Rahmenbedingungen für die Schulgemeinden

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Transkript:

Kanton Zürich Projekt Lehrplan 21, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch Planungsgrundlagen Einführung Zürcher Lehrplan 21 Teil A Rahmenbedingungen für die Schulgemeinden Dezember 2016

2/11 Inhalt 1. Ausgangslage 3 2. Auftrag 3 3. Ziele 4 3.1. Ziele auf Ebene Schule und Unterricht 4 3.2. Ziele für die Schulleitung 6 4. Kantonale Eckwerte 7 4.1. Zeitplan 7 4.2. Qualifikation und Weiterbildung der Lehrpersonen 7 4.3. Zeugnis 9 4.4. Evaluation 9 5. Finanzielle Auswirkungen 9 5.1. Lektionentafel 9 5.2. Lehrmittel 9 5.3. Weiterbildung 10 5.4. Infrastruktur 11 6. Planung vor Ort 11

3/11 1. Ausgangslage Am 31. Oktober 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone freigegeben. Mit Beschluss Nr. 878/2014 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 20. August 2014 festgelegt, dass der Lehrplan 21 im Rahmen eines Projekts eingeführt wird. Seit Januar 2015 laufen die Vorbereitungsarbeiten unter Federführung des es in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern des Schulfelds. Der Bildungsrat hat am 14. November 2015 Eckpunkte für die Lehrplaneinführung im Kanton Zürich beschlossen: Die Einführung für Schulleitungen und Lehrpersonen beginnt ab 2017 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Im Schuljahr 2018/19 tritt der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft, im Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I. Ende Schuljahr 2020/21 soll die Lehrplaneinführung abgeschlossen sein. Ausgehend von den Ergebnissen der kantonalen Vernehmlassung 2016 und den Beschlüssen des Bildungsrats für allfällige Anpassungen wird anfangs 2017 der definitive Lehrplan erstellt. Im Frühling 2017 beschliesst der Bildungsrat die Inkraftsetzung des Zürcher Lehrplans 21. 2. Auftrag Die Schulleitungen nehmen bei der lokalen Einführung des neuen Lehrplans an ihrer Schule eine zentrale Rolle ein (BRB 21/2015 und BRB 50/2015). Die Schulbehörde erteilt der Schulleitung den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Schulkonferenz eine entsprechende Planung mit Verankerung im Schulprogramm vorzulegen. Dabei kann und soll der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Planung in Abhängigkeit der lokal bereits bestehenden Strukturen und Abläufe möglichst minimiert werden. Auf der Grundlage der Planung organisiert die Schulleitung die Einführung des Lehrplans mit der neuen Lektionentafel und verankert den kompetenzorientierten Unterrichts an ihrer Schule. Zudem sorgt sie für die Qualifikation der Lehrpersonen in Medien und Informatik. Dabei ist festzuhalten, dass die Kompetenzorientierung des Lehrplans kein eigentlicher Paradigmenwechsel bedeutet. Sie schliesst an Entwicklungen an, die an den Schulen bereits heute stattfinden und in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit Längerem vermittelt werden. Kompetenzorientierter Unterricht orientiert sich an den Merkmalen eines guten Unterrichts und baut auf der lokalen Entwicklung der Schulen auf. Die Zeugnisse bleiben mit dem neuen Lehrplan erhalten. Bei der Lehrplaneinführung geht es

