VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG



Ähnliche Dokumente
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Auftrag zum Fondswechsel

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Wie Sie mit Mastern arbeiten

Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Geoinformation Gebäudeadressen in der AV

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Lehrer: Einschreibemethoden

Warum Autoversicherungskunden ihren Anbieter wechseln

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Fragen zu Mehrfamilienhäusern

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen

Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P.

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Was ist die Krankenkasse?

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse Lösung 10 Punkte

Anbindung des eibport an das Internet

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Was ist das Budget für Arbeit?

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Statuten in leichter Sprache

Das Erdbeben-Risiko. Markus Weidmann, Büro für Erdwissenschaftliche Öffentlichkeitsarbeit, Chur

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

Elternzeit Was ist das?

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG. Mustervertrag. Autoren und Herausgeber. zwischen. Verkäufer/Verkäuferin

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Häufig gestellte Fragen

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Der Kälteanlagenbauer

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Naturgewalten & Risikoempfinden

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Sportförderungsgesetz

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Gründung Personengesellschaft

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Lichtbrechung an Linsen

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: MORE Projects GmbH

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

1 Mathematische Grundlagen

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Anleitung Scharbefragung

7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche

Existenzgründer Rating

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

Gussnummern-Lesesystem

Sonniges Sûd-Grundstûck!

EÜR contra Bilanzierung

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel

Mobile Intranet in Unternehmen

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

vom 26. November 2004

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/ L Lentzweiler. G.D.

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Stadt Stein am Rhein StR

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Definition und Begriffe

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

Transkript:

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG VERSICHERTE GEBÄUDE Was ist ein Gebäude und wann ist ein Bauwerk bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert? Für den Begriff «Gebäude» gibt es verschiedene Definitionen und je nach Gesetzgebung sind diese mehr oder weniger deckungsgleich. Nach der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich zählt als Gebäude jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und als Dauereinrichtung erstellt wurde. Bauten gelten bereits während der Bauzeit als Gebäude (Bauzeitversicherung). Baumaterialien und Bauteile, die durch endgültigen Einbau Bestandteil des Gebäudes geworden sind, sind bei der GVZ mit versichert. Dazu zählen auch Mietereinbauten und Contracting-Anlagen ( 10 bis 17 GebVG; Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 2. März 1975). Gebäude sind im Kanton Zürich obligatorisch und umfassend gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Für Gebäudeschäden infolge grösserer Erdbeben gewährt die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich eine begrenzte Deckung. Diese Definition der GVZ enthält fünf Kriterien: Keine Beweglichkeit Wohnwagen sind zum Beispiel gemäss Gesetz keine Gebäude. Erzeugnis der Bautätigkeit Versichert sind Gebäude, die nach den Regeln der Baukunde erstellt worden sind. Fabrik- und Werkerzeugnisse wie z.b. Eisenbahnwagen gelten nicht als Gebäude, auch wenn sie nachträglich entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung fest platziert und wie ein Gebäude (z.b. Restaurant, Ausstellungsraum) genutzt werden. Überdachung Tribünen z.b. sind erst obligatorisch zu versichern, wenn sie überdacht sind oder selbst überdachten Raum bergen (z.b. Fussballstadion Letzigrund). Nutzbarer Raum Reservoire und begehbare Energie- und Leitungskanäle für die eigene Gebäudetechnik umfassen nutzbaren Raum und gelten als Gebäude. Nicht versichert sind hingegen Grundleitungen und andere Kanäle (z.b. Erschlies sung eines Grundstücks). Dauereinrichtung Fahrnisbauten zählen nicht als Gebäude, da diese nicht als Dauereinrichtungen erstellt wurden (z.b. Baubaracken, Festhütten und Marktbuden). Gemäss Praxis können Container mit einer beabsichtigten Nutzungsdauer von fünf und mehr Jahren als Gebäude versichert werden (z.b. provisorische Schulund Verkaufspavillons, Asylantenunterkunft), falls sie nicht gemietet sind. 2

