Endlager-Symposium 2012

Ähnliche Dokumente
DIE RÜCKHOLBARKEIT VON BEHÄLTERN MIT RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN IN STEINSALZ-FORMATIONEN

Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen?

REALISIERUNGSSCHRITTE ZUR ENTSORGUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE IN FRANKREICH

Am Ende doch wieder Salz? Zur Vergleichbarkeit von Wirtsmedien

Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland?

Bevölkerung ist es möglich, eine hohe gesellschaftliche Legitimation des Auswahlverfahrens für Endlagestandorte zu erreichen."'

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst?

Endlagersuche: StandAG und KfK-Gesetz

Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich

DIE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG

VSG Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben

Abgrenzungsprobleme der neuen staatlichen Atommüll-Akteure. Thorben Becker

Stellungnahme zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Beratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens

Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls über welche Zeiträume reden wir? Thorben Becker

Wesentliche Aspekte der Endlagersuche aus Sicht der BGE. GRS-Fachgespräch 2017 Köln Autor U. Heinen-Esser

Chronologie Bergwerk Gorleben - Stand:

Abschätzung des Zeitbedarfs bis zur Inbetriebnahme des Endlagers

Die BGZ Aufgaben und Ziele

Welche Gesteine benötigt man für ein sicheres Endlager? Braucht man sonst noch etwas?

Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang

Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung?

Forschungsarbeiten der GRS zur Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle

INFORMATIONSKOMMISSION ZUM KERNKRAFTWERK NECKARWESTHEIM (GKN)

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren)

Stilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive. T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010

Standortauswahlkriterien, Möglichkeiten der Fehlerkorrektur und Alternativen zur Endlagerung in tiefen geologischen Formationen aus Sicht der NEA/IGSC

Atommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten

Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen und CO 2. Michael Sailer

Die atompolitische Wende, der Atommüll und das Jahrhundert des Aufräumens

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 5. Sitzung Zusammenfassung des Kurzvortrags von Dr. Helmut Röscheisen

Die vergleichende Sicherheitsanalyse

Internationale Diskussion zur Suche und Realisierung von Endlagern

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 3. Sitzung Projektstrukturplan, Projektablaufplan von Prof. Dr. Bruno Thomauske

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

AKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel. Thorben Becker

Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm und zum Umweltbericht aus der grenzu berschreitenden Beteiligung

Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Die BGZ Aufgaben und Ziele

Die Auswahl des Standortes Gorleben. aus der Sicht des NMU

Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland aktuelle Entwicklungen Energiewende konkret

wir kennen uns noch nicht

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung...

BU N DESG ESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG

6. Nukleare Entsorgung

Bestandsaufnahme Atommüll in Deutschland. Inhalte:

Ressortforschung des Bundesumweltministeriums in der Endlagerung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1440. Unterrichtung

Aktuelles. Bericht des Betreibers EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) Energie braucht Impulse

GRUNDLAGEN DER KERNTECHNIK

Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden?

Meinungen zur Kernenergie

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Sicherheitsanforderungen des BMU von 2010)

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

Die Notwendigkeit einer neuen Endlagerstandortsuche

Notwendigkeit einer alternativen Standortsuche im Rahmen eines atomrechtlichen Endlagergenehmigungsverfahrens für radioaktive Abfälle

- Es gilt das gesprochene Wort -

Atommüll lagern - aber wie?

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll

Kernpunkte der Fachdiskussion

ILK-31 No.: 2008 September umdrehen! bitte Fassung deutsche Für ILK-Stellungnahme Plants ower

Wohin mit dem Atommüll?

Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland

EU-Projekt MICADO 6.4

Schutzziele ATOMRECHT

Suche nach dem richtigen Weg: Die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Symposium der Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg und des KIT

Standortunabhängige, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur nuklearen Entsorgung

ENTSORGUNG ABGEBAUTER ANLAGENTEILE UND MATERIALIEN AUS DEM RADIOLOGISCH ÜBERWACHTEN KONTROLLBEREICH. Eine technisch gelöste Aufgabe!

Mitteilung Berlin, den 9. November Tagesordnung. Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Das Bundesamt für Strahlenschutz

Abgrenzungsprobleme der neuen staatlichen Atommüll-Akteure. Thorben Becker

NÖ Anti-Atomkoordination Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Anlagentechnik Landhausplatz St. Pölten

Überblick zum internationalen Stand der Endlagerung radioaktiver Abfälle aus deutscher Sicht

Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung Was bedeuten die neuen Zuständigkeiten? Thorben Becker

Kann Transmutation die Lösung sein?

