Elternbrief I /

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1 REALSCHULE VERDEN, Trift 1, Verden (Aller) Liebe Eltern, Elternbrief I / Der Sommer neigt sich dem Ende entgegen und wir steuern bereits auf die Herbstferien zu. Das Fahrwasser, in dem wir uns bewegen, ist endlich etwas ruhiger geworden. Wie Sie gemerkt haben, hat es in diesem Jahr noch länger gedauert, bis unser Stundenplan seine endgültige Form erreicht hat. Der Presse war zu entnehmen, dass die Bewerberlage für den Lehrerberuf derzeit sehr angespannt ist. Das hat dazu geführt, dass wir erst seit einer Woche endgültige Personalklarheit haben. Neu zu uns gestoßen sind Herr Tielitz-von Totth und Frau Wegelein. Frau Lempka bleibt uns erhalten und hat den Vorbereitungsdienst angetreten. Vom Gymnasium am Wall sind Herr Petersen und Herr Becker zu uns abgeordnet, von der GS am Sachsenhain unterstützt uns Herr Eksi. In der Sprachförderung begrüßen wir zudem Herrn Lüscher. Im Nachmittagsbereich folgt Frau Bialek auf Frau Schmidt. Als Praktikantin ist zudem noch Frau Heise mit dabei. Wir freuen uns über die Unterstützung der Neuzugänge. Ihnen danke ich für die Geduld. Wir versuchen, das Beste aus der derzeitigen Lage zu machen und hoffen, dass sich die Personalsituation zum nächsten Halbjahr etwas entspannt. Nicht nur im Bereich des Personals, auch im Hinblick auf unser Gebäude gibt es einiges an Bewegung. Durch die weiteren Klassen, die wir bilden mussten, wurde unser Gebäude zu klein. Wir haben die räumliche Nähe genutzt und die vier siebten Klassen in Räumen der Klaus-Stoertebeker-Schule untergebracht. Damit haben alle Beteiligten bereits einen Vorgeschmack auf das kommende Jahr, wenn die neue Oberschule startet und beide Gebäude nutzen wird. Wir machen wertvolle Erfahrungen, die uns helfen, den Schritt zu einer Verdener Schule in beiden Gebäuden noch besser zu planen. Abgesehen von der Raumnot haben wir auch noch einige Probleme mit den Dächern der Anbauten. Der Trakt mit dem Lehrerzimmer und den zehnten Klassen hat in den Sommerferien ein neues Dach bekommen. Derzeit laufen die Arbeiten am Komplex Aula-Mensa-Musikräume. Durch die Arbeiten kommt es zu Sperrungen der betroffenen Räume. Daher ist uns im Moment nur ein Notbetrieb beim Mittagessen möglich. Derzeit gibt es verschiedenen belegte Brötchen und dazu Obst, Gemüsestick oder Ähnliches. Da jeder Regentag die Baumaßnahme um einen Tag verlängert, ist noch nicht klar, wann genau die Mensa wieder benutzbar sein wird. Spätestens nach den Herbstferien ist wieder mit dem regulären Mittagessen zu rechnen. Der Schulverein sucht dringend Unterstützung für das gesunde Frühstück und andere Aktionen. Es wäre schade, wenn wir das gesunde Frühstück, das etwa einmal im Monat stattfindet, künftig nicht mehr anbieten können. Die Snacks sind bei den Schülerinnen und Schülern sehr beliebt. Eltern, die Interesse an der Mitarbeit haben, mögen sich bitte bei Frau Hoseit-Estermann (patricia.hoseit-estermann@realschule-verden.de) melden. Ich wünsche uns allen ein angenehmes und erfolgreiches letztes Schuljahr an der. Im kommenden Jahr wird es nur noch die Oberschule geben auch wenn natürlich die derzeitigen Schülerinnen und Schüler weiterhin nach den Plänen der Realschule unterrichtet werden. Ich freue mich auf die neue Schule, die eine große Herausforderung für uns darstellt, aber auch hervorragende Chancen für innovative Pädagogik bietet. Auf den Start im kommenden Sommer bin ich sehr gespannt. Zur Vorbereitung der neuen Schule findet eine ganztägige schulinterne Lehrerfortbildung statt. Daher wird am Mi, der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ausfallen. Anbei wie gewohnt noch einige Informationen, die ich Sie bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichem Gruß C. Piechot Schulleiter

