ERA Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

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Transkript:

ERA-4-2016 Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nach Einsichtnahme in den Art. 18 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 240 vom 30.12.2010 nach Einsichtnahme in die Dringlichkeitsverfügung des Dekans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr. 41 vom 11.11.2016; gibt bekannt dass an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Auftrag mittels Werkvertrag für die Ausübung folgender Tätigkeit für die Unterstützung der Forschung zu erteilen ist: Titel des Forschungsprojektes: Verträge, Nachhaltigkeit, Menschenrechte und "Corporate Social Responsibility" Verantwortliche(r) des Projektes: Prof. Laura Valle Vertragsdauer: Der Auftrag erstreckt sich vermutlich über folgenden Zeitraum: vom 15.12.2016 bis 14.03.2017 (3 Monate) Sprache des Projektes: Italienisch und Englisch Bruttovergütung: 3.200,00 Euro, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 2 dieser Ausschreibung Detaillierte Beschreibung des Projekts und der Tätigkeit des/der wissenschaftlichen Mitarbeiter/s/in: Der Schutz der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit für di Umwelt sind neuestens durch Verträge und einer aktiven Rolle der Privatunternehmen gesichert. Dieses Ergebnis resultiert aus der Anwendung durch die Unternehmen von Verhaltenskodex und Vertragsklauseln in der Produktion. Diese Tendenz resultiert aus dem Druck der von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union über verbindliche Richtlinien. Man denke an die Richtlinie n.2014/24/eu bezüglich der öffentlichen Ausschreibungen oder die Richtlinie 2014/95 bezüglich dem Schutz der Diversität In Unternehmen und großen Unternehmensgruppen. Das Forschungsprojekt wird versuchen die eingrenzende oder informelle Typologie und Effektivität dieser Normen zu finden und es wird, im speziellen, die Art und Weise der Anwendung untersucht, wobei man versuchen wird, zu verstehen ob man sich, in einigen Fällen, bei Nichteinhaltung auf die Gerichte zurückgreifen kann. Aufgabenbereich des Mitarbeiters: Nachforschung in der Literatur und internationalen und europäischen Quellen um eine Datenbank zu erstellen welche der Verfassung eines Forschungsartikels dienen soll. Koordinierung und Organisation eines Semiars. 1. Einreichemodalitäten der Gesuche 1/5

Die Kandidaten stellen das Ansuchen gemäß der Vorlage in der Anlage A. Das Ansuchen, einschließlich der nachfolgend angeführten Dokumentation, muss innerhalb spätestens 29.11.2016 an folgende Adresse eingereicht werden: Freie Universität Bozen Fakultät für Wirtschaftswissenschaften z.h. Herrn Loris Vigna Universitätsplatz 1 39100 BOZEN e-mail: Recruitment_Economics@unibz.it Tel. +39 0471 013005 Fax +39 0471 013099 Die Gesuche können folgendermaßen eingereicht werden: 1) persönliche Einreichung der Gesuche (Fakultätsverwaltung, Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 und Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00-12.00 Uhr). 2) Einreichung auf dem Postwege 3) Übermittlung mittels Faxgerät oder per E-Mail. Dem Gesuch ist die Abschrift eines gültigen Erkennungsdokumentes (Identitätskarte, Reisepass, Führerschein) zwingend beizulegen, anderenfalls wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Für die Annahme des Gesuches ist der Eingangsstempel in der Fakultätsverwaltung ausschlaggebend. Die Freie Universität Bozen haftet nicht für den Nichterhalt der Gesuche, welcher auf das Verschulden Dritter, höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse oder auf technische Mängel, welche die Übermittlung unmöglich machen, zurückzuführen sind. Dem Ansuchen ist folgende Dokumentation beizulegen: - die eigene Bewerbung - der eigene Lebenslauf - andere Titel, die die Kandidaten für das vorliegende Auswahlverfahren als geeignet erachten Das Ansuchen kann in folgenden Sprachen verfasst werden: Italienisch, Deutsch oder Englisch Der Kandidat muss den Besitz der von italienischen öffentlichen Verwaltungen ausgestellten Titel mit eine der folgenden Formen bescheinigen: a) mit Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde gemäß Art. 47 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000. Der Kandidat muss folgendes einreichen: - 1 Kopie jedes einzelnen Titels - 1 Erklärung gemäß Anlage B, mit welcher er unter der eigenen Verantwortung erklärt, dass die Kopien der beigelegten Titel, mit genauer Angabe des Datums und Ortes ihres Erwerbs sowie der Verwaltung bei welcher sie erworben wurden, mit dem Original übereinstimmen - 1 Kopie der Identitätskarte. b) mit Ersatzerklärung einer Bescheinigung gemäß Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000. Der Kandidat muss folgendes einreichen: - 1 Erklärung gemäß Anlage B, mit welcher er unter der eigenen Verantwortung erklärt, im Besitz von Titeln zu sein, welche in Bezug auf den Ort und das Datum ihres Erwerbs sowie der Verwaltung bei welcher sie erworben wurden, genau beschrieben sind - 1 Kopie der Identitätskarte. 2/5