Neustart bei der Endlager -Suche? BUND Klaus Brunsmeier, stellv. Vorsitzender Karlsruhe, den

Sichere Entsorgung des im Atommüll-Lager Ahaus eingelagerten mittel- und schwachradioaktiven Atommülls

Endlagerung. AWP II - Physikalische Umweltchemie Dörthe Gericke

Anhörung Sicherheitsanforderungen des BMU 2010

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd

Wie ein schneller Atomausstieg rechtlich zu regeln ist

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht

Endlagerung schwach- & mittelradioaktiver Abfälle

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Regierungserklärung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten. Stephan Weil. am 17. April 2013

Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht

Auseinandersetzung um / mit Atomverwaltung im Ländervergleich

Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken

Gemeinsame Stellungnahme von BMUB und BMWi zur Anhörung Bergrecht der Arbeitsgruppe 2 am 13. April 2015

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 8.6 (Informationszugang im Standortauswahlverfahren)

Problemfall Zwischenlager

Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle in flach lagernden Salzformationen. Jonathan Kindlein, GRS Braunschweig

Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg

Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung Staat statt Energiekonzerne. Gering wärmeentwickelnde Abfälle. Ursula Schönberger

Bezug Sicherheitsanforderungen, Entwurf BMU-Diskussionsveranstaltung 20./21. März 2009

6. Nukleare Entsorgung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Stilllegung / Abriss von Atomkraftwerken. Dr. Jörg Schmid, IPPNW Stuttgart

Transkript:

Bericht vom Endlager-Symposium 2012 (Bonn, 26. 28. September 2012) von Nikolaus Piontek Rechtsanwalt Nikolaus Piontek Holstenwall 10 20355 Hamburg 040 41369937 01748486315 ra@nikolauspiontek.de

Endlager-Symposium 2012 Bericht über die Veranstaltung in Bonn vom 26. 28. September 2012 in Bonn von Nikolaus Piontek Allgemeines In der Programmankündigung war eine Erläuterung zum Entwurf eines Endlagersuchgesetzes durch den Leiter der Abteilung RS (Atomabteilung) im BMU, Gerald Hennenhöfer, vorgesehen. Weil entgegen den Erwartungen bei der Zusammenstellung des Programms ein unter den Spitzenvertretern der Parteien abgestimmter Entwurf noch nicht vorlag, ist dieser Programmpunkt entfallen. Das aktuelle Programm ist dann vollständig durchgeführt worden. Aus der Themenzusammenstellung war zu erkennen, dass die gesamte Veranstaltung auf der Annahme beruht, dass es ein Such- und Auswahlverfahren für den Standort eines Endlagers für HAW-Abfälle geben wird. In der Einleitung wurde betont, es gehe bei der Veranstaltung um Endlagerung allgemein, nicht um Gorleben. Es ist dann aber doch bei fast jedem Einzelthema Gorleben wieder Thema geworden, was deutlich macht, dass eine unbefangene Diskussion über Endlagerung in Deutschland nicht möglich ist, solange Gorleben als Standort weiterhin in Frage kommt. Der Veranstalter AiNT (Aachen Institute for Nuclear Training GmbH) bezeichnet sich als Spin off der RWTH-Aachen. Leiter ist Prof. Bruno Thomauske, der gleichzeitig Leiter des Institut für Nuklearen Brennstoffkreislauf an der RWTH ist. Das dortige Institut ist mit (inkl. Studentische Hilfskräfte) 13 wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgestattet, die zu den Themen nukleare Ver- und Entsorgung, Transmutation und Charakterisierung radioaktiver Abfälle, nukleare Simulation arbeiten. Es verfügt über eine eigene Abteilung für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das AiNT bietet Fachveranstaltungen (nach einem Rückbau-Symposium im Jan. 2012 ist dies die zweite) und ein System von Fortbildungskursen in Kerntechnik an (6 Kurse, jeweils 4 Tage zu den Themen Kerntechnik- Wissenschaft, Sicherheit und Strahlenschutz; Kernenergie in Wirtschaft und Politik; Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren; Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen; Konditionierung, Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle). Die Zusammenarbeit mit Atomindustrie, wissenschaftlichen Einrichtungen, dem TÜV, beratenden Ingenieuren und Rechtsanwälten wird angezeigt und gleichzeitig die Unabhängigkeit von der Atomindustrie betont. Die Teilnehmer kamen vorwiegend aus der Atomindustrie und ihren Beratern wie Ingenieure, Rechtsanwälte Sozialwissenschaftler. Aus den Verwaltungen waren vertreten die Europäische Kommission, BfS, BGR, sowie die Länder Niedersachsen (LBEG, NMU), Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg. Aus dem BMU war nur ein Beobachter dabei, der nicht in die Diskussion eingriff. Mehrere Standortgemeinden waren dort sowie TÜV und Wissenschaftler. Vorträge Riotte (ehemals OECD, NEA) gab einen Überblick zum internationalen Stand der HAW-Endlager- Projekte. Internationaler Konsens: letztlich Lagerung in tiefen geologischen Formationen. Aber längerer Prozess der Diskussion und Bildung von Vertrauen in die Lösung erforderlich.

