Elternbrief I /
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- Bettina Becke
- vor 7 Jahren
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1 REALSCHULE VERDEN, Trift 1, Verden (Aller) Liebe Eltern, Elternbrief I / seit einigen Wochen sind Ihre Kinder wieder täglich bei uns und auch auf Seiten der Lehrkräfte ist der Unterrichtsalltag wieder eingekehrt. Wie Sie gemerkt haben, ist der Schuljahresbeginn wieder nicht ohne Probleme abgelaufen. In den Medien nahm man wahr, dass im ganzen Land die Bewerberzahl auf Lehrerstellen den Bedarf nicht deckt. So hatten auch wir große Probleme unsere Stellen zu besetzen. Nachdem uns zum Sommer Frau Lenk, Herr Momberger und Frau Kramer verlassen haben, sind im neuen Schuljahr auch einige neue Gesichter bei uns. Frau Freimann (Fr, Ek) wird ihren Dienst voraussichtlich zum aufnehmen und dann sofort den Schüleraustausch nach Saumur begleiten. Frau Lempka unterrichtet Deutsch und Sport und ist schwerpunktmäßig für die Sprachförderung zuständig. Herr Cordes (Ch) und Herr Wienbeck (Ph, Ma) unterstützen uns als Vertretungslehrkräfte und mit Frau Rinke (Ku, De) haben wir auch eine neue Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Unser Nachmittagsbereich erfreut sich hohem Zulauf. Dadurch sind einige Nachmittagsangebote und die Hausaufgabenbetreuung derzeit sehr voll. Wir freuen uns, dass die Angebote so gut angenommen werden und versuchen, der Nachfrage gerecht zu werden. Nach dem Abschied von Herrn Momberger wird die Koordination des Ganztagsbereiches kommissarisch von Frau de Witt und Herrn Wendeln übernommen. Bedauerlicherweise wird uns voraussichtlich zum unsere pädagogische Mitarbeiterin Frau Katja Hoffmeyer verlassen. Sie wird beim Tintenklecks neue Aufgaben übernehmen. Wir bedauern dies sehr und machen uns nun auf die Suche nach adäquatem Ersatz. Falls Sie jemanden kennen, der Lust hat, Ganztagsschule mitzugestalten, den Nachmittagsbereich mit zu koordinieren und ggf. Ideen für eigene AG-Angebote hat, empfehlen Sie uns gerne weiter. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die Stadt Verden die Beantragung der Einrichtung einer Oberschule im Jahr 2018 beschlossen, in der die Hauptschule und die Realschule zusammengelegt werden. Im Falle der Genehmigung durch die Landesschulbehörde wird dann alsbald eine Planungsgruppe zur Vorbereitung dieses Prozesses eingesetzt. Auch wenn wir als Realschule durchaus stolz auf unsere bisherige Arbeit sind, bedeutet dies nicht, dass wir diesen Beschluss negativ sehen. Die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule sind schon immer offen für neue gute Ideen gewesen. Daher bin ich überzeugt, dass die Lehrkräfte unserer Schule den Weg in die neue Schule nicht nur mitgehen, sondern diese Schule gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Klaus-Stoertebeker-Schule innovativ und engagiert gestalten. Der Aufbauprozess der neuen Schule ist eine schwierige, große, aber sehr spannenden Herausforderung für uns alle. Um diese Schule zum Erfolg zu führen, müssen wir gute Ideen und Projekte mitnehmen, aber auch Vieles neu denken. Vorbehaltlich der Genehmigung der Oberschule werden die Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2018 in diese Schule eingeschult werden, eine völlig neue Schule kennen lernen und ich bin überzeugt, dass es uns gelingen wird, gemeinsam eine sehr gute neue Schule zu entwickeln. Alle übrigen Schüler werden dann ebenfalls automatisch in die neue Schule übergehen. Sie werden aber weiterhin nach den Richtlinien, Curricula und Erlassen der bisherigen Hauptschule bzw. Realschule unterrichtet und werden in der Regel auch nach diesen Vorgaben ihre Abschlüsse machen. Anbei wie gewohnt noch einige Informationen, die ich Sie bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichem Gruß C. Piechot Schulleiter
2 Ausbildungsplatzbörse der BBS Vom findet die Ausbildungsplatzbörse der BBS statt. Die neunten Klassen unserer Schule besuchen diese Veranstaltung im Rahmen des Unterrichts. Für alle Eltern und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildungsplatzbörse nicht im Rahmen des Unterrichts besuchen, hat die Messe ihre Tore am in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet. Epochalunterricht Einige Fächer werden auch in diesem Schuljahr wieder epochal angeboten. Statt im ganzen Schuljahr einstündig zu unterrichten, werden diese Fächer in einem Halbjahr zweistündig erteilt. Die Verteilung können Sie der folgenden Liste entnehmen. Bitte bedenken Sie, dass für die Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, die Halbjahreszensuren die Endjahreszensuren darstellen und somit versetzungsrelevant sind. Klasse 1. Hj 2. Hj Klasse 1. Hj 2. Hj 5a a Te*, Bio, Che HW, Ku, Phy 5b b Te**, Ku, Che HW, Phy, Bio 5c c Te*, Ku, Phy, HW, Che, Bio 5d d Te*, Bio, Phy HW, Ku, Che 6a Physik Bio 8e Te**, Ku, Phy HW, Che, Bio 6b Bio Physik 9a Kunst, Physik Musik, Bio 6c Bio Physik 9b Kunst, Bio Musil, Physik 6d Physik Bio 9c Musik, Bio Kunst, Physik 7a Physik, Chemie Musik, Kunst 9d Musik, Physik Kunst, Bio 7b Musik, Chemie Kunst, Physik 10a Bio Musik 7c Kunst, Physik Musik, Chemie 10b Bio Musik 7d Musik, Kunst Physik, Chemie 10c Bio Musik Klasse 6: In den Fächern Werken und Textiles Gestalten wird die Klasse geteilt. Nach einem halben Jahr findet ein Wechsel statt. 10d Bio Musik 10e Bio Musik Klasse 6 bis 10: Die Fächer Geschichte und Erdkunde werden als doppelstündiger Block unterrichtet. Dadurch stehen diese Noten bereits zur Hälfte des Halbjahres fest. Klasse 8: Das Fach Technik wird in diesem Schuljahr in einen vierteljährlichen Block eingeteilt. Technik* August bis November Technik** November bis Januar Dementsprechend stehen die Noten für einige Klassen (*) bereits im November fest.
