AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN



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Transkript:

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 70 567 007 Ausgegeben am 3. Mai 007 Nr. 68 Inhalt Feststellung des Dualen Systems der BellandVision GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung......................................... S. 567 Feststellung des Dualen Systems der EKO-PUNKT GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung......................................... S. 568 Feststellung des Dualen Systems der REDUAL GmbH & Co KG GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung......................................... S. 570 Feststellung des Dualen Systems der VfW AG gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung...... S. 57 Feststellung des Dualen Systems der ZENTEK GmbH&Co KG gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung......................................... S. 57 Feststellung des Dualen Systems der BellandVision GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung Auf Antrag der BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 957 Pegnitz, vom 6. Mai 007 wird gemäß 6 Abs. 3 Satz der Verpackungsverordnung festgestellt:. Im Gebiet des Landes Bremen ist durch die BellandVision ein System eingerichtet, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Zur Umsetzung der Vorgaben von 6 Abs. 3 VerpackV nutzt die Antragstellerin gemeinsam mit anderen Systembetreibern vorhandene Einrichtungen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.. Dieser Bescheid tritt am Tag nach der Veröffentlichung Bau,, Wegesende 3, 895 Bremen, Zimmer E 359, Montag bis Freitag von 9.00 -.00 und von 4.00-6.00 Uhr eingesehen Verpackungsverordnung (VerpackV) vom. August 998 (BGBl. I S. 379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Dezember 005 (BGBl. I 006 S. ) Abfall (LAGA) vom 7. Januar 006 in der jeweils geltenden Fassung. dargestellt

568 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 Nr. 68 von diesem beauftragten Dritten alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung Einsicht in die Unterlagen gewährt vorläufige Beauftragungen durchgeführt für Bau, unverzüglich geschlossen bleibt gemäß 36 Abs. Nr. 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorbehalten, soweit vorgeschrieben Bremen, den 5. Mai 007 Feststellung des Dualen Systems der EKO-PUNKT GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung Auf Antrag der EKO-PUNKT GmbH, Speicker Straße, 406 Mönchengladbach, vom 5. Februar 007 wird gemäß 6 Abs. 3 Satz der Verpackungsverordnung festgestellt:. Im Gebiet des Landes Bremen ist durch die EKO-PUNKT ein System eingerichtet, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Zur Umsetzung der Vorgaben von 6 Abs. 3 VerpackV nutzt die Antragstellerin gemeinsam mit anderen Systembetreibern vorhandene Einrichtungen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.. Dieser Bescheid tritt am Tag nach der Veröffentlichung Bau,, Wegesende 3, 895 Bremen, Zimmer E 359, Montag bis Freitag von 9.00 -.00 und von 4.00-6.00 Uhr eingesehen Verpackungsverordnung (VerpackV) vom. August 998 (BGBl. I S. 379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Dezember 005 (BGBl. I 006 S. )

Nr. 68 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 569 Abfall (LAGA) vom 7. Januar 006 in der jeweils geltenden Fassung. dargestellt von diesem beauftragten Dritten alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung Einsicht in die Unterlagen gewährt vorläufige Beauftragungen durchgeführt für Bau, unverzüglich geschlossen bleibt gemäß 36 Abs. Nr. 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorbehalten, soweit vorgeschrieben

570 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 Nr. 68 Bremen, den 5. Mai 007 Feststellung des Dualen Systems der REDUAL GmbH & Co KG GmbH gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung Auf Antrag der REDUAL GmbH&Co KG, Brügelmannstraße 3, 50679 Köln, vom 7. April 007 wird gemäß 6 Abs. 3 Satz der Verpackungsverordnung festgestellt:. Im Gebiet des Landes Bremen ist durch die REDUAL ein System eingerichtet, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Zur Umsetzung der Vorgaben von 6 Abs. 3 VerpackV nutzt die Antragstellerin gemeinsam mit anderen Systembetreibern vorhandene Einrichtungen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.. Dieser Bescheid tritt am Tag nach der Veröffentlichung Bau,, Wegesende 3, 895 Bremen, Zimmer E 359, Montag bis Freitag von 9.00 -.00 und von 4.00-6.00 Uhr eingesehen Abfall (LAGA) vom 7. Januar 006 in der jeweils geltenden Fassung. Verpackungsverordnung (VerpackV) vom. August 998 (BGBl. I S. 379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Dezember 005 (BGBl. I 006 S. ) dargestellt von diesem beauftragten Dritten alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung Einsicht in die Unterlagen gewährt vorläufige Beauftragungen durchgeführt