Thomauske stellte den Entwurf zum Endlagersuchgesetz, Stand 13.06.2012, vor. Kritik äußerte er vor allem an der zu optimistischen Einschätzung des Zeitbedarfs für die Suche und an fehlender Fachaufsicht des BMU über das Institut für Endlagerung. Gallego Carrera (Uni Stuttgart) stellte Partizpartion bei der Endlagersuche und -planung als Möglichkeit der Verbesserung und als Bedingung für die soziale Richtigkeit der Entscheidung dar, die aber staatliches Entscheiden nicht ersetzt. Appel sprach sich für Öffentlichkeitsbeteiligung schon bei der Entwicklung des Suchverfahrens aus. Da sei eine Einigung eher möglich als bei der Standortfestlegung. In der Diskussion unterstellte Thomauske, dass Trittin mit seinen 10 Punkten das Ergebnis einer Endlagersuche in Richtung Verhinderung von Gorleben determinieren will, was dann wegen Gesetzesform der Entscheidung noch nicht einmal gerichtlich überprüfbar sei. Niehaus (Baden- Württemberg) widersprach, es gehe nur darum Gorleben als schon gesetzt abzulösen. VSG muss daher eingestellt werden, damit nicht noch mehr Vorurteil für Gorleben zustande kommt. Auch wenn Gesetz scheitert darf es nicht einfach weitergehen in Gorleben. Thomauske entgegnet, dass Gorleben doch nicht ungeeignet sei nur weil das Auswahlverfahren falsch war. Ein Vergleich sei nur nach untertägiger Erkundung möglich, nicht schon nach einer Vorauswahl. Deshalb sei eine politische Entscheidung notwendig, wenn neben Gorleben ein zweiter Standort untersucht werden soll. Laarouchi Engström (Swedish Nuclear Fuel and Waste Company, die mit der Entsorgung beauftragte Organisation der Nuklearindustrie) berichtet, dass der erste Standortsuchprozess in Schweden an Protesten vor Ort scheiterte. Jetzt wurde eine sicherheitsgeleitete Suche auf Basis der Freiwilligkeit (mit Vorteilen für die Gemeinde) durchgeführt. Keine vergleichende Suche untertägig ( der Granit wäre ein Schweizer Käse ). Gelernt habe man, dass vor Ort keine Befürwortergruppe herausgestellt werden darf, weil das die Gemeinde spaltet. Leuz (ENSI, schweizer Aufsichtsbehörde für die Sicherheit der Kernenergienutzung) berichtet vom landesweiten, transparenten, kriteriengeleiteten und beteiligungsoffenen Suchverfahren in der Schweiz. Mönch (Rechtsanwalt GNS) vertritt, dass Gorleben zu Ende untersucht werden soll, weil ein geeigneter Standort ausreichend ist. Wenn der Bund mehr untersuchen will, muss er die Kosten dafür tragen. Das leitet er aus den Rechtsgrundsätzen für die Inanspruchnahme von Privaten für öffentliche Aufwendungen ab. Fischer-Appelt (GRS) erläutert die VSG. Man geht davon aus, dass der einschlusswirksame Gebirgsbereich 30m plus 20m Sicherheitszuschlag Hauptsalz der Staßfurtserie umfassen muss. Für Streckenlagerung werden ca. 4,5 Km mal 800m horizontaler Raum benötigt. Für Bohrlochlagerung nur ca. 1km mal 800m bei entsprechend größerer Tiefe. Das Konzept Rückholbarkeit ist neu in die Betrachtung aufgenommen worden. Er betont die Vorläufigkeit der bisherigen Ergebnisse. Insbesondere sei Schachtverschlussversagen noch nicht berechnet worden und die Relevanz von Kohlenwasserstoffvorkommen noch nicht fertig untersucht. Es werde keine dezidierte Eignungsaussage geben, sondern der F und E- Bedarf benannt. Verwertbarkeit der Ergebnisse für andere Standorte werde geprüft. Thomauske trägt vor, dass das angestrebte Suchverfahren nicht zwingend den sichersten Standort identifiziert, weil besonders bei der oberflächigen Untersuchung wegen fehlender Kenntnisse und

