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Transkript:

05/12 Juli 2012 Anwaltaktuell Das Magazin für erfolgreiche Juristen www.anwaltaktuell.at P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M Franz Pfluegl 2011 Bei Scheidung geht es nicht nur ums Gewinnen sondern um optimale Lösungen! Scheidungsexperte Dr. Alfred Kriegler Dr. Michael Enzinger AWAK-Intensivseminar im Stift Melk 12 Rückforderung Kindergeld Nicht immer ist die GGK erfolgreich! 22 Seite 4/5 Dr. Birgit Leb Ehe: Verlust des Unternehmens? 24

www.edv2000.net FEIERN SIE MIT UNS! 20 JAHRE EDV2000 DIE KANZLEISOFTWARE DER ELEKTRONISCHE AKT Das Grundpaket Einplatz-Lizenz KOSTENLOS! KOMPETENZZENTRUM FÜR DIGITALES DIKTIEREN DIGITALE SPRACHERKENNUNG SERVICE & SUPPORT 1120 Wien, Bonygasse 40 / Top 2 Tel: +43 (0) 1 812 67 68-0 Fax: +43 (0) 1 812 67 68-20 www.edv2000.net office@edv2000.net VERTRAUEN AUCH SIE AUF DIE LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG VON EDV 2000.

FOYER www.anwaltaktuell.at Editorial Nichts zu lachen? Cover-Story Bei Scheidung geht es nicht nur ums Gewinnen sondern um optimale Lösungen! Scheidungs- und Familienrechtsexperte Dr. Alfred Kriegler.............................. 4-5 Hot Spots. Juristen & Kanzleien................ 6/30 ÖRAK Dr. Rupert Wolff: Verschwiegenheit muss unangetastet bleiben!...........7 Brief aus New York Stephen M. Harnik: Das Ende von Dewey LeBoeuf..................... 8-9 EINSPRUCH................................. 10 WEITERBILDUND Donau-Universität Krems: Bank- und Kapitalmarktrecht....9 AWAK: Persönlichkeitsrecht 2.0 Stift Melk............ 12 AWAK: Update Ehe und Unternehmen.............. 13 Rechtsanwaltsverein: Seminare 2012................. 19 Uni Graz: Master Programme....................... 19 Recht und Wirtschaft Mag. Ewald Scheucher: Österreich ist unfrei......... 16-17 Mag. Rudolf Siart: Zuschuss bei Entgeltfortzahlung....... 18 Dr. Nikolaus Forgó: Das Blitzdings................. 20-21 Mag. Klaus Hübner: Schwarzgeldabkommen mit der CH.... 32 KANZLEISOFTWARE EDV 2000: Mobiles Arbeiten auf höchstem Niveau...... 2/23 BergsPort Mag. Clemens Strauss: Gipfelsturm warum?............. 26 KUNSTAUKTION SOS Mitmensch 2012: Nachverkauf hat begonnen........ 28 WARTEZIMMER Themen zum Weiterdenken........................ 34 Spricht man mit Anwälten, die über 50 Jahre alt sind und ihre nachrückende Kollegenschaft aufmerksam im Blick haben, dann hört man nicht selten: Ich weiß nicht, ob ich diesen Beruf unter den heutigen Bedingungen nochmal wählen würde. Damit meinen sie nicht den Kern der Aufgabe, die Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung für die Klienten. Sie meinen auch nicht die Arbeit bei Gericht. Zwei Aspekte sind es, die kritisch gesehen werden. Zum einen, wie junge Juristen an den Universitäten ausgebildet werden. Das teilweise gnadenlose Selektieren nimmt vielen den Mut. Wenn bei einer Klausur 94 Prozent der Angetretenen negativ beurteilt werden stellt sich schon die Frage, ob die studentische Dummheit derart fortgeschritten ist oder ob hier eventuell andere dunkle Kräfte walten. Reife Anwälte erinnern sich noch, von ihren Lehrern zu Zusammenhängen und nicht nur zu Paragrafen geführt worden zu sein. Hat sich die Studentin/der Student durch den rauen Selektionsapparat der Ausbildung gekämpft, steht er oft ratlos vor einem Gebilde namens Markt. In den langen harten Jahren des Memorierens (nicht Lernens!) hat sie/er nur in Ausnahmefällen die Muße gefunden, ein Lieblingsgebiet zu entdecken, auf das zu konzentrieren es sich lohnte. Erst dann beginnt das richtige Lernen. Die junge Anwältin/der junge Anwalt stellt erst einmal fest, dass die irgendwann erträumte Warteschlange draußen vor der neuen Kanzlei fehlt. Dafür sieht sie/er reichlich Konkurrenz, die einiges schon viel besser kann. Dietmar Dworschak Anwalt aktuell Das Magazin für erfolgreiche Juristen Präsentationsforum der österreichischen Anwaltschaft Das gedruckte Magazin erscheint neunmal jährlich, die Internetversion findet man unter: www.anwaltaktuell.at Wer liest ANWALT AKTUELL? Unternehmer aller Branchen Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Universitäten, Fachhochschulen 3

