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Transkript:

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11 /904 07.10.87 Übersicht 4 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht A. Problem Die in der Übersicht zusammengestellten Verfassungsstreitsachen sind dem Deutschen Bundestag vom Bundesverfassungsgericht zugeleitet worden. Der Deutsche Bundestag hat in den Verfassungsgerichtsverfahren ein Recht zur Äußerung bzw. zum Verfahrensbeitritt. B. Lösung Der Rechtsausschuß empfiehlt, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen. C. Alternativen wurden im Ausschuß nicht erörtert. D. Kosten Es entstehen keine Kosten.

Drucksache 11/904 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Beschlußempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Bonn, den 7. Oktober 1987 Der Rechtsausschuß Helmrich Vorsitzender und Berichterstatter

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/904 A. Aussetzungsbeschlüsse Lfd. Nr. Az. BVerfG Aussetzendes Gericht Beschlußdatum Aktenzeichen Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, 11/27 1 BvL 26/87 ob 100 Abs. 1 Satz 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fas- Bundessozialgericht sung des Artikels 3 Nr. 8 des Gesetzes über die Anpassung der Renten 8. 4. 1987 der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 vom 1. Dezember 1 RA 25/86 1981 (BGBl. I S. 1205) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. betr.: Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für Berechtigten, der seinen ständigen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des AVG hat. 11/28 1 BvL 27/87 ob 100 Abs. 1 Satz 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fas- Bundessozialgericht sung des Artikels 3 Nr. 8 des Gesetzes über die Anpassung der Renten 8. 4. 1987 der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 vom 1. Dezember 1 RA 5/86 1981 (BGBl. I S. 1205) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 11/29 1 BvL 19/87 ob das Bundeskleingartengesetz (BKleingG vom 28. Februar 1983, BGB1. Landgericht 1983 I S. 210) insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als der München I Verpächter einer im Bebauungsplan ausgewiesenen Dauerkleingarten- 18. 3. 1987 anlage keine Möglichkeit hat, einen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes 9 0 23859/86 geschlossenen Pachtvertrag zu kündigen, wenn der Pächter bzw. Zwischenpächter durch einseitige Erklärung den Pachtzins herabsetzt ( 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit 16 Abs. 1 BKleingG). 11/31 2 BvL 5/87 ob 127 Abs. 1 des Saarländischen Wassergesetzes (Bekanntmachung 2 BvL 6/87 der Neufassung vom 25. Januar 1982, Amtsblatt S. 129), soweit danach Verwaltungsgericht jede Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer, auch wenn des Saarlandes sie nicht über die öffentliche Kanalisation erfolgt, abwasserabgaben- 16. 12. 1986 pflichtig ist, mit der höherrangigen (Artikel 31 GG) Bestimmung des 10 5 K 238/85 Abs. 1 Nr. 4 Abwasserabgabengesetz (BGB1. I 1976 S. 2721) vereinbar 5 K 250/85 ist. 11/33 1 BvL 31/87 ob 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG i. d. F. des Artikels 1 1 Nr. 40 des Arbeits- Bundessozialgericht förderungs-konsolidierungsgesetzes (AFKG) vom 22. Dezember 1981 25. 3. 1987 (BGB1. I S. 1497) und des Artikels 17 Nr. 17 des Haushaltsbegleitgeset- 7 RAr 12/86 zes (HBegleitG) vom 22. Dezember 1983 (BGB1. I S. 1532) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit hiernach für die Bemessung des Arbeitslosengeldes auch dann nicht ein übertarifliches Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden darf, wenn dieses auch familienfremden Arbeitnehmern bei gleichartiger Beschäftigung üblicherweise gezahlt wird und der Arbeitslose beim Ehegatten ein noch höheres Arbeitsentgelt erzielt hat. 11/34 1 BvL 29/87 ob 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes 1980 vom 26. November Finanzgericht 1979 (BGBl. I S. 1953) i. d. F. des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirt- Baden-Württemberg Schaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts vom (Außensenate 20. Dezember 1982 (BGB1. I S. 972) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgeset- Stuttgart ) zes vereinbar ist, soweit diese Vorschrift die Beförderung von Personen 5. 12. 1986 im Mietwagenverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bei einer Beför- IX K '74/86 derungsstrecke von nicht mehr als 50 km nicht gleichfalls dem ermäßigten Steuersatz unterwirft.

