Grundlagen des Kirchenverständnisses und des Kirchenrechts Basic Understanding of Church and Code of Canon Law. Modul 1 Wahlpflichtmodul

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AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

Transkript:

englischer Modul 1 modul 526810000 Grundlagen des Kirchenverständnisses und des Kirchenrechts Basic Understanding of Church and Code of Canon Law 5 2 SWS Selbst- stud. 150 h 120 h 1 Semester jedes Wintersemester Semester Die Studierenden gewinnen Einsicht die Entstehung der christlichen Kirchen, die ursprünglichen Varianten ihrer Gemeinde- und Leitungsstrukturen und die heutige Verfassung der Katholischen Kirche vom Papstamt bis zur Leitung der Ortsgemeinde. Sie werden vertraut mit dem Wirken der Kirche nach außen (Mission) und nach innen (Dienst der Verkündigung, sakramentales Leben, Caritas) und lernen die Grundzüge der jeweiligen rechtlichen Regelungen kennen. Sie erwerben Überblicks- und Detailwissen in den für Religionslehrkräfte relevanten Gebieten des katholischen Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts: kirchliches Verfassungsrecht, Verkündigungsrecht, Eherecht. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse - bezüglich der Dynamik der historischen Ausbildung von Kirchenbildern; - der Ausbildung amtlicher Strukturen; - der Kirchenverfassung; - des Sakramentenrechts, speziell des Eherechts Die Studierenden gewinnen Einsicht in die Struktur und die Prais historischen und juristischen Denkens. Insbesondere entdecken sie die Faktizität und damit auch Veränderbarkeit kirchlichen Selbstverständnisses und der jeweils damit verbundenen Rechtsprais. Die Studierenden vermögen die Notwendigkeit und Bedeutung kirchenrechtlicher Regelungen nachzuvollziehen, wissen insbesondere auch, dass die Verbindlichkeit kirchlicher Rechtssetzung in vielen Fällen nicht unabhängig ist von der Rezeption der Normen durch die Rechtsnehmer (die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft) Modul- verantwortlicher Vorlesung, Referat, Privatstudium, Tetarbeit, Diskussion Nr. Titel Art SWS Prüfungs-vorb. 526811000 Kirchenverständnis und Kirchenrecht V 2 Pfl. 30 526815000 Klausur Klausur: 90 Minuten Anmerkungen Das Master-Modul 1 ist gültig von 201314 bis 201516. Danach wird Modul 1 durch Modul 2 ersetzt, das eine Gültigkeit ab dem WiSe 201617 hat. 29.02015

Fundamentaltheologie englischer Foundational Theology Modul 2 modul 526820000 5 2 SWS 150 h 120 h 1 Semester jedes Wintersemester Semster Die Studierenden lernen das Christentum verstehen - als Religion unter Religionen mit besonderer Berücksichtigung seiner Herkunft aus dem Judentum; - als Offenbarungsreligion mit dem Anspruch der Vermittlung einer unüberbietbaren Selbstmitteilung Gottes; - als kirchlich verfasste Botschaft unter dem Richtmaß von Erlösung und Freiheit; - als Religion, die sich beständig der Rechenschaftsgabe über die Gründe der eigenen Botschaft und Hoffnung auf dem Forum der Vernunft unterzieht Die Studierenden werden vertraut mit zeitgenössischen fundamentaltheologischen Begründungsdiskursen - Narrative Theologie; - Reformed epistemology; - Theopragmatik; - Transzendentaltheologie Die Studierenden erlernen einen Umgang mit philosophischem, eegetischen und religionsgeschichtlichem Instrumentar, der ihnen erlaubt, die Triftigkeit fundamentaltheologischer Ansätze zu prüfen und deren Leistungsfähigkeit für Aufgaben der Glaubensbegründung zu beurteilen Die Studierenden werden befähigt, in erstpersönlicher Perspektive und Verantwortung in der Diskussion mit anderen religiösen oder philosophischen Welt- und Selbstbeschreibungen begründet über die eigene Glaubensoption und deren Vernunftorientiertheit Auskunft zu geben. Vorlesung, Referat, Präsentation, Privatstudium, Tetarbeit, Diskussion Modul- verantwortlicher Teilnahme- voraussetzung Nr. Offenbarung Titel 526821000 Art V SWS 2 Pfl. 30 526825000 Klausur: 90 Minuten Klausur Anmerkungen Das Master-Modul 2 ist gültig ab dem WiSe 201617. In der Zeit davor wird Modul 1 absolviert, das eine Gültigkeit von 201314 bis 201516 hat. 303.2016