Titel Story Bei Scheidung geht es nicht nur ums Gewinnen sondern um optimale Lösungen! Scheidungs- und Familienrechtsexperte Dr. Alfred Kriegler über emotionale Ausnahmezustände, internationale Eheverträge und sein neues Präsidentenamt AA: Herr Dr. Kriegler, kann man, da eine Scheidung heutzutage fast schon eine alltägliche Angelegenheit ist, inzwischen sagen, dass Scheiden nicht mehr weh tut? Dr. Kriegler: Bei guter Beratung und Vertretung tut Scheidung nicht oder weniger weh als bei schlechter Beratung. Deshalb ist es wichtig, vom Experten beraten und vertreten zu werden. Es gibt bei der Scheidung keine Gewinner, es gibt nur Lösungen. Man muss eben, aufgrund der teilweise traurigen Gegebenheiten, das Bestmögliche draus machen. AA: Wie weit sind Sie in dieser Situation auch Coach, Beistand? Dr. Kriegler: Das Wichtige ist einerseits die notwendige innere Festigkeit, andererseits die Einhaltung der gebotenen Abgrenzung. Es ist wichtig, Empathie zu zeigen und zu empfinden, um sich in die Situation der Betroffenen hinein zu versetzen. Die rechtliche Beratung ist aber nur dann erfolgreich, wenn sich der Klient daran hält. Dazu braucht er eine intensive, persönliche Beratung, weil er in einer emotionalen Ausnahmesituation ist. Als wesentlichen Angelpunkt einer Scheidung sieht Dr. Alfred Kriegler auch heute das Geld: Allerdings zeigt sich, dass die Menschen inzwischen mit der Geldproblematik professioneller umgehen als früher. Offizielle russische Regierungsdelegation zur Beratung bei Dr. Alfred Kriegler Besuch der russischen Regierungsdelegation Nach dem aktuellen Beitritt Russlands zum Hager Kindesentführungsabkommen wurden Delegationen der russischen Regierung in einige EU-Länder entsandt. In Österreich besuchte die offizielle russische Regierungsdelegation unter Leitung von Sergey V. Pchelintsev zunächst das Österreichische Bundesministerium für Justiz und danach den anerkannten Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler in seiner Kanzlei. Zweck der mehr als zweistündigen Unterredung der Delegation bei Dr. Kriegler war die Beratung und der Meinungsaustausch betreffend die Errichtung der entsprechenden Institutionen in Russland sowie die Schulung der handelnden Personen in diesem Fachbereich. Franz Pfluegl 2012 AA: Wie bekommen Sie als Berater und Scheidungsanwalt die negativen Emotionen Ihrer Klienten in den Griff? Dr. Kriegler: Die Frage, ob Emotionen, die da sind, in Böswilligkeit ausarten, hängt wesentlich davon ab, ob sich die Betroffenen vernünftig beraten lassen. Solche Böswilligkeit bringt nichts, da sie sehr oft auf den Verursacher zurückfällt. Ich sehe meine Aufgabe darin, den Menschen bei vernünftigen Lösungen zu helfen. Ich habe den Sachverhalt zu analysieren und zu klären, wie die rechtliche Beurteilung aussieht. Auf Basis dieser Vorarbeit hat der Klient dann die Entscheidung selbst zu treffen. Er soll auch später sagen können, wie er zu seiner Entscheidung gekommen ist und diese nicht bereut, mögen sich auch die Verhältnisse geändert haben. AA: Können Sie ein Scheidungs- Szenario feststellen, das dominiert? Dr. Kriegler: Ich glaube, dass es immer um das Geld geht. Das sagt nicht, dass Kinder nicht etwas Wichtiges wären, das man in Geld nicht quantifizieren kann. Allerdings zeigt sich, dass die Menschen inzwischen mit der Geldproblematik professioneller umgehen als früher. Auch suchen sie verstärkt den Expertenrat. Das Problem ist aber oft, dass man meint, ohne Anwalt auskommen zu müssen. Es ist grundsätzlich klar, dass die Parteien überhaupt keinen Rechtsvertreter benötigen. Leider berät sie dann aber auch keiner, was ihre Rechte sind. Es soll jeder verzichten, worauf er will, doch soll er wissen, dass er verzichtet. AA: Ich nehme an, dass Sie nicht nur für den worst case, die Scheidung, angefragt werden, sondern bereits im Vorfeld einer Heirat? Dr. Kriegler: Die Verhütung von Schwierigkeiten ist sicher besser als das entstandene Problem dann lösen zu müssen. Eheverträge kommen immer mehr in Mode und erscheinen auch sinnvoll, wo- 4