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG Die GVZ versichert Gebäude auf Grundeigentum gemäss Grundbucheintrag. Dazu zählen auch Gebäude, die im Bau- und Überbaurecht erstellt worden sind. In solchen Fällen gilt der Baurechtsnehmer als Versicherungsnehmer und Gebäudeeigentümer. Um in die obligatorische Versicherung aufgenommen zu werden, muss ein Objekt die genannten Kriterien erfüllen und einen Versicherungswert von mindestens 5000 Franken aufweisen ( 9 GebVV; Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung vom 1. Oktober 1999). Dies gilt auch bei Antrag des Eigentümers auf freiwillige Versicherung für gebäudeähnliche Objekte. Zu den gebäudeähnlichen Objekten zählen selbstständige, nicht bewegliche Erzeugnisse der Bautätigkeit, sofern sie eine Wertbeständigkeit wie Gebäude aufweisen und als Dauereinrichtung erstellt sind. Als gebäudeähnliche Objekte werden beispielsweise gedeckte Brücken (z.b. Holzbrücken), offene betonierte Bassins, Klärbecken und Aussichtstürme anerkannt. Tiefbauten wie Strassen- und Bahnunterführungen, Tunnels, Stollen und ähnliche Bauten gelten nicht als Gebäude und sind bei der GVZ nicht versichert. Gebäude des Bundes können der Versicherungspflicht enthoben werden. So sind alle ETH-Gebäude und deren Annexanstalten (wie EMPA Dübendorf), das Landesmuseum Zürich und die Militärbauten des Bundes (Flugplatz Dübendorf) nicht bei der GVZ versichert. Hingegen sind alle SBB-Hochbauten (inkl. Bahnhofh alle, Shopping-Läden und Perronüberdachungen im HB Zürich) sowie Postgebäude bei der GVZ versichert. 3

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG GEBÄUDEEINHEIT NACH GVZ Gebäudeeinheiten nach GVZ erhalten eine Gebäudenummer, die auch als Versicherungsnummer bezeichnet wird. KRITERIEN FÜR GEBÄUDE EINHEITEN Jedes oberirdisch, freistehende Gebäude bildet eine Gebäudeeinheit und erhält somit eine Gebäudenummer (Situation 1). Grundstücksgrenzen und Baurechtsgrenzen trennen Gebäude in verschiedene Gebäudeeinheiten mit eigener Gebäudenummer auf (Situation 3 + 6). Überbaurechte führen nicht zur Aufteilung der Gebäudeeinheiten. Beispiel: Eine durchgehende UN-Garage mit Überbaurechten über mehrere Grundstücke gilt als eine Einheit und wird dem begünstigten Grundstück zugeschrieben (Situation 4). Kleinbauten (Garagen, gedeckte Sitzplätze, Vordächer) werden zum Hauptgebäude geschlagen, sofern eine begehbare oberirdische bauliche Verbindung zum Hauptgebäude besteht. Freistehende Kleinbauten erhalten eine eigene Gebäudenummer. In Ausnahmefällen werden freistehende Kleinbauten oder gebäudeähnliche Objekte zu einer Gebäudeeinheit zusammengefasst oder der nächstliegenden zugewiesen. Beispiele: Velounterstände komplexe unterirdische Bauten fest verbaute Schwimmbassins Klärbecken Kleinere Verbindungsbauten werden zu einer der angrenzenden Bauten geschlagen. Grössere Verbindungsbauten (z.b. bei Schulhausanlagen) erhalten eine eigene Gebäudenummer. Eine an mehrere oberirdische Bauten angebaute UN-Garage erhält eine eigene Gebäudenummer (Situation 5). Eine an einen Einzelbau angebaute Tief garage trägt die Gebäudenummer des Hauptgebäudes (Situation 1). Situation 1 Eine Gebäudenummer für beide Gebäude und Tiefgarage, da eine zusammenhängende Fläche auf einem Grundstück gebildet wird. Situation 2 Pro Fläche auf einem Grundstück eine Gebäudenummer, auch wenn Gebäude zusammen gebaut sind. Situation 3 Angebaute Garage ist Teil von Nr. 1136. Garage Nr. 572 ist als solches freistehend, auf einem anderen Grundstück und erhält somit eine eigene Nummer. Situation 4 Überbaurecht zu Gunsten Kat. 5505 zu Lasten betroffene Nummern, bildet Eigentum und wird mit einer eigenen Nummer versehen. Situation 5 Eine UN-Garage zwischen 2 Oberirdisch freistehenden Gebäuden erhält eine eigene Nummer. Situation 6 Für UN-Garage ist ein Baurecht erstellt worden. Durch die damit verbundene Eigentumsbegründung erhält die UN-Garage eine eigene Gebäudenummer. 4

Situation 1 Situation 2 Überbaurecht zu Gunsten Kat. 5505 Situation 3 Situation 4 UN-Garage in Baurecht erstellt 4422 Situation 5 Situation 6 5

