Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

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Transkript:

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss Hr. Kühn/Fr. Steffen Pädagogische Koordinatoren 23.09.2016 John-Lennon-Gymnasium Zehdenicker Straße 17 10119 Berlin 030.4050 0110/11 www.jlgym-berlin.de

Themen Übersicht über die Prüfungen Termine Bewertungen und Abschlüsse Erläuterungen zur Präsentationsprüfung Hinweise

Erfahrungen mit dem MSA Die Ergebnisse zeigen, dass die Prüfungsleistungen insgesamt deutlich besser sind als die Noten im Fach am Ende des Schuljahres. Insbesondere in der Präsentationsprüfung zeigen viele Schüler herausragende Leistungen.

Gesetzliche Regelungen Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen: Sek I Verordnung: Paragraphen 33-47 und AV-Prüfungen: Kapitel VI. Abschnitte 17 18 Diese sind auf der Homepage der Senatsverwaltung nachzulesen.

Übersicht zu den Prüfungen Deutsch Mathematik Englisch schriftliche Prüfung (180 Min.) schriftliche Prüfung (135 Min.) schriftliche Prüfung (150 Min.) Zentrale Aufgabenstellung durch die Schulbehörde Englisch mündliche Prüfung Partnerprüfung mit zwei Prüflingen mit einer Prüfungsdauer von etwas 10 Minuten; Aufgaben durch den Fachlehrer Präsentationsprüfung ( 41) Präsentation zu einem selbst gewählten Thema mit anschließendem Prüfungsgespräch Gruppenprüfung mit bis zu vier Schülerinnen und Schülern; 10 bis 20 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmer

MSA Termine im Schuljahr 2016/17 05.09. bis 04.10.2016 bis 04.10.2016 bis 04.11.2016 Themenfindung für die Präsentationsprüfung (Unterstützung durch die Fachlehrer) Abgabe der Themen für die Präsentationsprüfung bei den Klassenlehrern Genehmigung der Themen durch die Fach(bereichs)leiter 04.11.2016 bis 20.01.2017 23./ 24.01.2017 Vorbereitungsphase für die Präsentationsprüfung (prüfende Fachlehrer unterstützen dabei) Präsentationsprüfung 26.04.2017 Mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache Englisch (Überprüfung der Sprechfertigkeit) 04.05.2017 09.05.2017 11.05.2017 Schriftliche Prüfung in Deutsch Schriftliche Prüfung in Mathematik Schriftliche Prüfung in Englisch

Wie wird bewertet? 35 Noten des mittleren Schulabschlusses (1) Die Noten des mittleren Schulabschlusses und der erweiterten Berufsbildungsreife sind die Jahrgangsnoten und die Noten der Prüfungen. Findet in einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung statt, wird aus dem Ergebnis der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung eine gemeinsame Note im Verhältnis 2 zu 1 gebildet. (1) Die Jahrgangsnoten werden von der in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrkraft gemäß 20 Abs. 4 und 5 festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Gesamtergebnis 44 Gesamtergebnis (1) Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eines Schuljahres stellt der Prüfungsausschuss fest, ob das Gesamtergebnis bestanden oder nicht bestanden lautet. (2) Der mittlere Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife ist bestanden, wenn 1. die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern mindestens ausreichend lauten (Ausgleich: bei höchstens 1x5 mindestens 1x3) und 2. mit den Jahrgangsnoten die jeweiligen schulartspezifischen Abschlussbedingungen erfüllt werden (ggf. mit Ausgleichsregelung).

Ausgleichsregelung zum Jahrgangsteil Am Gymnasium werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4, erzielt werden. Wenn diese nicht erfüllt werden, gilt folgendes: Noten 2. in höchstens 2 Fächern Note 5 oder Ausgleich wenn ansonsten mindestens alle 4 erzielt werden 3. in höchstens 3 Fächern Note 5 oder mindestens 2x Note 3 in zwei anderen Fächern 4. in höchstens 1 Fach Note 6 oder in 1 Fach Note 5 und 1 Fach Note 6 mindestens 2x Note 2 in zwei anderen Fächern wenn mehr als 1 x Note 5 oder 1 x Note 6 in den Hauptfächern wenn in einem Hauptfach Note 5, dann Ausgleich nur durch Hauptfach möglich! Kein Ausgleich möglich!