Titel Story bei man sich wirklich gut überlegen muss, welche Form für wen auch wirklich notwendig ist. Gerade bei internationalen Beziehungen, wenn es beispielsweise um zwei Partner aus verschiedenen nicht-österreichischen Ländern geht, sind Eheverträge zunehmend gefragt, wobei die Klärung der teilweise komplexen rechtlichen Situationen unter Umständen sehr schwierig ist. Ich meine jedoch, dass man hier gut daran tut, in eine Art rechtlichen Regenschirm zu investieren als danach im Regen zu stehen. AA: Arbeiten Sie auch für ausländische Ehepartner, die sich in Österreich verheiraten wollen? Dr. Kriegler: Sowohl in Österreich wie auch in einem eventuell dritten Land, aus dem keiner der beiden Ehepartner kommt. Immer wieder stellt sich sowohl beim Ehevertrag wie auch bei der Scheidung die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt. Gerade bei diesen internationalen Scheidungsfällen ist oft auch die Möglichkeit einer Rechtswahl gegeben. Speziell in der Europäischen Union gibt es, aufgrund der Abkommen, oft mehrere mögliche Gerichtsstände mit vollkommen verschiedenen Endergebnissen. Gerade deshalb ist ein Spezialist wichtig, der die verschiedenen Optionen erkennt und beurteilt. Dafür braucht man allerdings ein entsprechendes internationales Netzwerk, damit man so einen Rat in kompetenter Weise erteilen kann. AA: Wie sehen Sie Ihre gesellschaftliche Funktion als Scheidungsanwalt? Dr. Kriegler: Liebe und Triebe wird es geben, so lange es Menschen gibt. Bei Scheidungen menschelt es. Genauso wie die Böswilligkeiten, die aufkommen können gibt es auch sehr große Verletzungen. Meine Aufgabe ist es, den Klienten zu stützen und ihm zu helfen, eine vernünftige Entscheidung zu treffen, die er auch später gut findet. Das ist oft schwer, aber das ist mein Job. AA: Über Ihren eigentlichen Job hinaus hat Sie soeben eine große internationale Berufung ereilt: Sie wurden, für zwei Jahre, Präsident des European Chapter der International Academy of Matrimonial Lawyers. Wie kam es zur ehrenvollen Aufgabe? Dr. Kriegler: Die IAML ist eine Vereinigung der internationalen Top-Scheidungsanwälte, der man nicht beitreten kann, sondern zu der man eingeladen wird. Ich bin dort mehr als ein Jahrzehnt Mitglied, habe mich in Diskussionen und mit Vorträgen dort eingebracht und vor fünf Jahren einen Kongress hier in Wien organisiert. Meine Tätigkeit in dieser Organisation wurde durch Vertrauen belohnt und deshalb habe ich jetzt diese Aufgabe übernommen. Ich sehe darin eine Anerkennung nicht nur für meine Tätigkeit, sondern auch für Österreich, mein Heimatland. AA: Ist es richtig, dass Sie für 2013 wieder einen internationalen Kongress der IAML in Österreich planen? Dr. Kriegler: Im nächsten Jahr wird es den Europakongress in Salzburg geben. Ich hoffe, dass wir bei dieser Gelegenheit Dekan Shuhei Ninomiya (2.v.r.) und Professor Fujiko Sakakibara (3.v.l.) mit der japanischen Hochschuldelegation bei Dr. Kriegler Neuer und alter Präsident der IAML: Dr. Alfred Kriegler und William Longrigg Dr. Kriegler zum Europa-Präsident der IAML gekürt! Die diesjährige Tagung des Europaen Chapters der International Association of Matrimonial Lawyers (IAML), also der Weltverband der Familienrechtsanwälte, fand heuer in Kreta statt. Anlässlich dieser Tagung wurde dem Österreichischen Familienrecht-Experten RA Dr. Alfred Kriegler die Präsidentschaft dieser Organisation für die nächsten zwei Jahre übertragen! nicht nur einiges in Sachen Kontaktintensivierung und Weiterbildung, sondern auch für Österreich und Salzburg tun können. Ich bin überzeugt, dass diese Zusammenkunft ein großer Erfolg werden wird, weil ich immer wieder höre, dass Österreich bei unseren Mitgliedern hohe Wertschätzung genießt. Nicht zuletzt ist das österreichische Familienrecht international vorbildlich. So hatte ich die Ehre, eine russische Regierungsdelegation sowie eine japanische