Bürgerinformationsveranstaltung in Mettingen am 23.05.2013 Ausbau der Windenergie im Kreis Steinfurt Herr Ahlke und Frau Haverkamp (mittlerweile Schröder), Kreis Steinfurt, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Zukunftskreis Steinfurt - Ziel: energieautark 2050 Ausgaben für Energie im Kreis ca. 1,2 Mrd. /a regionale Wertschöpfung derzeit maximal 10 % Ziel: 2050 (rechnerisch) energieautark Zwischenziel: in 10 Jahren die regionale Wertschöpfung von 10 % auf 30 % steigern
Zukunftskreis Steinfurt - Ziel: energieautark 2050 Kontinuierlicher Verbesserungs- und Entwicklungsprozess Reduzierung des Energieverbrauchs Ausbau der erneuerbaren Energien Windenergie hat den größten Anteil!
Potenziale für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Energiepotenzial Genutzte Potenziale hoch Ungenutzte Potenziale 1.000 GWh/a niedrig Realisierungschancen niedrig hoch
Derzeitige Verteilung der Windräder im Kreis ca. 250 Windenergieanlagen (WEA) erzeugen derzeit rund 440.000 MWh/a Strom und versorgen damit knapp 17% der Haushalte im Kreis mit Strom
Potenzialanalyse kreisweite Windpotenzialanalyse Finanzierung durch die Stadtwerke und den Kreis Steinfurt Fertigstellung: Oktober 2011 Aushändigung exklusiv an die Bürgermeister als Planungshilfe für Kommunen Arten- und naturschutzfachliche Abschichtung der Potenzialflächen durch die Untere Landschaftsbehörde Kreis Steinfurt Ergebnis: 2.425 ha unbebaute Potenzialflächen mit geringem und mittlerem Risiko, die für die Planung zur Verfügung stehen
Windpotenziale im Kreis Steinfurt Windpotenzialflächen "gelb und grün" in ha Gesamtpotenzial Wind 1.300.000 MWh/a 860.000 440.000 zusätzlich erschließbares Potenzial: 860.000 MWh/a Genutztes Potenzial Ungenutztes Potenzial Steinfurt Rheine Hörstel Emsdetten Hopsten Wettringen Greven Horstmar Ochtrup Laer Neuenkrichen Metelen Saerbeck Tecklenburg Altenberge Ibbenbüren Recke Lengerich Mettingen Ladbergen Lienen Westerkappeln Nordwalde Lotte 15ha grün 0 100 200 300 400 500 600
Entwicklung Leitlinien für Bürgerwindparks Die Hintergründe: Akzeptanz durch finanzielle und organisatorische Beteiligung aufbauen und erhalten maximale regionale Wertschöpfung erreichen Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen, sozialen und naturschutzfachlichen Interessen erzielen Entscheidungskompetenz vor Ort behalten weiches Steuerungsinstrument Die Leitlinien wurden mit dem WLV, Bürgermeistern sowie Vertretern der Stadtwerke und dem Agenda 21-Büro des Kreises gemeinsam entwickelt. Die Leitlinien wurden in der Bürgermeisterkonferenz anerkannt und verabschiedet.
Die Leitlinien Bürgerwindpark Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt. o Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen Faire Teilhabe der nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen. o Entschädigung nicht mit dem Schwerpunkt auf die direkten Anlagenstandorte Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung. o Mindestanteil von 25% des Eigenkapitals in Händen einzelner Bürger (außerhalb der Gruppe der Flächeneigentümer in der Windvorrangzone) Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen. Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 Euro. Einbeziehen der regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner. Einbeziehen der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen.
Angebote der Servicestelle Windenergie Beratung / Vermittlung / Vernetzung Potenzialanalysen als Planungs- und Prozesshilfe (anstehend: Repowering) Information und Transparenz (Homepage) Bürgerbeteiligung Veranstaltungen durchführen/unterstützen Interessenausgleich ( Runder Tisch Windenergie ) Konfliktmanagement (Vermittlung von Mediation) Prozess begleiten und voran bringen Verknüpfung zu weiteren Projekten, z.b. Unser Landstrom und Speichertechnologien KONTAKT Servicestelle Windenergie Svenja Haverkamp 02551-69-2169 svenja.haverkamp@kreis-steinfurt.de
Erhebung Wind-Potenziale Kreisweite Untersuchung durch die Firma enveco nach Abstandskriterien (siehe Abb. Links) anschließend artenschutzfachliche Abschichtung durch die Untere Landschaftsbehörde. Ergebnis Ampelkarte : 2.425 ha kreisweit als grün und gelb eingestuft Karten gingen als Planungshilfe für die Kommunen an die Bürgermeister Ergebnisse an der Mettinger Aa laut enveco:
Erhebung Wind-Potenziale Ergebnisse an der Mettinger Aa laut enveco, nur Potenzialflächen:
Windpotenzialflächen Ampelkarte Gebiet Mettingen-Recke Größe der Flächen: Fläche 1 grün : 15ha Fläche 2 rot : 16ha
Situation Planungsrecht in Mettingen im Süden des Gemeindegebiets ist eine Windkraftkonzentrationszone im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen. Die Eigentümer stellen die Flächen allerdings nicht zur Verfügung.
