Hinweise für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten

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Transkript:

Hinweise für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten 1. Formale Anforderungen Die Arbeit besteht aus folgenden Teilen: 1. Titelblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Verzeichnisse der Abbildungen, Tabellen, Symbole und Abkürzungen (soweit vorhanden), 4. Textteil 5. Anhang 6. Literaturverzeichnis Bei Diplom-, Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten kommt dazu ein Schlussblatt mit der Erklärung, die Arbeit selbstständig verfasst zu haben (Bitte die Vorgaben des Prüfungsamtes beachten!). 1.1 Aufbau des Titelblatts Das Titelblatt soll folgende Informationen enthalten: - Das Thema der Arbeit, Name des betreuenden Lehrstuhls; - Art der Arbeit: Seminararbeit (mit Angabe des Namens des Seminars) oder Bachelor- Abschlussarbeit oder Master-Abschlussarbeit oder Diplomarbeit; - Name, Anschrift, Matrikel-Nummer, bei Abschlussarbeiten: Geburtsort des Verfassers; - Abgabedatum. 1.2 Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis enthält die mit Seitenangaben versehenen Gliederungspunkte der Arbeit. Eventuell vorhandene Abbildungs-, Tabellen-, Symbol- oder Abkürzungsverzeichnisse sowie das Literaturverzeichnis sind ebenfalls in das Inhaltsverzeichnis aufzunehmen. 1.3 Verzeichnisse der Abbildungen, Tabellen, Symbole Wenn Abbildungen und Tabellen in der Arbeit vorkommen, sind diese unter Angabe der jeweiligen inhaltlichen Bezeichnung (z.b. Abb. 1: Phillips-Kurve, Tab. 2: Zahlungsbilanz Deutschland 1998 ) mit Seitenangabe in das entsprechende Verzeichnis aufzunehmen. Bei der Benutzung von Symbolen sollen diese in einem Symbolverzeichnis erklärt werden. Es ist darauf zu achten, dass die gleiche ökonomische Größe nicht im Laufe des Textes mit verschiedenen Symbolen bezeichnet wird und dass nicht dasselbe Symbol für verschiedene Variablen verwendet wird. 1/5

1.4 Abkürzungsverzeichnis Im Text sollen möglichst wenig Abkürzungen verwendet werden, außer solchen, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind (wie z.b., d.h., etc., USA ) oder im Rahmen der Quellenangaben üblicherweise verwendet werden ( a.a.o., ders., Aufl., Hrsg., S. ). Falls bestimmte fachspezifische Abkürzungen unumgänglich erscheinen (etwa für Variablen in Formeln, Zeitschriftentitel, Gesetzestexte oder Organisationsnamen), so ist hierfür und nur für diese Abkürzungen ein besonderes Abkürzungsverzeichnis anzufertigen und zwischen Inhaltsverzeichnis und Text einzufügen. 1.5 Textteil Der reine Textteil, also ohne Abbildungen, Tabellen, Literaturverzeichnis und Anhang soll folgenden Umfang haben: - bei Seminararbeiten: etwa 15 Seiten, - bei Bachelor-Abschlussarbeiten: etwa 25-30 Seiten, - bei Master-Abschlussarbeiten: etwa 50 Seiten, - bei Diplomarbeiten: etwa 50 Seiten Um einen einheitlichen Bewertungsmaßstab zu gewährleisten und die Qual der Wahl bei der Formatierung zu ersparen, werden folgende Formatvorgaben empfohlen: Seitenränder: rechts und links zusammen ca. 5 cm. Zeilenabstand: ca. 1,2 bis 1,5 Zeilen. Schrifttyp im Text: Übliche Schrifttypen und mittlere Schriftgrößen (zum Beispiel Arial mit Schriftgröße 11 oder Times New Roman mit Schriftgröße 12). Zur Abgrenzung der einzelnen Gliederungspunkte können Leerzeilen eingefügt werden, doch soll der freigehaltene Platz nicht mehrere Zentimeter betragen. Formatierungen, die dazu führen, dass der Umfang der Arbeit von unseren Vorgaben und Empfehlungen stark abweicht, werden nicht akzeptiert. Auf Rechtschreibung, Grammatik, Kommasetzung und sprachlichen Ausdruck wird Wert gelegt. Die Anschaffung und Verwendung eines Wörterbuchs wird also empfohlen. Falls das Trennprogramm des PC genutzt wird, sollten die vollzogenen Trennungen überprüft werden, da hierbei oftmals Fehler auftreten (z.b. Wechselkur-sentwicklung ). Seminararbeiten, die eine Vielzahl von Rechtschreib-, Grammatik-, Komma- oder Ausdrucksfehler aufweisen, müssen falls sie inhaltlich ausreichend bewertet werden nochmals (und dann ohne diese Fehler) eingereicht werden. Nur wenn dies erfolgt, wird insgesamt eine ausreichende Note vergeben. 1.6. Zitate Die Arbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten. Der Eigenbeitrag des Verfassers der Arbeit muss daher deutlich werden. Die Arbeit muss mit eigenen Formulierungen geschrieben werden, d.h. der Eigenbeitrag darf nicht allein darin bestehen, Teile aus anderen Quellen nahezu wortwörtlich zu übernehmen und nur durch 2/5