Universitätsdelegation hier in meiner Kanzlei zu begrüßen. Schwerpunkt des Interesses meiner Besucher war die Einführung des Haager Kindesentführungsabkommens in Russland und in Japan. Dabei wollten diese Experten von einem Praktiker Erfahrungen aus dem Alltag hören, wofür sie sehr dankbar waren. AA: Auch wir danken für das Gespräch, Herr Dr. Kriegler. Japanische Hochschuldelegation bei Dr. Kriegler Am 05.03. besuchte eine hochrangige Delegation an Universitätsprofessoren von vier japanischen Hochschulen den Familienrechtsexperten Dr. Alfred Kriegler zur offiziellen Beratung in seiner Wiener Kanzlei. Konkreter Anlass ist der aktuelle Beitritt Japans zum Haager Kindesentführungsabkommen. Dr. Alfred Kriegler Rechtsanwalt Hoher Markt 1, 1010 Wien Tel: +43 (0)1 533 42 65 Fax: +43 (0)1 533 42 65-4 www.divorce.at 5

Hot Spots Hot Spots. Juristen & Kanzleien Foto: RAK/KK Wenn es eine Runde weiter geht Das Thema Rechtsmittelsystem im Strafverfahren ist aktueller denn je. Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten widmete eine Aus- und Fortbildungsveranstaltung diesem juristischen Dauerbrenner und konnte mit dem Präsidenten des OGH Dr. Eckart Ratz einen Topreferenten gewinnen. Landesgericht Klagenfurt, Saal 29. Im Hypo-Prozess III verkündet die Richterin die Urteile: unbedingte Haftstrafen für alle vier Angeklagten. Diese legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Nur wenige Stunden später diskutierte man im Rahmen einer Aus-und Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten genau zu diesem Thema. Der Titel: Das Rechtsmittelsystem im Strafverfahren. Referent: Präsident des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz. Ratz gab einen Überblick über sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten im Strafverfahren und einen tieferen Einblick in die Besonderheiten einzelner Rechtsmittel. Insbesondere wurde der Sinn von Formerfordernissen im Verfahren über Nichtigkeitsbeschwerden vermittelt und diskutiert. Der Experte in Strafsachen gab gleichzeitig auch die Gelegenheit für eine offene Diskussion über Defizite in Strafverfahren: Was kann der OGH aus Sicht von Verteidigungsprofis für die Sicherstellung sachgerechter Verteidigung in seiner Rechtsprechung tun? www.rechtsanwaelte-kaernten.at Wolfgang Kinner verstärkt ab sofort das Team von DORDA BRUGGER JORDIS, einer führenden Wirtschaftsanwaltskanzlei in Österreich. Dr Wolfgang Kinner (33) ist Experte für Arbeitsrecht und damit verbundene Gerichtsverfahren. Zu seiner Tätigkeit gehört auch die arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen und Umstrukturierungen. Dr. Wolfgang Kinner Wolfgang Kinner sammelte wertvolle Auslandserfahrung bei der renommierten Anwaltskanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP in New York, wo er von Oktober 2011 bis März 2012 als Secondee im Einsatz war. Einblick in die rechtlichen Angelegenheiten eines internationalen Konzerns erlangte er in mehr als zwei Jahren als Jurist in der Arbeitsrechtsabteilung der Siemens AG Österreich (09/2005-03/2008). Danach wechselte er als Rechtsanwaltsanwärter zu DORDA BRUGGER JORDIS. Wolfgang Kinner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr iur 2006, Mag iur 2002), wo er außerdem eine Schwerpunktausbildung in Steuerrecht und Rechnungswesen absolvierte. Wolfgang Kinner ist Autor mehrerer Fachpublikationen im Bereich Arbeitsrecht und seit März 2012 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. www.dbj.at Kanzlei-Werbung: Sommer-Pause nützen! Mit Strategie und Kommunikation neue Herbst-Klienten gewinnen Ich weiß, dass unser Kanzleiauftritt nicht optimal ist, doch fehlt mir ganz einfach die Zeit. Resignative Aussagen wie diese sind unter Anwälten nicht selten und zeigen, dass die tägliche Kanzleiarbeit das größte Hindernis auf dem Weg zu einer guten Homepage oder einem wichtigen Kanzleifolder darstellt. Durch ständiges Verschieben ändert sich jedoch nichts an der Tatsache, dass laut repräsentativen Klientenumfragen mittlerweile mehr als 50 Prozent der Rechtssuchenden