weil auf Basis von Einschätzungen zu entscheiden ist, Standorte ausgeschlossen werden, die möglicherweise besser sind, als die, die im Verfahren bleiben. Allenfalls sind Wahrscheinlichkeiten bzw. Erwartungen an die Sicherheit identifizierbar. Deshalb wird die Auswahlentscheidung immer eine politische sein müssen. Wissenschaftlich kann daher an den Standort lediglich die Forderung nach dem Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Weber (BGR) stellt die Technik der Erkundung in Salz und Ton dar. Die dabei verwendete EMR- Methode ist im Salz einfacher anzuwenden. Zu Salz gibt es die meisten Erkenntnisse. Ton ist allerdings bergfrei (Bergrecht liegt beim Staat und nicht beim Grundeigentümer), sodass die Problematik der Beschaffung der Rechte entfällt. Röhlig (TU Clausthal) trägt sein Konzept für die Sicherheitsbewertung von Endlagern vor. Grundsatz: Endlager werden nicht gesucht sondern gebaut. Das Konzept ist also entscheidend, aber die Geologie muss stimmen. Im Gesetzentwurf fehlen Konzeptaussagen. Die VSG ist schon weiter als der Entwurf des Standortsuchverfahrens. Dort wird das Konzept in die Untersuchung einbezogen. Mönig (GRS) trägt zur vergleichenden Bewertung von Endlagerstandorten vor (Projekt Versi). Eine Vergleichsmethodik, die zu einer Maßzahl für Eignung führt, gibt es nicht, nur Indikatoren für höheres Maß an Geeignetheit sind feststellbar. Das gilt besonders bei verschiedenen Wirtsgesteinen. Dabei müssen neben den geologischen Formationen auch die Konzepte in den Vergleich einbezogen werden. Die Erwartung der Politik nach Identifizierung des bestmöglichen Standortes ist nicht zu erfüllen. Aber es können Argumente für Auswahlentscheidung geliefert werden. Thomauske kommt nach detaillierter Bewertung des Zeitbedarfs für das Suchverfahren entsprechend dem Entwurf vom 13.06.2012 zu dem Ergebnis, dass ein Standort erst im Jahre 2054 benannt werden kann. Der Betrieb kann daher erst frühestens 2080 beginnen, was bedeutet, dass Zwischenlager an den Standorten bis 2130 benötigt werden. Bosbach (Prof. an der RTHW Aachen) stellt die Transmutation als für einen Teil der Abfälle (Actiniden) interessante mögliche Option vor, die zu einer erheblichen Reduktion von Volumina, Radioaktivität und -toxizität sowie Wärmeentwicklung führt. Die dann immer noch notwendige Endlagerung in stabilen geologischen Formationen wäre wegen günstigerer chemischer Eigenschaften der verbleibenden Reststoffe sicherer. Aber die erforderliche Trennung der Stoffe würde in ca. 50 Jahren eine WAA-ähnliche chemische Fabrik notwendig machen. Schyns berichtet vom Projekt MYRRHA, mit dem in Mol, Belgien, ein Versuchsreaktor für Transmutation und andere Zwecke, gefördert von der EU, errichtet werden soll, der auf einer neuen Technik des Beschießens der Materialien mit beschleunigten Neutronen beruhen wird. Geiser (ehemals Geschäftsführer GNS) stellt das deutsche System der Lagerung abgebrannter Brennelemente und WAA-Abfälle in Transportbehältern vor. Bis zur Beendigung der Atomkraftnutzung 2022 werden 37500 BE in 1100 Behältern (16 verschiedene Typen) zu lagern sein. Die Genehmigungen von jeweils 40 Jahren für die Lagerung werden verlängert werden müssen, weil Endlager nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Technisch sei die Verlängerung kein Problem. Schwierigkeiten sieht er aber beim Transport aus den dezentralen Zwischenlagern, weil die verkehrsrechtlichen Genehmigungen der Behälter nur bis zu 10 Jahre gültig sind. Mayer (Bürgermeister Gundremmingen und Vorsitzender von Asketa, Organisation der Standortgemeinden) beklagt den Ausstiegsbeschluss bei Beibehaltung der Zwischenlager in den (Ex)