Satzumstellungen oder Austauschen einzelner Worte zu verändern. Jede Übernahme fremder Gedanken ist zu kennzeichnen. Dabei unterscheidet man wörtliche Zitate von sinngemäßen Zitaten. Wörtliche Zitate sollten nur in Ausnahmefällen und für besonders prägnante Aussagen verwendet werden. Wörtliche Zitate müssen exakt übernommen werden. Werden Satzteile ausgelassen, so ist dies durch [... ] zu kennzeichnen. Eigene Zusätze innerhalb des Zitats müssen ebenfalls in eckige Klammern gesetzt werden. Bei sinngemäßen Zitaten wird der Inhalt, auf den Bezug genommen wird, mit eigenen Worten wiedergegeben. Die traditionelle Zitierweise erfolgt über Fußnoten. Die Kennzeichnung erfolgt jeweils durch eine hochgestellte Zahl am Ende des Zitats. In der Fußnote auf derselben Seite wird dann unter der jeweiligen Zahl die Quelle angegeben. Bei wörtlichen Zitaten enthält sie den Namen des Verfassers, das Erscheinungsjahr und die konkrete Seitenzahl des Zitats (und nicht einfach die erste Seite der Quelle). Sinngemäße Zitate werden in der Fußnote durch ein vorangestelltes vgl. oder siehe charakterisiert. Bezieht sich das Zitat auf eine über eine Seite hinausgehende Textstelle, so wird an die Seitenzahl ein f (bei zweiseitigen) oder ff (bei mehrseitigen Zitaten) angefügt. Grundsätzlich müssen die Quellenangaben nachvollziehbar sein, d. h. an der angegebenen Stelle auch direkt nachlesbar sein. Auch bei aus anderen Quellen übernommenen Tabellen und Abbildungen im Text oder im Anhang ist eine Quellenangabe erforderlich. Sie steht unterhalb der jeweiligen Tabelle oder Abbildung und enthält Verfasser, Erscheinungsjahr und Seitenzahl. Bei eigener Anfertigung erfolgt z. B. der Hinweis eigene Berechnung oder eigene Erhebung. Fußnoten Es ist zu beachten, dass insbesondere bei der Wiedergabe von quantitativen Daten durch Fußnoten (unmittelbar) kenntlich zu machen ist, aus welcher Quelle die Information stammt. Beispiele für Quellenverweise in Fußnoten: 1) Homburg (2000), S. 87. [wörtliches Zitat] 2) Vgl. Homburg (2000), S. 87. [sinngemäßes Zitat] 3) Vgl. ebd., S. 90. [sinngemäßes Zitat, gleiche Quelle, in sich direkt anschließender Fußnote] 4) Vgl. o.v. (1996), S. 17. [sinngemäßes Zitat, bei Quelle ohne ausgewiesenen Verfasser] 5) Vgl. Reding/Müller (1999), S. 35 ff. [mehrseitiges sinngemäßes Zitat] In den Fußnoten können neben Quellenangaben auch sachliche Randbemerkungen des Verfassers aufgenommen werden. 3/5

