Bayerische Staatskanzlei

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Transkript:

Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 119 München, 4. Juni 2019 Bericht aus der Kabinettssitzung 1. Energieversorgung in Bayern: Staatsregierung schafft großen Schritt zu dauerhafter Versorgungssicherheit / weniger Stromtrassen und mehr Erdkabel / höhere Reservekapazitäten durch neue Gaskraftwerke und mehr Kraft-Wärme-Kopplung / mehr erneuerbare Energie durch zusätzliche Freiflächen- Photovoltaikanlagen / Ausbau dezentraler Energieversorgung in Bayern (Seite 2) 2. Entschließungsantrag im Bundesrat: Bayern fordert höhere Verdienstgrenze von 530 Euro bei Minijobs (Seite 5) 3. Bayern setzt sich für staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft ein / Kabinett billigt gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg zur Absicherung von Klima-Risiken / Ermäßigter Steuersatz von 0,03 % soll auch für die Dürreversicherung gelten (Seite 5) 4. Automatisierte Kennzeichenerkennung: Bayern setzt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um (Seite 6) Telefon: 089 2165-2407 E-Mail: presse@stk.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 1 Telefax: 089 2165-2114 Internet: www.bayern.de 80539 München

- 2-1. Energieversorgung in Bayern: Staatsregierung schafft großen Schritt zu dauerhafter Versorgungssicherheit / weniger Stromtrassen und mehr Erdkabel / höhere Reservekapazitäten durch neue Gaskraftwerke und mehr Kraft-Wärme-Kopplung / mehr erneuerbare Energie durch zusätzliche Freiflächen- Photovoltaikanlagen / Ausbau dezentraler Energieversorgung in Bayern Die Staatsregierung hat in intensiven Verhandlungen mit dem Bund sowie den betroffenen Ländern Hessen und Thüringen einen Verhandlungsstand erreicht, der die Schaffung einer verlässlichen, bürgerfreundlichen, landschaftsverträglichen und dezentralen Energieversorgung ermöglicht. Zugleich treibt die Staatsregierung mit neuen Möglichkeiten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen den Ausbau erneuerbarer Energien im Freistaat weiter voran. Dieses Gesamtpaket ist ein großer Schritt für eine nachhaltige Energieerzeugung und dauerhafte Versorgungssicherheit in Bayern nach der Abschaltung aller bayerischen Atomkraftwerke Ende 2022. Stromnetz: Weniger neue Trassen, mehr Erdkabel, leistungsfähigeres Netz Die Staatsregierung hat für die strittigen Projekte zum Ausbau des Stromleitungsnetzes eine spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erreicht: Weder die sogenannte P44, eine neue Leitung von Altenfeld bzw. Schalkau in Thüringen nach Grafenrheinfeld, noch die unter dem Namen P44 mod diskutierten Alternativen werden umgesetzt. Bayern hat damit eine seit vielen Jahren bestehende Forderung durchgesetzt. Beim SuedOstLink wird eine neue innovative Kabeltechnologie zum Einsatz kommen, die ohne eine Verbreiterung der Trasse eine deutliche Erhöhung der Übertragungskapazität ermöglicht. Das entlastet das Stromnetz an anderer Stelle und reduziert damit einen weiteren Netzausbaubedarf. Die sogenannte P43, eine neue Leitung von Mecklar in Hessen nach Grafenrheinfeld, wird in die Liste der Erdkabelpilotprojekte des Bundesbedarfsplangesetzes aufgenommen, ebenso wie die Netzausbauvorhaben Pirach-Pleinting

- 3 - und Raitersaich-Altheim. Mit der Festschreibung als Erdkabelpilotprojekte werden die Voraussetzungen für eine bürger- und landschaftsverträgliche Umsetzung der Energiewende geschaffen. Es ist ein großer Erfolg für Bayern, dass für alle am Anfang stehenden Projekte grundsätzlich eine Realisierung mit Erdkabeln vorgesehen wird. Mit weniger neuen Trassen und mehr Erdkabeln entsteht so insgesamt ein deutlich leistungsfähigeres Netz, das die Versorgungssicherheit in Bayern erheblich stärkt und enorm zur Landschaftsverträglichkeit beiträgt. Versorgungssicherheit: Neue Gaskraftwerke und mehr Kraft- Wärme-Kopplung Um die Versorgungssicherheit in Bayern auch nach dem Kernenergieausstieg und bei einem hohen Anteil erneuerbarer, volatiler Energie sicherzustellen, setzt die Staatsregierung insbesondere auf die Schaffung neuer Reservekraftwerke. Dazu hat die Staatsregierung jetzt beim Bund wesentliche Änderungen in den Eckpunkten zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission durchgesetzt. Sie bedeuten ein großes Plus an Versorgungssicherheit, mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Unternehmen und Verbraucher im Freistaat. Mit dem Bau sogenannter besonderer netztechnischer Betriebsmittel mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Gigawatt, der Schaffung eines systematischen Rahmens für Investitionen in Reservekapazitäten und mit der Realisierung zusätzlicher Gaskraftwerke, auch betrieben mit Kraft-Wärme-Kopplung, hat die Staatsregierung nun alle drei ihrer Eckpfeiler in den Eckpunkten des sogenannten Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verankern können. Vorgesehen sind damit die Neuausschreibung für (gasbetriebene) Reservekraftwerke in Bayern zur Netzunterstützung, eine nationale Analyse der Versorgungssicherheit, um den Bedarf an weitere Reservekraftwerken festzustellen, und die Verlängerung der Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung bis 2030. Der Bund hat außerdem einen Kapazitätsbonus für Süddeutschland zugesagt, um etwa in Bayern Investitionen in solche Anlagen zu erleichtern und den KWK-

