Beratungslehrer Schulrallye zur Schulerkundung Vorstellung der Patenschaften/ Oberstufenschüler Schüler, Klassenleitungsteam Schüler, Klassenleitungsteam, SV, Beratungslehrer Schüler, Klassenleitungsteam Klassenleitungsteam, Patenschüler aus Jg. 10

Hinweise zu Krankmeldungen und zum Fernbleiben vom Unterricht Seite 6 Und wenn ich Fieber habe? Alle Schüler/ innen sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Dies wird u. a. durch einen Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums vom 29.08.1995 zum Thema Fernbleiben vom Unterricht geregelt. Hieraus stammt das folgende Zitat: Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach 71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen.... Nach Vollendung des 18. Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin o- der dem Schüler selbst.... Treffen die nach 71 NSchG Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen nicht, so ist bei länger als dreitägigem Fehlen eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Feh-len die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. G BE- KURZI NFO

Bitte verstehen Sie auch, dass die Schule kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass Arzttermine von Schülern im Vormittagsbereich angesiedelt werden - wenn sie Und denn wenn nicht meine i. A. langfristig bekannte Uhr verloren Absprachen habe? mit Fachärzten betreffen, für die die Erziehungsberechtigten eine Freistellung vom Unterricht beantragen. Durch Planlosigkeit (oder Bequemlichkeit?) würde leicht das Schulleben (z. B. auch eine vernünftige Planung von Klassenarbeiten) gestört, und für die fehlenden Schüler würden Chancen vertan. Schüler/innen, die wegen Krankheit vormittags den Unterricht verlassen, müssen dafür anschließend eine Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten beibringen, damit diese grundsätzlich über die Fehlzeit der eigenen Kinder informiert sind. Wird eine solche Entschuldigung nicht beigebracht im Fall einer versäumten schriftlichen Arbeit, entscheiden die Fachlehrer in Wir respektieren uns und regeln Konflikte friedlich. verantwortetem Abwägen des Einzelfalls, ob die nicht erbrachte Leistung mit der Note ungenügend belegt werden muss. Keine Lehrkraft ist verplichtet, ei- ne Entschuldigung zu akzeptieren, die später als eine Woche nach dem letzten Fehltag vorgelegt wird. In der Erwartung, dass die vorgenannten Regeln beachtet werden, erhoffe ich eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Beurlaubungen von Schülern: Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind - außer bei unvorhersehbaren Fällen - frühest möglich, mindestens aber drei Wochen vorher von den Eltern (nicht etwa von Sportvereinen u. ä.) einzureichen beim Klassenlehrer: bis zu einem Tag, beim Schulleiter: für mehrere Tage bzw. für mehrere Schüler aus gleichem Anlass und für Unterrichtstage, die direkt vor oder nach den Ferien liegen. Seite 7 G BE- KURZI NFO

Busschule? Was ist das? Seite 8 Wie komme ich z.b. vom Gymnasium Bad Essen zum Bohmter Bahnhof? Wie komme ich zur Post nach Schledehausen? In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück und dem VLO bietet das Gymnasium Bad Essen unseren Jüngsten am dritten bzw. vierten Schultag eine Einführung in den Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Mithilfe der BUSchule sollen Schüler in die Lage versetzt werden, sich selbstständig im ÖPNV [Öffentlicher Personennahverkehr] zurechtzufinden und sicher mit dem Bus fortbewegen zu können. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit der Kinder im Busverkehr. Vom richtigen Lesen des Fahrplans über das Erkennen von Hinweisschildern bis hin zum vorsichtigen Verhalten an der Haltestelle: Spielerisch und auf kindgerechte Art erlernen die Schüler das Busfahren. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Schüler der Klassen vier bis sechs. Das Thema ÖPNV wird im Unterricht behandelt. Die Sicherheit in und am Bus steht im Mittelpunkt der praktischen Übungen bei einem Besuch eines VOS- Busses in der Schule. Die jungen Fahrgäste lernen Gefahrenquellen kennen und Was ist ein Toter Winkel? erleben beispielsweise bei einer Demonstration, was ein toter Winkel ist. Die Kinder nehmen den Platz des Busfahrers und seine Perspektive ein und erfahren so, wie gefährlich falsches Verhalten am Bus sein kann. Zu den Übungen gehört auch die Demonstration eines Bremsmanövers. Erläutert wird darüber hinaus die Fahrzeugausstattung. (www.busschule.com) G BE- KURZI NFO

Seite 9 Arbeitsgemeinschaften Der Unterricht am GBE richtet sich nach der Stundentafel (siehe S. 14), die gemeinsamen Pflichtunterricht für alle Schüler vorsieht. Über den Pflichtunterricht hinaus kann aber jeder Schüler am Wahlunterricht teilnehmen. Zum Wahlunter-richt gehören z. B. Förderunterricht und alle Arbeitsgemeinschaften. Welche Arbeitsgemeinschaften angeboten werden, erfahrt ihr in den ersten Unterrichtstagen des neuen Schuljahres. Wir empfehlen, dass ihr euch erst einmal an die neue Schule gewöhnt und erst frühestens ab dem 2. Halbjahr an einer AG teilnehmt. Die Wahl einer AG ist freiwillig, aber wenn man sich für eine AG entschieden hat, ist man zur regelmäßigen Teilnahme für min-destens ein Halbjahr verpflichtet. G BE-

