Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,



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Transkript:

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist vernachlässigt wird. Allerdings gilt auch hier, dort wo Chancen bestehen, lauern auch Risiken. 1

Die Betrachtung des Kontakts EAP Unternehmen enthält alle Schwierigkeiten, die auch im Kontakt Unternehmen zu jeder einzelnen Behörde liegen. Diese Konstellation enthält also nichts neues. Grundsätzlich sollte ein Interesse der Behörden bestehen, alles über den EAP abzuwickeln, da alle technischen Komplikationen der el. Abwicklung nur einmal auftreten und Daten nur einmal erfasst werden müssen. Die Möglichkeit des direkten Kontakts ist unbenommen. Die Möglichkeit des el. Kontakts ist eine zwingende (neue) Verpflichtung. Genehmigungsverfahren u.ä. dürfen für den gleichen Sachverhalt ebenso wie Unterlagen nicht zweimal verlangt werden. Normenscreening zur Erschließung von Vereinfachungspotenzial wird verlangt, aber derzeit eher halbherzig verfolgt. Die noch zu erzielenden Ergebnisse kommen für eine organisatorische und technische Umsetzung bis zum 28.12.2009 m.e. auch schon zu spät. Die derzeitige Einstellung, die DLRL im Rückwärtsgang minimalistisch zu behandeln, ist m.e. der falsche Weg. Eine offensive Ausschöpfung der Möglichkeiten und darüber hinaus eine Anreicherung um Aspekte der Wirtschaftsförderung macht den zwangsläufig zu treibenden Aufwand auch lohnenswert. 2

Das Unternehmen kann verlangen, dass er alle erforderlichen Verfahren über eine einzige Stelle abwickeln kann. Dies gilt nicht nur für die Unternehmensgründung, Filialeröffnung oder auch nur einer Außenstelle, sondern auch für die laufenden Aktivitäten des Unternehmens bis hin zur Schließung. Der EAP handelt als Intermediär. Es ist unsinnig, einerseits einen reinen Webservice als in Deutschland politisch nicht gewollt auszuschließen, andererseits aber, wie vielfach diskutiert, den EAP zum toten Briefkasten zu degradieren, wie dies ebenfalls diskutiert wird. Die DLRL verlangt nicht, dass für alle Regionen oder Branchen die Anlaufstelle dieselbe ist. Sinn der RL und auch der Wortlaut in anderen Sprachen stellen klar, dass es um die eine Anlauf-stelle für ein bestimmtes Unternehmen geht. Im Prinzip ist auch eine Wahlmöglichkeit zwischen konkurrierenden PSC von der RL nicht ausgeschlossen. Es wäre eine Chance, wenn erstmalig der Betroffene an Hand von Preis und Service-Umfang selbst bestimmen könnte, von welcher Stelle er Leistungen von Verwaltungen bezieht. Wie von der RL bestätigt, geht es dabei nur um die Service- und Bündelungsfunktion des EAP, nicht um die als Back-Office tätigen Behörden. Der EAP hat auch die Aufgabe, vorhandene Daten ggf. weiterzugeben, um Mehrfachanträge und nachweise unnötig zu machen. Er kann von dieser Aufgabe aber durch technische Konzepte wie den Dokumentensafe beim Unternehmen oder einem Service-Unternehmen sinnvoll entlastet werden. Die Umsetzung des Dokumentensafes, wie in Baden-Württemberg angedacht, ist ebenfalls eine große Chance, die sich positiv auf die Verwaltungseffizienz insgesamt auswirkt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich nicht nur die Effizienzsteigerung positiv auswirkt, sondern das Konzept des Dokumentensafes gleichzeitig den Anforderung des Datenschutzes besser gerecht wird als bestehende Ansätze. Dies dürfte auch die Akzeptanz elektronischer Verfahren insgesamt verbessern. 3

Das Unternehmen hat das Recht, dass er alle erforderlichen Verfahren über eine einzige Stelle abwickeln kann. Dies gilt nicht nur für die Unternehmensgründung, Filialeröffnung oder auch nur einer Außenstelle, sondern auch für die laufenden Aktivitäten des Unternehmens bis hin zur Schießung. Der EAP handelt als Intermediär. Es ist unsinnig, einerseits einen reinen Webservice als in Deutschland politisch nicht gewollt auszuschließen, andererseits aber, wie vielfach diskutiert, den EAP zum toten Briefkasten zu degradieren, wie dies ebenfalls diskutiert wird. Die DLRL verlangt nicht, dass für alle Regionen oder Branchen die Anlaufstelle dieselbe ist. Sinn der RL und auch der Wortlaut in anderen Sprachen stellen klar, dass es um die eine Anlaufstelle für ein bestimmtes Unternehmen geht. Im Prinzip ist auch eine Wahlmöglichkeit zwischen konkurrierenden PSC von der RL nicht ausgeschlossen. Es wäre eine Chance, wenn erstmalig der Betroffene an Hand von Preis und Service- Umfang selbst bestimmen könnte, von welcher Stelle er Leistungen von Verwaltungen bezieht. Wie von der RL bestätigt, geht es dabei nur um die Service- und Bündelungsfunktion des EAP, nicht um die als Back-Office tätigen Behörden. Der EAP hat auch die Aufgabe, vorhandene Daten ggf. weiterzugeben, um Mehrfachanträge und nachweise unnötig zu machen. Er kann von dieser Aufgabe aber durch technische Konzepte wie den Dokumentensafe beim Unternehmen oder einem Service- Unternehmen sinnvoll entlastet werden. Die Umsetzung des Dokumentensafes ist ebenfalls eine große Chance, die sich positiv auf die Verwaltungseffizienz insgesamt auswirkt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich nicht nur die Effizienzsteigerung positiv auswirkt, sondern das Konzept des Dokumentensafes gleichzeitig den Anforderung des Datenschutzes besser gerecht wird als bestehende Ansätze. Dies dürfte auch die Akzeptanz elektronischer Verfahren insgesamt verbessern. 4

Die zwingende Forderungen der Möglichkeit zur vollständigen el. Abwicklung ist sowohl Chance als auch Herausforderung. Die Wahlfreiheit zwischen Kontakt zu EAP oder Behörde ist für die Umsetzung problematisch. Für eine mögliche technische Lösung des Problems der Redundanz der Kontakte mit entsprechendem Fehlerpotenzial ist die Zeit zu knapp; besonders, da die Rolle des EAP noch undefiniert ist. Für die erste Phase spricht keine Bestimmung der RL dagegen, die Wahlfreiheit exklusiv zu machen, d.h. wenn die Option EAP gewählt wird, erfolgt die Kommunikation mit allen Behörden nur über den EAP bzw. auf dessen Veranlassung. Wird direkt mit der Behörde kommuniziert, gilt diese Option für alle erforderlichen Behördenkontakte. Der EAP wird nicht angesprochen. Die Befristung der Verfahren bleibt davon unberührt (im Gegensatz zu dem was verschiedentlich diskutiert wird). Die Forderung der elektronischen Form für alle Nachweise ist eine sinnvolle Forderung und eine Chance zu Reduktion des Bürokratieaufwandes. Dies gilt sowohl für das Unternehmen, als auch für die beteiligten Verwaltungen. Sie wird aber in allen Konsequenzen - Anforderungen wie Auswirkungen - auch von der Kommission derzeit wohl noch nicht vollständig überblickt. 5

Ausserdem erstmals eine rechtlich bindende Formvorschrift für Bereitstellung eines elektronischen one-stop-angebots 6

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