- 4 - Ausbau voranzubringen. Durch all diese Maßnahmen werden Effizienz und Leistungsfähigkeit der Energieversorgung erhöht und die Versorgungssicherheit in Bayern nachhaltig gestärkt. Erneuerbare Energien: Mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen für Bayern Neben neuen Anreizen für Gaskraftwerke ist auch ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig, um die Versorgungssicherheit dauerhaft garantieren zu können. Bayern setzt dabei als Land mit hoher Sonneneinstrahlung vor allem auf Photovoltaik. Der Ministerrat beschloss deshalb heute eine neue Freiflächenverordnung, mit der die bisherige Höchstgrenze bei Genehmigungen auf maximal 30 Freiflächenanlagen pro Jahr auf Ackerund Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns auf 70 genehmigungsfähige Anlagen pro Kalenderjahr erhöht und damit mehr als verdoppelt wird. Mit dieser Erhöhung kann das Ausbaupotenzial im Bereich der PV-Freiflächen bereits bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Herbst 2019 genutzt werden. Bayerische Bürgerinnen und Bürger bekommen damit die Möglichkeit, auf ihren Grundstücken zusätzliche Freiflächenanlagen zu planen und sich im Rahmen der Ausschreibungen für einen Zuschlag zu bewerben. Das Wirtschaftsministerium wurde außerdem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium nach den Ausschreibungen 2019 zeitnah Anfang 2020 zu evaluieren und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob eine bessere regionale Verteilung durch Begrenzung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen pro Gemeinde möglich ist. Durch die beschlossene deutliche Erhöhung der Zahl genehmigungsfähiger Anlagen wird mehr Bundesförderung direkt zu Betreibern bayerischer Anlagen geholt, die Wertschöpfung vor Ort erhöht und die dezentrale Energieversorgung in Bayern nochmals spürbar ausgebaut.

- 5-2. Entschließungsantrag im Bundesrat: Bayern fordert höhere Verdienstgrenze von 530 Euro bei Minijobs Um geringfügige Beschäftigung weiterhin als Beschäftigungsform sinnvoll nutzen zu können, setzt sich die Bayerische Staatsregierung für eine Erhöhung der Verdienstgrenze um 80 Euro auf 530 Euro ein. So profitieren zum einen Beschäftigte in Minijobs von der positiven Lohnund Gehaltsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verhindert eine solche moderate Erhöhung eine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt sein. Für Unternehmen stellen Minijobs ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument dar. Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze erfolgte vor über sechs Jahren, von 400 auf 450 Euro pro Monat. Die Staatsregierung wird nun mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Verdienstgrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 530 Euro pro Monat anzuheben. 3. Bayern setzt sich für staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft ein / Kabinett billigt gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg zur Absicherung von Klima-Risiken / Ermäßigter Steuersatz von 0,03 % soll auch für die Dürreversicherung gelten Die Staatsregierung will die betriebliche Risikoabsicherung in der Landwirtschaft verbessern, um Landwirte bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu unterstützen. Das Kabinett hat dazu heute eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden- Württemberg beschlossen. Angesichts der zunehmenden Risiken durch Starkregen oder auch Dürreperioden ist eine betriebliche Absicherung vor existenzgefährdenden Schäden in der Landwirtschaft unerlässlich.

- 6 - In vielen anderen europäischen Ländern ist sie bereits Realität. Die bislang am deutschen Markt vorhandenen Angebote der Versicherungswirtschaft sind jedoch nicht ausreichend, da für einige Sektoren und Risiken noch keine wirtschaftlich tragbare Versicherung angeboten wird. Der heute beschlossene gemeinsame Vorschlag eines Prämienzuschusses orientiert sich am Beispiel Österreichs. Der Landwirt übernimmt dabei die Hälfte der Versicherungsprämie, der Bund 30 Prozent, der Freistaat 20 Prozent. Bayern drängt zudem auf eine bundesweite Harmonisierung der Versicherungssteuer. Für das Risiko der Dürre soll statt wie bisher 19 % der Versicherungsprämie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 % gelten, entsprechend den Schadensrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen. 4. Automatisierte Kennzeichenerkennung: Bayern setzt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um Bayern setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen um. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 bis Ende 2019 punktuelle Änderungen bei der Regelung im Polizeiaufgabengesetz zur automatisierten Kennzeichenerkennung verlangt. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf des Innenministeriums beschlossen, der jetzt den betroffenen Verbänden zur Anhörung zugeleitet wird. So sollen insbesondere die Voraussetzungen für den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme eingeschränkt und präzisiert werden, damit sie auch weiterhin als wichtiges Instrument der Verbrechensbekämpfung genutzt werden können. gez. Rainer Riedl Pressesprecher des Bayerischen Ministerpräsidenten und der Staatsregierung ++++