englischer Modul 3 526830000 Religionsdidaktik Didactics of Religion 5 2 SWS 150 h 120 h 1 Semester jedes Wintersemester Semester Die Studierenden haben einen grundlegenden Überblick über religionsdidaktische Prinzipien und können diese in die Planung und Gestaltung von Unterricht integrieren. Das Selbstverständnis als Religionslehrerin wird gefestigt. Sie sind in der Lage, die historische Entwicklung religionsdidaktischer Konzepte nachzuzeichnen und kritisch zu reflektieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, ihre Aufgabe als Religionslehrerinnen im Spannungsfeld von Bildung und Glaubenslehre zu verstehen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zu Sinn und Struktur von religionsdidaktischen Prinzipien und können diese in ihrer Anwendung situationsbezogen beurteilen. Sie haben detaillierte Kenntnisse über religionsdidaktische Konzepte. Sie verstehen die Historie der Religionsdidaktik und können einen zeitgemäßen Anwendungsbezug herstellen. Modulverantwortlicher Nr. Titel Die Studierenden verfügen über Fähigkeiten zur Anwendung ausgewählter religionsdidaktischer Prinzipien und sind entsprechend in der Lage, geeignete Methoden zur Umsetzung zu generieren. Die Studierenden haben das besondere Wesen des Religionsunterrichts im Hinblick auf die Fokussierung individueller Glaubens- und Erfahrungsorientierung von Schülerinnen verinnerlicht und sind in der Lage, dies in der Planung und Gestaltung von Religionsunterricht zum Ausdruck zu bringen. SWS 526831000 S 2 Pfl. Religionsdidaktik Anmerkungen Teterarbeitung, Diskussion, Präsentation, Rollenspiel, Anwendungstraining 526835000 Art Klausur: 90 Minuten Klausur 30 29.02015

Diagnose, Beratung und Förderung religiöser Kompetenz englischer Modul 4 526840000 Dynamics and Processes in Field of Religious Epertises 5 2 SWS 150 h 120 h 1 Semester jedes Sommersemester 2. Semester Die Studierenden verfügen über umfassende Kenntnisse formaler, non-formaler und informeller christlicher Lern- und Bildungsprozesse. Sie sind in der Lage, individuelle religiöse Bildungsentwicklungen von Schülerinnen und Schülern im Fokus der Kompetenzorientierung einzuordnen, zu bewerten und pädagogisch-didaktisch zu fördern. Hierbei verfüge die Studierenden über ein kritisches Bewusstsein der Möglichkeiten und Grenzen einer kompetenzorientierten Bildungsstandardisierung, insbesondere im Lichte religiöser Entwicklungen. Sie sind in der Lage, das Kompetenzkonstrukt subjektorientiert zu verstehen und es in individueller Differenzierung zu vermitteln. Die Studierenden haben einen Überblick über den (religions-)pädagogischen Diskurs der Kompetenzentwicklung und können ihn gesellschaftspolitisch, bildungstheoretisch und lerntheoretisch kritisch reflektieren. Sie kennen unterschiedliche Kompetenzmodelle und verfügen über eine subjektbezogene Perspektive der Handlungsdispositionen und ein Strukturbild religiöser Kompetenz. Unterschiedliche Entwicklungswege religiöser Bildung und Kompetenzentwicklung sind ihnen vertraut. Die Studierenden sind in der Lage, individuelle Kompetenzen zu eplorieren, zu erfassen, einzuordnen und zu beurteilen. Sie sind darüber hinaus fähig, individuelle kompetenzorientierte Entwicklungsprozesse religiöser Bildung im Kontet der fachdidaktischen Perspektive zu fördern. Die Studierenden verfügen über eine Wahrnehmungssensibilität in der Beobachtung und Erfassung von religiösen Kompetenzen. Sie sind zur einfühlsamen Anerkennung, Würdigung und zu ermutigenden Förderungsgesprächen in der Lage. Modulverantwortlicher Nr. Titel Lehrgespräch, Diskussionsbeteiligung, Referate, Präsentationen, Übungen 526841000 Art SWS Diagnose und Beratung im Kontet von Kompetenzentwicklung und ihrer Förderung S 2 Pfl. 30 526845000 Referat Anmerkungen 29.02015

