HERZLICH WILLKOMMEN 1 ABLAUF EINHEIT 02.04.2019 Organisatorisches Rücklagen (Band 3 S. 32-41) Warenbewertung von Produktionsunternehmen (Halbfertig- u. Fertigerzeugnisse) (Band 1 S. 358-359) 2 1
ORGANISATORISCHES 3 RÜCKLAGEN 4 2
RÜCKLAGEN Rücklagen Offene Rücklagen Stille Rücklagen Sind stets auf gesonderten Rücklagenkonten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Offene Rücklagen ergeben sich vor allem bei Kapitalgesellschaften, deren Kapital im Allgemeinen weder durch von außen zugeführten Beträgen noch durch einbehaltene Teile des Bilanzgewinns verändert werden darf. Sind nicht auf eigenen Konten ausgewiesen und daher in der Bilanz nicht ersichtlich. Entstehung von stillen Rücklagen: Entstehen entweder durch eine Unterbewertung des Vermögens oder durch Überbewertung des Fremdkapitals. Auflösung von stillen Reserven: Kann durch eine stille oder durch eine offene Auflösung erfolgen. 5 RÜCKLAGEN Stille Rücklagen: Stille Auflösung: Erfolgt im Anlagevermögen z.b.: durch eine allmähliche Angleichung des tatsächlichen Wertes an den Buchwert. Beim Umlaufvermögen wird durch den Verkauf des Vermögenswertes die stille Rücklage aufgelöst Offene Auflösung Bei der offenen Auflösung hingegen erfolgt eine buchmäßige Korrektur der Wertansätze, in denen stille Rücklagen enthalten sind, d.h. die Aktiva werden aufgewertet, die Passiva hingegen abgewertet. 6 3
1. Schaffungsgrund für die Rücklage gem. 12 EStG Wenn ein Anlagegut um einen Preis verkauft wird der höher ist als der Buchwert, erhöht der Differenzbetrag (Stille Reserve) den zu besteuernden Gewinn der Firma. Dies bezeichnet man als realisieren einer Stillen Reserve. Um Firmen einen Anreiz für Neuinvestitionen zu geben, wurde die Rücklage nach 12 EStG geschaffen. 2. Zeitpunkt der Bildung einer Rücklage gem. 12 EStG Aufgedeckte Stille Reserven aus dem Verkauf von Anlagegütern können als Rücklage nach 12 EstG verbucht werden um sie im Jahr des Verkaufs nicht versteuern zu müssen 7 Die Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage gem. 12 EStG sind: Das verkaufte Anlagegut muss mindestens 7 Jahre im Anlagevermögen gewesen sein. (davon Ausgenommen: Ausscheiden auf Grund höherer Gewalt wie z.b: ein Brand) Die Bildung der Rücklage erfolgt im Jahr des Verkaufs des Anlagegutes. Die Rücklage wird in Höhe der stillen Reserve gebildet, jedoch maximal in der Höhe des Anschaffungswertes Rücklagen können nur auf neue Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im folgenden Verhältnis zum Anlagegut stehen Innerhalb von 12 Monaten muss die Rücklage auf ein neu angeschafftes Anlagegut übertragen werden (sog. Bindung). Wenn das Anlagegut aufgrund höherer Gewalt ausscheidet, beträgt die Frist 24 Monate. Wird die Rücklage innerhalb der Frist nicht verwendet, muss sie gewinnerhöhend aufgelöst werden. 8 4
Körperliche Wirtschaftsgüter z.b: Maschinen Körperliche Wirtschaftsgüter z.b: Maschinen Grund und Boden z.b:unbebaute Grundstücke Unkörperliche Wirtschaftsgüter z.b: Patente, Lizenzen Grund und Boden z.b:unbebaute Grundstücke Unkörperliche Wirtschaftsgüter z.b: Patente, Lizenzen 9 3. Übertragung der Rücklage gem. 12 EStG auf ein neues Anlagegut Die Rücklage wird in eine Bewertungsreserve umgebucht. Diese wird über die Nutzungsdauer des neuen Wirtschaftsgutes jährlich gewinnbringend aufgelöst. 10 5
Übertragung der stillen Reserve erfolgt im Wirtschaftsjahr der Auflösung auf neu angeschafftes Anlagegut. 8800 Zuweisung zur Rücklage gem. 12 / 94.. Bewertungsreserve gem. 12 Übertragung der stillen Reserve wird im nächsten od. übernächsten Wirtschaftsjahr vorgenommen. 8800 Zuweisung zur Rücklage gem. 12 / 9520 Rücklage gem. 12 Umbuchung der Rücklage hat im Wirtschaftsjahr der Übertragung der stillen Reserve auf das entsprechende Bewertungsreservekonto zu erfolgen. 952. Rücklage gem. 12 / 94.. Bewertungsreserve gem. 12 11 Abschreibung (Auflösung der Bewertungsreserve) 94.. Bewertungsreserve gem. 12 / 8600 Ertr. a. d. Auflö. v. Bewertungsres. Nichtverwendung der Übertragungsrücklage 952. Rücklage gem. 12 / 8640 Ertr. a. d. Aufl. v. Rückl. gem. 12 12 6
WARENBEWERTUNG VON PRODUKTIONSUNTERNEHMEN (HALBFERTIG- U. FERTIGERZEUGNISSE) 13 WARENBEWERTUNG VON PRODUKTIONSUNTERNEHMEN (HALBFERTIG- U. FERTIGERZEUGNISSE) Berechnungen sind gleich wie bei Handelsunternehmen und Handelswaren. Verbuchung: Bei Lageraufbau: 1500 Fertig Erzeugnisse 4500 Bestandsveränderung od. 1400 Halbertigerzeugnisse Bei Lagerabbau: 4500 Bestandsveränderung 1500 Fertig Erzeugnisse od. 1400 Halbertigerzeugnisse 14 7