ihren Anwalt und ihre Rechtsberatung im Internet suchen. Umso wichtiger ist es, die Schwerpunkte der Kanzlei zu beschränken und präzise darzustellen weiß Marketing-Experte Dietmar Dworschak, der seit über 12 Jahren Anwälte und Kanzleien bei der Gestaltung ihres werblichen Auftritts berät und betreut. Net & Print Neben der Homepage, die dem Beratung suchenden Klienten Kompetenz und Sympathie einer Kanzlei vermittelt rät Dietmar Dworschak auch zum guten alten Kanzleifolder, in dem Arbeitsschwerpunkte und handelnde Personen zum Nachlesen und zum Weitergeben dargestellt sind. Bevor man allerdings in die konkrete Gestaltung und Kommunikation für eine Kanzlei einsteigt empfiehlt es sich, ein paar Stunden lang das Ziel und den Weg dorthin zu klären sagt der Marketing-Profi. Zuerst Strategie, dann Aktion! Sommerpause nützen Bevor sich ab September die anwaltliche Terminlawine wieder in Bewegung setzt bieten die ruhigeren Monate des Sommers die Gelegenheit, über Konzept und Realisierung eines werblich wirksamen Kanzlei-Auftritts nachzudenken. Und wir sorgen dafür, dass das neue, frische Bild der Kanzlei im Herbst schon zur Verfügung steht versichert Dietmar Dworschak (www.ra-kanzleimarketing.com). ra kanzlei marketing by Dworschak & Partner KG 5020 Salzburg, Österreich Linzer Bundesstraße 10, T: +43/(0)662/651 651-0, Fax: DW -30 office@ra-kanzleimarketing.com www.ra-kanzleimarketing.com 6

ÖRAK Verschwiegenheit muss unangetastet bleiben! Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme ( Measure C ) ist nach Bearbeitung durch den Rat kaum mehr wiederzuerkennen. ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff erläutert im Gespräch mit Anwalt Aktuell die Gefahren und Probleme, die sich plötzlich darin verbergen. Herr Präsident, Europa ist mehr denn je im Fokus des Bewusstseins. Dies leider vor allem durch täglich neue Meldungen zur drohenden Havarie einzelner Staaten. Zwischendurch werden Richtlinien produziert mit denen die Bürgerinnen und Bürger keine Freude haben, wie die der Vorratsdatenspeicherung. Selbst für einen überzeugten Europäer scheint die derzeitige Lage oft unbefriedigend. Gibt es Ihrer Meinung nach noch Platz für europäische Politik die die Bürger auch wollen? Wolff: Selbstverständlich gibt es diesen Platz. Wir dürfen nicht vergessen, dass ein Großteil unseres Rechtsbestandes auf Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union beruht. Zum Glück sind nicht alle dieser Richtlinien so problematisch wie die von Ihnen genannte Vorratsdatenspeicherung. Rechtsstaatlichkeit und vor allem Freiheitsrechte werden immer kostbarer in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit und gerade wir Rechtsanwälte sind authentisch in unserem Eintreten für diese Rechte, sowohl als betroffene Bürger als auch als Berufsgruppe deren Existenz mit rechtsstaatlichen Grundsätzen untrennbar verbunden ist. Mit welchen weiteren Einschränkungen der Grundrechte muss man noch rechnen? Sind die Kommission und Ihre Vorschläge zu weit weg von den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen europäischen Staaten? Wolff: Die aktuelle Justizkommissarin Viviane Reding ist durchaus bemüht und umsichtig bei ihren Vorschlägen. Die Stärkung rechtsstaatlicher Grundsätze in Europa ist ihr ein ehrliches Anliegen. Ihr aktueller Richtlinienentwurf zum Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme geht genau in die richtige Richtung. Ihr Vorschlag sah ursprünglich vor, dass jeder Bürger, der verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, das Recht hat, umgehend und noch vor einem Verhör einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, zu sehen und sich mit diesem vertraulich zu beraten. Leider aber hat der Rat diesen begrüßenswerten und mit der EMRK übereinstimmenden Entwurf völlig umgekrempelt. Der Änderungsvorschlag des Rates weicht in entscheidenden Punkten vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission ab: Wieder einmal wird das Grundrecht der verschwiegenen Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Anwalt