ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME DEN EINSTIEG ERLEICHTERN MIT DER KOMMUNALRICHTLINIE. Ein Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie vom 01.

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Transkript:

ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME DEN EINSTIEG ERLEICHTERN MIT DER KOMMUNALRICHTLINIE Ein Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie vom 01. Oktober 2018

INHALT Kurzvorstellung Projektträger Jülich (PtJ) und Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS) Kommunalrichtlinie (KRL) 2.2 Energiemanagementsysteme Vorstellung des Förderschwerpunkts Ziele Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsfähige Ausgaben 2.5.2 Kommunale Netzwerke (Netzwerkphase) Schnittstelle zu 2.2.Energiemanagementsysteme FAQ Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 2

DER PROJEKTTRÄGER JÜLICH Projektträger seit 1974 weitgehend selbständige Organisationseinheit innerhalb der Forschungszentrum Jülich GmbH Standorte: Jülich, Berlin, Rostock und Bonn Auftraggeber: Bund, Länder, Europäische Kommission Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 3

DER PROJEKTTRÄGER JÜLICH Im Rahmen der Projektförderung setzen wir die förderpolitischen Zielsetzungen unserer Auftraggeber um Wir integrieren nationale und europäische Förderung Wir bedienen die gesamte Innovationskette Wir entwickeln Förderinstrumente weiter, um den Innovationsprozess zu beschleunigen Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 4

UNSERE GESCHÄFTSFELDER Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 5

KOMMUNALER KLIMASCHUTZ Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS) Betreute Förderprogramme und Richtlinien: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld Kommunalrichtlinie Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen Strategische Einzelprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative im Bereich Kommunen Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung (IKK) Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 6

KOMMUNALRICHTLINIE Fördermittelgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Zuwendungsmittel: Erlöse aus dem Emissionshandel, Mittel aus Bundeshaushalt und Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung Gefördert werden strategische und investive Maßnahmen zur Zielerreichung der THG-Reduktion von 55 % bis 2030 bzw. 80-95 % bis 2050 Umsetzung/Betreuung durch PtJ seit 2008 am Standort Berlin Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 7

BEWILLIGUNGEN IN DER KOMMUNALRICHTLINIE 2008 2018 Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 8

VORHABEN NACH BUNDESLÄNDERN VERGLEICH Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) Stand: 31.12.2018 9

VERGLEICH ALTE UND NEUE KRL I Strategische Förderschwerpunkte Investive Förderschwerpunkte Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 10

VERGLEICH ALTE UND NEUE KRL II Strategische Förderschwerpunkte Investive Förderschwerpunkte Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 11

KRL - ANTRAGSBERECHTIGUNG Kommunen Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung Kindertagesstätten und Schulen Hochschulen Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen, Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Investiv Kommunen Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung Kindertagesstätten und Schulen Hochschulen Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen, Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kulturelle Einrichtungen (gemeinnützig) Sportvereine Ergänzungen s. Ziffer 3 KRL Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 12

KOMMUNALRICHTLINIE 2019 2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME Ziele Anreiz in den Kommunen schaffen zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieverbräuche Schaffung/Etablierung von Strukturen (Bildung eines Energieteams) um die kontinuierliche Verbesserung strukturell in der Verwaltung zu verankern (Zuständigkeiten, Aufbau einer Steuergruppe Energieeffizienz, Darstellung Berichtspflichten innerhalb der Organisation oder an politische Instanzen etc.) Erarbeitung eines jährlichen Energieberichts Diskussion und Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 13

KOMMUNALRICHTLINIE 2019 2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME Fachliche Förderinhalte (1) Gefördert wird die erstmalige Implementierung eines Energiemanagementsystems durch die Beauftragung von externen Dienstleistern zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) nicht Verbesserung oder Optimierung bestehender Systeme Das EMS dient der systematischen (PDCA-Zyklus) und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung [ ] beim Antragsteller (Kommunalrichtlinie 2019) Es sind alle relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen zu erfassen und in einem jährlichen Energiebericht zusammenzufassen Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 14

KOMMUNALRICHTLINIE 2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME Fachliche Förderinhalte (2) Achtung: Wer schon ein TK-Liegenschaften hat oder bereits ein EMS betreibt, ist von der Zuwendung ausgeschlossen Kumulierung im Zusammenhang mit der Umsetzung eines eea ist grundsätzlich möglich: Der Antragsteller muss die Zuwendungsfähigkeit mit Bezug zur Kommunalrichtlinie (KRL) im Antrag herstellen Alle relevanten Handlungsfelder einer Organisation werden betrachtet (z.b. kommunale Liegenschaften, Fuhrpark, Energieanlagen) EMS ist produktneutral (nicht zwingend nach DIN EN ISO 50001) Aber: falls Ausgaben für eine Erst-Zertifizierung gefördert werden sollen, dann nach DIN ISO 50001 Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 15

KOMMUNALRICHTLINIE 2019 2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME Fördervoraussetzungen Förderquote (FQ): 40% bzw. 65% für finanzschwache Kommunen Mindestzuwendungshöhe: 5.000 Bewilligungszeitraum (BWZ): 36 Monate Voraussetzung: Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Einführung eines EMS (Grund: u.a. Zuarbeit von allen Abteilungen erforderlich, Langfristaufgabe, Investitionen erforderlich) Konkretisierung und Erläuterungen der fachlichen Sachverhalte im Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte zur Kommunalrichtlinie Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 16