1.7 Anhang In den Anhang können nicht direkt in den Text passende Schaubilder und Tabellen aufgenommen werden. Allerdings sollte innerhalb des Textes inhaltlich darauf verwiesen werden. 1.8 Literaturverzeichnis Zur korrekten wissenschaftlichen Arbeitsweise gehört, dass fremde Gedanken kenntlich gemacht werden. Dementsprechend müssen im Literaturverzeichnis alle verwendeten oder zitierten Quellen vorzufinden sein. Umgekehrt dürfen dort keine Quellen angegeben werden, die nicht auch im Text verwendet worden sind. Bücher müssen mit Verfasser bzw. Herausgeber, Erscheinungsjahr, Titel, Auflage und Erscheinungsort angegeben werden. Homburg, St. (2000), Allgemeine Steuerlehre, 2. Auflage, München. Zeitschriftenaufsätze erfordern folgende Angaben: Autor, Erscheinungsjahr, Titel des Beitrags, Namen und Jahrgang der Zeitschrift, Seitenzahl. Richter, W. (1997), Über die Ineffizienz einer nationalen Energiesteuer, in: WiSt, 26. Jg., S. 124 130. Beiträge aus Sammelbänden werden mit dem Namen des Verfassers, dem Erscheinungsjahr und dem Titel des Beitrags erfasst sowie mit dem Namen des Herausgebers des Sammelbandes, dem Titel des Sammelbandes, dem Verlagsort und der Seitenzahl. Peffekoven, R. (1980), Persönliche allgemeine Ausgabensteuer, in: Neumark, F., Andel, N. und Haller, H. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft Bd. II, Tübingen, S. 417-452. Bei Internetquellen sind der Autor, der Titel der Veröffentlichung, die Internetadresse und das Datum des Zugriffs anzugeben. Krugman, P.R., Currency Crises, in Internet: URL: http://web.mit.edu/krugman/www/crises.html [01.06.1999]. Bei der Zitierung sollte zwecks Nachvollziehbarkeit, insbesondere bei längeren Dokumenten, der genaue Fundort durch Angabe von z.b. vorhandenen Randnummern o.ä. möglichst eindeutig beschrieben sein. Für Quellen, die sowohl im Internet als auch in gedruckter Form vorliegen, sind im Literaturverzeichnis und den Fußnoten die Angaben der gedruckten Fassung zu verwenden. Die Literaturangaben sind alphabetisch zu ordnen. Tritt ein Autor mehrfach auf, so sind die Beiträge entsprechend dem Erscheinungsjahr (beginnend mit der neuesten Publikation) anzugeben. Bei mehreren Beiträgen im selben Erscheinungsjahr ist die jeweilige Jahreszahl durch a, b,c usw. zu ergänzen. Der Name kann ab dem zweiten Titel durch Derselbe oder Ders. ersetzt werden. Reding/Müller (1999a),... 4/5

Derselbe (1999b),... Ist ein Beitrag nicht namentlich gekennzeichnet, so ist als Autor o.v. anzugeben. Es ist möglichst die aktuellste Auflage eines Buches zu verwenden; wird eine ältere Auflage verwendet, so ist diese (und nur diese) anzugeben. 2. Inhaltliche Anforderungen Die Gliederung sollte eine sinnvolle Strukturierung des Inhalts schaffen. Die gewählten Überschriften sollten aussagefähig sein und in einem konsistenten Zusammenhang stehen. Die einzelnen Gliederungspunkte sollten in Bezug auf Inhalt und Umfang ähnliches Gewicht haben. Die verwendete Literatur muss jedoch weit über die vom Lehrstuhl gegebenenfalls angegebene Einführungsliteratur hinausgehen. Eine eigenständige Literaturrecherche ist notwendiger Teil der Leistung. 3. Allgemeine Hinweise Es ist sinnvoll und erwünscht, dass mit dem betreuenden Assistenten die Gliederung abgestimmt wird, um eine falsche Themainterpretation zu vermeiden. Die Arbeit ist in drei Exemplaren termingerecht beim Lehrstuhl abzugeben. Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht mehr bewertet. Bei Abschlussarbeiten sind die Vorgaben der Prüfungsordnung und des Prüfungsamtes zu beachten. Literatur: Theisen, M.R. (1998), Wissenschaftliches Arbeiten: Technik-Methodik-Form, 9. Aufl., München. Thomas, U. (1987), Empfehlungen zur formalen Gestaltung von Diplomarbeiten, in: Wist, 16. Jg., S. 367 372. 5/5