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Transkript:

IHK Pfalz Tel.: 0621 5904-2041 oder - Versicherungsvermittlerregister - 0621 5904-2042 Ludwigsplatz 2 4 67059 Ludwigshafen Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen 1. Füllen Sie das Formular aus 2. Drucken Sie das Formular 3. Unterschreiben! 4. Per Post an die IHK schicken Antragsteller: Hinweis: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis oder Änderungen auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen. Angaben zum Unternehmen Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handelsregistergericht und -nummer: Firmenname oder wenn kein Eintag im Handelsregister - die Personennamen: Name Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 1 von 13

Angaben zum aktuellen Stand Ich / Wir haben derzeit die: Erlaubnis Versicherungsmakler/in nach 34d Abs. 1 GewO Erlaubnis Versicherungsvertreter/in nach 34d Abs. 1 GewO Produktakzessorischen Vertreter mit Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 6 GewO bzw. 34d Abs. 3 GewO a. F. Produktakzessorischen Maklerin mit Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 6 GewO bzw. 34d Abs. 3 GewO a. F. Erlaubnis Versicherungsberater nach 34d Abs. 2 GewO, 34 e GewO a.f. Im Versicherungsvermittlerregister: eingetragen unter der Registrierungsnummer: nicht eingetragen Gewünschte Änderung: Neu: Umfirmierung/Namensänderung Angaben zum Unternehmen Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handelsregistergericht und -nummer: Firmenname oder wenn kein Eintag im Handelsregister - die Personennamen: Name Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Beizufügende Unterlagen: Heiratsurkunde, aktueller Handelsregisterauszug, Versicherungsbestätigung ausgestellt auf die Firma o. ä. IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 2 von 13

Neu: Adressänderung Angaben zum Unternehmen Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handelsregistergericht und -nummer: Firmenname oder wenn kein Eintag im Handelsregister die Personennamen: Name Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Beizufügende Unterlagen: aktuelle Gewerbemeldung, geänderter Handelsregisterauszug Änderung der vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Gesellschafter) Zusätzliche vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer / Gesellschafter) Wechsel vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer / Gesellschafter) Ausscheiden vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer / Gesellschafter) Angaben zur Person des gesetzlichen Vertreters (Bei mehreren gesetzlichen Vertretern bitte für jeden weiteren das Beiblatt weitere vertretungsberechtigte Person ausfüllen und mit dem Antrag einreichen) Alt: Name: Vorname: Str., Hausnr.: PLZ,Ort: Tel. Fax : Email: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 3 von 13

Neu: Name: Vorname: Str., Hausnr.: PLZ,Ort: Wohnsitz letzte 5 Jahre: Tel. Fax : Email: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Beizufügende Unterlagen: gemäß nachstehender Checkliste Neue oder andere auftragserteilende Vermittler bei produktakzessorischen Versicherungsvermittler -oder makler: Neuer auftragserteilender Vermittler (bitte mit Beiblatt Auftrag produktakzessorischer Vermittler einreichen) Weiterer auftragserteilender Vermittler (bitte mit Beiblatt Auftrag produktakzessorischer Vermittler einreichen) Änderung der Personenhandelsgesellschaft, in der der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist Wechsel Hinzunahme Löschung Beizufügende Unterlagen: Handelsregisterauszug, Versicherungsbestätigung ausgestellt auf die Personenhandelsgesellschaft (nicht älter als 3 Monate) Änderung/Löschung der Anschrift einer vorhandenen ausländischen Niederlassung Staat: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Beizufügende Unterlagen: Gewerbemeldung Löschung aus dem Register/Beibehalten der Erlaubnis (Schubladenerlaubnis) Beizufügende Unterlagen: Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrecht erhalten bleiben IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 4 von 13