Standortgemeinden in unglaublich scharfer Form ( Willkür, Wahnsinn, rechtsfreie Politik, Kahlschlag, Missbrauch der Gemeinden als Atommüllhalden, verlogene Politik ). Seiler betont die Notwendigkeit endlich mit Endlagersuche zu beginnen. Zwischenlagerung sei nicht so einfach, wie von der Industrie dargestellt, verlängerbar. Das braucht neue Genehmigungsverfahren und den Bau von Reparaturvorkehrungen an den dezentralen Lagern, sobald die Atomkraftwerke geschlossen werden. Er warne, man habe Gorleben nicht in der Tasche und braucht daher die im Gesetzentwurf angestrebte systematische, offene Suche. 30-40 Jahre werden benötigt, länger als im Entwurf vorgesehen, aber nicht so lange, wie von Thomauske errechnet. Er hofft weiter auf Gesetz ( schon weil ich das als Seiler muss ) und geht davon aus, dass man in Gorleben jedenfalls nicht wie bisher weitermachen kann, wenn es in dieser Legislatur kein Gesetz gibt. Auch die nächste Regierung muss eine Suche organisieren und das geht nur mit Gesetz. In der Diskussion greift Thomauske das Vorgehen bei der Vorbereitung des Endlagersuchgesetzes scharf an. Das Vorhaben baue auf zentralen Lügen auf (Zeitplan falsch, Zielstellung bestmögliche Sicherheit nicht erreichbar). Die Regeln der Suche werden ohne die Öffentlichkeit am Küchentisch gemacht und danach eine nicht ernst gemeinte Öffentlichkeitsbeteiligung gewährt. Er kritisiere hier als NGO den Regierungsvertreter Seiler. Der verteidigt den Gesetzentwurf nur schwach, es gehe doch darum, wenigstens einen Anfang zu machen. Schon 2002 habe er für eine Suche plädiert. Von Seiten der Kernindustrieverbände wird naiv nachgefragt, warum überhaupt eine neue Suche geplant werde, wo doch der Standort Gorleben nach sorgfältiger Suche gewählt und mit ausgeprägter Öffentlichkeitsbeteiligung erkundet werde. Auf den Beitrag geht niemand ein. Eindrücke und Bewertungen Die versammelten Fachleute erwarten alle, dass es ein Suchverfahren geben wird, selbst dann, wenn das Gesetz in dem gegenwärtigen Anlauf zum parteiübergreifenden Konsens scheitern sollte. Sie bereiten sich bereits intensiv darauf vor und einige Akteure scheinen darin ein neues Arbeitsfeld zu sehen. Es wird der Eindruck gepflegt, man wolle eine offene, neutrale Suche mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Nur wenige Hardliner der Industrie verteidigen noch offen eine reine Gorlebenlösung. Dennoch ist bei den Endlagerungsfachleuten eine Präferenz für die Lagerung im Salz zu spüren, wahrscheinlich, weil man sich damit am besten auskennt und sich in Folge dessen mit diesem Medium bei der Bewältigung der Probleme der Endlagerung am sichersten fühlt. Die bessere Kenntnis ist wohl auch neben den finanziellen Vorteilen - der Grund für die ebenfalls spürbare, wenn auch nicht deutlich ausgesprochene, Präferenz für den Standort Gorleben. Für Rückholbarkeit/Bergbarkeit/Beobachtung besteht Offenheit. Konkrete Konzepte werden aber noch nicht verfolgt, weil politische Vorgaben abgewartet werden. Als mittelfristig (ab in ca. 5 Jahren) problematisch zeichnet sich die Zwischenlagerung ab. Wenn AKWs geschlossen werden, muss für das Standortlager entweder eine heiße Zelle für eine Reparatureinheit erhalten bleiben und genehmigt werden oder die Brennelemente müssen in andere geeignete Zwischenlager verbracht werden, wofür teilweise neue verkehrsrechtliche Zulassungen erforderlich wären. Außerdem laufen in ca. 10 Jahren die ersten Einlagerungsgenehmigungen aus. Das jetzige Abstimmungsverfahren für ein Endlagersuchgesetz zwischen den politischen Spitzen wird offen (ganz deutlich Thomauske) als undemokratisch kritisiert, weil es der öffentlichen Diskussion entzogen wurde. Ich sehe den Grund dafür auch in der Enttäuschung darüber, dass die früher so

