Konzeption und Leistungsbeschreibung Betreuungshelfer nach Betreuungsweisungen 10 JGG

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Transkript:

LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Konzeption und Leistungsbeschreibung Betreuungshelfer nach Betreuungsweisungen 10 JGG Sozialpädagogisches Zentrum Herne Vinckestr. 15 44623 Herne Tel. 02323/14779-0 Stand 15.01.2009

Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Zielgruppe 3. Ziele und Leistungen 4. Formaler Ablauf 5. Personal 6. Qualitätssicherung 7. Finanzierung 8. Ansprechpartner 2

Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage unseres Angebotes ergibt sich aus der Entscheidung einer jugendrichterlichen Maßnahme nach 10, Absatz 1 Ziffer 5 des Jugendgerichtshilfegesetzes. Das Angebot des Betreuungshelfers wird nach einer Weisung in Form einer intensiven, sozialpädagogischen Einzelmaßnahme, die je nach Anordnung des Gerichts ca. 6 12 Monate dauern kann, umgesetzt. Zielgruppe Zielgruppe dieser Weisung sind in der Regel Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die auf Grund von Mehrfachauffälligkeiten und der Tatsache, dass ihre Straftaten über die jugendliche Bagatellkriminalität hinausgehen auffallen. Weiterhin besteht häufig die Gefahr, dass sie auf Grund ihrer problematischen Lebenssituation und unbewältigter Lebenslagen, weitere Straftaten begehen. Auf diese Jugendlichen trifft häufig eine Mehrzahl der folgenden Faktoren zu: Inkonsequentes Erziehungsverhalten durch Eltern oder andere Bezugspersonen gekoppelt mit übertriebener Härte oder Überbetreuung. Wenig schulische/berufliche Perspektiven Dogenabhängigkeit Kaum Ideen zur sinnvollen Freizeitgestaltung Kaum bzw. wenig Bezug zu ihrer Familie Keine Vertrauensperson im sozialen Umfeld Anhäufung von Schulden 3

Ziele und Leistungen Da der erzieherische Aspekt bei der Betreuungsweisung im Vordergrund steht, sollen sich die Ziele und Inhalte, und damit auch der Umfang, am individuellen Betreuungsbedarf und den aktuellen Möglichkeiten des/der einzelnen Jugendlichen/jungen Erwachsenen orientieren. Grundsätzlich sollte erreicht werden, dass der/die Jugendliche zukünftig in der Lage ist ein eigenverantwortliches straffreies Leben zu führen. Folgenden Inhalte stehen je nach Bedarf des/der Einzelnen im Mittelpunkt der Betreuungsweisung: Aufbau eines kooperativen vertrauensvollen Arbeitsbündnisses Aufarbeitung und Reflektion von belastenden Erfahrungen, welche Einfluss auf momentane problematische Verhaltensweisen haben Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten Erweiterung der sozialen Kompetenz Hilfe und Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags Unterstützung im schulischen bzw. beruflichen Bereich Hilfestellung bei der Klärung von Problemen im Elternhaus oder mit anderen Bezugspersonen Unterstützung bei Behördenkontakten Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und polizeilichen Vorladungen Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte Steigerung des Selbstwertgefühls und der persönlichen Zufriedenheit 4

Formaler Ablauf Kooperationspartner unserer Maßnahme ist die Jugendgerichtshilfe. Diese nimmt mit uns im Vorfeld oder im Anschluss an die Gerichtsverhandlung Kontakt auf. Es soll dann ein erstes Gespräch mit dem/der Jugendlichen, der/dem zu ständigen Mitarbeiter/in der JGH und unseren Mitarbeitern stattfinden. Dieses Gespräch dient dazu inhaltliche und organisatorische Absprachen über den Verlauf der Betreuung zu treffen. Dazu gehören folgende Rahmenbedingungen: Dauer der Maßnahme Wöchentliche Kontaktzeit Schweigepflicht/Vertrauensschutz Verbindlichkeit der Maßnahme Berichterstattung Abschlußbericht an das Gericht und die JGH Abklärung der Einbeziehung Dritter (Eltern, Partner, Schule, Arbeitgeber, etc.) Personal Zur Durchführung der Maßnahme stehen berufserfahrene pädagogische Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Berufsfeldern zur Verfügung, welche zum Team eines Sozialpädagogischen Zentrums gehören. 5

Qualitätssicherung Die von uns angebotene Maßnahme wird durch folgende Punkte qualitativ abgesichert: Supervision bei Bedarf Aus- und Fortbildung Dokumentation Jährliche Kontrolle der Konzeption Regelmäßige Mitarbeitergespräche Regelmäßige Teambesprechungen Beratung durch Bereichsleitung Finanzierung Das Leistungsentgelt für die Maßnahme kann über Fachleistungsstunden oder eine monatliche Pauschale abgerechnet werden. Zusätzliche Leistungen welche gesondert vereinbart werden, werden nach Fachleistungsstunden oder Pauschen berechnet. 6

Ansprechpartner Sozialpädagogisches Zentrum Herne Michaela Kuhnigk Vinckestraße 15 44623 Herne Tel. 02323/14779-0 Fax: 02323/14779-20 Mobil 0172/2080693 LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Tel. 02381/97366 0 Fax: 02381/97366 11 E-Mail: lwl-heikihamm@lwl.org Bereichsleiterin Conny Kowitz Vinckestraße 15 44623 Herne Tel. 02323/14779-0 Fax: 02323/14779-20 Mobil: 0172/2081944 7