torpediert. Das erinnert an die Diskussion über die Aushöhlung des Berufsgeheimnisses mit 112 StPO gegen den die Zivilgesellschaft in Österreich Sturm gelaufen ist. Wolff: Ja, letztendlich konnten wir die Justizministerin von unseren Bedenken überzeugen. Jetzt bekommen wir das Ganze über Umwege aus Brüssel neu aufgetischt. Und zwar nicht von der Kommission sondern vom Rat, in dem Österreich durch die jeweils zuständigen Minister vertreten wird. Österreich sollte sich auch auf europäischer Ebene klar für die Einhaltung der Grundrechte aussprechen, das betrifft auch das Grundrecht auf verschwiegene Kommunikation mit einem Rechtsanwalt. Es reicht nicht, wie zb bei der Vorratsdatenspeicherung zähneknirschend zu sagen, man müsse eben umsetzen was in Brüssel beschlossen wurde. Immerhin sitzt die Republik Österreich ja mit am Verhandlungstisch und hat direkten Einfluss auf das Ergebnis. Was ist Ihr Hauptkritikpunkt an dem Abänderungsvorschlag des Rates? Wolff: Die grundsätzlich garantierte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Rechtsanwalt soll unter bestimmten Voraussetzungen, die in Artikel 4 des Richtlinienentwurfs geregelt sind, außer Kraft gesetzt werden können. Zum Beispiel wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, schwere Verbrechen zu verhindern oder wenn ein ausreichender Grund besteht anzunehmen, dass ein bestimmter Rechtsanwalt in eine Straftat zusammen mit der verdächtigten oder beschuldigten Person involviert ist. Die Mitgliedstaaten hätten demnach die Möglichkeit, die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Klient und Rechtsanwalt mit der bloßen Behauptung aufzuheben, er sei verdächtigt, mit seinem Klienten eine Straftat begangen zu haben. Aus unserer Sicht darf es aber keine Ausnahme des Prinzips der Verschwiegenheit geben. Wenn der Rechtsanwalt verdächtigt wird, mit dem Verdächtigen zusammenzuwirken, dann sollte sofort die Disziplinarbehörde verständigt werden. Das Grundrecht auf Verschwiegenheit muss jedenfalls intakt bleiben. Es ist ein fundamentales Element des Rechtsstaates. Wie werden Sie dagegen vorgehen? Wolff: Die Rechtsanwälte Europas treten geschlossen und entschieden gegen den Änderungsvorschlag des Rates auf. Der CCBE hat bereits alle Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Abänderungen strikt abzulehnen und den ursprünglichen Entwurf der Kommission zu unterstützen. Auch der ÖRAK wird Überzeugungsarbeit im Inland leisten, dass die Verschwiegenheit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unangetastet bleiben muss. Herr Präsident, danke für Ihre klaren Worte! www.rechtsanwaelte.at 7

Brief aus New York Stephen M. Harnik Das Ende von Dewey LeBoeuf... wenn Mega Law Firms scheitern. Eine weitere große Rechtsanwaltskanzlei ist zusammengebrochen. Ob dies nun der schwierigen Wirtschaftslage, dem schlechtem Management oder Schlimmerem zuzurechnen ist, ermittelt zur Zeit die New Yorker Staatsanwaltschaft. Jedenfalls war es einige Schlagzeilen wert, dass mit dem Konkursantrag von Dewey LeBoeuf die größte Insolvenz einer Rechtsanwaltskanzlei in der Geschichte der U.S.A. Gewissheit wurde. Auf Ihrem Höchststand beschäftigte die Sozietät etwa 1.400 Rechtsanwälte, und hatte 26 Büros (in halb so vielen Staaten der Welt) und Einnahmen von jährlich mehr als $ 1 Milliarde. Dewey LeBoeuf entstand 2007 aus einem Zusammenschluss der Kanzleien Dewey Ballantine und LeBoeuf, Lamb, Greene & MacRae. LeBoeuf Lamb wurde im Jahr 1929 gegründet und machte sich vor allem in den Bereichen Versicherungsrecht und Energieversorgung einen Namen. Die Wurzeln von Dewey Ballantine reichen bis ins Jahr 1909 zurück. Der Name wurde im Lauf der Zeit mehrmals geändert, die Kanzlei erfreute sich aber immer sehr prominenter Partner, wie zb Arthur A. Ballantine, den ersten solicitor der U.S. Finanzbehörde Internal Revenue Service und John Harlan, der später als Richter an den Supreme Court berufen wurde. 