Umsetzung Gewässerraum im Wasserbautagung Donnerstag, 15. März 2018
Ziele der Präsentation Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die gesetzlichen Grundlagen die Berechnung des Gewässerraums das Vorgehen zur Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen des Gewässerraums die Zuständigkeiten in den einzelnen Phasen welche Hilfsmittel der Kanton zur Verfügung stellt wie die Anpassung an lokale Verhältnisse erfolgt Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 2
Inhalt Grundlagen Gewässerraum Funktion und Nutzen Gewässerraum Komponenten zur Berechnung des Gewässerraums Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Ausblick Zusammenfassung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 3
Grundlagen Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 4
Grundlagen Gewässerraum Geschichte Revision GSchV Schaffung von Handlungsspielraum Revision GSchG/GSchV Sicherung und extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums 2006 2011 2016 Revision GSchV Gegenvorschlag «Nutzen und Schutz der Gewässer» 2017 2018 Revision WBSNG/ WBSNV Kantonale gesetzliche Grundlagen Volksinitative «Lebendiges Wasser» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 5
Grundlagen Gewässerraum Gesetzliche Bestimmungen Bund Bundesgesetz über den Gewässerschutz (GSchG, SR 814.20) Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) Kanton Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG, RB 721.1) Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNV, RB 721.11) Planungs- und Baugesetz (PBG, RB 700) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 6
Funktion und Nutzen Gewässerraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 7
Funktion und Nutzen Gewässerraum Die Gewässerlandschaft Vor 150 Jahren Heute Dufourkarte 1870 Aktuelles Gewässerkataster Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 8
Funktion und Nutzen Gewässerraum Gewässerzustand im Kanton Den Gewässern wurde in der Vergangenheit durch Verbauungen, Begradigungen und Eindolungen vielerorts Raum weggenommen Ökomorphologische Kartierung (Stufe F): Im Kanton sind 758 km der insgesamt 1931 km Fliessgewässerlänge in schlechtem Zustand Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 9
Funktion und Nutzen Gewässerraum Natürliche Gewässerfunktionen Gewässer benötigen Raum, damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können: Den Transport von Wasser und Geschiebe Die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen Die Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften Die dynamische Entwicklung des Gewässers und die Vernetzung der Lebensräume Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 10
Funktion und Nutzen Gewässerraum Gewässerraum = der mit dem Gewässer direkt verbundene Lebensraum Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 11
Funktion und Nutzen Gewässerraum Wozu dient der Gewässerraum Entlang aller Gewässer wird ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht: Für das schadlose Ableiten von Hochwasser Zur Ausbildung vielfältiger Lebensräume am und im Wasser Für spätere Revitalisierungen Zum Schutz vor Eintrag schädlicher Stoffe aus Dünge- oder Pflanzenschutzmittel Für die Naherholung am Wasser Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 12
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 13
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Wichtigste Komponenten Kantonaler Gewässerkataster (Referenzdatensatz) Für alle diese Gewässer ist ein Gewässerraum festzulegen oder explizit auf eine Festlegung zu verzichten Ökomorphologische Kartierung der Fliessgewässer (Stufe F) Jetzige Gerinnesohlenbreite und Breitenvariabilität Natürliche Gerinnesohlenbreite Gebiete nach Art. 41a Abs. 1 GSchV Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete mit gewässerbezogenen Schutzzielen Berechnungsgrundlagen nach Art. 41a und Art. 41b GSchV Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 14
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Kantonaler Gewässerkataster und ökomorphologische Kartierung der Fliessgewässer Kantonaler Gewässerkataster Ökomorphologische Kartierung (Stufe F) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 15
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Natürliche Gerinnesohlenbreite Ausgeprägte Breitenvariabilität (unverbautes Gewässer mit wechselhafter Sohlenbreite) Korrekturfaktor 1.0 Eingeschränkte Breitenvariabilität (teilweise begradigtes Ufer, punktuell verbaut) Korrekturfaktor 1.5 Keine Breitenvariabilität (kanalisiert, künstlich begradigt bis vollständig verbaut) Korrekturfaktor 2.0 Alternative: natürliche Referenzstrecken oder historische Daten Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 16
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Gebiete nach Art. 41a Abs. 1 GSchV Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete mit gewässerbezogenen Schutzzielen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 17