einflussreiche Atomlobby nach dem einsamen Ausstiegsbeschluss der Regierung nun auch noch bei der Gestaltung der Endlagerpolitik Mühe hat, ihren Interessen Geltung zu verschaffen. In Gesprächen beim Wein wurde bei den Spezialisten aus der zweiten Reihe Unverständnis für Merkels Atompolitik deutlich, das sich in Empörung über Enteignung durch den Ausstieg und Wehklagen über die Irrationalität der politischen Entscheidungen äußerte, was öffentlich so nicht angemerkt wird. Ein weiter wie bisher in Gorleben, also Fortsetzung der Erkundung mit dem alten Rahmenbetriebsplan, ist kaum vorstellbar. Nach dieser Veranstaltung muss man ein Suchverfahren auf wissenschaftlicher Basis als Standard für die Endlagerung ansehen. Diesen Anforderungen hat das Verfahren in Gorleben nicht genügt, was sich im Einzelnen aus meiner Sicht gut darlegen lässt und deshalb weder von der Politik noch von Gerichten länger ignoriert werden kann. Es wird also ein Suchverfahren geben, wobei weiterhin offen bleibt, wie es ausgestaltet und ob Gorleben noch ernsthaft in Frage gestellt wird. Das bedeutet, dass ein wichtiges Argument für ein gerichtliches Vorgehen gegen Gorleben, nämlich das Fehlen eines hinreichenden Auswahlverfahrens, wegfallen wird. Dabei wird es keine entscheidende Rolle spielen, ob das neue Verfahren hinreichend objektiv ausgestaltet und durchgeführt wird. Denn die Gerichte räumen der Exekutive so viel Ermittlungs- und Bewertungsvorrecht ein, dass sie sich mit der mangelnden Qualität eines Verfahrens nur bei krassen und offensichtlichen Mängeln beschäftigen werden. Die Tatsache der Durchführung eines Suchverfahrens allein wird also ausreichen, um das gerichtliche Vorgehen gegen eine Auswahl Gorlebens aussichtslos zu machen. Das gilt erst recht, wenn es zu dem geplanten Standortbeschluss durch Gesetz kommt. In dieser Situation muss das Verfahren der Abstimmung des Gesetzentwurfs weiterhin kritisch begleitet werden. Der Entwurf Stand 13.06.12 hat der Forderung nach Fairness für Gorleben noch relativ besser Rechnung getragen, als der letzte, nicht abgestimmte Entwurf von Altmeier vom 17.10.12. Weggefallen sind das Verbot von Salzforschung in Gorleben und die Anforderung, gegebenenfalls einen zweiten Standort neben Gorleben untertägig zu erkunden. Auf keinen Fall darf die Endlagersuche in der jetzt mit dem Altmeier-Entwurf auf dem Tisch liegenden Form verwirklicht werden, denn dann scheint mir das Suchergebnis vorbestimmt und der Standort Gorleben besiegelt. Wir brauchen wenigstens, neben wasserdichten Regeln für die Nichtbeachtung der Gorlebenpräjudizien (Infrastruktur, Kenntnisse, Finanzen, TBL etc. und das muss ausdrücklich auch auf den zentralen Auswahlvorgang unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange bezogen werden) auf jeden Fall die untertägige Untersuchung mindestens eines weiteren Salzstandortes, falls Gorleben nicht vorher ausscheidet. Ohne Durchsetzung dieser Mindestanforderungen bleibt ein Suchverfahren unehrlich und der Rückzug aus der Diskussion wird dies nur befördern, wenn nicht bessere politische Möglichkeiten zur fairen Gestaltung des Gesetzes zu Gebote stehen, die ich als Außenstehender nicht kenne.