Löschung aus dem Register und Verzicht/Rückgabe auf die/der Erlaubnis Beizufügende Unterlagen: Gewerbeabmeldung, Rückgabe der Originalerlaubnis/Verzichtserklärung (siehe Ende des Formulars)/ die ursprüngliche Bestätigung der Eintragung in das Register Statuswechsel zu: Versicherungsmakler/in mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Versicherungsvertreter/in als Mehrfachagent mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Produktakzessorischen Vertreter mit Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 6 GewO Produktakzessorischen Maklerin mit Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 6 GewO Hinweis: Kein Statuswechsel zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater oder umgekehrt möglich. Hier ist Neuantrag zu stellen. Nur für vereinfachtes Verfahren nach 34d Abs. 2 GewO i. V. m. 156 Abs. 2 GewO. Wird die Erlaubnis nach 34d Absatz 2 Satz 1 GewO (Versicherungsberater) unter Vorlage der Erlaubnisurkunde nach 34d Absatz 1 Satz 1 GewO (Versicherungsvermittler) in der bis zum Ablauf des 22. Februar 2018 geltenden Fassung beantragt, so erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit, der Vermögensverhältnisse und der Sachkunde. Die Erlaubnis nach 34d Absatz 1 Satz 1 in der bis zum Ablauf des 22. Februar 2018 geltenden Fassung erlischt mit Erteilung der Erlaubnis nach 34d Absatz 2 Satz 1 GewO. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Neuantrag. Der Wechsel von Ausschließlichkeitsvertreter /gebundener Vermittler zum ungebundenen Vermittler oder Berater kann nicht mit diesem Antrag gestellt werden. Es muss ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs.1 oder 34d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) und Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO gestellt werden. Die Neuanträge liegen unter www.pfalz.ihk24.de, in NR. 29086 bereit. Die gleichzeitige Registrierung als Ausschließlichkeitsvertreter und ungebundener Vermittler oder Versicherungsberater ist nicht möglich. Die Löschung als Ausschließlichkeitsvertreter muss vom Antragsteller selbst bei seiner Versicherungsgesellschaft veranlasst werden. Die Eintragung als Ausschließlichkeitsvertreter nach 34 d Abs. 4 GewO kann nur durch Ihr Versicherungsunternehmen selbst erfolgen und nicht durch die IHK. Notwendige Unterlagen bei Statuswechsel, wenn die Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung noch nicht länger als 3 Monate her ist: die ursprüngliche Erlaubnis / Erlaubnisbefreiung die ursprüngliche Bestätigung der Eintragung in das Register Notwendige Unterlagen bei Statuswechsel, wenn die Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung bereits länger als 3 Monate her ist, sind die Voraussetzungen neu zu prüfen und es ändert sich die Registernummer: die ursprüngliche Erlaubnis / Erlaubnisbefreiung im Original. Bitte alle Nachweise gemäß nachstehender Checkliste im Original oder beglaubigter Kopie. Der Sachkundenachweis muss nicht erbracht werden. IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 5 von 13

Notwendige Unterlagen bei Statuswechsel zu Produktakzessorischen Vertreter / Makler (die Registernummer ändert sich) sind: die ursprüngliche Erlaubnis / Erlaubnisbefreiung im Original. die ursprüngliche Bestätigung der Eintragung in das Register im Original. Bitte verwenden Sie bezüglich der weiteren Angaben und Nachweise, den Neuantrag auf Erlaubnisbefreiung. Bitte beachten Sie: Für beantragte Änderungen im Versicherungsvermittlerregister ( 34d, 11a GewO) werden Gebühren nach dem jeweils geltenden Gebührentarif der IHK Pfalz erhoben. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung des Antrags auf Änderung oder Löschung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater oder des Antrags auf Änderung oder Löschung einer Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvermittler und/oder des Antrags auf Änderung der Eintragung in das Vermittlerregister an die IHK Pfalz von der IHK Pfalz (Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen; Kontakt des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@pfalz.ihk24.de) verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.pfalz.ihk24.de/informationspflichten oder können Sie postalisch bei der IHK Pfalz anfordern. Ich / Wir versichere(n) die Richtigkeit der vorstehenden Angaben Ort, Datum: Unterschrift: Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift Antragsteller IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 6 von 13

Verzichtserklärung und Rückgabe der Erlaubnisurkunde Registernummer: Name Vorname: Unternehmen: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Hiermit wird unwiderruflich, der Verzicht auf die am 34 d GewO ( 34e GewO a.f.) erklärt. erteilte Erlaubnis nach Die von der IHK erteilte Erlaubnisurkunde im Original: ist beigefügt ist nicht mehr auffindbar Datenschutzrechtlicher Hinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung der Verzichtserklärung und/oder Rückgabe der Erlaubnisurkunde an die IHK Pfalz von der IHK Pfalz (Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen; Kontakt des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@pfalz.ihk24.de) verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.pfalz.ihk24.de/informationspflichten oder können Sie postalisch bei der IHK Pfalz anfordern. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Beantragung einer neuen Erlaubnis als Versicherungsvermittler gebührenpflichtig ist Ich / Wir versichere(n) die Richtigkeit der vorstehenden Angaben Ort, Datum: Unterschrift: Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift Antragsteller Formular zurücksetzen IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 7 von 13