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Berechnung minimaler Gewässerraum nach GSchV Minimaler Gewässerraum in Gebieten nach Art. 41a Abs. 1 (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) natürliche Gerinnesohlenbreite < 1 m 11 m natürliche Gerinnesohlenbreite 1 5 m 6 x natürliche Gerinnesohlenbreite + 5 m natürliche Gerinnesohlenbreite > 5 m natürliche Gerinnesohlenbreite + 30 m Minimaler Gewässerraum in übrigen Gebieten nach Art. 41a Abs. 2 natürliche Sohlenbreite < 2 m 11 m natürliche Sohlenbreite 2 15 m 2.5 x natürliche Gerinnesohlenbreite + 7 m > 15 m kantonale Vorgaben Minimaler Gewässerraum bei stehenden Gewässern nach Art. 41b 15 m ab Uferlinie * * Bemessung des Gewässerraums bei Bodensee und Untersee ab Hochwasserprofil ( 16 WBSNG) 18 Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie)
Komponenten zur Berechnung des Gewässerraum Berechnungsbeispiel Art. 41a Abs. 2 GSchV Ökomorphologie Stufe F Mittlere Sohlenbreite: 1 m Wasserspiegelbreitenvariabilität: eingeschränkt Natürliche Gerinnesohlenbreite Korrekturfaktor 1.5 (Breitenvariabilität eingeschränkt) 1.5 x 1 m = 1.5 m Minimale Breite des Gewässerraums nach Art. 41a Abs. 2 GSchV Natürliche Gerinnesohlenbreite von < 2 m Minimaler Gewässerraum 11 m Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 19
Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 20
Grundeigentümerverbindliche Festlegung ab 1. Januar 2018 Im Rahmen von Wasserbauprojekten und Sondernutzungsplanungen WBSNG und WBSNV in Kraft seit 1. Januar 2018 Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraum im Rahmen von: Wasserbauprojekten (Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt) Sondernutzungsplanungen (Gestaltungsplan, Baulinienplan) Die grundeigentümerverbindliche Festlegung erfolgt in Form von Gewässerraumlinien Das Vorgehen orientiert sich am Verfahren nach 29 ff. PBG Gewässerraumlinienplan Parallele Verfahren Wasserbauprojekt und Gewässerraumlinienplan Koordination zur inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung der Entscheide Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 21
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 22
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 1 (Kanton) Phase 2 (Gemeinden) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 23
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 1 (Kanton) «behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 24
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Zweiphasiges Vorgehen Phase 2 (Gemeinde) «grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum» Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 25
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Festlegung durch den Kanton bis 31. Dezember 2018 Unter Mitwirkung der Gemeinden ( 2 WBSNG) Für Fliessgewässer und stehende Gewässer gemäss kantonalem Gewässerkataster Der behördenverbindliche Raumbedarf der Gewässer wird mittels GIS-Analyse bestimmt Rechnerische Festlegung gestützt auf die Daten der ökomorphologischen Kartierung der Fliessgewässer (Stufe F) Zur Bestimmung des Raumbedarfs der grossen Flüsse Thur, Sitter und Rhein wird die Methode nach Roulier angewendet Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 26
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Dient der Beurteilung von Planungs- und Baugesuchen Der Kanton erarbeitet Hilfsmittel zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums Hinweiskarte Hochwasserdefizit aus Gefahrenkarte Hinweiskarte Nutzen aus Revitalisierungsplanung Leitfaden zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Technischer Musterbericht Frist zur Festlegung bis Ende 2018 nach Übergangsbestimmungen Gewässerraum GSchV ist eingehalten Gemäss BAFU genügt bis zu diesem Datum eine behördenverbindliche Festlegung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 27
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Auswirkungen Übergangsbestimmungen Gewässerraum GSchV ausser Kraft Gewässerabstände für Bauten und Anlagen nach PBG bleiben in Kraft Kanton kann Bewilligung zur Unterschreitung der Gewässerabstände nach PBG für Bauten und Anlagen bis zum behördenverbindlichen Raumbedarf der Gewässer erteilen Die Nutzungseinschränkungen entlang der Gewässer bleiben unverändert Verbot für Dünge- und Pflanzenschutzmittel nach DZV und ChemRRV Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 28
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Behördenverbindlich erklärt wird die Breite des Raumbedarfs pro Gewässerabschnitt Die Angaben erfolgen nicht parzellengenau Der Raumbedarf als Fläche hat lediglich informativen Charakter Die Geodaten werden den Gemeinden zur Beurteilung von Planungsund Baugesuchen zur Verfügung stehen (persönlicher Zugang über ThurGIS) Die Geodatensatz kann über das AGI bezogen werden (z. B. für Wasserbauprojekte) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 29