1955 trat der frühere Gouverneur des Staates New York, Thomas E. Dewey in die Sozietät ein, welche ab dann auch seinen Namen an führender Stelle trug. Thomas Dewey war eine interessante Persönlichkeit und trat auch zweimal als republikanischer Kandidat für die Präsidentschaftswahlen der Vereinigten Staaten an. Er verlor beide Male, 1944 gegen Franklin D. Roosevelt und 1948 gegen Harry Truman. Während des Wahlkampfs 1944 fügte ihm die Tochter des früheren Präsidenten Theodore Roosevelt Schaden zu, indem sie in Anspielung an seinen stets penibel gepflegten Schnurrbart und sein förmliches Auftreten meinte, er erinnerte sie an the little man on the wedding cake. Herbert Hoover, ein weiterer ehemaliger Präsident sagte angeblich über ihn: Dewey has no inner reservoir of knowledge on which to draw for his thinking, und weiters A man couldn t wear a mustache like that without having it affect his mind. Der Wahlkampf 1948 ging unter anderem auch deshalb besonders in die Geschichte ein, weil Dewey in den Umfragen und bei der Presse als großer Favorit gehandelt wurde. Die Chicago Daily Tribune ließ nach dem Wahlabend sogar etwas voreilig die Schlagzeile DEWEY DEFEATS TRUMAN drucken, und musste diese dann in der nächsten Ausgabe schnell korrigieren. Ein berühmt gewordenes Foto zeigte den tatsächlichen Wahlsieger Truman die falsche Schlagzeile lächelnd in die Kamera halten. Dewey könnte diese Wahl vor allem deshalb verloren haben, weil er zu vorsichtig war und sich scheute irgendwelche potentiell kontroversiellen Aussagen zu tätigen. Dazu wurde ihm vorgeworfen sich in seinen Positionen mit dem Wind zu drehen und insgesamt zu vage zu agieren. Er selbst sagte damals einmal er wollte nicht prematurely specific irgendetwas sagen, was einen Redakteur des Louisville Courier-Journal zu folgendem Kommentar veranlasste: No presidential candidate in the future will be so inept that four of his major speeches can be boiled down to these historic four sentences: Agriculture is important. Our rivers are full of fish. You cannot have freedom without liberty. Our future lies ahead. Auch ohne U.S. Präsident geworden zu sein konnte Dewey zu diesem Zeitpunkt bereits auf eine ausgezeichnete Karriere zurückblicken. Schon in den Jahren 1935-37 war er sehr erfolgreich als special prosecutor gegen das organisierte Verbrechen tätig. Er obsiegte in 72 von 73 Verfahren. Auch galt er als Mann von hoher Integrität und als guter und effizienter Gouverneur. In dieser Funktion gelang es ihm auch in New York das U.S.-weit erste Gesetz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verwirklichen. Im Jahr 1968, drei Jahre vor Deweys Tod bot ihm Präsident Nixon sogar die Funktion als Chief Justice des U.S. Supreme Court an. Dewey fühlte sich nicht mehr jung genug und schlug dieses Angebot aus. Nach Dewey s Tod wurde der 496 Meilen lange New York State Thruway nach ihm benannt, was als passend empfunden wurde, da sich der Name beim schnellen Aussprechen reimt: The Dewee-thruwee. Der Zusammenschluss der beiden Kanzleien Dewey Ballantine und LeBoeuf Lamb im Jahr 2007 war Teil einer aggressiven Strategie einnahmenstarke Partner zu gewinnen indem diesen mehrjährige Boni in Millionenhöhe garantiert wurden. Dann kam aber die Wirtschaftskrise 2008 und die Auszahlung der versprochenen Boni musste wiederholt ver- David Lat. Feel 8

Brief aus New York Stephen M. Harnik Ins. AA EURO_DUK 04.12_: 04.04.12 13:32 Seite 1 schoben werden, was zunehmende Nervosität bei den betroffenen Partnern auslöste. Ein befreundeter ehemaliger Dewey Partner erzählte mir aber, dass der eigentliche Todesstoß für Dewey Le- Boeuf nicht die akkumulierten Boni waren (zumal die Kanzlei Berichten zufolge gerade in den Monaten vor der Auflösung wieder vermehrt größere Aufträge erhalten hatte) sondern das unnachgiebige Medieninteresse nach Bekanntwerden der ersten Probleme. Seine Einschätzung war This story is not going to end until the media kills the firm. Und so geschah es auch. Jeder Abgang von Kanzleipartnern wurde in Windeseile an die Öffentlichkeit gebracht und das Vertrauen in einen Umschwung bei Dewey LeBoeuf sank