Titel, die von privaten Körperschaften ausgestellt oder im Ausland erworben wurden, können wie folgt eingereicht werden: a) im Original oder b) in beglaubigter Kopie oder c) mit Ersatzerklärung einer Bescheinigung oder des Notarietätsaktes gemäß den Artikeln 46 und 47 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 (s. Anlage B ). Nicht-EU-Bürger, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Italien verfügen, können die oben genannten Ersatzerklärungen nur in den Fällen verwenden, in denen Tatsachen, Zustände oder persönliche Eigenschaften nachgewiesen werden, welche von italienischen öffentlichen oder privaten Einrichtungen bescheinigt oder bestätigt werden können. 2. Bedienstete der Universität Die Auswahl von externen Kandidaten erfolgt nur, falls kein Personal der Freien Universität Bozen verfügbar ist oder dieses für diese Auswahl nicht geeignet ist. Für die Erteilung des vorliegenden Auftrages an das technische und administrative Personal der Freien Universität Bozen ist die vorhergehende schriftliche Genehmigung der Direktion, nach Anhören des/der zuständigen Verantwortlichen der Dienststelle, erforderlich. Der Auftrag wird von den Bediensteten während der Arbeitszeit durchgeführt und es ist hierfür keine zusätzliche Vergütung vorgesehen. 3. Erfordernisse für die Teilnahme am Auswahlverfahren Die Kandidaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Laureatsabschluss in Rechtswissenschaften Forschungsdoktorat in Rechtswissenschaften Teilnahme an diesem Auswahlverfahren ist ausschließlich folgenden Kategorien von Personen vorbehalten: a) Professoren und Forschern, auch mit befristetem Arbeitsvertrag b) Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010 c) Forschungsdoktoranden d) Studierenden eines Masterstudienganges im Rahmen von spezifischen Studientätigkeiten e) Lehrbeauftragten gemäß Art. 23 des Gesetzes Nr. 240/2010 f) Verwaltungspersonal und technischem Personal der Universitäten und externen Personen, vorausgesetzt sie verfügen über spezifische Kompetenzen im Forschungsbereich. Personen gemäß Buchstaben a) und f) a) falls sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit der Freien Universität Bozen haben, wird die Forschungstätigkeit im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses ausgeführt und führt zu keiner Zuweisung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusatzaufträgen b) falls sie kein bestehendes Arbeitsverhältnis mit der Freien Universität Bozen haben, wird die gegenständliche Forschungstätigkeit mit einem zusätzlichen entgeltlichen Auftrag durchgeführt. Die Kandidaten müssen eine Erklärung einreichen, aus welcher hervorgeht, dass sie nicht mit einem Professor der ausschreibenden Fakultät oder mit dem Rektor, dem Direktor oder einem Mitglied des Universitätsrates in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis, bis zum 4. Grad einschließlich, stehen. Sollte diese Erklärung fehlen, werden die Kandidaten gemäß Punkt 6 dieser Ausschreibung ausgeschlossen. 3/5