Besonderheit Diese Regelungen bedeuten letztlich, dass eine Schülerin oder ein Schüler eines Gymnasiums nicht in Klasse 11 versetzt werden könnte, aber trotzdem den Mittleren Schulabschluss erhalten kann.

Übergang in die gymnasiale Oberstufe 12-jährige Form Erste Voraussetzung ist das Bestehen des MSA. Erreicht, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4, erzielt werden. Noten 1. in höchstens 1 Fach Note 5 oder 2. In höchstens 2 Fächern Note 5 oder Ausgleich wenn in allen anderen Fächern mindestens Note 4 erzielt wird mindestens 2 Fächer mit Note 3 3. höchstens 1 Fach mit Note 6 mindestens 2 Fächer mit Note 2 Ausfall in mehr als einem Hauptfach wenn Note 5 in einem Hauptfach, dann Ausgleich nur durch Hauptfach möglich! kein Ausgleich möglich!

Übergang in die gymnasiale Oberstufe 13-jährige Form Erste Voraussetzung ist das Bestehen des MSA. Noten Ausgleich 1. in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4 erzielt werden oder 2. in höchstens einem Fach Note 5 oder ansonsten mind. ausreichende Leistungen (Note 4) 3. in höchstens 2 Fächern Note 5 mindestens in einem anderen Fach Note 3 Diese Schüler können auf Antrag in eine Integrierte Sekundarschule oder ein berufliches Gymnasium übergehen. Achtung: Die Wahl der Form der gymnasialen Oberstufe ist endgültig.

Fächer für die Präsentationsprüfung Nach 34 wird die Präsentationsprüfung abgelegt in einem weiteren in der Jahrgangsstufe 10 unterrichtetes Fach oder Lernbereich des Pflicht- oder Wahlpflichtunterrichts mit Ausnahme des Faches Sport.

Welche Fächer sind das? Das heißt, alle unterrichteten Fächer, auch die Wahlpflichtfächer - außer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport - sind als Prüfungsfach in der Präsentationsprüfung zugelassen.

Prüfungen in besonderer Form (1) 41 Präsentationsprüfung (1)Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Präsentationsprüfung, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss. [...] (2)Die Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine Thematik wählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regel mindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einer Leistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarer Weise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben. Sie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten und unterstützt.

Was ist also zu tun? kontinuierlich für die Prüfungen lernen, d.h. gezielt die Stunden, Silentien, Stationen und Hausaufgaben in den Hauptfächern nutzen Partner(innen) sowie Themengebiet suchen bis zum 04.10.2016 in Absprache mit dem Fachlehrer ein Prüfungsthema formulieren und das Formblatt vollständig ausgefüllt beim Klassenlehrer abgeben entscheiden, in welcher Art und Weise die Präsentationsprüfung abgelegt werden soll

Kann ich Thema oder Fach nach dem Nein! 4.10.2016 noch wechseln? Mit der Abgabe des Themas ist die Art der Prüfung und das Fach verbindlich festgelegt. Ggf. kann in Absprache mit dem prüfenden Lehrer und den Erziehungsberechtigten das gewählte Thema noch überarbeitet werden.

Wo erhält man weitere Informationen? Im Internet unter: www.berlin.de/sen/bildung/ Rechtsvorschriften www.isq-bb.de Prüfungen MSA-Berlin Außerdem natürlich bei: den Klassenlehrern und den Fachlehrern Fr. Steffen und Hr. Kühn (zu den Sprechzeiten im Raum 018) und auf der Homepage der Schule: www.jlgym-berlin.de

Haben Sie noch Fragen?

Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit