Conseil UE Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2016 (OR. en) 9518/16 LIMITE PUBLIC PV/CONS 28 ECOFIN 511 ENTWURF EINES PROTOKOLLS 1 Betr.: 3468. Tagung des Rates der Europäischen Union (WIRTSCHAFT UND FINANZEN) vom 25. Mai 2016 in Brüssel 1 Informationen über Gesetzgebungsberatungen, sonstige öffentliche Beratungen und öffentliche Aussprachen des Rates sind in Addendum 1 enthalten. 9518/16 pau/gt/ab 1
INHALT Seite 1. Annahme der vorläufigen Tagesordnung... 3 BERATUNGEN ÜBER GESETZGEBUNGSAKTE 2. Annahme der Liste der A-Punkte... 3 3. Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung... 3 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts 4. Sonstiges... 3 Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge NICHT DIE GESETZGEBUNG BETREFFENDE TÄTIGKEITEN 5. Annahme der Liste der A-Punkte... 3 6. Verwirklichung der Bankenunion... 4 7. Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum"... 4 Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" Sonderbericht Nr. 24/2015 des Europäischen Rechnungshofs "Bekämpfung des innergemeinschaftlichen MwSt.-Betrugs: Weitere Maßnahmen sind erforderlich" 8. Europäisches Semester 2016... 4 Länderberichte: eingehende Überprüfungen 2016 und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015 9. Sonstiges... 4 ANLAGE Erklärung für das Ratsprotokoll... 5 * * * 9518/16 pau/gt/ab 2
1. Annahme der vorläufigen Tagesordnung 8995/1/16 REV 1 OJ CONS 27 ECOFIN 401 Der Rat nahm die vorgenannte Tagesordnung an. BERATUNGEN ÜBER GESETZGEBUNGSAKTE (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union) 2. Annahme der Liste der A-Punkte 8996/16 PTS A 39 Der Rat nahm die Liste der A-Punkte in Dokument 8996/16 an. Einzelheiten zur Annahme dieser Punkte sind im Addendum enthalten. 3. Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts = Allgemeine Ausrichtung 9431/16 FISC 83 ECOFIN 498 9432/16 FISC 84 ECOFIN 499 Der Rat führte eine Aussprache über das Dossier. Dabei konnte die Zahl der noch offenen kritischen Fragen verringert werden, die im Hinblick auf eine abschließende politische Einigung über dieses Dossier auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 17. Juni 2016 noch geklärt werden müssen. Der Text, der während der Tagung an die Minister verteilt wurde, ist in Dokument 9520/16 wiedergegeben. 4. Sonstiges Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge = Informationen des Vorsitzes 8886/16 ECOFIN 394 Der Rat nahm Kenntnis vom Sachstand in Bezug auf die Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen. NICHT DIE GESETZGEBUNG BETREFFENDE TÄTIGKEITEN 5. Annahme der Liste der A-Punkte 8997/16 PTS A 40 Der Rat nahm die Liste der A-Punkte in Dokument 8997/16 an. Die Erklärungen zu diesen Punkten sind in der Anlage wiedergegeben. 9518/16 pau/gt/ab 3
6. Verwirklichung der Bankenunion = Sachstand Der Rat wurde von der Kommission auf den neuesten Stand in Bezug auf die Verwirklichung der Bankenunion gebracht. 7. Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" Sonderbericht Nr. 24/2015 des Europäischen Rechnungshofs "Bekämpfung des innergemeinschaftlichen MwSt.-Betrugs: Weitere Maßnahmen sind erforderlich" = Schlussfolgerungen des Rates 9046/16 FISC 77 ECOFIN 404 Der Rat nahm nach einem Gedankenaustausch die in Dokument 9452/16 FISC 85 ECOFIN 502 enthaltenen Schlussfolgerungen an und kam überein, das Thema Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf seiner nächsten Tagung im Juni auf der Grundlage einer von der Kommission vorzulegenden Analyse zu erörtern. 8. Europäisches Semester 2016 Länderberichte: eingehende Überprüfungen 2016 und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2015 = Schlussfolgerungen des Rates 8836/16 ECOFIN 390 UEM 155 SOC 251 EMPL 153 8963/16 ECOFIN 398 UEM 158 SOC 256 EMPL 159 Der Rat nahm die in Dokument 8836/16 enthaltenen Schlussfolgerungen an. 9. Sonstiges Unter diesem Punkt wurden keine Fragen zur Sprache gebracht. 9518/16 pau/gt/ab 4
ANLAGE ERKLÄRUNGEN FÜR DAS RATSPROTOKOLL Zu A-Punkt 1: Delegierter Beschluss (EU) / der Kommission vom 15.4.2016 zur Änderung des Anhangs III des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union, im Hinblick auf Belarus = Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben ERKLÄRUNG LITAUENS "Litauen hat nicht die Absicht, Einwände gegen den Delegierten Beschluss zu erheben, wobei Litauen davon ausgeht, dass die Finanzierungen der EIB im Rahmen ihres Außenmandats daran geknüpft sein werden, dass Belarus die internationalen Standards für Umweltschutz und nukleare Sicherheit einhält, und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2016 zu Belarus erfolgen werden, in denen insbesondere bekräftigt wurde, dass gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit wichtige Bestandteile einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus sind, erneut daran erinnert wurde, dass die nukleare Sicherheit jenseits der Grenzen der EU gewährleistet werden muss, und Belarus aufgefordert wurde, diesbezüglich konstruktiv mit den zuständigen internationalen Behörden zusammenzuarbeiten. Litauen weist darauf hin, dass im Jahr 2014 sowohl im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo) als auch des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus) eingeräumt wurde, dass Belarus hinsichtlich seines Vorhabens zum Bau eines Kernkraftwerks in Ostrovets die Bestimmungen dieser Übereinkommen nicht eingehalten hat. Dies wurde am 15. März 2016 von dem für die Durchführung des Espoo-Übereinkommens zuständigen Ausschuss bestätigt, der zugleich vorschlug, einen Untersuchungsausschuss für die einschlägigen Bewertungen einzusetzen. Litauen betont, dass die Einhaltung der internationalen Standards für Umweltschutz und nukleare Sicherheit durch Belarus eingehend geprüft werden muss, und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Internationale Atomenergie-Organisation ihren Auftrag, den Standort und die Auslegung gegen äußere Ereignisse im Rahmen einer Begutachtung unter Fachkollegen (Peer-Review) zu prüfen, lückenlos abschließt und dass das KKW in Belarus einer umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertung unterzogen wird." 9518/16 pau/gt/ab 5 ANLAGE