englischer Ökumene und Weltreligionen für Sekundarschullehrkräfte Ecumenism and World Religions for Secondary School Teachers Modul 5 526850000 5 2 SWS 150 h 120 h 1 Semster jedes Wintersemester 3. Semester Die Studierenden wissen um die Entstehung der großen christlichen Konfessionen durch die Kirchenspaltungen (Griechische bzw. Russische Orthodoie versus Lateinische Westkirche bzw. Spaltungen in der Westkirche), sie vermögen die Anlässe der Spaltungen dazustellen und über bislang wieder erreichte Konsense sowie noch bestehende Streitpunkte Auskunft zu geben. Sie sind über die weltweite Konjunktur evangelikaler Denominationen und Freikirchen informiert. Sie verfügen über gesicherte Kenntnis bezüglich der Grundüberzeugungen der anderen großen Weltreligionen und können Möglichkeiten und Grenzen interreligiöser Dialoge einschätzen. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse über das Verhältnis zwischen den christlichen Konfessionen sowie über zentrale Aspekte des religiösen Lebens im Judentum, Islam und anderen Religionen (z.b. Buddhismus oder Hinduismus). Modulverantwortlicher Die Studierenden erlangen ein Blick in Theorie und Prais interkultureller und interreligiöser Hermeneutik im Umgang mit Traditionen anderer Konfessionen und Religionen. Sie werden sensibel für die verschiedenen ästhetischen Ausdrucksgestalten von Konfessionen und Religionen (besonders für das Thema Bilderverbot versus Bilderreichtum). Die Studierenden lernen, die tetuellen Tradition der großen Weltreligionen und der anderen christlichen Konfessionen eemplarisch zu interpretieren sowie die jeweiligen Ikonographien zu entziffern. Vorlesung, Referat, Präsentation, Privatstudium, Tetarbeit, Diskussion Nr. Titel Art SWS Ökumene und S 2 Weltreligionen Anmerkungen 526851000 526855000 Hausarbeit: 15-20 Seiten Pfl. 30 Hausarbeit 29.02015