4/11 also nicht darum, die Schule und den Unterricht von Grund auf neu zu erfinden. Der neue Lehrplan kann und soll jedoch als Impuls für die lokale Unterrichtsentwicklung genutzt werden. Die Hauptaufgabe der Behörden im Rahmen der Lehrplaneinführung besteht zusammenfassend darin, die Umsetzung folgender Punkte in den Schulen sicherzustellen: Organisation des Unterrichts gemäss der neuen Lektionentafel Qualifikation der Lehrpersonen für Medien und Informatik Setzen von Schwerpunkten in der längerfristigen Unterrichtsentwicklung im Schulprogramm auf der Grundlage des neuen Lehrplans 3. Ziele 3.1. Ziele auf Ebene Schule und Unterricht Vorbemerkungen: Die folgenden Ziele für die Lehrplaneinführung beruhen auf dem Bildungsratsbeschluss 50/2015 vom 14. November 2015 mit Anhang. Sie sind verbindlich. Die einzelnen Zielsetzungen sind unterschiedlich konkret bzw. überprüfbar. Die Schulen können innerhalb dieser Ziele eigene Schwerpunkte und Priorisierungen vornehmen. Unterrichtsentwicklung, die sich am neuen Lehrplan ausrichtet, ist eine längerfristige Aufgabe, die mit dem offiziellen Abschluss des kantonalen Einführungsprojekts Ende Schuljahr 2020/21 nicht abgeschlossen ist. a. Ziele bis zur Inkraftsetzung des neuen Lehrplans (SJ 2018/19 bzw. 2019/20) Ebene Schule Die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 ist Teil des Schulprogramms. Bestehende Elemente des Schulprogramms können zugunsten der Lehrplaneinführung zurückgestellt werden. Die Organisation des Unterrichts ist gemäss neuer Lektionentafel vorbereitet. Alle Lehrpersonen kennen die Grundlagen des Zürcher Lehrplans 21. Die Schule hat geeignete Lehrmittel für die Umsetzung des Lehrplans bezeichnet und dabei die obligatorisch zu verwendenden Lehrmittel berücksichtigt. Die Schule hat ihre Planung und Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 offen und adressatengerecht kommuniziert.

5/11 Die Eltern wissen, dass die Schule mit dem Zürcher Lehrplan 21 nicht von Grund auf neu gestaltet wird. Sie kennen Änderungen im Unterrichtsangebot (Lektionentafel) und sind über die Schwerpunkte informiert, welche die Schule in der Unterrichtsentwicklung setzt. Die Schule hat die Thematik der Beurteilung in die Planung bis SJ 2020/21 aufgenommen. Ebene Unterricht Lehrpersonen verfügen über professionelles Wissen und Können, um ihren Unterricht auf der Kindergartenstufe weitestgehend, auf der Primarstufe in mindestens zwei Fachbereichen* (ab Schuljahr 2018/19) und auf der Sekundarstufe in mindestens einem Fachbereich* (ab Schuljahr 2019/20) kompetenzorientiert durchzuführen. Die Lehrpersonen der Kindergartenstufe arbeiten seit SJ 2008/9 mit einem kompetenzorientierten Lehrplan. * Diese Anforderung gilt für folgende Fachbereiche: Deutsch Englisch Französisch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft mit Religionen, Kulturen, Ethik (Primarstufe) Natur und Technik (Sekundarstufe I) Räume, Zeiten, Gesellschaften (Sekundarstufe I) Religionen, Kulturen, Ethik (Sekundarstufe I) Bildnerisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Dabei ist zu beachten, dass bereits jetzt Lehrmittel im Einsatz sind, die auf den neuen Lehrplan ausgerichtet sind (u. a. in Deutsch, Mathematik und Englisch). Für Fachlehrpersonen, die nur einen oder zwei Fachbereiche unterrichten, und Lehrpersonen mit Kleinstpensen werden die Anforderungen durch die Gemeinde bzw. die Schulleitung festgelegt. Dies gilt auch für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Technisches und Textiles Gestalten. Für den Fachbereich Textiles und Technisches Gestalten ist zu beachten, dass der Unterricht in den beiden Werkstoffbereichen wie bisher in separaten Lektionen bzw. durch unterschiedliche Lehrpersonen mit entsprechender Qualifikation in textilem bzw. technischem Gestalten erteilt werden kann (siehe auch Kapitel 4.2.). Lehrpersonen kennen die Grundsätze einer guten Beurteilung im kompetenzorientierten Unterricht.