KOMMUNALRICHTLINIE 2019 2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME Verwendungsnachweis Für den Verwendungsnachweis ist (neben weiteren Unterlagen) ein Energiebericht einzureichen, der sich möglichst an den Vorgaben des Hinweisblattes Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte für die Kommunalrichtlinie orientiert Es muss erkennbar sein, dass der Energiebericht in einem jährlichen Turnus aktualisiert, diskutiert und in den jeweiligen Entscheidungsgremien beschlossen wird. Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 17

2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME ZUWENDUNGSFÄHIGE AUSGABEN I Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister Beratung zur Einführung eines EMS (max. 45 Beratertage) Gebäudebewertung (max. 100 Gebäude, bis zu 2.400 /Gebäude - je nach Gebäudegröße) *1) Installation der Messtechnik Erstzertifizierung (nach DIN EN ISO 50001) Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 18

2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME ZUWENDUNGSFÄHIGE AUSGABEN *1) * 1) Gebäudebewertung (max. 100 Gebäude, bis zu 2.400 /Gebäude - je nach Gebäudegröße) Die zuwendungsfähigen Brutto-Ausgaben für fachkundige externe Dritte zur Durchführung einer Gebäudebewertung sind in der Regel beschränkt auf: 1.200 Euro für Gebäude bis zu 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF), 1.800 Euro für Gebäude von 1.000 m² bis 3.000 m² BGF, 2.400 Euro für Gebäude über 3.000 m² BGF. Gebäudebewertungen können für maximal 100 Gebäude beantragt werden. Untersuchungen von Gebäuden, die nach 2002 errichtet oder bereits umfassend energetisch saniert wurden, sind nicht zuwendungsfähig. Antragsteller, die mehr als 100 Liegenschaften besitzen, müssen die verschiedenen Gebäudetypen sinnvoll clustern und daraus maximal 100 Gebäude auswählen. Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 19

2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME ZUWENDUNGSFÄHIGE AUSGABEN II Sachausgaben Software max. 5.000 (auch web-basierte Anwendungen) Messtechnik max. 10.000 (mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik) Weitere Sachausgaben Dienstreisen für Weiterqualifizierung (einschl. Teilnahmegebühren) bis 5 Tage/Jahr für eigenes Personal, das mit Aufgaben des ESM beim Antragssteller betraut wird (allgemeine Fortbildungen der Mitarbeiter zählen zu den Pflichtaufgaben einer Kommune und sind somit nicht zuwendungsfähig) Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 20

2.5.2 KOMMUNALE NETZWERKE (NETZWERKPHASE) SCHNITTSTELLE ZU 2.2 EMS (1) Energieeffizienznetzwerke berücksichtigen: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Energiemanagement bzw. controlling Contracting Energieeinkauf Gesetzliche Rahmenbedingungen Bestehende Förderprogramme e Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 21

2.5.2 KOMMUNALE NETZWERKE (NETZWERKPHASE) SCHNITTSTELLE ZU 2.2 EMS (2) Netzwerkteam: Netzwerkmanager, Netzwerkteilnehmer, externer Berater (Energieberater) Zusätzlich möglich: spezialisierter Energieberater Beratung / Untersuchung zu Beratungsschwerpunkten Beratung zur Einführung von EMS Festlegung der Entwicklung der Energieverbräuche Energieberatung hat es sich um ein Energieaudit zu handeln, das die Anforderungen der DIN EN 16247 erfüllt (s. Hinweisblatt Strategische Förderschwerpunkte zu KRL e Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 22

2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME FAQ I Keine Förderung des EEA (European Energy Award) - weder Implementierung noch Fortführung (Ausnahme bilden die Schnittmengen zwischen beiden Systemen ab (s. Folie 16)) Verbesserung bereits eingeführter EMS Systeme (auch in einfacher Form) sind nicht zuwendungsfähig Webbasierte Software ist zuwendungsfähig (Lizenzgebühren) Ein Energiebericht muss mit Verwendungsnachweis eingereicht werden Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 23

2.2 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME FAQ II Zertifizierung des EMS ist optional, aber nicht verpflichtend Ausgaben für Zertifizierung des EMS => dann nur nach DIN EN ISO 50001 Es muss ein separater Beschluss für das EMS vorgelegt werden (Beschluss für ein Klimaschutzkonzept / Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement ist nicht ausreichend) Förderung von EMS nach 2.2 KRL ist im Anschluss bzw. parallel zu 2.5.2 möglich, allerdings muss der Ast bestätigen, dass nach kein EMS in der Netzwerkphase nach 2.5.2 eingeführt worden ist. Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 24

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Weitere Informationen zum erfolgreichen Management Ihres Förderprojekts: Kontaktdaten Projektträger Jülich, Geschäftsstelle Berlin Tel: 030 20199-577 Email: ptj-ksi@fz-juelich.de www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen Christine Henkel - Kommunaler Klimaschutz (KKS) 25

Bildnachweis Titelfolie: 3D-Montage: Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH Motive v.l.n.r.: IvanMikhaylov/iStock/thinkstock, palau83/istock/thinkstock, PN_Photo/iStock/thinkstock