Theorie-Prais-Modul IV: Praktikum alle Teilstudiengänge englischer P4 Modulverantwortlicher Theory and Practice IV: Internship 15 0 SWS 450 h 240 h 210 h Praktikumsbüro keine 1 Semester jedes Wintersemester Sie verfügen über umfassende Kenntnisse grundlegender Unterrichtsmethoden und sind in der Lage, diese zielführend in der jeweiligen Unterrichtssituation in der Sekundarstufe anzuwenden. 3. Semester Die Studierenden können ihr pädagogisches Selbstverständnis reflektieren und verfügen über die Fähigkeit, ihr professionelles Selbstkonzept weiter zu entwickeln. Sie verstehen ihre eigenen berufsbiografischen Vorerfahrungen und sind in der Lage, persönliche Lernaufgaben zu entwickeln und diese in einen Prozess des lebenslangen Lernens einzubinden. Sie entwickeln ihre Kommunikationskompetenz im Berufsfeld Schule weiter. Eigene Unterrichtsprais, Hospitationen, Beratungsgespräche, Probeunterricht mit anschließender Beratung, beobachtende und aktive Teilnahme am gesamten Schulgeschehen, auch außerhalb des Unterrichts, aktive Beteiligung an den Begleitseminaren, Bearbeitung einer Forschungsaufgabe und Schreiben eines Portfolios Im Praissemester erlangen die Studierenden umfassende Einblicke in das Berufsfeld der Sekundarstufe und erproben die Durchführung selbstgestalteten Unterrichts. Das Praissemester dient der theoriebezogenen Analyse und Refleion der Schul- und Unterrichtsprais, führt zur Vertiefung der wissenschaftlich-refleiven Kompetenz durch Forschendes Lernen sowie zur prozesshaften Weiterentwicklung biografisch-refleiver Kompetenzen, besonders auch im Hinblick auf die Berufseignung. Die Studierenden erwerben bzw. vertiefen ihre Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Analyse von Sekundarstufenunterricht auf der Basis von Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Im Praissemester wird ein grundlegendes Verständnis der Kompleität des Handlungsfeldes in der Sekundarstufe aufgebaut. Die Studierenden entwickeln eine forschungsorientierte Fragehaltung in Bezug auf Unterricht und Schule; sie lernen aufgeworfene Fragestellungen kritisch zu analysieren und Handlungsoptionen zu entwickeln. Nr. Titel Art SWS Vor- Nachbereitg. Pr Praktikum IV 10 Wochen Pfl. 240 135 75 Erläuterung bzgl. Anmerkungen Die unbenoteten Prüfungsleistungen (Forschungsaufgabe und Portfolio) werden in einem der drei Begleitseminare erbracht. Beide Leistungen werden begleitend zur Arbeit in der Schule begonnen und nach dem Praisblock abgeschlossen. Das Praissemester hat einen Gesamtumfang von 30 n (35 LP Begleitseminare + 15 LP Praktikum). Vor Semesterbeginn wird festgelegt, in welchem Begleitseminar die Forschungsaufgabe und das Portfolio bearbeitet wird. In den beiden anderen Begleitseminaren sind unbenotete Arbeitsleistungen zu erbringen. Im Rahmen der schulischen (24 Stunden plus Vor-Nachbereitung pro Woche) absolvieren die Studierenden vom IQSH angebotene Seminare. 03.12.2015

englischer Modul 6 526860000 Theorie-Prais-Modul IV: Begleitseminar Theory and Practice IV: Seminar Course 5 2 SWS 150 h 120 h 1 Semester Teilstudiengang Katholische Religion jedes Wintersemester 3. Semester Im Praissemester erlangen die Studierenden umfassende Einblicke in das Berufsfeld der Sekundarstufe und erproben die Durchführung selbstgestalteten Unterrichts. Das Praissemester dient der theoriebezogenen Analyse und Refleion der Schul- und Unterrichtsprais, führt zur Vertiefung der wissenschaftlich-refleiven Kompetenz durch Forschendes Lernen sowie zur prozesshaften Weiterentwicklung biografisch-refleiver Kompetenzen, besonders auch im Hinblick auf die Berufseignung. Die Studierenden erwerben bzw. vertiefen ihre Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Analyse von Sekundarstufenunterricht auf der Basis von Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Im Praissemester wird ein grundlegendes Verständnis der Kompleität des Handlungsfeldes in der Sekundarstufe aufgebaut. Die Studierenden entwickeln eine forschungsorientierte Fragehaltung in Bezug auf Unterricht und Schule; sie lernen aufgeworfene Fragestellungen kritisch zu analysieren und Handlungsoptionen zu entwickeln. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse grundlegender Unterrichtsmethoden und sind in der Lage, diese zielführend in der jeweiligen Unterrichtssituation in der Sekundarstufe anzuwenden. Die Studierenden können ihr pädagogisches Selbstverständnis reflektieren und verfügen über die Fähigkeit, ihr professionelles Selbstkonzept weiter zu entwickeln. Sie verstehen ihre eigenen berufsbiografischen Vorerfahrungen und sind in der Lage, persönliche Lernaufgaben zu entwickeln und diese in einen Prozess des lebenslangen Lernens einzubinden. Sie entwickeln ihre Kommunikationskompetenz im Berufsfeld Schule weiter. Eigene Unterrichtsprais, Hospitationen, Beratungsgespräche, Probeunterricht mit anschließender Beratung, beobachtende und aktive Teilnahme am gesamten Schulgeschehen, auch außerhalb des Unterrichts, aktive Beteiligung an den Begleitseminaren, Bearbeitung einer Forschungsaufgabe und Schreiben eines Portfolios Modulverantwortlicher keine Nr. Titel Art SWS 526861000 Vor- Nachbereitg. Begleitseminar S 2 Pfl. 15 30 60 2. Pr Praissemester: Schulprais 10 Wochen Pfl. 240 135 75 526865000 Portfolio nein 90. Forschungsaufgabe nein 90 Anmerkungen Die unbenoteten Prüfungsleistungen (Forschungsaufgabe und Portfolio) werden in einem der drei Begleitseminare erbracht. Beide Leistungen werden begleitend zur Arbeit in der Schule begonnen und nach dem Praisblock abgeschlossen. Das Praissemester hat einen Gesamtumfang von 30 n (35 LP Begleitseminare + 15 LP Praktikum). Vor Semesterbeginn wird festgelegt, in welchem Begleitseminar die Forschungsaufgabe und das Portfolio bearbeitet wird. In den beiden anderen Begleitseminaren sind unbenotete Arbeitsleistungen zu erbringen. Im Rahmen der schulischen (24 Stunden plus Vor-Nachbereitung pro Woche) absolvieren die Studierenden vom IQSH angebotene Seminare. 03.12.2015