6/11 b. Ziele bis Ende Schuljahr 2020/21 (Abschluss des kantonalen Einführungsprojekts) Ebene Schule Die Lektionen in Medien und Informatik werden von entsprechend qualifizierten Lehrpersonen erteilt. Die Schule hat Massnahmen ergriffen, um eine koordinierte, nachvollziehbare Beurteilungspraxis auf der Grundlage des Zürcher Lehrplans 21 zu etablieren. Ebene Unterricht Die Lehrpersonen verwenden für die durch den Bildungsrat bezeichneten Fachbereiche die obligatorischen Lehrmittel sowie für die weiteren Fachbereiche geeignete Lehrmittel, die auf den neuen Lehrplan abgestimmt sind. Die Lehrpersonen haben in allen Fachbereichen, die sie unterrichten, Kenntnisse der Kompetenzorientierung und einer entsprechenden Beurteilung und wenden diese an. Die Lehrpersonen schaffen im Unterricht Lerngelegenheiten für Schülerinnen und Schüler und fördern sie so, dass sie in der Regel bis zum Ende eines Zyklus mindestens die Grundansprüche des Lehrplans erreichen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an den Kompetenzstufen zu arbeiten, die über die Grundansprüche hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören. 3.2. Ziele für die Schulleitung Die folgenden Zielsetzungen für Schulleitungen sollen bis Ende 2017 erreicht werden. Die Schulleitungen werden dabei seitens des Kantons mit den Planungsgrundlagen inkl. Materialien und den verbindlichen Weiterbildungen von eineinhalb Tagen von Juni bis September 2017 unterstützt. Die Behörden setzen allenfalls weitere Ziele und Ziele, die in den Schuljahren bis 2020/21 verfolgt werden sollen. Ziele bis Ende 2017: Die Schulleitung verfügt über Grundkenntnisse zum Zürcher Lehrplan 21 und zum kompetenz-- orientierten Unterricht, hat einen Überblick über vorhandene kompetenzorientierte Lehrmittel sowie Förder- und Beurteilungsinstrumente. ist in der Lage, die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 und die Etablierung des kompetenzorientierten Unterrichts mit den Lehrpersonen zu planen, vorzubereiten, die Umsetzung zu initiieren und im Schulprogramm zu verankern.

7/11 verfügt über Grundlagen, um in der Schule eine gemeinsame und kompetenzorientierte Beurteilungspraxis einzuführen. kann anhand der vom zur Verfügung gestellten Unterstützungsmaterialien die Einführung des neuen Lehrplans in den Schulen vorbereiten. ist in der Lage abzuschätzen, wie sich der Zürcher Lehrplan 21, digitale Lehrmittel sowie Lernfördersysteme (Lernlupe/Stellwerk) auf die ICT-Infrastruktur in ihrer Schule auswirken. Allenfalls wird diese Aufgabe bzw. Zielsetzung innerhalb der Gemeinde anderen Personen delegiert (Behörde, Verwaltung). kann in ihrer Rolle als Schulleitung Eltern, Behörden sowie Lehr- und Fachpersonen adressatengerecht über die Vorbereitung und die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 in ihrer Schule informieren. 4. Kantonale Eckwerte 4.1. Zeitplan Die Vorbereitung für die Lehrpersonen der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse beginnt ab Schuljahr 2017/18 (Inkraftsetzung Schuljahr 2018/19) und für die Lehrpersonen der 6. Klasse bis Sekundarstufe I spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 (Inkraftsetzung Schuljahr 2019/20). 4.2. Qualifikation und Weiterbildung der Lehrpersonen Die Zürcher Volksschulen sind für den neuen Lehrplan gut gerüstet. Die Ausbildungsvoraussetzungen und die Professionalität der Lehrpersonen gewährleisten, dass der Zürcher Lehrplan 21 umgesetzt und längerfristig im Unterricht verankert wird. Die Schulen können 3 Tage den Unterricht einstellen für Weiterbildungen zur Lehrplaneinführung (siehe unten). Für die Qualifikation in Medien und Informatik sieht der Bildungsrat eine verbindliche Weiterbildung vor. Während der Lehrplaneinführung steht eine breite Palette von Weiterbildungsangeboten zur Verfügung. Ein Teil der Angebote ist für die Schulen kostenlos. Über die Nutzung der Weiterbildungsangebote entscheiden grundsätzlich die Behörden bzw. die Schulleitungen. Anmeldecode: Um sich für die kostenlosen Angebote anmelden zu können, geben Zürcher Schulleitungen und Lehrpersonen auf den Anmeldewebseiten einen Code ein. Jeder Schuleinheit ist ein 4-stelliger Code zugewiesen, der bis 15. Dezember 2016 vom per Post versandt wird. Die Lehrpersonen geben jeweils den Code ihrer Schuleinheit ein.