3 Zum Schluss möchte ich Sie wie gewohnt noch auf einige Regelungen und rechtliche Vorgaben hinweisen: Rauchverbot / Verbot des Konsums alkoholischer Getränke Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. Verbot des Mitbringens von Waffen Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen, Taschenmesser und Laser-Pointer. Untersagt ist außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und ähnlichen chemischen Stoffen. Ebenso ist es untersagt, Spielzeugwaffen bzw. Nachbildungen von Waffen in der Schule mit sich zu führen. Wir weisen darauf hin, dass gefährliche Gegenstände aller Art, soweit sie nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, in der verboten sind. Verlassen des Schulgeländes Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in Pausen und evtl. Freistunden nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz bei Diebstahl Fahrräder sind nur versichert, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht und die Entfernung vom Wohnort zur Schule mehr als 1000 m beträgt. Die Fahrräder sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Gelände bei der Schule abzustellen. Im Übrigen sind nur Gegenstände versichert, die für den Schulbesuch notwendig sind. Durch den Schulträger nicht versichert sind z. B. Geldbörsen, Brieftaschen, Bargeld, Handys, MP3-Player u.ä. sowie motorbetriebene Fahrzeuge. Versicherungsschutz Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschl. der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen. Teilnahme am Wahlunterricht, am Förderunterricht und an AG en Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Fachlehrer dem Förderunterricht zugewiesen werden, müssen am Förderunterricht teilnehmen; für diese Schüler ist der Förderunterricht Pflichtunterricht. Auch die Teilnahme am wahlfreien Unterricht und an Arbeitsgemeinschaften ist für ein Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich der Schüler angemeldet hat. Es besteht Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern.
4 Schulbesuch an Feiertagen Schülerinnen und Schüler sind an Feiertagen (z. B. Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Fastenbrechenfest etc.) zum Schulbesuch verpflichtet. Auf vorherigen Antrag können die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen beurlaubt werden, falls die Zugehörigkeit zur entsprechenden Religionsgemeinschaft vorliegt. Krankmeldungen Bei längerer Erkrankung ist spätestens am dritten Krankheitstage die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tage nach Wiedererscheinen der Schülerin oder des Schülers vorliegen. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt. Unfälle Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit eine entsprechende Unfallmeldung ausgefüllt werden kann. Ferienzeiten Die Ferientermine werden zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind einzuhalten. Anträge auf Beurlaubung über die Ferienzeiten hinaus können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Eine Übersicht über die Ferienzeiten der kommenden Jahre finden Sie z.b. unter Pünktlichkeit Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich, d. h. vor Stundenbeginn im oder vor dem Klassenraum zu erscheinen. Mehrfache Unpünktlichkeit schlägt sich in der Bewertung des Arbeitsverhaltens nieder. Konsequenzen Ein System wie Schule, an dem so viele Menschen beteiligt sind, funktioniert nicht, ohne dass Regeln, Vereinbarungen und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser Regeln und der Schulordnung wird unter anderem in der Bewertung des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Unterricht bei besonderen Witterungsbedingungen Besonders im Winter kann es vorkommen, dass die Schule aufgrund besonderer Witterungsbedingungen ausfällt (z.b. wegen Glatteises). Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt über den Rundfunk. Für Schülerinnen und Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet. In jedem Falle entscheiden Sie selbst, auch wenn keine Benachrichtigung über den Rundfunk erfolgt, ob Sie Ihr Kind bei besonders schlechten Witterungsbedingungen zur Schule schicken. IServ - Mediennutzung Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die Einhaltung der Nutzerordnung für das IServ-Netzwerk und die bereitgestellten Medien hinweisen. ( -> Informationen -> Downloads)
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