englischer Modul 7 526870000 Soziales Lernen und soziales Handeln Social Learning and Engagement 5 2 SWS 150 h X h X h 1 Semester jedes Sommersemester 4. Semester Die Studierenden reflektieren Konzepte sozialen Lernens und sozialen Handelns Sie sehen Gerechtigkeit als Bedingung und Inhalt von Bildungsprozessen. Sie erkennen und bedenken die Bedeutung medialer Kommunikation für die gesellschaftlichen Gerechtigkeitsdiskurse. Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse gesellschaftlicher Bedingungen von Bildung im globalen und lokalen Rahmen. Sie können ungerechte Verhältnisse theologisch und philosophisch begründet kritisieren. Die Studierenden sind in der Lage, gerechtigkeitsfördernde Bildungsprozesse in unterschiedlichen Lernfeldern und Bildungseinrichtungen zu gestalten. Die Studierenden werden dafür sensibel, wie gesellschaftliche und politische Bedingungen Bildungsprozesse determinieren. Sie werden in die Lage versetzt, diese Frage auch in erstpersönlicher Perspektive zu bearbeiten und zu beantworten. Modulverantwortlicher Referat, Präsentation, Privatstudium, Tetarbeit, Diskussion Nr. Titel Art SWS 526871000 Soziales Lernen und soziales Handeln im Diskurs von Gesellschaft und Religion S 2 Pfl. 30 526875000 mdl. Prüfung Mündliche Prüfung: 45 Minuten Anmerkungen 29.02015

englischer Modul 8 modul 526880000 Modulverantwortlicher Master Thesis Master Thesis Die Studierenden sind in der Lage, eine komplee fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Fragestellung zu entwickeln, mit geeigneten Methoden des Fachs zu bearbeiten und die Bearbeitung sowie ihre Ergebnisse in angemessener schriftlicher Form darzustellen. Fähigkeit, sich eigenständig in ein anspruchsvolles fachwissenschaftliches undoder fachdidaktisches Themengebiet einzuarbeiten; in diesem Spezialbereich vertieftes Fachwissen und Fähigkeit zu eigenständigen Schlussfolgerungen und Kritik. Kenntnis der fachlichen Relevanz und der fachlichen Bewertungsmaßstäbe, die bei der Konzeption einer wissenschaftlichen Arbeit dieser Größenordnung anzulegen sind; Fähigkeit, die eigene Arbeit in dieser Hinsicht kompetent zu planen und durchzuführen. 20 0 SWS 600 h 0 h 600 h 1 jedes Semester 4. Semester Eigenständige Recherche, Auswertung und Verarbeitung der einschlägigen Fachliteratur. Sachgerechte Anwendung der im Bachelor- und Masterstudium erlernten Methoden des Fachs. Angemessene schriftliche Darstellung von Fragestellung, Forschungsstand, Vorgehensweise, Ergebnissen und Schlussfolgerungen. Eigenständigkeit, Ausdauer, Organisation langfristiger und kompleer Arbeitsprozesse, Diskurs- und Kritikfähigkeit Master Thesis Nr. Titel Art SWS Anmerkungen 526885000 Umfang der Master Thesis: 50-60 Seiten Master Thesis 600 29.12014