Nr. 68 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 57 für Bau, unverzüglich geschlossen bleibt gemäß 36 Abs. Nr. 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorbehalten, soweit vorgeschrieben Bremen, den 5. Mai 007 Verpackungsverordnung (VerpackV) vom. August 998 (BGBl. I S. 379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Dezember 005 (BGBl. I 006 S. ) Feststellung des Dualen Systems der VfW AG gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung Auf Antrag der VfW Aktiengesellschaft, Max- Planck-Straße 4, 50858 Köln, vom 8. März 007 wird gemäß 6 Abs. 3 Satz der Verpackungsverordnung festgestellt:. Im Gebiet des Landes Bremen ist durch die VfW AG ein System eingerichtet, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Zur Umsetzung der Vorgaben von 6 Abs. 3 VerpackV nutzt die Antragstellerin gemeinsam mit anderen Systembetreibern vorhandene Einrichtungen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.. Dieser Bescheid tritt am Tag nach der Veröffentlichung Bau,, Wegesende 3, 895 Bremen, Zimmer E 359, Montag bis Freitag von 9.00 -.00 und von 4.00-6.00 Uhr eingesehen Abfall (LAGA) vom 7. Januar 006 in der jeweils geltenden Fassung. dargestellt von diesem beauftragten Dritten alle notwendi-

57 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 Nr. 68 gen Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung Einsicht in die Unterlagen gewährt vorläufige Beauftragungen durchgeführt für Bau, unverzüglich geschlossen bleibt gemäß 36 Abs. Nr. 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorbehalten, soweit vorgeschrieben Bremen, den 5. Mai 007 Feststellung des Dualen Systems der ZENTEK GmbH&Co KG gemäß 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung Auf Antrag der ZENTEK GmbH&Co KG, Konrad- Adenauer-Straße 3, 50996 Köln, vom 8. Mai 007 wird gemäß 6 Abs. 3 Satz der Verpackungsverordnung festgestellt:. Im Gebiet des Landes Bremen ist durch die ZENTEK ein System eingerichtet, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Zur Umsetzung der Vorgaben von 6 Abs. 3 VerpackV nutzt die Antragstellerin gemeinsam mit anderen Systembetreibern vorhandene Einrichtungen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.. Dieser Bescheid tritt am Tag nach der Veröffentlichung Bau,, Wegesende 3, 895 Bremen, Zimmer E 359, Montag bis Freitag von 9.00 -.00 und von 4.00-6.00 Uhr eingesehen Verpackungsverordnung (VerpackV) vom. August 998 (BGBl. I S. 379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Dezember 005 (BGBl. I 006 S. )

Nr. 68 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 573 Abfall (LAGA) vom 7. Januar 006 in der jeweils geltenden Fassung. dargestellt von diesem beauftragten Dritten alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung Einsicht in die Unterlagen gewährt vorläufige Beauftragungen durchgeführt für Bau, unverzüglich geschlossen bleibt gemäß 36 Abs. Nr. 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorbehalten, soweit vorgeschrieben Bremen, den 5. Mai 007

574 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. Mai 007 Nr. 68 Herausgegeben von der Senatskanzlei Bremen, Rathaus Verlag: Carl Ed. Schünemann KG, Bremen, II. Schlachtpforte 7, Druck: Girzig+Gottschalk, Hannoversche Straße 64, Bremen