2 Ausbildungsplatzbörse der BBS Vom findet die Ausbildungsplatzbörse der BBS statt. Die neunten Klassen unserer Schule besuchen diese Veranstaltung im Rahmen des Unterrichts. Für alle Eltern und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildungsplatzbörse nicht im Rahmen des Unterrichts besuchen, hat die Messe ihre Tore am in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet. Epochalunterricht Einige Fächer werden auch in diesem Schuljahr wieder epochal angeboten. Statt im ganzen Schuljahr einstündig zu unterrichten, werden diese Fächer in einem Halbjahr zweistündig erteilt. Die Verteilung können Sie der folgenden Liste entnehmen. Bitte bedenken Sie, dass für die Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, die Halbjahreszensuren die Endjahreszensuren darstellen und somit versetzungsrelevant sind. Klasse 1. Hj 2. Hj Klasse 1. Hj 2. Hj 5a --- Physik 8a Physik, Kunst Chemie, Bio 5b --- Physik 8b Chemie, Kunst Physik, Bio 5c --- Physik 8c Bio, Kunst Physik, Chemie 5d --- Physik 8d Chemie, Bio Physik, Kunst 6a Physik Bio 8e Physik, Bio Chemie, Kunst 6b Bio Physik 9a Bio, Kunst Physik, Musik 6c Bio Physik 9b Physik, Musik Bio, Kunst 6d Physik Bio 9c Physik, Kunst Bio, Musik 6e Bio Physik 9d Bio, Kunst Physik, Musik 7a Musik, Kunst* Chemie, Physik 9e Musik, Bio Physik, Kunst 7b Chemie, Kunst* Musik, Physik 10a Musik Physik 7c Chemie, Kunst* Musik, Physik 10b Physik Musik 7d Musik, Kunst* Chemie, Physik 10c Musik Physik 10d Physik Musik Klasse 6: In den Fächern Werken und Textiles Gestalten wird die Klasse geteilt. Nach einem halben Jahr findet ein Wechsel statt. Klasse 7: Das Fach Kunst wird einstündig und nur im 1. Halbjahr unterrichtet. Klasse 6 bis 9: Die Fächer Geschichte und Erdkunde werden als doppelstündiger Block unterrichtet. Dadurch stehen diese Noten bereits zur Hälfte des Halbjahres fest.

3 Rauchverbot / Verbot des Konsums alkoholischer Getränke Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. Verbot des Mitbringens von Waffen Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen, Taschenmesser und Laser-Pointer. Untersagt ist außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und ähnlichen chemischen Stoffen. Ebenso ist es untersagt, Spielzeugwaffen bzw. Nachbildungen von Waffen in der Schule mit sich zu führen. Wir weisen darauf hin, dass gefährliche Gegenstände aller Art, soweit sie nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, in der verboten sind. Verlassen des Schulgeländes Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in Pausen und evtl. Freistunden nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Schülerinnen und Schüler, die im Gebäude der Klaus- Stoertebeker-Schule unterrichtet werden, wechseln die Gebäude in Begleitung einer Lehrkraft über den Sportplatz. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, fahren mit dem Fahrrad auf dem kürzesten Weg zum jeweils anderen Schulgebäude. Versicherungsschutz bei Diebstahl Fahrräder sind nur versichert, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht und die Entfernung vom Wohnort zur Schule mehr als 1000 m beträgt. Die Fahrräder sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Gelände bei der Schule abzustellen. Im Übrigen sind nur Gegenstände versichert, die für den Schulbesuch notwendig sind. Durch den Schulträger nicht versichert sind z. B. Geldbörsen, Brieftaschen, Bargeld, Handys, MP3-Player u.ä. sowie motorbetriebene Fahrzeuge. Versicherungsschutz Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschl. der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen. Teilnahme am Wahlunterricht, am Förderunterricht und an AG en Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Fachlehrer dem Förderunterricht zugewiesen werden, müssen am Förderunterricht teilnehmen; für diese Schüler ist der Förderunterricht Pflichtunterricht. Auch die Teilnahme am wahlfreien Unterricht und an Arbeitsgemeinschaften ist für ein Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich der Schüler angemeldet hat. Es besteht Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern.

4 Schulbesuch an Feiertagen Schülerinnen und Schüler sind an Feiertagen (z. B. Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Fastenbrechenfest etc.) zum Schulbesuch verpflichtet. Auf vorherigen Antrag können die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen beurlaubt werden, falls die Zugehörigkeit zur entsprechenden Religionsgemeinschaft vorliegt. Krankmeldungen Bei längerer Erkrankung ist spätestens am dritten Krankheitstage die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tage nach Wiedererscheinen der Schülerin oder des Schülers vorliegen. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt. Unfälle Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit eine entsprechende Unfallmeldung ausgefüllt werden kann. Ferienzeiten Die Ferientermine werden zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind einzuhalten. Anträge auf Beurlaubung über die Ferienzeiten hinaus können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Eine Übersicht über die Ferienzeiten der kommenden Jahre finden Sie z.b. unter Pünktlichkeit Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich, d. h. vor Stundenbeginn im oder vor dem Klassenraum zu erscheinen. Mehrfache Unpünktlichkeit schlägt sich in der Bewertung des Arbeitsverhaltens nieder. Konsequenzen Ein System wie Schule, an dem so viele Menschen beteiligt sind, funktioniert nicht, ohne dass Regeln, Vereinbarungen und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser Regeln und der Schulordnung wird unter anderem in der Bewertung des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Unterricht bei besonderen Witterungsbedingungen Besonders im Winter kann es vorkommen, dass die Schule aufgrund besonderer Witterungsbedingungen ausfällt (z.b. wegen Glatteises). Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt über den Rundfunk. Für Schülerinnen und Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet. In jedem Falle entscheiden Sie selbst, auch wenn keine Benachrichtigung über den Rundfunk erfolgt, ob Sie Ihr Kind bei besonders schlechten Witterungsbedingungen zur Schule schicken. IServ - Mediennutzung Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die Einhaltung der Nutzerordnung für das IServ-Netzwerk und die bereitgestellten Medien hinweisen. ( -> Informationen -> Downloads)

5 Betr.: Elternbrief I/2017/18: Betr. Meinen Sohn/meine Tochter: Name, Vorname Kl.: Ich habe / wir haben den Elternbrief I/2017/18 gelesen und mit unserem Sohn bzw. unserer Tochter darüber gesprochen. Von den zu erwartenden Maßnahmen bei Nichtbeachtung von Regeln habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Verden, den Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

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