An öffentliche Bedienstete, die freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden sind, da sie zwar nicht die Voraussetzungen für die Lebensaltersrente aber jene für die Dienstaltersrente erfüllten, können keine Aufträge von Seiten der zugehörenden Verwaltung und von anderen Verwaltungen, mit denen sie in den 5 Jahren vor der Beendigung des Dienstes ein Arbeits- oder Dienstverhältnis hatten, erteilt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Antritt der Dienstaltersrente ob genannter Personen nach gegenständlicher Auswahl den Abschluss eines Werkvertrages mit der Freien Universität Bozen unmöglich macht und, im Falle eines schon abgeschlossenen Vertrages, dieser von Rechts wegen aufgelöst wird. Sobald die Altersgrenze für die Lebensaltersrente erreicht wird, können wieder Aufträge erteilt werden (Art. 25 des Gesetzes 724/1994). 4. Auswahl Nach Titeln 5. Vorzugstitel Internationale Forschungserfahrung Publikationen im Forschungsbereich 6. Ausschlussgründe 1) Gesuche, die unvollständig sind 2) Gesuche, welche nicht unterschrieben sind 3) Gesuche, welche nicht innerhalb der in der Ausschreibung zwingend vorgeschriebenen Frist eingereicht werden 4) Gesuche, welche nicht mit der Abschrift eines gültigen Erkennungsdokumentes (Identitätskarte, Reisepass, Führerschein) beigelegt sind 5) Gesuche, die von Kandidaten eingereicht werden, welche nicht die Erfordernisse für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren besitzen 6) Gesuche, die von Kandidaten eingereicht werden, welche mit einem Professor der ausschreibenden Fakultät oder mit dem Rektor, dem Direktor oder einem Mitglied des Universitätsrates in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis, bis zum 4. Grad einschließlich, stehen 7) Gesuche, in welchen die Erklärung fehlt, dass der Kandidat nicht mit einem Professor der ausschreibenden Fakultät oder mit dem Rektor, dem Direktor oder einem Mitglied des Universitätsrates in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis, bis zum 4. Grad einschließlich, steht 8) Gesuche von Kandidaten, die zu einer Strafe verurteilt wurden, welche, aufgrund der geltenden Gesetzgebung, ein dauerhaftes oder zeitweiliges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter mit sich bringt. Ob weitere eventuelle strafrechtliche Verurteilungen, auch infolge von Strafzumessung auf Antrag oder Urteile, für welche die Begünstigung der Nichterwähnung der Verurteilungen im Strafregister im Sinnes des Artikels 175 des italienischen Strafgesetzbuches angewandt wurde, als Ausschlussgrund gelten können, wird von der Universität aufgrund ihrer Vereinbarkeit mit der ausgeschriebenen Beauftragung und des universitären Umfeldes beurteilt. 7. Veröffentlichung der Rangordnung Das Dekret des Dekans, mit welchem die endgültige Rangordnung der geeigneten Bewerber offiziell genehmigt wird, sowie die Rangordnung selbst, werden an der Anschlagtafel der ausschreibenden Fakultät aufgehängt. Weiters wird die endgültige Rangordnung der geeigneten Bewerber, mit Angabe der Nummer und des Datums des oben genannten Dekrets, in den Internetseiten der Freien Universität Bozen (unter Ausschreibungen & Wettbewerbe ) veröffentlicht. 4/5

8. Gültigkeit der Rangordnung Aufgrund der eingereichten Ansuchen wird eine Rangliste erstellt, auf die je nach Bedarf während der Dauer des Forschungsprojektes zugegriffen werden kann. Von der Rangliste werden jene Bewerber ausgeschlossen, die auf die Annahme eines Auftrages verzichten. 9. Benachrichtigung an die Kandidaten über den Verfahrensabschluss Die Veröffentlichung der Rangordnung, mit Angabe der Nummer und des Datums des Dekrets des Dekans zur Genehmigung derselben gemäß Punkt 7, ersetzt ihre Zustellung an die einzelnen Bewerber. 10. Ermächtigung der Herkunftsverwaltung Gemäß Art. 53 Absatz 7 des GvD Nr. 165 vom 30.03.2001 kann ein Bediensteter einer öffentlichen Verwaltung keine bezahlten Aufträge erfüllen, welche zuvor nicht von der Herkunftsverwaltung genehmigt wurden. Die Universität behält sich das Recht vor, demjenigen den Auftrag zu widerrufen, der in der Rangliste als geeigneter Erstgelisteter aufscheint, wenn er Bediensteter einer öffentlichen Verwaltung ist und nicht innerhalb der von der Universität vorgegebenen Frist die Ermächtigung der Herkunftsverwaltung vorlegt. 11. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Verwaltungsmaßnahme gemäß Punkt 7 des gegenständlichen Auswahlverfahrens kann innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab deren Veröffentlichung an der Anschlagtafel der ausschreibenden Fakultät Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Bozen erhoben werden. 12. Datenschutzbestimmungen Mit Bezug auf die Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 196 vom 30. Juni 2003, Kodex zum Schutz der personenbezogenen Daten, teilt die Freie Universität Bozen als Inhaberin der Daten des gegenständlichen Auswahlverfahrens mit, dass die in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Daten ausschließlich für den Zweck dieses Auswahlverfahrens mittels elektronischer Datenverarbeitung bearbeitet und in Papierform archiviert werden. Die BewerberInnen genießen die Rechte gemäß Artikel 7 des oben genannten Legislativdekretes, darunter auch das Recht auf Zugang zu sämtlichen Daten, die sie betreffen, sowie einige zusätzliche Rechte wie das Recht falsche, unvollständige oder unrechtmäßig eingeholte Informationen richtig zu stellen, zu erneuern, zu ergänzen oder zu löschen sowie sich aus legitimen Gründen gegen deren Bearbeitung entgegenzusetzen. 13. Verfahrensverantwortliche Gemäß Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 und nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen, ist der Verfahrensverantwortliche Herr Dr. Andrea Caser (Universitätsplatz, 1-39100 Bozen) - Tel. +39 0471 013001, Fax +39 0471 013099. Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Prof. Oswin Maurer Veröffentlicht an der Amtstafel der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Bozen am 14.11.2016 5/5