Fundkiste Verlust von Gegenständen Und wenn ich meine Uhr verloren habe? deren Zubehör und Schutzkleidung fallen nicht unter den Sachschaden-deckungsschutz. Landesbedienstete und Eltern gehören nicht zu dem geschützten Personenkreis. Bei Verlust von Gegenständen auf dem Schulgelände wende man sich an unseren Hausmeister Herrn Bührmann oder an das Sekretariat. Fundsachen sind hier abzugeben. Fahrradzubehörteile, die nicht der Verkehrssicherheit dienen (z.b. Tacho, Trinkflaschen, Sattelschnellspanner etc.), unter- Gemäß Mitteilung des Schulträgers, Landkreis Osnabrück, gibt es Einschränkungen beim Deckungsschutz in folgenden Fällen: Seite 10 Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrtausweisen, Schlüsseln, Geldbörsen und Brieftaschen, also nicht zum Schulbetrieb bestimmter Sachen, besteht kein Versicherungsschutz. Gegenstände, die den per-sönlichen Bedürfnissen Rech-nung tragen bzw. der aktiven Pausengestaltung dienen, wer-den nicht ersetzt. Motorbetriebene Fahrzeuge, liegen nicht dem Versicherungsschutz. Wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z.b. Fahrrad nicht abgeschlossen, Jacke liegen gelassen etc.), entfällt der Versicherungsschutz. Bei Brillenschäden muss zunächst die Krankenkasse eingeschaltet werden. Sollten dann noch ungedeckte Kosten entstehen, kann der Kommunale Schadenausgleich einge- G BE- KURZI NFO

Seite 11 Und wenn ich meine Uhr verloren habe? schaltet werden. (Bitte einreichen: Originalrechnung des Optikers und Beleg über bezahlten Kassenanteil). Und wenn ich Fieber Bei Fahrraddiebstählen habe? ist zu klären, ob es eine Hausratversicherung gibt, in der das Risiko Einbruchdiebstahl- und Beraubungsversicherung enthalten ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, kann der Kommunale Schadenausgleich eingeschaltet werden. Fahrradschäden werden nur bis zu einer Höhe von 300 erstattet. Bei Unfällen und Sachschäden Unfälle, Sachschäden oder Diebstähle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen (also auch auf Schulwegen), sind bitte dem Sekretariat so bald wie möglich mitzuteilen. Gegebenenfalls kann der Schaden von der kommunalen Versicherung ausgeglichen werden (siehe auch Verlust von Gegenständen ). Sollte sich während der Schulzeit auf dem Schulgelände ein Unfall ereignen, einem Schüler übel werden oder ähnliches, ist der Aufsicht führende Lehrer oder das Sekretariat zu verständigen, die dann geeignete Maßnahmen treffen. Ein Krankenzimmer steht zur Verfügung.

Wec ke n Sie die N eugier Ihr er L eser, in dem Sie hier eine i nteress ant e F ormulier un g o der ein Zitat aus dem A bsatz eins etze n. Abfahrzeiten der Schulbusse Nachstehend finden sich in Auszügen die Abfahrzeiten der Schulbusse. Bitte vollständige Fahrpläne und genaue Fahrstrecken an den Haltestellen einsehen. Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Schule für die Jahrgänge 5 und 6: 3 km oder mehr und für die Jahrgänge 7-10: 4 km oder mehr, erhält der Schüler eine kostenlose Fahrkarte. Mit welchem Bus komme ich pünktlich zur Schule? Seite 12 G BE- KURZI NFO

Seite 13 Abfahrzeiten der Schulbusse aus Richtung in Richtung Bohmte, Bahnhof 7.15 Uhr Bohmte 13.10 Uhr Venne, Zum Löwen Schwagstorf, Kreisverkehr B 218 Ostercappeln, Krankenhaus 6.55 Uhr 6.57 Uhr Venne/ Schwagstorf 14.05 Uhr 15.37 Uhr 13.05 Uhr 14.09 Uhr 15.25 Uhr 7.05 Uhr Ostercappeln 13.11 Uhr 14.09 Uhr 15.37 Uhr Lintorf, Kirche 7.05 Uhr Lintorf 13.11 Uhr 14.11 Uhr 15.39 Uhr Wimmer, Schule 7.05 Uhr Wimmer 13.11 Uhr 14.11 Uhr 15.39 Uhr Hunteburg, Bahnhof 6.55 Uhr Hunteburg 13.10 Uhr 14.05 Uhr 15.37 Uhr Schledehausen, DRK -Zentrum Essenerberg, Sonnenwinkel 6.53 Uhr Schledehausen 13.10 Uhr 14.07 Uhr (Taxi) 15.35 (Taxi) 7.15 Uhr Essenerberg 13.06 Uhr 14.10 Uhr 15.35 Uhr (Taxi)