8/11 Fachbereiche, die mit dem Lehrplan 21 neu eingeführt werden oder wesentliche Änderungen erfahren (nähere Informationen siehe www.vsa.zh.ch/lehrplan21 > Weiterbildung und Qualifikation): Medien und Informatik: Eine obligatorische Weiterbildungen bzw. Qualifikationen der Lehrpersonen ist in Medien und Informatik vorgesehen (BRB 22/2016 vom 24. Oktober 2016). Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH, Sekundarstufe I): Der Fachbereich WAH wird durch Lehrpersonen mit der Lehrbefähigung im bestehenden Fach Haushaltskunde unterrichtet. Der Kanton finanziert ein freiwilliges Weiterbildungsangebot. Der Entscheid, ob die Weiterbildung besucht werden soll, erfolgt durch die Schulleitung bzw. Behörde. Textiles und Technisches Gestalten (TTG): Der Unterricht in den beiden Werkstoffbereichen des Fachbereichs TTG kann weiterhin in separaten Lektionen bzw. durch unterschiedliche Lehrpersonen mit entsprechender Qualifikation in textilem bzw. technischem Gestalten erteilt werden. Die allfällige Aufteilung der Lektionen während des Schuljahres liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Die Einführung des neuen Lehrplans verpflichtet die Lehrpersonen mit Ausbildung in Technischem Gestalten nicht dazu, sich für das Textile Gestalten zu qualifizieren (und umgekehrt). Religionen, Kulturen, Ethik (RKE): Der neue Fachbereich RKE wird durch die Lehrpersonen unterrichtet, die sich für das Fach Religion und Kultur qualifiziert haben. 3 Tage Unterrichtseinstellung gemäss BRB 50/2015: In den Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 kann jede Schuleinheit insgesamt 3 Tage für Weiterbildungen zur Umsetzung des Lehrplans einsetzen, an denen sie den Unterricht einstellt. Die Regelung 12 Abs. 1 LPVO, wonach gemeindeeigene Weiterbildung mindestens zur Hälfte in die unterrichtsfreie Zeit fallen muss, kommt für diese drei Weiterbildungstage nicht zur Anwendung. Der Unterricht kann eingestellt werden, ohne dass in der unterrichtsfreien Zeit Weiterbildungen in demselben Umfang stattfinden müssen. (Diese Weiterbildungen werden auf der Website VSA zur Eingabe der Weiterbildungsdaten in einem separaten Formular eingegeben.) Weiter sollen die in den Schulen bestehenden Gefässe für Weiterbildung verwendet werden. Die Schule ist dafür besorgt, dass sie geeignete Tage für die Weiterbildung wählt und frühzeitig kommuniziert. Falls die Gemeinde Weiterbildungen über die 3 Tage hinaus durchführt, gilt 12 Abs. 1 LPVO: In der unterrichtsfreien Zeit müssen Weiterbildungen in demselben Umfang stattfinden. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Anzahl der Tage, an denen der Unterricht für Weiterbildungen eingestellt werden darf. Daher kann nicht davon gesprochen werden, dass die 3 Tage für die Lehrplanweiterbildungen zusätzlich zu den bestehenden oder