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG NACHFÜHRUNG Bei Gebäudeerweiterungen (Umbauten, Anbauten) bleibt die bisherige Gebäudenummer gültig. Bei Zusammenschätzungen bleibt die Nummer des «Hauptgebäudes» erhalten, die übrigen Nummern werden ungültig. Bei Gebäudeaufteilungen infolge von «Bereinigungen» werden die bisherigen Gebäudenummern weiterverwendet. Bei grundlegend neuen Situationen können aus Transparenzgründen alle Bauten neue Nummern erhalten (z.b. bei der Parzellierung von Reihenhäusern, bei der Aufteilung von Gebäudekomplexen im Anschluss an die Bauzeitversicherung). ZUSTÄNDIGKEITEN UND VOLLZUG Zuständig für die Definition der Gebäudeeinheiten ist die GVZ (gesetzlicher Auftrag). Die Gebäude- bzw. Versicherungsnummer vergibt die GVZ. Die heutigen Nummernsequenzen (Stammnummern) werden beibehalten, bzw. fortgeführt. Untergehende Nummern werden nicht wiederverwendet. Die Zuweisung der Gebäudenummer erfolgt auf der Grundlage eines Kataster- oder Baueingabeplanes. Komplexe Objekte werden zwischen Nachführungsgeometer und GVZ bereinigt. Eine Zusammenfassung von Objekten wird unübersichtlichen Aufteilungen vorgezogen. Auslöser für die Zuweisung von Gebäudenummern können auch Stellen ausserhalb der GVZ sein (z.b. Bauämter oder Geometer). Wesentlich ist dabei die Zusendung eines Situationsplanes an die GVZ. Neu festgesetzte Gebäudeeinheiten meldet die GVZ dem Nachführungsgeometer mit Nummer und Situationsplan. Die GVZ erhält von den Gemeinden, den Grundbuch- und Vermessungsämtern sowie den kantonalen Stellen diejenigen Daten, die sie für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigt. Anderseits stellt die GVZ ihre Daten diesen Stellen zur Verfügung. 6

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG GEBÄUDEOBJEKTE DER AMTLICHEN VERMESSUNG In der amtlichen Vermessung sind Gebäude auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte, vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht. Für den Begriff «Gebäude» wird in der amtlichen Vermessung (AV) primär die Gebäudedefinition des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) herangezogen. Grundsätzlich werden im Kanton Zürich auch alle bewilligungspflichtigen Bauten ab einer Fläche von 6m² und alle versicherten Gebäude in der AV erfasst. Versichert die GVZ also ein Gebäude oder ein gebäudeähnliches Objekt, ist es in der AV unabhängig von weiteren Kriterien aufzunehmen. Die GVZ kann mehrere AV-Gebäudeobjekte (GWR-Einheiten) unter einer Gebäudenummer zusammenfassen. Umgekehrt kann jedoch ein AV-Gebäudeobjekt nicht mehrere Gebäudenummern haben. Sollen kleinere Gebäudeeinheiten versichert werden, ist dies mit dem Nachführungsgeometer abzusprechen. Insbesondere bei Terrassenhäusern, die nicht als eine Gebäudeeinheit definiert werden sollen, ist eine solche Absprache wichtig. Weitergehende Informationen zur AV sind beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich unter www. vermessung.zh.ch oder beim Nachführungsgeometer erhältlich. Die amtliche Vermessung bildet eine wichtige Grundlage für nahezu alle Bereiche, in denen räumliche Informationen gefragt sind (Gebäude, Bauvorhaben, Raumplanung, Rettungsdienste, Landwirtschaft, Tourismus, etc.) und sind daher Basis der meisten geografischen Informationssysteme (GIS). 8

VERSICHERTE GEBÄUDE UND AMTLICHE VERMESSUNG 9

Impressum Die vorliegende Broschüre dient den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GVZ Ver als Entscheidungsgrundlage. Herausgeberin GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstr. 56 8050 Zürich Telefon 044 308 21 11 Fax 044 303 11 20 info@gvz.ch www.gvz.ch Autoren Bernard Fierz, Fachstellenleiter Vermessung, Amt für Raumentwicklung Christian Caduff, Leiter Versicherung GVZ Heinz Fröhlich, Stv. Leiter Versicherung GVZ Mitwirkung Peter Ridolfi, Bereichsleiter Schätzung GVZ Adrian Halder, Regionenleiter Schätzung GVZ Gestaltung Orlando Duó Graphic Design SGD, Wetzikon Druck Künzle Druck AG, Zürich Papier Gedruckt auf FSC-zertifiziertem, chlor- und säurefreiem Naturpapier. Die Fasern von FSC-zertifizierten Papieren (Forest Stewardship Council) Stammen aus einer verantwortungsvollen Holzwirtschaft. Zürich, im Oktober 2015

Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T 044 308 21 11 F 044 303 11 20 info@gvz.ch www.gvz.ch GVZ 0000. 00 000. 10/15