zusehends bis zur Auflösung der Kanzlei. Eine interessante Rechtsfrage die in der Aufarbeitung der Dewey Insolvenz bestimmt noch zum Tragen kommt ist gerade Gegenstand eines Streites im bis dahin berühmtesten Konkurs einer U.S. Kanzlei, nämlich jenem der Coudert Brothers. Die Coudert Sozietät wird als erste international law firm der USA betrachtet. Sie wurde 1853 in New York gegründet und wuchs auf über 650 Anwälte und 28 Büros in 15 Staaten an. Im Jahr 2004 sah sich die Kanzlei aber mit zwei großen Haftpflichtfällen konfrontiert, die sie in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten brachte. 2006 meldete Coudert schließlich Konkurs an. Im Liquidationsverfahren klagte nun der Masseverwalter zehn Rechtsanwaltskanzleien welche ehemalige Coudert Brothers Partner beschäftigen und zu welchen diese ihre Klienten mitbrachten. Die Argumentation des Masseverwalters ist, dass diese Partner, und daher deren neue Kanzleien der Konkursmasse Rechnungslegung über die Profite aus weitergeführten Causen schulden, da diese einen Vermögenswert von Coudert darstellen. Die beklagten Parteien, Akin Gump Strauss Hauer & Feld LLP, Jones Day, Dechert LLP, Arent Fox LLP, DLA Piper LLP, Duane Morris LLP, Dorsey & Whitney LLP, K&L Gates LLP, Morrison & Foerster LLP und Sheppard Mullin Richter & Hampton LLP halten dagegen, dass diese offenen Causen nicht Coudert gehören, da die Abrechnung jeweils nach Zeitaufwand und nicht etwa auf Erfolgshonorarbasis erfolgte und die späteren Profite daher direkt auf geleistete Arbeit der Partner zurückzuführen sei, nachdem diese Coudert verlassen hatten. In dem Verfahren vor dem U.S. District Court (Southern District of New York) wies Richterin Colleen McMahon am 24. Mai 2012 in einer 54 Seiten starken Entscheidung den entsprechenden Antrag der beklagten Partein ab: A departing partner is not free to walk out of his firm s office carrying a Jackson Pollack painting he ripped off the wall of the reception area, simply because the firm has dissolved. Under the Partnership Law, the Client Matters are presumed to be Coudert s assets on the Dissolution Date Because they are Coudert assets, the Former Coudert Partners are obligated to account for any profits they earned while winding the Client Matters up at the Firms. In Ihrer Besprechung des relevanten NY Partnership Law räumte Richterin McMahon aber auch ein, dass dieses möglicherweise nicht mehr auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten passt: The provisions of the Partnership Law may appear dated, or even downright quaint, to observers of the kind of sophisticated corporate law practice that was carried on at Coudert. In the context of the mega-firm model divisions Stephen M. Harnik ist Vertrauensanwalt der Republik Österreich in New York und Partner der Sozietät Harnik & Finkelstein LLP, die unter anderem große österreichische Unternehmen in den USA vertritt. www.harnik.com among classes of partners, client hoarding, and mercenary lateral hiring one could argue that the law s presumption that partners are mutual owners of all of a law firm s business, and that all contribute to its success and so are entitled to share in the profits, no longer reflects the reality of practice Many partners at such firms no longer view their book of business as an asset of the firm, but as a jealously guarded piece of personal property Such a view undermines the conclusion that such client matters really are property of the firm, But the Partnership Law says otherwise. Die beklagten Anwaltskanzleien werden wohl ziemlich sicher Berufung gegen diese Entscheidung einlegen, im Moment bedeutet diese aber auch für Deweys ehemalige Partner schlechte Neuigkeiten. Diese werden sich jedenfalls noch längere Zeit mit dem Untergang der Kanzlei befassen müssen. Bank- und Kapitalmarktrecht im internationalen Kontext Abschluss: LL.M. Master of Laws Start des Lehrgangs: September 2012 Donau-Universität Krems Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration www.donau-uni.ac.at/bankundkapital 9