9/11 bereits geplanten Weiterbildungsgefässen eingesetzt werden können. Beim Ansetzen der Weiterbildungstage ist jedoch zu berücksichtigen, dass für die Schülerinnen und Schüler keine weitere Schulferienwoche entsteht. Auch nicht in Kombination mit den schulfreien Tagen (gemäss 32 Abs. 2 VSV). 4.3. Zeugnis Der Bildungsrat hat entschieden, dass die Grundstruktur und die Frequenz der Zeugnisse beibehalten werden. Die Begrifflichkeiten werden auf den neuen Lehrplan abgestimmt. Die angepasst Zeugnisformulare gelten ab Inkraftsetzung des Zürcher Lehrplans 21. 4.4. Evaluation Neben den Evaluationen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung auf der Grundlage des neuen Lehrplans und der Begutachtung des Lehrplans durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich ist auf kantonaler Ebene keine weitere Evaluation der lokalen Lehrplaneinführung vorgesehen. 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1. Lektionentafel Die Umsetzung der neuen Lektionentafel erfolgt voraussichtlich kostenneutral. Der verbindliche Beschluss des Bildungsrats erfolgt im Frühling 2017. 5.2. Lehrmittel Lehrmittel sind im Hinblick auf die Einführung eines neuen Lehrplans von zentraler Bedeutung, da sie in manchen Fachbereichen den Unterricht stark lenken. Im November 2014 hat der Bildungsrat festgestellt, dass sich das Lehrmittelangebot im Kanton Zürich diesbezüglich günstig entwickelt. Insbesondere die obligatorischen Lehrmittel in Deutsch und Mathematik entsprechen weitgehend den Vorgaben des neuen Lehrplans. In einer Reihe weiterer Fächer sind neue Lehrmittel in Entwicklung. Der Handlungsbedarf in Medien und Informatik sowie in Wirtschaft, Arbeit und Haushalt ist erkannt und erste Schritte sind eingeleitet. Im Anhang zum Bildungsratsbeschluss 23/2016 ist zuhanden der Gemeinden aufgeführt, welche neuen Lehrmittel wann und mit welchen ungefähren Kostenfolgen zur Verfügung stehen. Die Schulen werden bei der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 geeignete Lehrmittel zur Verfügung haben oder Überbrückungsmöglichkeiten kennen, die den kantonalen Lehrmittel-Vorgaben entsprechen.