Warum wird der Bürger jetzt erst informiert? Im Oktober 2011 wurden die Potenzialstudien zu möglichen Flächen für die Windenergie an die Bürgermeister übergeben. Im Anschluss daran begannen die Gespräche mit den Flächeneigentümern geführt, um die möglichen Standorte vor externen Projektierern zu sichern, die keine Mitbestimmung der Bevölkerung vor Ort und keine regionale Wertschöpfung ermöglichen würden. 12.04.2012 erster Bericht in Bauplanugsausschuss, Protokoll ist öffentlich zugänglich. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ist noch nicht eingeleitet. Somit ist von Seiten der Gemeinde Mettingen noch keine Information an die Bürger notwendig.
Wie kann ich mich beteiligen? Wie weit ist das Projekt? Der mögliche Windpark soll ein Bürgerwindpark im Sinne der Leitlinien des Kreises Steinfurt sein, daher können sich auch Bürger konzeptionell und bei Umsetzung dann auch finanziell beteiligen. Das Beteiligungskonzept wird daher vor Ort und demokratisch mit allen Beteiligten entwickelt. Es steht also noch nichts fest. Derzeit laufen die notwendigen artenschutzfachlichen Untersuchungen. Bitte wenden Sie sich direkt an Herr Sparenberg oder Herrn Krüer, wenn Sie Fragen zur Beteiligung oder am Fortgang des Projektes haben: Udo Sparenberg, Kowallstraße 61, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/98551, Mobil: 0170/4569042, ub.sparenberg@t-online.de Christoph Krüer, Brunheiderweg 75, 49497 Mettingen, 05452 91 94 64 christoph.krueer@osnanet.de
Schall von Windrädern: Lärmschutz gesetzliche Grundlage ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) im Bundesimmissionsschutzgesetz Immissionsorte sind schutzwürdige Räume : Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, Unterrichtsräume in Schule, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Arbeitsräume wie Büroräume, Praxisräume, Schulungsräume Direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen (z.b. Terrassen, Balkone) sind schutzwürdigen Räumen tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr gleichgestellt. Grenzwerte müssen eingehalten werden, dies wird vor Erteilung der Genehmigung geprüft (Gutachten) und in der Genehmigung festgehalten Genehmigungsbehörde (Kreis Steinfurt) kann für jede Anlage Lärmwerte nachvollziehen Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert zulässig und es gelten andere Lärmschutzgrenzen als in reinen Wohngebieten Wer im Außenbereich wohnt hat diese Veränderungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen hinzunehmen.
Einzuhaltende Grenzwerte laut TA-Lärm und Vergleich: Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an http://www.lanuv.nrw.de/geraeusche
Schattenwurf von Windrädern gesetzliche Grundlage ist der Windenergieerlass NRW 2011 Immissionsorte sind schutzwürdige Räume (s. Lärmschutz) Grenzwert: zu tolerieren sind bis zu 30 Minuten pro Tag bzw. 30 Stunden pro Kalenderjahr (entspricht tatsächlicher Beschattungsdauer von 8 Stunden) (Basis OVG Münster, Urteil 18.11.2002, 7A 2140/00) Grenzwerte müssen eingehalten werden, dies wird vor Erteilung der Genehmigung geprüft (Gutachten) und in der Genehmigung festgehalten Genehmigungsbehörde (Kreis Steinfurt) kann für jede Anlage Schattenwurf nachvollziehen Hinweis: Forderungen nach Nullbeschattung haben keine Rechtsgrundlage. Unabhängig davon kann durch die Genehmigungsbehörde auf kooperativer Basis darauf hingewirkt werden, dass der Betreiber freiwillig auf die Ausnutzung der zulässigen Beschattungsdauer verzichtet. Somit gibt es dann gar keinen Schattenwurf auf Wohnbebauung. Dies ist übliche Praxis im Kreis Steinfurt.
Infraschall von Windrädern Infraschall ist tieffrequenter Schall unterhalb der Hörschwelle des Menschen, Windenergieanlagen produzieren Infraschall bei entsprechender Intensität kann Infraschall als Pulsieren wahrgenommen werden (ähnlich Bass in der Musik) wie immer ist die Menge/Höhe der Einwirkung entscheidend für die Frage nach einer schädlichen Wirkung: Denn ja, Infraschall kann bei gewissen Frequenzen und Lautstärken schädlich sein. Aber nein, diese Werte werden von Windenergieanlagen nicht erzeugt. gemessene Werte liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle und sind damit unschädlich Weitere Informationen finden sich im Flyer der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Downloadlink auf http://agenda21.kreissteinfurt.de/servicestellewindenergie
Warum Wind onshore/ an Land? Die Forderung Strom aus Wind dort zu gewinnen wo viel Wind geht, auf dem Meer im Norden Deutschlands, ist zunächst logisch und nachvollziehbar. Doch wie kommt der Strom dann dorthin, wo er gebraucht wird also in die Mitte und den Süden Deutschlands? Zum Einen ist das rein technisch schwierig, z.b. wegen Verlusten beim Transport. Zum Anderen würde dieser Weg allein den Bau von neuen großen Stromtrassen bedeuten. Dies würde ebenfalls Veränderungen im Landschaftsbild zur Folge haben. Dabei könnten die Bürger vor Ort allerdings nicht mitreden und vor allem nicht mitfinanzieren und mitverdienen! Dezentrale Stromerzeugung führt also zu mehr Versorgungssicherheit, demokratischer Mitbestimmung, Teilhabe der Bürger an den Gewinnen und regionaler Wertschöpfung für die Kommunen und damit Daseinsvorsorge vor Ort.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!