Gültige Stundentafel am GBE Seite 14 G BE- KURZI NFO

Seite 15 Hausaufgaben Bei der Stellung von Hausaufgaben ist die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind: Für den Jahrgang 5 zunächst etwa eine Stunde Hausaufgaben pro Tag! im Primarbereich: 30 Minuten, im Sekundarbereich I: 1 Stunde im Sekundarbereich II: 2 Stunden. Es dürfen im Primarbereich keine und im Sekundarbereich I grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.b. den Deutsch oder Fremdsprachenunterricht. Für den Sekundarbereich II sollte Vergleichbares gelten. (Zitate aus dem RdErl. d. MK v. 22.3.2012) Für den Jahrgang 5 höchstens eine Stunde Hausaufgaben pro Tag! Jeder Schüler/jede Schülerin erhält einen Schülerplaner (Hausaufgaben und Mitteilungsheft, siehe S. 17) Wie viele Klassenarbeiten muss ich schreiben? Anzahl der Klassenarbeiten Auf Beschluss des Schulvorstandes werden in den Jahrgängen 5-10 in den Langfächern 4 Klassenarbeiten geschrieben. In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur in einem Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob eine zensierte schriftliche Lernkontrolle verbindlich ist oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind; sofern eine verbindlich ist, kann diese nicht ersetzt werden durch eine andere Form von Lernkontrolle. Nie mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und nie mehr als drei Klassenarbeiten pro Woche!

Schulbücher Die Lernmittelausleihe am Gymnasium Bad Essen erfolgt online unter folgender Adresse: https://lernmittelleihe.de/2018/gbe/ Hier sind alle nötigen Informationen ab Mitte Mai 2018 enthalten. Zusätzliche Nachfragen bitte an: lernmittel@g-b-e.de Der Antrag auf Teilnahme am Leihverfahren und die Einzahlung müssen bis zum 22.06.2018 erfolgen. Schulbücher können zu etwa 33-40 Prozent des Ladenpreises am GBE ausgeliehen werden. Denkbar ist auch, nur bestimmte Bücher auszuleihen, andere aber selbst zu kaufen, um diese für den weiteren Schulbesuch nutzen zu können. Tipp! Möchten Sie die Schultasche Ihres Kindes im Wortsinne erleichtern, kaufen Sie z.b. die Lehrbücher (der Hauptfächer) privat und leihen Sie diese zusätzlich aus. Mieten Sie ein Fach in der Schule und deponieren Sie dort die entliehenen Bücher. Bestimmte Lernmittel (z.b. Lektüren, Arbeitsmaterialien, Atlanten, Taschenrechner etc.) unterliegen nicht dem Leihverfahren, sondern müssen von den Eltern angeschafft bzw. bezahlt werden. Für den Religionsunterricht wird eine Bibel benötigt. Falls keine Bibel zu Hause vorhanden ist, bitte die Informationen der Religionslehrer beachten. Alle Arbeitsmaterialien (einschl. Turnbeutel) sollten mit dem Na- Ihr erhaltet ein schuleigenes Aufgabenheft. Seite 16 G BE- KURZI NFO

Seite 17 Schulbücher - Schülerplaner men versehen werden. Eine Materialliste wie in der Grundschule gibt es bei uns nicht. Sämtliche anzuschaffenden Dinge werden von den Fachlehrern angesagt. Unseren Schülerplaner erhalten alle Schüler des 5. Jahrganges durch die Klassenlehrer. Bitte geben Sie Ihrem Kind in den ersten Tagen des neuen Schuljahres dazu 3,50 mit in die Schule.

Wir sind erreichbar Zu Fuß, analog, digital...und was immer die Zukunft bringt Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen Tel.: 05472/1622 Fax: 05472/2279 www.g-b-e.de Email: sekretariat@gymnasium-bad-essen.de In den Ferien sind wir auch erreichbar: dienstags und donnerstags in der Zeit von 10-12 Uhr. Für Auskünfte stehen den Schülerinnen und Schülern auch unsere Sekretärinnen zur Verfügung: Frau Frese Frau Jelonek Hausmeister/Platzwart: Herr Bührmann Herr Hirsch In der schuleigenen Mensa kümmert sich u.a. um Getränke und Mahlzeiten: Frau Hackmann Seite 18 G BE- KURZI NFO

Seite 19 Der Waffenerlass Der Niedersächsische Kultusminister hat mit Erlass vom 6.08.2014 Folgendes bestimmt: Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen Den Schülern aller Schulen wird untersagt, Waffen im Sinne des Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen, ebenso gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hieb und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays, Laser-Pointer, Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. und in wenigen Jahren dürft ihr auch auf den Oberstufenschulhof.

So finde ich mich zurecht Wir wünschen allen unseren Neuen einen gelungenen Start!