10/11 5.3. Weiterbildung Neben den obligatorischen Weiterbildungen (1.5 Tage für Schulleitungen, Qualifikation der Lehrpersonen für Medien und Informatik) ist ein Teil der Angebote aus der breiten Weiterbildungspalette für die Gemeinden bzw. Lehrpersonen in der Zeit der Lehrplaneinführung kostenlos (SJ 2017/18 bis 2020/21). Darüber hinausgehende Weiterbildungen im Team oder individuelle Weiterbildung von Lehrpersonen finanziert die Gemeinde. Umfang und Auswahl der Angebote werden durch die Gemeinden/Schulen festgelegt. Nähere Informationen und Links zu Anmeldemöglichkeiten finden sich unter: www.vsa.zh.ch/lehrplan21 > Weiterbildung und Qualifikation. Kostenlose Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen und Schulen: Qualifikation Medien und Informatik (Grundlagenkurs) Nutzung von E-Learning-Angeboten, die innerhalb von ca. 2 bis 3h bearbeitet werden können (Themen: Grundlagen Zürcher Lehrplan 21 und Kompenzorientierung, Beurteilung, Mathematik, Deutsch, Sonderpädagogik). Jede Schule kann kostenlos einen schulinternen Weiterbildungstag mit einer Fachperson der PH Zürich bzw. der HfH Zürich beziehen, an dem eines der Themenpakete vertieft werden kann. Impulsveranstaltungen: Im Rahmen von kostenlosen Grossveranstaltungen an der PH Zürich können sich Schulteams und/oder einzelne Lehrpersonen in Workshops mit dem neuen Lehrplan, fachdidaktischen Fragestellungen und der Beurteilung auseinandersetzen. In den Schuljahren 2017/18 bis 2019/20 sind sechs Impulsveranstaltungen mit je maximal 400 Plätzen geplant. Die HfH Zürich bietet während der Lehrplaneinführung Referate mit Fragerunde an zum Thema Zürcher Lehrplan 21 und Sonderpädagogik. Zudem finden unentgeltliche Kurse im Umfang von eineinhalb Tagen statt zum Förderprozess im Lehrplan 21. Das Institut Unterstrass bietet kostenlose Kurse an zu den Themen Grundlagen Zürcher Lehrplan 21, Beurteilung, Natech, Mathematik und Deutsch mit Fokus auf die Zyklen 1 und 2. Die Kurse im Umfang von 1 bis 2 Tagen finden z. T. schulintern statt. Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (Sekundarstufe I): Den Haushaltkunde-Lehrpersonen steht ein unentgeltliches Weiterbildungsangebot im Umfang von 6 Tagen zur Verfügung, das modular aufgebaut ist und die erweiterte Perspektive des Fachbereichs abdeckt, insbesondere die Bereiche Wirtschaft und Arbeit. Textiles und Technisches Gestalten: In den Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 stehen freiwillige, kostenlose Weiterbildungskurse von 4 Halbtagen für ca. insgesamt 250 Lehrpersonen zur Verfügung. Die Kurse stehen Lehrpersonen aller Schulstufen unabhängig von den Ausbildungsvoraussetzungen (textil oder nicht textil) offen und ermöglichen die Auseinandersetzung mit der Kompetenzorientierung im Fachbereich TTG.

11/11 5.4. Infrastruktur ICT Am 14. November 2016 hat der Bildungsrat die Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur, die er 2012 mit dem ICT-Guide gesetzt hat, bekräftigt und den Gemeinden bis 2022 eine Weiterentwicklung empfohlen. Der Kanton wird die Gemeinden bei dieser Entwicklung mit Modellen zur Umsetzung unterstützen (BRB 24/2016 und Grundlagenbericht ICT an Zürcher Volksschulen 2022 ). Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (Sekundarstufe I): Die Lektionentafel enthält keine Vorgaben betreffend Räumlichkeiten und Verteilung der Lektionen pro Woche bzw. im Stundenplan. Es sind somit verschiedene Varianten für die Pflicht- und Wahllektionen bzw. die Schulräume denkbar, z. B. 3 Lektionen en bloc in der Schulküche wie bisher oder grundsätzlich 3 Lektionen in der Schulküche und einige Blöcke zu 3 Lektionen im Klassenzimmer, insbesondere für die Vermittlung der Kompetenzen in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft. Es obliegt der Gemeinde/ Schule, die Gestaltung zu bestimmen. Dabei ist es unabhängig von der gewählten Variante für die Lektionen in der Schulküche unabdingbar, dass die Infrastruktur zur Vermittlung der Kompetenzen in Wirtschaft und Arbeit (Sitzgelegenheiten, Präsentationsmöglichkeiten für die Lehrperson) vorhanden ist. 6. Planung vor Ort Um die Schulen bei der Einführung des neuen Lehrplans zu unterstützen, wurde im Rahmen des Projektes Lehrplan 21 in Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem Schulfeld eine Planungsgrundlage entwickelt. Die elektronische Planungsgrundlage enthält folgende Teile: A. Rahmenbedingungen für die Schulgemeinden (dieses Dokument) B. Zeitplanung B1 Übersicht Zeitplanung Kindergarten und Primarstufe B2 Vorlage: lokale Zeitplanung Kindergarten und Primarstufe B3 Übersicht Zeitplanung Sekundarstufe B4 Vorlage: lokale Zeitplanung Sekundarstufe C. Musterprojektauftrag D. Übersicht Materialien E. Einschätzung zum individuellen Stand der Schule (kompetenzorientierter Unterricht)