Drucksache 11/904 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Lfd. Nr. Az. BVerfG Aussetzendes Gericht Beschlußdatum Aktenzeichen Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, 11/38 1 BvL 15/87 ob 23 Abs. 1 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes in der Fassung vom Arbeitsgericht 25. August 1969 (BGB1. I S. 1317), zuletzt geändert durch Gesetz vom Reutlingen 26. April 1985 (BGB1. I S. 710), soweit hiernach die Arbeitnehmer in klei- 11. 12. 1986 nen Betrieben und Verwaltungen keinen Kündigungsschutz nach dem 1 Ca 397/786 1. Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes erhalten, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 11/39 1 BvL 34/87 ob 1 Abs. 3 Nr. 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes vom 27. Juli 1969 Arbeitsgericht (BGBl. I S. 946; BGBl. III 800-19), soweit hiernach für Arbeiter in einem Hamburg Arbeitsverhältnis, in dem die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich zehn 11. 3. 1987 Stunden oder monatlich fünfundvierzig Stunden nicht übersteigt, die 14 Ca 482/86 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle ausgeschlossen wird. (Vgl. dazu 1 BvL 21/86; Bundestag tritt insoweit weder bei noch gibt er eine Stellungnahme ab, vgl. BT-Drucksache 11/312 und Plenarprotokoll 20. Sitzung vom 25. Juni 1987.) 11/40 1 BvL 77/86 ob 9 a des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutter- Oberverwaltungs- schutzgesetz MuSchG), eingefügt durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes Bericht für das Land zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I Nordrhein-Westfalen S. 797) und aufgehoben durch 38 Nr. 1 des Gesetzes über die Gewäh- 30. 9. 1986 rung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungs- 8 12 A 2272/81 geldgesetz BErzGG) vom 6. Dezember 1985 (BGB1. I S. 2154), insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar war und deswegen einer Ergänzung bedarf, als diese Vorschrift für keinerlei Ausnahmefälle gestattete, eine Kündigung für zulässig zu erklären.

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/904 B. Verfassungsbeschwerden Lfd. Nr. Az. BVerfG Verfassungsbeschwerde 11/30 1 BvR 347/87 der Firma R. Sch., Duisburg a) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 1987 2 U 253/86 b) mittelbar gegen 929 Abs. 2 ZPO betr.: Vollziehungsfrist gemäß 929 Abs. 2 ZPO bei durch Urteil erlassener einstweiliger Verfügung 11/35 1 BvR 59/87 des Herrn W. St., Nordenham a) gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. Dezember 1986 Ss 544/86 b) das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 18. August 1986 29 Owi 320 Js 47178/84 86/85 betr.: Bußgeld wegen Verfütterung im eigenen Bet rieb erzeugter Einzelfuttermittel, die zulässige Höchstgehalte an Bleiwerten überschritten ( 26 Abs. 4, 23 Abs. 1, 36 Abs. 3 Nr. 4 Futtermittelverordnung i. V. m. 21 Abs. 2 Nr. 2 GmbG und 52 StGB) Das BVerfG gibt Gelegenheit zur Äußerung insbesondere auch zu der Frage, ob 26 Abs. 4 der Futtermittelverordnung in der für die Verurteilung maßgeblichen Fassung durch eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist (vgl. dazu BT-Drucksache 10/5959, S. 12 und BR-Drucksache 533/86, S. 41) 11/36 1 BvR 852/87 1. des Herrn Dr. G. B., Bodenwöhr 2. der Frau P. F., Bodenwöhr 3. der Frau H. W., Wackersdorf gegen den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 1987 22 AS 87.40008/22 AS 87.40009 und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung 11/37 1 BvR 547/87 des Herrn E. F., New York betr.: 1. Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wiederaufarbeitungsanlage am Standort Wackersdorf gegen a) den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 30. März 1987 11a BA 14/87 b) das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 28. November 1986 L 1 An 59/86 c) das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. Januar 1986 S 16 An 613/84 betr.: Anerkennung von Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz

Drucksache 11/904 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode C. Anträge Lfd. Nr. Az. BVerfG Antrag 11/26 1 BvF 4/87 des Senats der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats zu prüfen, ob 116 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 3 Buchstabe b des Gesetzes zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 740) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (Anschluß an Normenkontrollantrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung 1 BvF 2/86 ; Bundestag tritt insoweit weder bei noch gibt er eine Stellungnahme ab, vgl. BT-Drucksache 11/313 und Plenarprotokoll 20. Sitzung vom 25. Juni 1987.) 11/32 1 BvF 1/86 des Bundestagsabgeordenten Dr. Hans-Jochen Vogel und weiterer 199 Mitglieder des Deutschen Bundestages zu prüfen, ob das Landesmediengesetz Baden-Württemberg vom 16. Dezember 1985 (GBl. S. 539) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.