Checkliste für juristische Personen (z. B.: GmbH, AG, Stiftung, Genossenschaft) Folgende Unterlagen müssen dem Änderungsantrag beigefügt werden: Alle Unterlagen sind als Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen (Originale verbleiben bei unseren Akten). Alle Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein (außer Sachkundenachweis). Vermögenschadenhaftpflichtversicherung: Verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die Bestätigung in der Form des mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Musters. Sachkundenachweis: Wenn die Delegation der Sachkunde auf Angestellte erfolgt, verwenden Sie bitte das Beiblatt Delegation der Sachkunde Wenn der Antragsteller selbst keine Sachkunde nachweist, darf er selbst nicht Versicherungen vermitteln. Bei juristischen Personen in Gründung sind die Bescheinigungen des Finanzamtes, Vollstreckungsportal, Gewerbezentralregister, Stadt- und Gemeindekasse sowie des Insolvenzgerichtes für diese nicht vorzulegen. Unterlagen Zu beantragen bei Nicht älter als 3 Monate Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für die Gewerbeamt: am Sitz der juristischen Person durch juristische Person) einen Vertretungsberechtigten Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für alle Einwohnermeldeamt: jeweiliger Wohnsitz Vertretungsberechtigten) Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Einwohnermeldeamt: jeweiliger Wohnsitz Behörde (für alle Vertretungsberechtigten) Anmerkung: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis sind zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden der IHK direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK Pfalz, -Versicherungsvermittler-Register-, Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen und unter Verwendungszweck Antrag auf Erlaubnis nach 34d GewO angeben. Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen. Einzureichen (für die juristische Person und alle Vertretungsberechtigten) Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse, dass keine Abgaben-/Steuerschulden bestehen (für die juristische Person und alle Vertretungsberechtigten) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß 882 b Zivilprozessordnung. Einzureichen für: die juristische Person und alle Vertretungsberechtigten) Die Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Einzureichen für: die juristische Person und alle Vertretungsberechtigten Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht (für die juristische Person) oder einer gleichwertigen Garantie Sachkundenachweis 1. erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK oder 2. gleichgestellte Berufsqualifikation (gem. 5 VersVermV): Amtsgericht: Sitz der juristischen Person Finanzamt: Sitz der juristischen Person / Wohnsitz der Vertretungsberechtigten Stadt-/Gemeindekasse: Sitz der juristischen Person / Wohnsitz der Vertretungsberechtigten Online unter: Vollstreckungsportal der Länder Amtsgericht-Insolvenzgericht: Sitz der juristischen Person / Wohnsitz der Vertretungsberechtigten Versicherungsunternehmen (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau, als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung; (2) ein Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird; IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 8 von 13

(3) ein Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird. (4) Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.abschluss Studium Rechtswissenschaften 3. (gem. 27 VersVermV) vor 2009 abgelegter Abschluss Versicherungsfachmann (BWV) oder 4. (gem. 2 (3) VersVermV) seit dem 31.08.2000 ununterbrochen bis Antragstellung als Versicherungsvermittler oder -berater tätig oder Hinweis: Personen, die vor dem 01.01.2009 eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (nach 34d Absatz 1 GewO) oder als Versicherungsberater (nach 34e GewO in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung) beantragt haben und die Voraussetzungen des 1 Absatz 4 VersVermV in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung erfüllt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versi-cherungsvermittler oder -berater keiner Sachkundeprüfung. 5. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen 1. 4. erfüllt. Zu 1. 4.: Akzeptiert werden Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise (z.b.: Arbeitszeugnisse, Gewerbeanmeldung, Provisionsabrechnungen) IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 9 von 13

Checkliste für vertretungsberechtigte Personen, Gesellschafter, Geschäftsführer Folgende Unterlagen müssen für jeden gesetzlichen Vertreter beigefügt werden: Alle Unterlagen sind als Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen (Originale verbleiben bei unseren Akten). Alle Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein (außer Sachkundenachweis). Vermögenschadenhaftpflichtversicherung: Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die Bestätigung in der Form des mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Musters. Sachkundenachweis Wenn die Delegation der Sachkunde auf Angestellte erfolgt, verwenden Sie bitte das Beiblatt Delegation der Sachkunde Wenn der Antragsteller selbst keine Sachkunde nachweist, darf er selbst nicht Versicherungen vermitteln. Nicht älter Unterlagen Zu beantragen bei als 3 Monate Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für alle Einwohnermeldeamt: jeweiliger Wohnsitz Vertretungsberechtigten) zur Vorlage bei einer Behörde Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Einwohnermeldeamt: jeweiliger Wohnsitz Behörde (für alle Vertretungsberechtigten) Anmerkung: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis sind zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden der IHK direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK Pfalz, -Versicherungsvermittler-Register-, Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen und Verwendungszweck Antrag auf Erlaubnis nach 34 d GewO angeben. aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Amtsgericht: Sitz der juristischen Person Vereinsregister Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (für alle vertretungsberechtigten Finanzamt: Wohnsitz der Vertretungsberechtigten Personen) Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse, dass keine Stadt-/Gemeindekasse: Wohnsitz der Abgaben-/Steuerschulden bestehen (für alle Vertretungsberechtigten vertretungsberechtigten Personen) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß 882b Zivilprozessordnung (für alle vertretungsberechtigten Vollstreckungsportal der Länder Personen) Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist (für Amtsgericht-Insolvenzgericht: alle vertretungsberechtigten Personen) Wohnsitz der Vertretungsberechtigten Sachkundenachweis 1. erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK oder 2. gleichgestellte Berufsqualifikation (gem. 5 VersVermV): (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau, als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung; (2) ein Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird; IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 10 von 13