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Beispiel 11 Behördenverbindlicher Raumbedarf Hinweisfläche Raumbedarf Allmendbach Tägerwilen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 30
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Festlegung durch die Gemeinden Flächendeckend über das ganzes Gemeindegebiet Frist bis anhin noch nicht definiert (spätestens im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision) Die Zuständigkeit der Gemeinden ergibt sich aus 34 WBSNG Der behördenverbindliche Raumbedarf der Gewässer ist durch die Gemeinden zu plausibilisieren Anpassung in Breite und Lage aufgrund lokalen Verhältnisse Die geplante Siedlungsentwicklung kann berücksichtigt werden Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 31
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer gemäss kantonalem Gewässerkataster ist ein Gewässerraum festzulegen, oder explizit auf eine Festlegung zu verzichten. Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, möglicher Verzicht in den in Art. 41a Abs. 5 und Art. 41b Abs. 4 GSchV genannten Fällen. 34 WBSNG präzisiert den Art. 41a Abs. 5 Bst. b GSchV dahingehend, dass bei eingedolten Gewässern in Landwirtschaftszonen auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet wird. Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 32
Phasen zur Festlegung des Gewässerraums Phase 2: Grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen Wenn der Gewässerraum mittels Gewässerraumlinien grundeigentümerverbindlich festgelegt ist, ersetzen diese im massgebenden Abschnitt die Gewässerabstände nach PBG Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums Keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel Anrechenbar als Biodiversitätsförderfläche (BFF) Bestandesgarantie für Bauten und Anlagen, welche rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzt werden Neue Bauten und Anlagen müssen standortgebunden und im öffentlichen Interesse liegen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 33
Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 34
Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Zu berücksichtigende Randbedingungen Abschnittsbildung Die Abschnitte sollen nicht zu klein sein Abschnittswechsel nach Möglichkeit an klar abgrenzbaren Punkten (z. B. Brücken, Parzellengrenzen) Anpassung an Topologie Gewässerraumlinie soll auf Oberkante Böschung gelegt werden Höhenlinien beiziehen Bestehende Grenzen berücksichtigen Nach Möglichkeit die Gewässerraumlinie an bereits vermasste Grenzen legen (z. B. Strassen, Parzellengrenzen, Waldgrenzen) Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 35
Gewässerraumlinie Anpassung an lokale Verhältnisse Zu berücksichtigende Randbedingungen Zugänglichkeit für den Gewässerunterhalt Aspekt der Sicherung des Schutzes vor Hochwasser (Art. 41a Abs. 3 GSchV) Für den Gewässerunterhalt muss in der Regel ein Korridor von 5 m zur Verfügung stehen Sichern durch Vergrösserung des Gewässerraums oder mit raumplanerischen Instrumenten (z. B. Baulinien, Freihaltezonen) Umgang mit bestehenden Bauten und Anlagen im Gewässerraum Sie sind grundsätzlich zu durchfahren Rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss genutzte Bauten und Anlagen haben Bestandesgarantie Bestandteil des Leitfadens zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 36
Ausblick Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 37
Ausblick Arbeiten bis Ende 2018 Kantonales Gewässerkataster Ergänzung Gewässerkataster mit stehenden Gewässern Nachführung Gewässerkataster gestützt auf Projekt «Differenzanalyse Gewässerkataster und Gewässer der Amtlichen Vermessung» GIS-Analyse behördenverbindlicher Raumbedarf für fliessende und stehende Gewässer Strukturierung der Geodaten zum Raumbedarf der Fliessgewässer Berechnung des Raumbedarfs der stehenden Gewässer Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 38
Ausblick Arbeiten bis Ende 2018 Der Kanton erarbeitet Hilfsmittel für die Gemeinden zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums Hinweiskarte Hochwasserdefizit aus Gefahrenkarte Hinweiskarte Nutzen aus Revitalisierungsplanung Leitfaden zur Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums Technischer Musterbericht Geodatenmodell Gewässerraum erarbeitet durch den GIS Verbund (GIV) Gestützt auf das minimale Geodatenmodell Gewässerraum des BAFU (ID 190.1) Abfüllen der Geodaten zu den Gewässerraumlinien Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 39
Zusammenfassung Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 40
Zusammenfassung Den Anwesenden ist folgendes bekannt: die gesetzlichen Grundlagen die Berechnung des Gewässerraums das Vorgehen zur Festlegung des Gewässerraums Auswirkungen des Gewässerraums die Zuständigkeiten in den einzelnen Phasen welche Hilfsmittel der Kanton zur Verfügung stellt wie die Anpassung an lokale Verhältnisse erfolgt Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 41
Website Gewässerraum: umwelt.tg.ch/gewaesserraum Fischerbächli in Bürglen Claudia Eisenring, (Abt. Wasserbau und Hydrometrie) 42