(3) ein Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird. (4) Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.abschluss Studium Rechtswissenschaften 3. (gem. 27 VersVermV) vor 2009 abgelegter Abschluss Versicherungsfachmann (BWV) oder 4. (gem. 2 (3) VersVermV) seit dem 31.08.2000 ununterbrochen bis Antragstellung als Versicherungsvermittler oder -berater tätig oder Hinweis: Personen, die vor dem 01.01.2009 eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (nach 34d Absatz 1 GewO) oder als Versicherungsberater (nach 34e GewO in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung) beantragt haben und die Voraussetzungen des 1 Absatz 4 VersVermV in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung erfüllt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versi-cherungsvermittler oder -berater keiner Sachkundeprüfung. 5. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen 1. 4. erfüllt. Zu 1. 4.: Akzeptiert werden Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise (z.b.: Arbeitszeugnisse, Gewerbeanmeldung, Provisionsabrechnungen) IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 11 von 13

Checkliste für natürliche Personen (z. B. eingetragener Kaufmann/Kauffrau e.k., OHG, KG, GbR) Folgende Unterlagen müssen dem Änderungsantrag beigefügt werden: Alle Unterlagen sind als Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen (Originale verbleiben bei unseren Akten). Alle Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein (außer Sachkundenachweis). Vermögenschadenhaftpflichtversicherung: Verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die Bestätigung in der Form des mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Musters. Sachkundenachweis Wenn die Delegation der Sachkunde auf Angestellte erfolgt, verwenden Sie bitte das Beiblatt Delegation der Sachkunde Wenn der Antragsteller selbst keine Sachkunde nachweist, darf er selbst nicht Versicherungen vermitteln. Unterlagen Zu beantragen bei Nicht älter als 3 Monate Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes Anmerkung: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis sind zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden der IHK direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK Pfalz, -Versicherungsvermittler-Register-, Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen und Verwendungszweck Antrag auf Erlaubnis nach 34d GewO angeben. ggf. Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden vorhanden sind Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse, dass keine Abgaben-/Steuerschulden vorhanden sind Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß 882b Zivilprozessordnung. Die Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht oder einer gleichwertigen Garantie Original oder beglaubigte Kopie Amtsgericht Ihres Geschäftssitzes Finanzamt Ihres Wohnsitzes Stadt-/Gemeindekasse Ihres Wohnsitzes und Ihres Geschäftssitzes Online unter: Vollstreckungsportal der Länder Amtsgericht-Insolvenzgericht: Geschäftssitz / Wohnsitz Versicherungsunternehmen Sachkundenachweis 1. erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK oder 2. gleichgestellte Berufsqualifikation (gem. 5 VersVermV): (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau, als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung; (2) ein Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird; IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 12 von 13

(3) ein Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau, Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird. (4) Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.abschluss Studium Rechtswissenschaften 3. (gem. 27 VersVermV) vor 2009 abgelegter Abschluss Versicherungsfachmann (BWV) oder 4. (gem. 2 (3) VersVermV) seit dem 31.08.2000 ununterbrochen bis Antragstellung als Versicherungsvermittler oder -berater tätig oder Hinweis: Personen, die vor dem 01.01.2009 eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (nach 34d Absatz 1 GewO) oder als Versicherungsberater (nach 34e GewO in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung) beantragt haben und die Voraussetzungen des 1 Absatz 4 VersVermV in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung erfüllt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versi-cherungsvermittler oder -berater keiner Sachkundeprüfung. 5. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen 1. 4. erfüllt. Zu 1. 4.: Akzeptiert werden Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise (z.b.: Arbeitszeugnisse, Gewerbeanmeldung, Provisionsabrechnungen) IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 13 Änderungsantrag, Stand Februar 2019 Seite 13 von 13